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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Informationstechnische Überwachung durch Bundeskriminalamt und Zoll

Hersteller von Software oder Anbieter von Dienstleistungen für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung u.a.), Marktsichtung durch BKA und Zoll, Leistungsbeschreibung, Prüfverfahren, Informationsaustausch mit ausländischen Behörden; Entwicklungsstand der Remote Communication Interception Software RCIS, Beschaffung der kommerziellen Quellen-TKÜ-Software &quot;FinSpy&quot;; Sicherung rechtskonformer Durchführung informationstechnischer Überwachung; Entwicklung bzw. Beschaffung von Software zur Online-Überwachung durch Behörden des Bundes oder der Länder<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/31420.12.2017

Informationstechnische Überwachung durch Bundeskriminalamt und Zoll

der Abgeordneten Martina Renner, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem der Deutsche Bundestag in der 18. Wahlperiode mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD den Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ, „Staatstrojaner“) und Onlinedurchsuchung ermöglicht hat, sollen inzwischen in den Bundesländern entsprechende oder sogar teils weitergehende Vorhaben auf den Weg gebracht worden sein, so u. a. in Baden-Württemberg (https://netzpolitik.org/2017/baden-wuerttemberg-datenschutzbeauftragter-kritisiert-gruen-schwarzes-anti-terror-paket/), Hessen (www.fr.de/rhein-main/landespolitik/sicherheit-in-hessen-schwarz-gruen-willstaatstrojaner-a-1392888, www.hessentrojaner.de/) oder auch Nordrhein-Westfalen (https://netzpolitik.org/2017/nordrhein-westfalen-will-den-bka-staatstrojaner-nutzen/).

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mit der Remote Communication Interception Software (RCIS) ein eigenes Produkt für die Quellen-TKÜ entwickelt, erforscht daneben bereits seit längerem den Markt für entsprechende Produkte und hat mit FinSpy von der FinFisher GmbH bereits eine Alternative zu RCIS erworben (www.netzpolitik.org vom 15. August 2016, „Kritik vom Bundesrechnungshof: Bundeskriminalamt will gleich zwei Trojaner einsetzen“). Es kontaktiert auch weitere Hersteller von Überwachungssoftware, darunter auch solche, die für ihre fehlende Rücksichtnahme auf die Verletzung der Menschenrechte durch ihre Kunden oder Umgehung von Embargoregelungen zu militärisch nutzbaren Produkten kritisiert werden.

(u. a. „Das Bundeskriminalamt und das gehackte Hacking Team“, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5779, www.golem.de/news/staatliche-ueberwachung-die-regierung-liest-jeden-post-1602-119046-2.html; Cellebrite: https://theintercept.com/2016/12/08/phone-cracking-cellebrite-software-used-to-prosecute-tortured-dissident/ oder Elaman/ Gamma: vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 17/8279, S. 26; https://netzpolitik.org/2014/gamma-finfisher-ueberwachungstechnologie-made-in-germany-gegen-arabischen-fruehling-in-bahrain-eingesetzt/, www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-09/export-finfisher-gamma-gastbeitrag/komplettansicht).

Fraglich ist, ob diese Verwicklungen der betroffenen Unternehmen für die Kaufentscheidung deutscher Sicherheitsbehörden eine angemessene Rolle spielen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Hersteller von Software oder Anbieter von Dienstleistungen für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 vom BKA im Rahmen einer üblichen Marktsichtung um Informationen für ihre Produkte kontaktiert?

2

Welche Hersteller von Software oder Anbieter von Dienstleistungen für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 dem BKA ihre Produkte vorgestellt?

3

Welche Hersteller von Software oder Anbieter von Dienstleistungen für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 dem BKA ihre Produkte zu Testzwecken überlassen?

4

Welche Hersteller von Software oder Anbieter von Dienstleistungen für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 dem BKA den Quellcode ihrer Produkte zu Prüfungszwecken zur Verfügung gestellt?

5

Welchen Stand hat das Verfahren zur Beschaffung, Prüfung und Zulassung der kommerziellen Quellen-TKÜ-Software „FinSpy“, und in welchem Umfang ist es bereits zum Einsatz gekommen?

6

Welchen Stand hat die Fortentwicklung von RCIS hinsichtlich der Einsatzfähigkeit auf unterschiedlichen Betriebssystemen bzw. Plattformen?

7

An welche Stellen des Bundes und der Länder wurde RCIS zur eigenen Nutzung weitergegeben, und welche Kosten oder Einnahmen sind in dem Zusammenhang für den Bund entstanden?

8

Welche Behörden, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder sonstige Dritte haben das BKA seit 2005 nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Prüfung (Konformitätsprüfung, Penetrationstest etc.) der zur Verfügung gestellten Softwareprodukte oder Dienstleistungen für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) in welcher Weise unterstützt (bitte einzeln nach Jahr, unterstützende Behörde/Unternehmen/Forschungseinrichtung/sonstige Dritte, Art der Unterstützungsleistung, angefallene Kosten auflisten)?

9

Welche Stellen sollen die rechts- und datenschutzrechtlich konforme Durchführung der informationstechnischen Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung) durch das BKA sicherstellen, und in welcher Weise?

10

Welche weiteren Maßnahmen zur Qualitätssicherung beim Einsatz der Quellen-TKÜ-Software werden ergriffen, und welches sind die beteiligten Akteure mit jeweils welchen Aufgaben?

11

Welche ausländischen Behörden hat das BKA seit 2005 nach Kenntnis der Bundesregierung um Informationen über für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) einsetzbare Software oder Dienstleistungen kontaktiert, und welche ausländischen Behörden haben dem BKA im gleichen Zeitraum Informationen über für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) einsetzbare Software oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt?

12

Welche technischen und rechtlichen Anforderungen hat das BKA seit 2005 den Herstellern von Software oder Anbieter von Dienstleistungen für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) im Rahmen der üblichen Marktsichtung für in Betracht kommende Produkte mitgeteilt?

13

Wann und in welcher Hinsicht haben die Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder die im Jahr 2012 entwickelte Standardisierte Leistungsbeschreibung (SLB) für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) fortgeschrieben bzw. überarbeitet, und welche Behörden, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder sonstige Dritte haben daran wie mitgewirkt?

14

Welche Hersteller von Software oder Anbieter von Dienstleistungen für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 vom Zoll im Rahmen einer üblichen Marktsichtung um Informationen für ihre Produkte kontaktiert?

15

Welche Hersteller von Software oder Anbieter von Dienstleistungen für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 dem Zoll ihre Produkte vorgestellt?

16

Welche Hersteller von Software oder Anbieter von Dienstleistungen für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 dem Zoll ihre Produkte zu Testzwecken überlassen?

17

Welche Hersteller von Software oder Anbieter von Dienstleistungen für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 dem Zoll den Quellcode ihrer Produkte zu Prüfungszwecken zur Verfügung gestellt?

18

Welche Behörden, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder sonstige Dritte haben dem Zoll seit 2005 nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Prüfung der zur Verfügung gestellten Softwareprodukte oder Dienstleistungen für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) in welcher Weise unterstützt (bitte einzeln nach Jahr, unterstützende Behörde/Unternehmen/Forschungseinrichtung/sonstige Dritte, Art der Unterstützungsleistung, angefallene Kosten auflisten)?

19

Welche ausländischen Behörden haben den Zoll seit 2005 nach Kenntnis der Bundesregierung um Informationen über für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) einsetzbare Software oder Dienstleistungen kontaktiert, und welche ausländischen Behörden haben dem Zoll im gleichen Zeitraum Informationen über für die informationstechnische Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung usw.) einsetzbare Software oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt?

20

Welche Stellen sollen die rechts- und datenschutzrechtlich konforme Durchführung der informationstechnischen Überwachung (Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung) durch den Zoll sicherstellen, und in welcher Weise?

21

Welche Behörden mit Sicherheitsaufgaben von Bund und Ländern setzen nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus die im BKA entwickelte Software zur Quellen-TKÜ, selbstentwickelte Quellen-TKÜ-Software oder der Standardisierten Leistungsbeschreibung entsprechende kommerzielle Produkte ein?

22

Wird im Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung des BKA oder an welcher anderen Stelle auch eine Software zur „Onlinedurchsuchung“ entwickelt, und liegt auch hierfür eine Standardisierte Leistungsbeschreibung vor?

23

Welche anderen Stellen des Bundes oder der Länder entwickeln ggf. eine solche Software zur Onlinedurchsuchung oder beschaffen sie bei kommerziellen Anbietern, wie ist der Entwicklungsstand, und welche Kosten sind dabei entstanden?

Berlin, den 20. Dezember 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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