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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktueller Stand der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zur Colonia Dignidad

Maßnahmen zur Aufarbeitung der Verbrechen in deutsch-chilenischer Zusammenarbeit: bereitgestellte Mittel, strafrechtliche Ermittlungen, Einberufung einer bilateralen Expertenkommission, Beteiligung von Opferverbänden, Seminar in Santiago de Chile, Errichtung einer Begegnungs- und Gedenkstätte, Oral-History-Projekt, Beratung und Hilfeleistungen für die Opfer der Sekte, Klärung der Besitzverhältnisse der CD/Villa Baviera<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/31920.12.2017

Aktueller Stand der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zur Colonia Dignidad

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Colonia Dignidad (CD), eine von Auslandsdeutschen bewohnte Sektensiedlung in Chile, war jahrzehntelang Ort schwerster Menschenrechtsverletzungen. Gegner der Pinochet-Diktatur (1973 bis 1990) wurden dort gefoltert, um die Hundert wurden mutmaßlich ermordet oder zu Verschwundenen. Deutsche und chilenische Kinder wurden systematisch jahrzehntelang sexuell missbraucht. Auch viele Bewohner der Siedlung wurden Opfer schwerer Misshandlungen.

Am 29. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag einstimmig den Antrag „Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dignidad“ (Bundestagsdrucksache 18/12943). Damit bezog das Parlament, erst nach Jahrzehnten des regierungsamtlichen Wegschauens und des Leugnens jeglicher Mitverantwortung für die Verbrechen in der CD, eindeutig Stellung zu diesen Verbrechen. Noch Anfang Februar 2017 verweigerte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/11114) jegliche konkrete Hilfe für hunderte chilenische und deutsche Opfer.

Am 1. Dezember 2017 fand nun in Santiago de Chile das vom Auswärtigen Amt unterstützte öffentliche Seminar „Colonia Dignidad. Debatten und Überlegungen für die Implementierung/Installation eines Ortes der Erinnerung, Bildung und Dokumentation“ unter Beteiligung beider Regierungen statt.

Wie „DER SPIEGEL“ berichtet, sollen außerdem im Dezember 2017 „Vertreter des Justizministeriums und des Auswärtigen Amtes sowie mehrere Staatsanwälte für eine Woche nach Chile reisen, um sich dort mit Politikern, Richtern und Ermittlern auszutauschen“ (DER SPIEGEL, 48/2017). Dadurch wolle die Bundesregierung „die juristische Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dignidad weiter vorantreiben“ (ebd.). Dies ist nach Auffassung der Fragesteller auch dringend erforderlich, denn bei der Staatsanwaltschaft Krefeld kommen die dort gegen Hartmut Hopp, den früheren Arzt und Leiter des Krankenhauses in der CD, seit 2011 geführten Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes, der Körperverletzung und der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch, nur schleppend voran. Im Jahr 2011 war Hopp vor seiner letztinstanzlichen Verurteilung in Chile zu fünf Jahren und einem Tag Haft wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch nach Deutschland geflüchtet. Um diese chilenische Strafe zu vollstrecken, hat die chilenische Regierung Haftvollstreckung gegen Hopp in Deutschland beantragt, der das Landgericht Krefeld nach langer Prüfung im August 2017 stattgegeben hat. Wann aber das Oberlandesgericht Düsseldorf über die diesbezügliche Beschwerde von Hopp (Az.: III-3 AR 158/17) entscheidet, ist unklar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Inwieweit wurden seit dem Bundestagsbeschluss Maßnahmen eingeleitet, um eng mit dem chilenischen Staat bei der umfassenden Aufklärung der Geschehnisse auf dem Gelände der ehemaligen CD sowie der von deren Führungsriege verübten Verbrechen zusammenzuarbeiten, und welche konkreten Schritte und Ergebnisse resultierten daraus?

Hat die Bundesregierung für die Durchführung dieser Maßnahmen Mittel bereitgestellt, bzw. plant sie dies zu tun?

Wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchem Haushaltstitel (bitte nach Einzelposten auflisten)?

2

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die strafrechtlichen Ermittlungen in Deutschland und in Chile voranzutreiben?

3

Trifft die Meldung in „DER SPIEGEL“ über eine Reise von Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung und des Auswärtigen Amts sowie mehreren Staatsanwälten nach Chile zu, und wenn ja, welche Aktivitäten haben die Teilnehmenden entwickelt, und welche Ergebnisse hat diese Reise gebracht?

Gab es konkrete Absprachen über eine zukünftige Zusammenarbeit zur Beförderung der strafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen der CD in Chile und in Deutschland, und wenn ja, welchen Inhalts?

4

Inwieweit wurde im Wege der deutsch-chilenischen Zusammenarbeit eine verbindliche und institutionalisierte Kooperationsstrategie auf Regierungs- und Parlamentsebene gemeinsam mit der chilenischen Seite erarbeitet, um die historische Aufarbeitung der Vergangenheit der CD voranzutreiben?

5

Wurde bereits die bilaterale Expertenkommission, die eine Erhebung des Sachstandes durchführen und Vorschläge für die Umsetzung konkreter Aufarbeitungsmaßnahmen erarbeiten soll, ins Leben gerufen?

Wenn ja, wann geschah dies, welche Personen gehören ihr an, und welche Treffen fanden ggf. bereits mit jeweils welcher Tagesordnung statt, bzw. welche Treffen sind in der Zukunft geplant?

Wenn nein, wann wird dies voraussichtlich geschehen, und wer wird der Kommission von deutscher Seite aus angehören?

Gibt es einen Zeitplan für die Arbeit der Kommission, und wann wird der Bericht der Expertenkommission voraussichtlich vorliegen?

6

Wurden bereits Schritte unternommen, um den Prozess der Aufarbeitung der Vergangenheit im Rahmen einer Gedenkkultur außerhalb und innerhalb des Geländes der CD unter Einbeziehung von chilenischen Opferverbänden und (ehemaligen) Bewohnern der CD zu unterstützen?

Wenn ja, welche und unter Einbeziehung welcher Opferverbände?

Wenn nein, warum nicht, und wann wird dies unter Einbeziehung welcher Opferverbände voraussichtlich geschehen?

7

Welche Ergebnisse hatte das am 1. Dezember 2017 in Santiago de Chile vom Auswärtigen Amt unterstützte Seminar „Colonia Dignidad. Debatten und Überlegungen für die Implementierung/Installation eines Ortes der Erinnerung, Bildung und Dokumentation“ (https://ww3.museodelamemoria.cl/ cartelera/encuentro-internacional-sobre-colonia-dignidad/) bzw. hatten weitere Treffen und Aktivitäten im Umfeld dieses Seminars?

Ist es geplant, diese Aktivitäten fortzuführen?

8

Wurde bereits die gemeinsame Errichtung einer nach wissenschaftlichen Kriterien gestalteten Begegnungs- und Gedenkstätte, die unter anderem die Menschenrechtsarbeit fördern soll, geprüft, wie dies lt. Bundestagsbeschluss bis 30. Juni 2018 geschehen soll?

Wenn ja, durch wen erfolgte die Prüfung, und welches Ergebnis hatte sie?

Wenn nein, wann wird sie durch wen durchgeführt?

9

Wurden bereits Schritte eingeleitet, um das Wissen über die Entwicklung und Struktur der Sekte durch ein wissenschaftlich begleitetes Oral-History-Projekt zu befördern?

Wenn ja, welche waren dies im Detail?

Wenn nein, welche Pläne gibt es diesbezüglich, und wann ist mit einer entsprechenden Umsetzung zu rechnen?

10

Hat sich die in Nummer 6 des Bundestagsbeschlusses genannte einzurichtende Kommission zur Erarbeitung eines Konzeptes für Hilfsleistungen und dessen Finanzierung sowie von Richtlinien für die Zahlungen und in Betracht kommende Personen, welches dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2018 vorzulegen ist, bereits konstituiert?

Wenn ja, wer gehört ihr an, und welche Aktivitäten hat sie bereits entfaltet?

Wenn nein, wann ist mit ihrer Einrichtung zu rechnen?

11

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der in dem genannten Beschluss des Deutschen Bundestages geforderten Beteiligung von Opferverbänden und Nichtregierungsorganisationen bei der Entwicklung der Richtlinien durch die Kommission?

12

Bis wann ist mit der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses hinsichtlich der Gewährleistung psychosozialer Betreuung und Unterstützung bei der Klärung ihrer rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Situation für alle früheren Bewohner der CD, die Opfer der Sekte wurden und die bis zum 30. Juni 2018 entwickelten Richtlinien erfüllen, zu rechnen?

13

Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Einrichtung von entsprechenden Anlaufstellen in Deutschland und in der Deutschen Botschaft in Santiago de Chile zu rechnen?

14

Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Klärung der Besitzverhältnisse der CD/Villa Baviera voranzutreiben, welche Behörden, Institutionen oder Einzelpersonen wurden damit befasst, und bis wann ist diesbezüglich mit einem Bericht zu rechnen?

15

Hat sie sich bemüht, Einblick in die Grundbücher der CD zu bekommen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

16

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass Hartmut Hopp und seine Frau über weitaus beträchtlichere Vermögenswerte (u. a. Grundstücke in Chile) verfügen, als sie dies bei der Beantragung von Sozialhilfe am 21. September 2011 in Krefeld angaben, wie ein ARD-Fernsehbeitrag nahelegt (vgl. FAKT vom 21. November 2017), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 19. Dezember 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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