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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Notwendigkeit eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplans im Bildungswesen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland

Reformbedarf der Kompetenzverteilung zw. Bund und Ländern betr. Bildungsoffensive Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE), gesellschaftspolitische Auswirkungen des Kooperationsverbots in den Bundesländern, rechtliche Hindernisse für die Bundesbeteiligung im Bildungsbereich, Umsetzung des sozialen Menschenrechts auf Bildung, zahlr. Einzelfragen betr. Sanierung, Umbau und Neubau von Schulgebäuden, Weiterentwicklung von Ganztagsschulen, Investitionsprogramm &quot;Zukunft Bildung und Betreuung&quot; (IZBB), Verbesserung der Sprachkompetenz bzw. Förderung bildungsbenachteiligter Schüler<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

22.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/36420.12.2017

Notwendigkeit eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplans im Bildungswesen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Brigitte Freihold, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Heidrun Bluhm, Birke Bull-Bischoff, Jan Korte, Zaklin Nastic, Sören Pellmann, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Grundgesetz (GG) verpflichtet die Bundesregierung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet. Die Schaffung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Bildung und die Implementierung des Konzeptes Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) stellt nach Auffassung der fragestellenden Fraktion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für alle Ebenen staatlicher Politik dar. Vor dem Hintergrund des UNESCO-Weltaktionsprogramms (WAP) Bildung für nachhaltige Entwicklung (2015-2019) hat sich die Bundesregierung verpflichtet, Bildung und nachhaltige Entwicklung als ganzheitlichen Ansatz in allen Bildungsbereichen systemisch und institutionell zu verankern, um so effektiv und kohärent den globalen ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen einer vernetzten Welt zu begegnen (vgl. das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages – WD 8 – vom 8. Dezember 2017). Dadurch sollen Handlungskompetenzen vermittelt werden, welche die Innovationsfähigkeit, das Demokratieverständnis und die Partizipationsfähigkeit im Bildungsbereich stärken, wobei Kommunen, Regionen sowie Bund und Länder gleichermaßen einbezogen werden sollen.

Im Zuge der Föderalismusreformen I und II wurden in den Jahren 2006 und 2009 die Beteiligungsmöglichkeiten des Bundes im Bereich des Bildungswesens im Wesentlichen abgeschafft. Bei der Lösung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen im Bereich der allgemeinen Bildung sind Länder und Kommunen nun grundsätzlich allein zuständig, selbst wenn bestimmte Probleme und Entwicklungen das gesamte Bundesgebiet betreffen. So wurde die Gemeinschaftsaufgabe der Bildungsplanung (Artikel 91b GG a. F.) durch die Föderalismusreform I aufgehoben und die Mitwirkung des Bundes in Angelegenheiten des Schulwesens auf Berichte und Empfehlungen zur Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich beschränkt. Finanztransfers sind nur dann zulässig, soweit diese z. B. der Förderung des wirtschaftlichen Wachstums bzw. der Bundesrepublik Deutschland als Wirtschaftsstandort verpflichtet sind, nicht jedoch Sachgebiete zur Förderung des Schulbereichs betreffen (Artikel 104b GG). Vor dem Hintergrund der europäischen Wirtschaftskrise, der Aufnahme von Geflüchteten aber auch bei der Umsetzung von Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen, wie der UN-Behindertenrechtskonvention und der Anerkennung eines Beschwerdeverfahrens auf Grundlage des betreffenden Zusatzprotokolls, wurde aus Sicht der Fragesteller deutlich, dass die Lastenverteilung im Kontext der allgemeinen Bildung, Inklusion von Menschen mit Behinderungen und der Bildungsintegration z. B. von Geflüchteten einseitig zu Lasten der Länder und Kommunen ausfällt. Nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat der Investitionsstau in den Kommunen gegenwärtig einen Umfang von 126 Mrd. Euro erreicht. Die vielfältigen Aufgaben müssen dabei von gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in den Kommunen, insbesondere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Lehrerinnen und Lehrern geschultert werden, die sich trotz steigender Arbeitsbelastung, erschwerter Arbeitsbedingungen und mangelnden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten auf vielfältige Weise engagieren (vgl. www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/gewlaender-haben-grundschulen-vernachlaessigt-1/).

Vor diesem Hintergrund entstehende regionale Disparitäten wirken sich nach Auffassung der fragestellenden Fraktion insbesondere im Bereich Bildung negativ auf die Lebenswirklichkeit und Chancengleichheit breiter Bevölkerungsschichten aus. Der Deutsche Städtetag fordert in diesem Zusammenhang im Sinne eines kooperativen Föderalismus eine gesamtstaatliche Koordination bildungspolitischer Fragen auf Bundesebene. Nur durch eine gesicherte finanzielle Beteiligung des Bundes könnten so umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden, die den Anforderungen an eine Verbesserung der Bildungsinfrastruktur, den Ausbau von Ganztagsschulen, die schulische Inklusion, die Bildungsintegration von Geflüchteten, das digitale Lernen, die Verbesserung der Weiterbildung und kompensatorischen Bildung sowie eine Qualitätssteigerung in der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen als zentralen Handlungsfeldern kommunaler Bildungsinfrastruktur genügen (www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/veroeffentlichungen/beitraege_stadtpolitik/forderungen_an_bundesregierung_beitraege_stadtpol_110.pdf).

Die Ergebnisse zahlreicher Studien weisen auf eine chronische Unterfinanzierung der Bildung in der Bundesrepublik Deutschland hin (vgl. z. B. GEW-Studie „Chancen und Hoffnung durch Bildung“). Eine besondere Herausforderung stellen die enorme Anzahl von 2 Millionen Erwachsenen, die weder lesen noch schreiben können und mehr als 14 Prozent der Bevölkerung (ca. 7,5 Millionen Menschen), die vom funktionalen Analphabetismus betroffen sind (vgl. leo. – Level-One Studie) dar. In keinem vergleichbaren Land entscheidet die soziale Herkunft so sehr über den Bildungserfolg und in keinem anderen Land stehen Disparitäten in den Leseleistungen im Zusammenhang mit signifikanten sozial bedingten Faktoren wie in Deutschland (vgl. Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung – Iglu sowie Nationaler Bildungsbericht 2016). Auch zivilgesellschaftliche Initiativen prangern seit Jahren Defizite im deutschen Bildungswesen an, namentlich bei der Anerkennung von sprachlicher, kultureller, sexueller und sozialer Vielfalt an Lebens- und Familienentwürfen sowie der Möglichkeit des lebenslangen Lernens und der Weiterbildung (Gerechtigkeitsdefizit), Mangel an individueller Förderung und Erwerb sozialer Kompetenzen (Leistungsdefizit), Mangel an Veränderungsbereitschaft (Innovationsdefizit) sowie fehlende Partizipationsmöglichkeiten der Betroffenen (Beteiligungsdefizit) (siehe: Was bildet ihr uns ein? e. V., http://wasbildetihrunsein.de/worum-es-geht/).

Fast zehn Jahre seit Einführung des sog. Kooperationsverbotes als Gestaltungsverbotes des Bundes in bildungspolitischen Fragen müssen grundsätzliche strukturelle Fragen bezüglich eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplans für allgemeinbildende Schulen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Dabei müssen auch die Auswirkungen und möglichen Folgen des Kooperationsverbotes auf Umfang und Entwicklung sowohl regionaler als auch intraregionaler Unterschiede (Kernstadt, Umland, ländlicher Raum) berücksichtigt werden.

Bildungsinfrastrukturelle Fragen entfalten dabei eine existentielle Bedeutung im Ländlichen Raum.

Der Zugang zu dem im UN-Sozialpakt verbrieften sozialen Menschenrecht auf Bildung wird nach Auffassung der fragestellenden Fraktion durch Armut, Bildungsbenachteiligung, Hürden beim Erwerb von Sprachkenntnissen oder stark belasteten Sozial- und Wohnräumen enorm eingeschränkt.

Die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen an eine wissensbasierte Gesellschaft machen nach Auffassung der fragestellenden Fraktion deutlich, dass Bildungspolitik auch eine Gestaltungsaufgabe auf Bundesebene erfordert und langfristig nicht auf Grundlage isolierter Förderprogramme oder gesetzlicher Interpretationsspielräume (z. B. der punktuellen Finanzierung baulicher Investitionen als „energetische Sanierung“ auf Grundlage von Artikel 104c GG bzw. der Sprachförderung in Kitas im Sinne einer Fürsorgeverpflichtung) umgesetzt werden kann. Der Neu- und Ausbau sowie die Weiterentwicklung von Schulen und Räumen für Ganztagsbetreuung und die qualitative Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten erfordern nach Auffassung der fragestellenden Fraktion langfristige und verlässliche Planung unter Berücksichtigung der demografischen und migrationspolitischen Entwicklungen in den Kommunen. Gleiches gilt für Reformen in den Bereichen Inklusion, digitale Bildung, Integration von Geflüchteten, deren Finanzierung verstetigt und gesetzlich verankert werden muss, um nicht einseitig zu Lasten der Kommunen auszufallen. Die Bundesrepublik Deutschland ist dabei Verpflichtungen zur Einhaltung sozialer Menschenrechte eingegangen, die sich nicht auf Maßnahmen zur Vermeidung unmittelbarer Menschenrechtsverletzungen beschränken, sondern politische Gestaltungsprinzipien darstellen, die nach gezielten Maßnahmen – darunter auch Infrastrukturmaßnahmen – verlangen (vgl. DIMR, Das Menschenrecht auf Bildung und der Schutz vor Diskriminierung).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Welche Hinweise hat die Bundesregierung betreffend rechtlicher Hindernisse bzw. eines entsprechenden Reformbedarfs im Kontext der bestehenden Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf die ganzheitliche und systemisch verankerte Umsetzung einer Bildungsoffensive Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesellschaftspolitischen Auswirkungen, deren Umfang oder über Entwicklungen im Bildungsbereich seit der Einführung des sog. Kooperationsverbotes in den 16 Bundesländern (bitte nach Jahren und unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Anzahl von Einschulungen, Schulabbruchquoten, der Abschlüsse, der Anzahl der Ausbildungsstellen und der Arbeitslosenzahl in den jeweiligen Ländern aufschlüsseln)?

3

Hat die Bundesregierung eine Evaluation der gesellschaftspolitischen Auswirkungen im Bildungsbereich durchgeführt, und nach welcher Methodologie, und welches Bild ergibt sich daraus bezüglich der regionalen und interregionalen Disparitäten im Bereich Bildung (bitte hierfür beispielhaft für jedes Bundesland je drei Gemeindetypen auswählen – Kernstadt, Umland, ländlicher Raum – und das Verhältnis der Anzahl von Einschulungen, Schulabbruchquoten, der Abschlüsse, der Anzahl der Ausbildungsstellen und der Arbeitslosenzahl berücksichtigen)?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über positive und negative Finanzierungssalden der Kommunen in den 16 Bundesländern im Verhältnis zur Einwohnerzahl, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus auf mögliche Auswirkungen regionaler Disparitäten beim Zugang zur Bildung, und wie verhält sich diese Summe im Verhältnis zu dem jeweiligen Investitionsvolumen und den durchschnittlichen Kassenkrediten der Kommunen in den 16 Bundesländern?

5

Welche Hinweise für einen Reformbedarf, und wenn ja, in welchen Bereichen des Bildungswesens bzw. der Notwendigkeit einer Neuregulierung oder Neustrukturierung der finanzpolitischen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund des bestehenden Investitionsstaus seit Einführung des sog. Kooperationsverbotes?

6

Welche unüberwindbaren politischen oder rechtlichen Hindernisse stehen einer Gestaltungsbeteiligung des Bundes im Bereich Bildung im Wege, um eine gerechte paritätische Verteilung der Kosten und Lasten zwischen Bund und Ländern zur Gewährleistung eines gleichwertigen Zugangs zur allgemeinen Bildung und der Sicherstellung qualitativ vergleichbarer Bildungsabschlüsse in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen?

a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die gegenwärtige grundgesetzliche Kompetenzverteilung im Bereich Bildung nicht der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes unterliegt?

b) Auf welcher verfassungsrechtlichen Tradition beruht die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder im Bereich Bildung, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Tradition im Hinblick auf die Notwendigkeit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bunderepublik Deutschland?

7

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass ihre Verpflichtungen, die sich im Bereich Bildung aus Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie aus Artikel 13 des UN-Sozialpakts ergeben, in vollem Umfang in den 16 Bundesländern erfüllt werden?

8

Inwieweit sieht die Bundesregierung ihre Verpflichtung, das soziale Menschenrecht auf Bildung umzusetzen, als vollumfänglich erfüllt an in Bezug auf

a) Kinder mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen,

b) geflüchtete Kinder,

c) Kinder mit divers-kulturellem Hintergrund?

9

Durch welche konkreten rechtlichen und politischen Zuständigkeitsregelungen stellt die Bundesregierung im Hinblick auf die gegenwärtigen Kompetenzregelungen im Bildungsbereich auf Bund-Länder-Ebene sicher, dass ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf das soziale Menschenrecht auf Bildung aus dem UN-Sozialpakt vollumfänglich erfüllt werden?

10

Welche konkreten Verfahren wendet die Bundesregierung an und welche plant sie in der Zukunft anzuwenden, um ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf das soziale Menschenrecht auf Bildung innerhalb des föderalistischen Systems der Bundesrepublik Deutschland vollumfänglich zu gewährleisten?

11

Wann plant die Bundesregierung, das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zu ratifizieren, wodurch das Einreichen einer Individualbeschwerde an den zuständigen UN-Sozialausschuss bezüglich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, namentlich des sozialen Menschenrechts auf Bildung, ermöglicht werden würde?

Falls die Bundesregierung keine zeitnahe Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt plant, welche konkreten rechtlichen und politischen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, das Fakultativprotokoll umgehend zu ratifizieren?

12

Welche Überlegungen bezüglich der Möglichkeit der Anhebung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer hat die Bundesregierung seit Einführung des sog. Kooperationsverbotes und ggf. mit welchen Akteuren durchgeführt?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über notwendige Leitlinien und Qualitätsstandards für den Umbau, die Erweiterung und den Neubau von Schulgebäuden, und wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen zur räumlichen Organisation von Schulen sowie Hinweise zur Gestaltung von erfolgreichen Planungsverfahren und Bauprozessen, die von der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, dem Bund Deutscher Architekten (BDA) und dem Verband Bildung und Erziehung in ihrem Papier „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ vorgestellt wurden (vgl. www.montag-stiftungen.de/jugend-und-gesellschaft/projekte-jugendgesellschaft/paedagogische-architektur/projekte/leitlinien.html)?

14

Welche befristeten und unbefristeten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um Schulgebäude zu sanieren und den Neubau dringend benötigter zusätzlicher Lernräume in der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen (bitte rechtliche Lage begründen und nach Jahren, Finanzvolumen und betroffenen Bundesländern sowie die Kreise nach kreisfreier Großstadt, städtischem Kreis, ländlichem Kreis mit Verdichtungsansätzen und dünn besiedelten ländlichem Kreis, entsprechend der im Raumordnungsbericht, Bundestagsdrucksache 18/13700, S. 26, verwendeten Gebietskategorien, optional Kommunen nach über 100 000 Einwohnern, zwischen 100 000 Einwohnern und 10 000 Einwohnern und unter 10 000 Einwohnern, entsprechend der im GAK-Rahmenplan zur Abgrenzung ländlicher Gemeinden verwendeten Regions- und Kreistypen aufschlüsseln)?

15

Welche befristeten und unbefristeten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um die Bildung eines bundesweiten Forums zu etablieren, bei dem Eltern und Pädagogen sich gemeinsam austauschen und Ideen entwickeln könnten, welche Wege die Schulen trotz widriger Bedingungen gehen können, um zu Lebensorten zu werden, wo Schülerinnen und Schüler sich als ganzheitliche Menschen erleben und entwickeln können und Pädagoginnen und Pädagogen entsprechend ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entsprechende Finanzierungssicherheit auf alle Bildungsebenen erhalten?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten der Implementierung, des Konzeptes von Lern- und Teamhäusern, wie dieses zuletzt vom Landeselternausschuss (LEA) Berlin vorgestellt wurde (vgl. www.leaberlin.de/pressemitteilungen/3819-schulbau-in-berlin-viele-plaeneund-viele-fragen-landeselternausschuss-prangert-fehlende-transparenz-undkommunikation-an), und deren Möglichkeiten als praktische Lösung bestehender Lernraumknappheit in der Bundesrepublik Deutschland?

17

Welche Rückschlüsse betreffend die Notwendigkeit der Fortführung bzw. unbefristeten Neuauflage des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB) in den Jahren von 2003 bis 2009 ergab eine Evaluation des Programms (bitte nach geschätztem Finanzvolumen, Jahren und betroffenem Bundesland bzw. betroffener Kommune aufschlüsseln)?

18

Welchen Bedarf nach „Ausbau und Weiterentwicklung“ neuer Ganztagsschulen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach geschätztem Finanzvolumen, Jahren und betroffenem Bundesland bzw. betroffener Kommune aufschlüsseln)?

19

Welcher Bedarf zur „Schaffung zusätzlicher Plätze“ an bestehenden Ganztagsschulen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach geschätztem Finanzvolumen, Jahren und betroffenem Bundesland bzw. betroffener Kommune aufschlüsseln)?

20

Welcher Bedarf an einer qualitativen Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach geschätztem Finanzvolumen, Jahren und betroffenem Bundesland bzw. betroffener Kommune aufschlüsseln)?

21

Welche konkreten Ergebnisse brachte das Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB), und mit welcher Methodologie wurden dieses evaluiert?

22

Wird das Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB) fortgesetzt, und wenn nein, warum nicht?

23

Welche Konzepte und Methoden zur Qualitätsüberprüfung der Ganztagsschulen wurden bislang von der Bundesregierung unterstützt, um Kriterien zu entwickeln, an denen eine erfolgreiche Ganztagsschule gemessen werden kann, und welche Rahmenbedingungen sind dazu nötig?

24

Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um Bildungsangebote der Ganztagsschulen zur Stärkung bzw. Verbesserung der Leistungen der Kinder beim Lesen und Schreiben und in der Mathematik sowie der Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Geflüchteten und Schülerinnen und Schülern mit divers-kulturellem Hintergrund (z. B. mit sog. Migrationsgeschichte) zu unterstützen?

25

Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um das besondere Potenzial der Ganztagsschule für die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grundschulen und nichtgymnasialen Schulen der Sekundarstufe I und Gymnasien auszuschöpfen?

26

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die praktischen Auswirkungen der Ganztagsschulen im Zusammenhang mit der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit bzw. der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, namentlich der in diesem Zusammenhang stehenden Erwerbstätigkeit von Müttern?

27

Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um die Disparitäten bei der Inanspruchnahme von Ganztagsangeboten durch Kinder aus sozial benachteiligten Familien sowie Kindern mit divers-kulturellem Hintergrund an den Ganztagschulen gegenüber privilegierten sozioökonomischen Familien zu beheben (vgl. die Befunde von Hartmut Dion/Kai Maaz, Sozioökonomischer Status und soziale Ungleichheit, 2011)?

28

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Potenziale der Ganztagsangebotsbreite zur qualitativen Verbesserung der Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler beim Lesen und Schreiben sowie in den Fächern Deutsch und Mathematik, und was unternimmt die Bundesregierung, um diese Potenziale auszubauen?

29

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die konkreten Ergebnisse der Bemühungen der 16 Bundesländer betreffend die sieben Handlungsfelder, die als Reaktion auf die Ergebnisse der ersten PISA-Studie von der Kultusministerkonferenz beschlossen wurden (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 90 der Abgeordneten Brigitte Freihold auf Bundestagsdrucksache 19/189)?

30

Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden zur Verbesserung der Sprachkompetenz durch die Bundesregierung im Bereich der allgemeinen Bildung unterstützt (bitte rechtliche Lage begründen und nach Jahr, Finanzvolumen, und betroffenem Kreis bzw. betroffener Kommune entsprechend der in Frage 14 angeführten Kategorisierungsoptionen aufschlüsseln)?

a) Sind diese Maßnahmen in allen Ländern gleichwertig?

b) Wie und in welchem zeitlichen Rahmen werden diese Maßnahmen evaluiert?

c) Welcher Veränderungsbedarf ergibt sich anhand der Evaluation, und wie wird dieser vorgenommen?

31

Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden zur Förderung von bildungsbenachteiligten Schülerinnen und Schülern von der Bundesregierung unterstützt (bitte rechtliche Lage begründen und nach Jahr, Finanzvolumen und betroffenem Kreis bzw. betroffener Kommune entsprechend der in Frage 14 angeführten Kategorisierungsoptionen aufschlüsseln)?

32

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Inhalte und Kriterien von Maßnahmen zur Förderung von bildungsbenachteiligten Schülerinnen und Schülern in den 16 Bundesländern (bitte rechtliche Lage begründen und nach Jahr, Finanzvolumen und betroffener Kommune nach Kernstadt, Umland, ländlichem Raum aufschlüsseln)?

a) Sind diese Maßnahmen in allen Ländern gleichwertig?

b) Wie und in welchem zeitlichen Rahmen werden diese Maßnahmen evaluiert?

c) Welcher Veränderungsbedarf ergibt sich anhand der Evaluation, und wie soll dieser in den Bundesländern und Kommunen umgesetzt werden?

Berlin, den 19. Dezember 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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