Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen
der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Sevim Dağdelen, Sylvia Gabelmann, Andrej Hunko, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Dr. Alexander S. Neu, Zaklin Nastic, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vom rechten Rand des politischen Spektrums kommt seit Jahren immer wieder die Aussage, das 1964 abgeschlossene deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen würde die gesetzliche Krankenversicherung und damit die Beitragszahlenden stark belasten (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/streit-ueberkrankenversicherung-anti-tuerkische-petition-nervt-den-bundestag-a-742967.html).
Bundestagsabgeordneten der fragestellenden Fraktion erreichen häufig Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, ob dies korrekt sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch ist die Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung durch das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen (bitte für die vergangenen fünf Jahre angeben)?
Welchen Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung der entsprechenden Jahre macht dies aus?
Um wie viele Prozentpunkte könnte der Beitragssatz sinken, wenn bei einer Kündigung dieses Abkommens die Ausgaben um diese Summe gesenkt werden könnten und die Einsparungen vollständig zur Beitragssenkung verwendet würden?
Wie hoch wären rechnerisch die Einsparungen für eine Versicherte bzw. einen Versicherten mit 1 000 Euro, 2 000 Euro, 3 000 Euro bzw. 4 000 Euro beitragspflichtigem Monatseinkommen?
Wie viele türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger leben in der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele nehmen das Sozialversicherungsabkommen für ihre in der Republik Türkei lebenden Familienangehörigen in Anspruch?
Wie viele in der Republik Türkei lebende Familienangehörige sind so versichert?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Vorteile für die Bundesrepublik Deutschland und die hier lebenden Menschen ohne Familienangehörige in der Republik Türkei aus diesem Abkommen, die bei einer Kündigung wegfallen würden (bitte darstellen)?
Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nehmen das Sozialversicherungsabkommen jährlich in Anspruch, wie viele davon leben im Rentenalter in der Türkei, und wie viele davon sind deutsche Touristen?
Ist es richtig, dass in der Türkei lebende Familienangehörige nicht sämtlich, automatisch und kostenfrei mitversichert sind, sondern das Krankenkassenmitglied zuvor eine Familienversicherung zu höheren Beiträgen abschließen muss (bitte ausführen)?
Inwiefern handelt es sich aus der Sicht der Bundesregierung bei dem deutschtürkischen Abkommen um eine internationale Besonderheit?