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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge während der Asyl- und Flüchtlingskrise

Entwicklung des Personalbestands des BAMF seit 2010, Abstimmung mit Informationen zur Migrationsentwicklung, Überforderung des BAMF durch Entscheidungen zur Flüchtlingspolitik 2015, Tweet des BAMF 2015 betr. Aussetzen von Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger, Übersetzung und Weiterverbreitung, Auswirkung auf die Migrationsbewegung<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/43115.01.2018

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge während der Asyl- und Flüchtlingskrise

der Abgeordneten Beatrix von Storch, Stephan Brandner, Jochen Haug, Lars Herrmann, Uwe Kamann, Jörn König, Jens Maier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist mit der Durchführung der Asylverfahren und Entscheidungen über Asylanträge betraut. Nach Angaben der genannten Behörde stieg die Zahl der Asylanträge von 127 023 im Jahr 2013 auf 476 649 im Jahr 2015 an (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76095/umfrage/asylantraege-insgesamt-in-deutschland-seit-1995/). In der Zahl der anhängigen Verfahren, die in diesem Zeitraum von 86 694 auf 364 664 anstieg, wird die Überforderung des BAMF deutlich (vgl. www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/201612-statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Die daraufhin eilig durchgeführte Personalaufstockung im BAMF führte zu dem Vorwurf, dass eine große Zahl der neu eingestellten Mitarbeiter des BAMF für Asyl und Flüchtlinge nicht die notwendige Qualifizierung aufwiesen. Die Presse berichtete unter Berufung auf einen internen Bericht der Behörde, dass 454 sogenannte Entscheider keine relevante Qualifizierungsmaßnahme und viele der neu eingestellten Entscheider kein erforderliches Studium absolviert hätten (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article165215610/Hunderte-Asyl-Entscheider-offenbar-nicht-qualifiziert.html).

Die daraus resultierenden Mängel wurden durch Fehlentscheidungen, die der Öffentlichkeit bekannt wurden, offenbar. Bekannt wurde etwa der Fall des Berufssoldaten Franco A., der fälschlicherweise als syrischer Flüchtling anerkannt worden war. Von Seiten des BAMF wurde eingeräumt, dass in allen Verfahrensschritten gravierende Fehler vorgekommen sind. Das legte den Schluss nahe, dass solche Fehleinschätzungen auch in einer großen Zahl von weiteren Fällen erfolgt sind (vgl. www.tagesschau.de/inland/bamf-fehler-francoa-101.html).

Ungeklärte Fragen über die Rolle des BAMF entstanden auch durch die Kommunikationspolitik der Behörde. Ein Tweet des BAMF vom 25. August 2015 auf dem Nachrichtendienst „Twitter“ erklärte, dass Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom BAMF „weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt“ würden (siehe https://twitter.com/bamf_dialog/status/636138495468285952?lang=de). Dieser Tweet wurde von zahlreichen Kommentatoren als wichtiger Anreiz für eine große Zahl von Asylbewerbern eingeschätzt, die Dublin-Vorgaben zu ignorieren und entgegen den Vorgaben in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen (vgl. www.bild.de/politik/inland/twitter/kurznachricht-die-deutschland-zum-zufluchtsort-machte-42642974.bild.html).

Die Rolle des BAMF im Zuge der sogenannten Flüchtlingskrise bedarf also im Hinblick auf die Personal- und Kommunikationspolitik der Behörde einer dringenden Aufarbeitung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hat sich der Personalbestand des BAMF seit 2010 entwickelt (bitte nach Funktion und Quartal aufschlüsseln)?

2

Wurde der Personalbestand des BAMF auf die der Bundesregierung vorliegenden Schätzungen über den Zuzug von Migranten und/oder Flüchtlingen nach Deutschland abgestimmt?

3

Wie hat das BAMF die Informationen der Bundesregierung über Migrationsbewegungen bei der Erstellung des Personalstellenplans berücksichtigt?

4

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Personalbestand des BAMF zu dessen Aufgabenerfüllung in den jeweiligen Zeitabschnitten mindestens befriedigend war? Falls nein, in welchen Zeiträumen war der Personalbestand unbefriedigend, und aus welchen Gründen?

5

Hat die Bundesregierung den Personalbestand des BAMF bei ihren Entscheidungen hinsichtlich der Themenkomplexe Asyl, Dublin, Grenzkontrollen berücksichtigt? Falls ja, inwiefern?

6

Ist der Bundesregierung bewusst gewesen, dass manche ihrer Entscheidungen, vor allem im Jahr 2015, zu einer Überforderung des BAMF führen konnten?

7

Wie viel Zeit verging jeweils zwischen einer solchen die Überforderung auslösenden Entscheidung und den Entscheidungen, mit denen der Überforderung Abhilfe geschaffen werden sollte?

8

Ist das BAMF nach Rechtsauffassung der Bundesregierung dazu berechtigt gewesen, den Tweet vom 25. August 2015 zum „Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger“ abzusetzen, durch den behauptet wurde, diese würden „zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt“?

9

Für den Fall, dass der BAMF-Mitarbeiter, der den Twitter-Kanal bespielt hat, den Tweet seinen Vorgesetzten zur Genehmigung vorgelegt hat, welcher Entscheidungsebene wurde der Tweet vor dem Absetzen vorgelegt?

10

Kann die Bundesregierung einen statistischen Zusammenhang zwischen diesem Tweet und den ihm nachfolgenden Migrationsbewegungen nach Deutschland erkennen? Falls ja, wann hat die Bundesregierung diesen Zusammenhang erkannt?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Tweet in andere Sprachen übersetzt und dann auf „Twitter“ weiterverbreitet worden ist? Falls ja, in welchen Sprachen, und wie stark wurde er jeweils verbreitet?

Berlin, den 11. Januar 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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