Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende, virale Erkrankung von Wild- und Hausschweinen. Sie verläuft seuchenhaft und fordert große Verluste in den betroffenen Tierbeständen. Für Menschen besteht keine Infektionsgefahr. Der Erreger stammt ursprünglich aus Afrika und wird dort von der Gattung der Lederzecken auf afrikanische Warzenschweine übertragen. Wie bei Naturherdinfektionen charakteristisch, zeigen Warzenschweine keine klinischen Symptome. Der Erreger gilt als besonders stabil und wird über direkten Tierkontakt, infizierte Nahrungsmittel oder infiziertes Material (beispielsweise Transportfahrzeuge) übertragen. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Im Jahr 1957 kam es in Portugal erstmalig zu einem Ausbruch außerhalb Afrikas. Seit dem Jahr 2007 treten Fälle in Russland und Weißrussland auf. Mittlerweile breitet sich das Virus nicht nur, wie zunächst vermutet, in nordwestlicher Richtung, sondern auch in südlicher Richtung aus. So wurde der Erreger in Wildschweinen im Iran nachgewiesen. In den osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Estland, Lettland, Litauen, Polen und Tschechien wurden im Jahr 2017 insgesamt etwa 4 000 Fälle und seit Jahresanfang 2018 500 Fälle von ASP festgestellt, meldete das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) Anfang Januar 2018 (www.fli.de/de/aktuelles/ tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/). Die Ausbreitungsgeschwindigkeit soll 350 km/Jahr betragen (www.topagrar.com, 24. März 2014). Laut Angaben der Tierseucheninfo Niedersachsen ist der Virus nur noch ca. 300 km von Deutschland entfernt.
Der in Russland nachgewiesene Virusstamm verursacht schwerste Allgemeinerkrankungen mit zum Teil unspezifischen Symptomen, wie Fieber und Apathie. Die Sterblichkeit ist hoch. Innerhalb kürzester Zeit (ca. zehn Tage) können ganze Bestände versterben (FLI, 28. Juni 2013): „Afrikanische Schweinepest (ASP)“). Bis heute kommt es zu immer neuen Ausbrüchen, wobei die Schwere des Krankheitsverlaufes weiter zunimmt. Primäre Ausbrüche der Seuche konnten häufig mit der Verfütterung von Speiseabfällen in Verbindung gebracht werden. Der Erreger kann über mehrere 100 Tage in tierischen Produkten, z. B. Schinken, infektiös bleiben (vgl. Bundestagdrucksache 18/2705).
Vor allem über Handels- und Personenverkehr mit direktem oder indirektem Kontakt zu infizierten Beständen einschließlich mitgebrachter Lebensmittel kann der Erreger nach Deutschland gelangen. Wanderndes Schwarzwild aus den betroffenen Regionen Osteuropas stellt ein zusätzliches Einschleppungsrisiko dar, insbesondere angesichts der historisch hohen Schwarzwildbestände in vielen Regionen Deutschlands.
Erregerhaltige Lebensmittelreste, die von Reisenden aus dem osteuropäischen Gebiet auf Rastplätzen oder unterwegs auf den stark frequentierten Einfallstraßen (vor allem auf der A 2) entsorgt werden, bedeuten ein besonderes Risiko, wenn Wildschweine z. B. nachts die Abfallkörbe als Nahrungsquelle nutzen. Mehrsprachige Warnschilder, die auf diese Gefahr hinweisen, fehlen in der Regel.
Derzeit besteht laut dem FLI für Deutschland ein hohes Risiko für die Einschleppung der ASP („Hohes Risiko für eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland“, Presseinformation des FLI, 13/2017). Für den wahrscheinlichen Fall, dass die Tierseuche auch in Deutschland auftritt, würde dies verheerende Auswirkungen auf die deutsche Schweinewirtschaft haben. Unter anderem aufgrund des fehlenden Impfstoffs würden die volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden vermutlich wesentlich höher sein, als bei der Europäischen Schweinepest.
Wir fragen die Bundesregierung:
Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest
Fragen60
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die aktuelle Ausbreitungstendenz der ASP von Osteuropa in Richtung Westen, und welche Handlungserfordernisse leitet sie aus ihrer Analyse konkret ab?
Mit welchen konkreten Maßnahmen wird das Risiko der Einschleppung an den Grenzübergängen, an Flughäfen und Fähren minimiert? Wer kontrolliert die Umsetzung dieser Maßnahmen mit welchen Ergebnissen?
Wie hat sich das Tiergesundheitsgesetz vom 22. Mai 2013 auf die Rahmenbedingungen zur Verhütung der Einschleppung der ASP ausgewirkt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Analyse?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Konsequenzen des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 für die Vorbereitung von Bekämpfungsmaßnahmen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihrer Analyse?
Welche Auswirkungen hat eine Einschleppung der ASP nach Meinung der Bundesregierung auf heimische Schweinebestände?
Wie wird nach der aktuellen Kenntnislage die Rolle folgender epidemiologischer Faktoren bei der Einschleppung bzw. der Verbreitung priorisiert, und welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus: a) Wildschweine, b) Hausschweine, c) der Mensch?
Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung aktuell am effektivsten, um die Ausbreitung der ASP zu verhindern bzw. zu erschweren?
Wie schätzt die Bundesregierung aktuell das Einschleppungsrisiko der ASP durch Jägerinnen und Jäger selbst bzw. Wildbret aus Osteuropa ein, welche konkreten Maßnahmen wurden wann und von wem zur Minimierung dieses Risikos ergriffen, wer kontrolliert ihre Umsetzung mit welchem Ergebnis?
Wie schätzt die Bundesregierung aktuell das Einschleppungsrisiko der ASP über Lebensmittelreste, die aus Osteuropa stammen und in Deutschland von Reisenden (beispielsweise Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeitern, Geschäftsreisenden, Touristinnen und Touristen) entsorgt werden, ein, welche konkreten Maßnahmen wurden wann und von wem dagegen ergriffen, und wer kontrolliert ihre Umsetzung mit welchem Ergebnis?
Wie schätzt die Bundesregierung aktuell das Einschleppungsrisiko der ASP über Grünfutterimporte aus Osteuropa ein, und welche Maßnahmen wurden wann und von wem dagegen ergriffen? Wer kontrolliert ihre Umsetzung mit welchem Ergebnis?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Umfang der Einführung von Wildbret, insbesondere Schwarzwild und von Grünfutterimporten aus den von ASP betroffenen Gebieten in die Bundesrepublik Deutschland, und wenn sie keine Kenntnisse dazu hat, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung aktuell das Einschleppungsrisiko der ASP durch Tiertransportfahrzeuge ein (beispielsweise durch Schweinetransportfahrzeuge aus den betroffenen Ländern, die in Deutschland Schweine haltende Betriebe anfahren, um Tiere abzuholen)? Welche Maßnahmen wurden wann und von wem dagegen ergriffen, und wer kontrolliert ihre Umsetzung mit welchen Ergebnissen?
Wie werden eine wirksame Kontrolle und Desinfektion sichergestellt, und wie wird verhindert, dass nicht allein durch den mitgeführten und entsorgten Reiseproviant das ASP-Virus in deutsche Schweinehaltungen und deutsche Wildschweinpopulationen verbracht wird?
Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Umfang des Transportverkehrs aus den von ASP betroffenen Regionen in die Bundesrepublik Deutschland, welchen Anteil haben daran Tiertransporte von Schweinen, und wie haben sich diese in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Wenn sie keine Kenntnisse dazu hat, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen aus den Nachbarländern die Folgen eines Ausbruchs der ASP in der Bundesrepublik Deutschland ein, speziell in Regionen mit besonders hohen regionalen Schweinedichten (Cloppenburg, Vechta etc.) oder an Standorten mit besonders großen Schweinebeständen (z. B. in Tellin, Mecklenburg-Vorpommern), auf welcher Grundlage beruht dies, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie wird aktuell die Entsorgung bzw. unschädliche Beseitigung von Tierkörpern nach der Keulung in einem ASP-Ausbruchsgebiet gesichert, ohne das Risiko einer Verschleppung durch Transportfahrzeuge einzugehen?
Wie groß ist nach aktuellem Stand in der Bundesrepublik Deutschland der maximale Abstand zwischen schweinehaltenden Betrieben und einer Tierkörperbeseitigungsanlage, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Bekämpfung von Tierseuchen?
Wie groß sind nach aktuellem Stand der maximale und der mediane Abstand zwischen Tierkörperbeseitigungsanlagen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wie gestaltet sich angesichts der sehr aktuellen Einschleppungsgefahr die Zusammenarbeit der Bundesregierung oder der Bundesbehörden auf politischer, administrativer und wissenschaftlicher Ebene mit den für die ASP zuständigen Partnern in Polen und anderen osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten?
Wer koordiniert nach Kenntnis der Bundesregierung das Handeln auf EU-Ebene bzw. der Ebene der Mitgliedstaaten, und wie werden die jeweiligen Absprachen von wem umgesetzt, bzw. wer kontrolliert ihre Umsetzung mit welchem Ergebnis?
Gibt es eine Zusammenarbeit mit der Republik Österreich in dieser Frage?
Welche internationalen Erfahrungen liegen der Bundesregierung bezüglich Präventions- und Bekämpfungsstrategien vor, und welche konkreten Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Kenntnissen?
Wie arbeitet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit den osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten zusammen, und mit welchen konkreten Ergebnissen?
Welche Bundesforschungseinrichtungen haben sich in den vergangenen fünf Jahren in welchem finanziellen und personellen Umfang bzw. mit welchen inhaltlichen Zielstellungen mit der ASP beschäftigt?
In welcher Höhe und von welcher Seite wurde das finanziert?
Welche wesentlichen neuen Erkenntnisse wurden dabei für die Präventions- und Bekämpfungsstrategien gewonnen, und wie wurden diese Erkenntnisse von wem und mit welchen Ergebnissen umgesetzt?
Welche weiteren Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen sich aktuell in welchem Umfang nach Kenntnis der Bundesregierung mit der ASP, welche wesentlichen Erkenntnisse wurde aus diesen Projekten gewonnen, und wie wurden sie von wem mit welchem Ergebnis umgesetzt?
Welche internationalen Forschungseinrichtungen beschäftigen sich aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung mit der ASP, und wie wird deren Forschung finanziert? Wie beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland aktuell an diesen Forschungsprojekten?
Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die internationale Vernetzung und Kooperation in der Forschung und Entwicklung hinsichtlich eines grenzübergreifenden Vorgehens zur Eindämmung der Ausbreitung der ASP ein? Welche Defizite sieht sie, und welche Initiativen will sie wann dazu ergreifen?
Welchen Beitrag leistet die Bundesrepublik Deutschland aktuell in der Global African Swine Fever Research Alliance (GARA)?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Impfstoffentwicklungen bzw. -forschungen gegen das ASP-Virus? Welche deutschen Einrichtungen sind damit mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen mit welchem Ziel und welchen Ergebnissen befasst?
Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Entwicklung eines Impfstoffs gegen das ASP-Virus vor, und welche anderen Präventionsstrategien wurden von wem mit welchem Ergebnis geprüft?
Welche neuen Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Zusammenhangs zwischen der Größe des Schwarzwildbestandes bzw. der Schwarzwilddichte einerseits und der Einschleppungsgefahr sowie der Ausbreitungsdynamik der ASP andererseits? Welche konkreten Studien hat sie zu dieser Problematik selbst initiiert (bitte Zielstellung sowie finanzielle und personelle Aufwendungen angeben)? Mit welchen Ergebnissen und wie wurden diese von wem umgesetzt? Wie wurde die Umsetzung mit welchem Ergebnis kontrolliert?
Welche internationalen Studien liegen zu dieser Frage vor, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus deren Ergebnissen gezogen?
Welche wissenschaftlichen Studien zur Bestandsentwicklung beim Schwarzwild und Beeinflussungsmöglichkeiten hat die Bundesregierung selbst initiiert (bitte auch Laufzeit, wie und von wem finanziert, und personelle Ausstattung angeben), bzw. welche auch internationalen Studien zu diesem Thema wurden in die Ausarbeitung von Strategien gegen die ASP einbezogen, und mit welchen wesentlichen Schlussfolgerungen?
Welche Untersuchungen zu den Übertragungswegen der ASP finden laut Kenntnis der Bundesregierung statt, mit welcher Zielstellung, in welcher Form, und mit welcher finanziellen Ausstattung?
Welche Untersuchungen zu den Übertragungswegen der ASP in Bezug auf Prädatoren allgemein und konkret in Bezug auf den a) Wolf, b) Fuchs, c) Marderhund finden laut Kenntnis der Bundesregierung statt, mit welcher Zielstellung, in welcher Form, und mit welcher finanziellen Ausstattung?
Welche konkreten Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung der ASP sieht die Bundesregierung, und welche sind besonders wichtig (bitte begründen)?
Welche konkreten Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen der ASP sieht die Bundesregierung, und welche sind besonders wichtig (bitte begründen)?
Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP sieht die Bundesregierung, und welche sind besonders wichtig (bitte begründen)?
Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung im Akutfall ergriffen?
Welche Maßnahmen liegen in Bundes- und welche in Länderkompetenz?
Wer koordiniert das Handeln auf Bundesebene?
Welche jagdlichen Anforderungen oder Einschränkungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in einem von der ASP betroffenen Gebiet notwendig (beispielsweise Jagdruhe oder stärkere Bejagung von Schwarzwild), und welche Vorkehrungen wurden von wem, wann und mit welchem Ergebnis bereits veranlasst? Wenn keine veranlasst wurden, warum nicht?
Welche Möglichkeiten bestehen in Gebieten mit jagdlichen Beschränkungen (z. B. sogenannte befriedete Jagdreviere) oder Verboten (z. B. Kernzonen von Nationalparks), dennoch zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes beizutragen?
Welche Möglichkeiten bestehen, notwendige jagdliche Maßnahmen auch dann durchzusetzen, wenn sich Revierinhaberinnen und -inhaber verweigern?
Welche konkreten Maßnahmen sind durch wen bei einem ASP-Verdachtsfall, inklusive Auffinden von Fallwild a) im Hausschweinebestand und b) im Schwarzwildbestand zu ergreifen? Wer übernimmt die Kosten, und wer kontrolliert die Umsetzung der Maßnahmen?
Welche finanziellen oder anderen Unterstützungen können nach aktueller Lage landwirtschaftliche Betriebe erwarten, die direkt oder indirekt von Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP betroffen sind?
Welche Kapazitäten sind nach aktueller Einschätzung der Bundesregierung in Tierkörperbeseitigungsanlagen konkret verfügbar, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die notwendigen Kapazitäten nach den Erfahrungen in den betroffenen Nachbarländern ein, auf welche Grundlage stützt sie sich dabei, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den rechtlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen für Keulungstrupps sowie Tierärztinnen und Tierärzte, die unmittelbar in die Bekämpfungsmaßnahmen einbezogen werden müssen (finanzielle, fachliche und rechtliche Situation)?
Welche Rechte und Pflichten haben praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte, die zur Seuchenbekämpfung verpflichtet werden?
Welche Vorarbeiten zur rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Vorbereitung wurden dafür angesichts der akut drohenden Einschleppung der ASP bisher geleistet?
Ist der praktizierende Tierarzt nach aktueller Rechtslage wie ein Amtstierarzt abgesichert, wenn er in einem amtlichen Auftrag tätig ist, oder muss sich der praktizierende Tierarzt selbst absichern? Wer kommt nach aktueller Rechtslage für die dadurch entstehenden Kosten auf?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der realen Verfügbarkeit von Tierärztinnen und Tierärzten für solche Aufgaben, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Gibt es einen aktualisierten Notfallplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der ASP, welche Vorgespräche haben dazu mit den Bundesländern stattgefunden, welche konkreten Erfahrungen aus den betroffenen Ländern sind darin eingeflossen, und wurden bereits konkrete Vereinbarungen getroffen?
Welche Pläne hat die Bundesregierung hinsichtlich der finanziellen Unterstützung für die erheblichen Beiträge, die die Jägerschaft bei der Verhütung und Bekämpfung leisten muss? Wird sie sich selbst daran beteiligen? Wenn nein, warum nicht?
Ist aus Sicht der Bundesregierung die Gewährung von Sonderurlaub (in Polen sind es sechs Tage, vgl. „Kampf gegen Afrikanische Schweinepest: Polen gewährt Sonderurlaub für Jäger“, Agra Europe, 5. Januar 2018) für Jagdausübungsberechtigte, die sich an der Verhütung und Bekämpfung der ASP beteiligen, sinnvoll? Wenn ja, welche rechtlichen Regelungen und finanziellen Unterstützungen sind dafür von wem notwendig, und wann werden sie getroffen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten der Absatzförderung von Schwarzwild sieht die Bundesregierung, und ab welchem Datum und in welcher Ausgestaltung ist hiermit zu rechnen? Wenn nicht damit zu rechnen ist, warum nicht?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Exportrestriktionen im Falle eines Ausbruchs von ASP in bestimmten Gebieten Deutschlands oder des Bundesgebietes für den a) nationalen Handel, b) europäischen Handel, c) internationalen Handel?
Welche Einschränkungen für den Schweinefleischhandel mit China entstünden im Falle eines Ausbruchs, und in welchem Umfange wären diese zu bemessen?