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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausgestaltungspotential der EU Blue Card

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/55218.01.2018

Ausgestaltungspotential der EU Blue Card

der Abgeordneten Gerald Ullrich, Stephan Thomae, Johannes Vogel, Thomas L. Kemmerich, Christoph Meyer, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Pascal Kober, Jens Beeck, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Katharina Kloke, Daniela Kluckert, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit einigen Jahren positionieren sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte. Denn laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) gilt es, einen jährlichen Bedarf an 300 000 Fachkräften aus dem Ausland – zusätzlich zu inländischen Potentialen und den aktuellen Wanderungsbewegungen – zu decken (IAB-Kurzbericht 06/2017). Zum Zweck der erleichterten, erwerbsorientierten Einwanderung hochqualifizierter Fachkräfte hat die EU im Jahr 2009 die Richtlinie zur Blue Card beschlossen (Richtlinie 2009/50/EG). Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte in Deutschland 2012 unter Beteiligung der Freien Demokratischen Partei und hat dazu beigetragen, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit Blick auf das deutsche Einwanderungsrecht von „einem der liberalsten Systeme aller Industrieländer“ spricht (Interview Liebig – OECD –, Wirtschaftswoche, 2. August 2013). Quantitativ schlagen sich die Auswirkungen jedoch trotz kontinuierlicher Steigerung der Ausstellungszahlen nicht so nieder, wie angesichts des jährlichen Bedarfs notwendig wäre (IAB – Kurzbericht 06/2017). Die Gründe hierfür sind komplex, aber klar ist aus Sicht der Fragesteller: Acht Jahre nach Beschluss der EU-Richtlinie zur Blue Card besteht noch Verbesserungsbedarf. Zugleich gibt es immer noch Ausgestaltungspotential bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Blue Card. Abgesehen davon hat auch die EU-Kommission im Juni 2016 umfassende Reformvorschläge zur Blue-Card-Richtlinie gemacht (COM(2016) 378).

Auch im Sinne einiger dieser Reformvorschläge könnte die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller bereits heute Verbesserungen im Rahmen einer konsequenten Nutzung ihres nationalen Ausgestaltungspotentials erzielen.

Zudem ist die Anerkennung bzw. Bewertung ausländischer Abschlüsse eine mit der EU Blue Card verknüpfte Herausforderung, die im Falle einer Ausweitung der EU Blue Card auf Ausbildungsberufe an Komplexität gewinnen würde. Im Bereich Anerkennung ist eine Vielzahl von Akteuren involviert (z. B. das Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS, das Bundesinstitut für Berufsbildung – BIBB, die Kultusministerkonferenz – KMK, Landesbehörden, Kammern etc.), die verschiedene Initiativen vorantreiben (z. B. Datenbank „Anabin“, öffentlichrechtlicher Zusammenschluss von Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen, Projekt vom BMBF/BIBB „Prototyping Transfer“, Informationsangebote durch www.anerkennung-in-deutschland.de oder das IQ-Netzwerk). Nach wie vor sind die Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Hochschul- und Ausbildungsabschlüsse jedoch hochkomplex und in vielen Fällen, insbesondere bei nicht verkammerten Berufen, nicht bundesweit einheitlich. Derzeit gibt es verschiedene Verfahrensträger, die das Anerkennungsverfahren unterschiedlich und uneinheitlich handhaben, insbesondere bei bundeslandspezifischen Regelungen. Experten bemängeln, dass es kein einheitliches Verfahren gibt (BIBB Expertenmonitor 2015).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Zahl der EU-Blue-Card-Halter angesichts des bestehenden zusätzlichen Fachkräftebedarfs zu steigern?

2

Wie erklärt sich die Bundesregierung die nur langsam steigenden Nutzerzahlen (BAMF, Bericht „Die Blaue Karte EU in Deutschland“)?

3

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorstoß der EU-Kommission zur Reform der EU-Richtlinie zur Blue Card?

4

Welche grundsätzlichen Hindernisse sieht die Bundesregierung für einen Übergang aus dem Asylsystem in die EU Blue Card (sog. Spurwechsel)?

5

Sieht die Bundesregierung die Ausweitung der Blue Card auf Nichtakademiker mit Ausbildung und fachlicher Berufserfahrung als eine Möglichkeit zur Steigerung des Beitrags der Blue Card zur Fachkräftesicherung?

6

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass auch Nichtakademiker als Hochqualifizierte im Sinne der Definition der Richtlinie zur EU Blue Card angesehen werden sollten? Falls nein, aus welchen Gründen?

7

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch eine Differenzierung des Mindestgehalts, beispielsweise nach Branchen, Regionen oder Berufserfahrung, den Beitrag der EU Blue Card zur Fachkräftesicherung zu steigern?

8

Wie weit könnte hier aus Sicht der Bundesregierung das Mindestgehalt in besonderen Fällen maximal gesenkt werden (bitte nach bestehenden Mangelberufen, Branchen, Regionen – insbesondere Ost- und Westdeutschland – und Berufserfahrung aufschlüsseln)?

9

Inwiefern kann nach Kenntnis der Bundesregierung eine regionale Anpassung des Mindestgehalts für die EU Blue Card erfolgen, deren Grundlage bisher die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung für Westdeutschland ist?

10

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit anstelle der Beitragsbemessungsgrenze für Westdeutschland einen Durchschnittswert der in West- und Ostdeutschland unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen heranzuziehen oder je nach Aufenthaltsregion zu differenzieren? Falls ja, warum erfolgt dies nicht?

11

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach § 18c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zeitlich auszuweiten und nach Kriterien wie Alter, Sprachkenntnissen und Arbeitsmarktbedarf zu differenzieren sowie Hürden abzubauen?

12

Kann aus Sicht der Bundesregierung eine Absenkung der finanziellen Hürden bei Aufenthaltstiteln zur Arbeitsplatzsuche für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen und Ausbildungen sowie eine Verknüpfung mit der EU Blue Card zum Verbleib dieser Potentialträger in Deutschland beitragen?

13

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die finanziellen Hürden (z. B. Lebensunterhaltssicherung) bei den Aufenthaltstiteln zur Arbeitsplatzsuche für Absolventen deutscher Hochschulen und Ausbildungen nach § 16, Absatz 4 und 5b AufenthG abzubauen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Personenkreise bereits in Deutschland sind, deutsche Abschlüsse besitzen und sich bereits während ihres Studiums bzw. ihrer Ausbildung selbst finanziert haben?

14

Welche sonstigen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ausländische Absolventen deutscher Hochschulen und ggf. zukünftig Ausbildungen, die hohe Chancen auf eine EU Blue Card haben, in Deutschland zu halten bzw. ihnen einen leichteren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen?

15

Gibt es eine zentrale Koordination durch die Bundesregierung der vielen an der Weiterentwicklung der Anerkennungsthematik beteiligten Stellen (z. B. BMBF, BMAS, BIBB, KMK, Bundesländer, Kammern etc.), um die immer wieder angestoßene Verbesserung der Anerkennungs- bzw. Bewertungsverfahren ausländischer Abschlüsse insbesondere bei Ausbildungsberufen und bei fehlenden Dokumenten umzusetzen (u. a. BIBB – Experten Monitor 2015)? Falls nein, gibt es dahingehende Überlegungen seitens der Bundesregierung?

Berlin, den 16. Januar 2018

Christian Lindner und Fraktion

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