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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeit auf Abruf

Erwerbstätige in Arbeitsverhältnissen auf Abruf: Anzahl, Geschlecht, Alter, Bildungsabschluss, Migrationshintergrund, Teilzeit, Vollzeit, Minijob, Arbeitsstunden im Durchschnitt pro Woche, befristete bzw. unbefristete Arbeitsverhältnisse, Arbeitsentgelt, Niedriglohn, ergänzender SGB-II-Leistungsbezug; Anteil am gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumen; Arbeit auf Abruf nutzende Betriebe: Anzahl, Betriebsgröße, Branche, Tarifbindung und Vorhandensein eines Betriebsrats, Einhaltung der Vorankündigungsfrist; Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitsrechts; tarifliche Regelungen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.02.2018

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/56625.01.2018

Arbeit auf Abruf

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Klaus Ernst, Fabio De Masi, Jan Korte, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Arbeit auf Abruf ist aus Sicht der Fragestellenden eine drastische Auslagerung des unternehmerischen Risikos auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Keine festen Arbeitszeiten, kein festes Volumen und das Gehalt ist abhängig von der tatsächlich abgerufenen Arbeitszeit. Die Möglichkeit, Beschäftigte auf Abruf anzustellen, eröffnet § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).

Karl Brenke, Arbeitsmarktexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin), bestätigt, dass das Gesetz alle Vorteile beim Arbeitgeber bündelt und alle Nachteile den Beschäftigten zuschiebt (https://correctiv. org/recherchen/arbeit/artikel/2017/03/22/arbeit-auf-abruf/).

Häufig ist Arbeit auf Abruf eine geringfügige Beschäftigung und schlecht bezahlt. Es gibt zudem einige Berichte, nach denen Arbeitgeber ihren Verpflichtungen (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche etc.) nicht nachkommen (www.dgb.de/themen/++co++110cd6c8-83be-11e6-ac02-525400e5a74a).

Dennoch fehlen bisher umfangreiche Daten, um ein genaueres Bild dieser prekären Beschäftigungsform zu zeichnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Beschäftigte arbeiteten 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung auf Abruf, und wie hat sich diese Zahl jährlich seit 2001 entwickelt (bitte sowohl die absoluten und relativen Zahlen gemessen an allen Erwerbstätigen als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Bundesland, Geschlecht, Alter, Bildungsabschluss, Migrationshintergrund, Teilzeit, Vollzeit, Minijob, befristet und unbefristet, Branchen, unterhalb der Niedriglohnschwelle differenzieren)?

2

Wie viele Betriebe setzen nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ein (bitte nach West/Ost, Bundesland, Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten), Branche, Tarifbindung und Vorhandensein eines Betriebsrates differenzieren)?

3

Wie viele Arbeitsstunden werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt derzeit pro Beschäftigten auf Abruf in der Woche geleistet (bitte nach West/Ost etc. differenzieren)?

4

Wie viele Arbeitsstunden werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit jährlich bezogen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen von Beschäftigten, die auf Abruf arbeiten, geleistet (bitte sowohl die absoluten als auch die relativen Zahlen ausweisen, bitte nach Geschlecht und Ost/West differenzieren)?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Stundenlohn von Beschäftigten auf Abruf (bitte nach Geschlecht, Alter, Bildungsabschluss, Migrationshintergrund, Teilzeit, Vollzeit, Minijob, befristet und unbefristet, Branchen differenzieren)?

6

Wie viele Beschäftigte auf Abruf beziehen neben ihrem Lohn ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), und wie hat sich diese Zahl jährlich seit 2001 entwickelt?

7

Wie hoch war die Summe der ausgezahlten ergänzenden Leistungen nach dem SGB II für Beschäftigte in Arbeit auf Abruf, und wie hat sich diese Zahl jährlich seit 2001 entwickelt?

8

Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigten in Arbeit auf Abruf über ihre Einsätze informiert, und wie haben sich diese Zahlen jährlich seit 2001 entwickelt (bitte nach Minijob, Teilzeit, Vollzeit, Befristung und Festvertrag, Branche differenzieren)?

9

Wie viele Verstöße gegen die Ankündigungsfrist von vier Tagen sind der Bundesregierung bekannt, und wie hat sich diese Zahl jährlich seit 2001 entwickelt?

10

Welche Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitsrechtes, insbesondere des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, zum Schutz der Beschäftigten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit durchgeführt (bitte die Entwicklung der Personalstärke der Aufsichtsbehörden seit 2001 darstellen)?

11

Wie viele Tarifverträge lassen nach Kenntnis der Bundesregierung Abweichungen nach § 12 Absatz 3 TzBfG zu, und wie hat sich diese Zahl jährlich seit 2001 entwickelt (bitte nach Bundesland, zuständiger Gewerkschaft und Branche differenzieren)?

Berlin, den 25. Januar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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