Vorwürfe der Nichteinhaltung des INF-Vertrags für nukleare Mittelstreckensysteme
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Zaklin Nastic und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor einiger Zeit warnte der geschäftsführende Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel vor einem „Kalten Krieg 2.0“ und wies darauf hin, die Menschen in Deutschland wären im Zweifel die Leidtragenden, falls es zu einem weiteren nuklearen Wettrüsten komme (www.merkur.de/politik/aussenminister-sigmargabriel-wir-befinden-uns-in-kaltem-krieg-2-0-zr-8628805.html).
Aktueller Gegenstand der Besorgnis ist der 1987 zwischen den USA und der Sowjetunion abgeschlossene INF-Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces Treaty), der die Vernichtung von landgestützten nuklearen Mittelstreckenraketen von 500 bis zu1 000 Kilometern sowie von 1 000 bis zu 5 500 Kilometern Reichweite und das Verbot einer Neubeschaffung dieser Systeme zum Gegenstand und Ziel hatte. Schon seit Jahren, aber in den vergangenen Monaten verstärkt, werfen die USA und Russland sich gegenseitig Vertragsverstöße vor.
Erst kürzlich erneuerten die USA und die NATO ihren Vorwurf, Russland entwickle und beschaffe neue Mittelstreckenwaffen: Am 15. Dezember 2017 veröffentlichte die NATO eine Erklärung, in der ausgeführt wird, die Allianz habe ein russisches Raketensystem identifiziert, das womöglich einen Verstoß gegen den INF-Vertrag bedeute (www.nato.int/cps/en/natohq/news_150016.htm). Belegt sei dies durch Geheimdiensterkenntnisse, wonach Russland landgestützte Marschflugkörper entwickelt habe, die auch mit nuklearen Sprengköpfen bestückt werden könnten. Die US-Regierung behauptet laut Medienberichten, über Satellitenbilder und anderes „Material“ zu verfügen, womit ein Vertragsbruch Russlands belegt werden könne (www.tagesschau.de/ausland/nato-301.html).
US-amerikanische Stellen haben dieses Raketensystem „SSC-8“ getauft. Sie machen aber keine näheren Angaben, anhand derer sich nachvollziehen ließe, um welches russische System konkret es sich bei „SSC-8“ handeln soll, so dass die Darstellung der USA nicht unabhängig zu überprüfen ist (www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/streitkraeftesendemanuskript644.pdf).
Bereits im Februar 2017 hatte „The New York Times“ berichtet, „SSC-8“-Raketen seien in der Region Wolgograd stationiert worden, und im März 2017 hatte der stellvertretende US-Generalstabschef Paul Selva erklärt, Russland habe mit der Stationierung von Marschflugkörpern gegen den INF-Vertrag verstoßen (www.jungewelt.de/artikel/323653.nato-will-nachrüsten.html?print=1; www.tagesschau.de/ausland/nato-301.html).
Die US-Regierung behauptet allerdings seit Jahren schon, Russland verstoße mit der Entwicklung neuer Mittelstreckenraketen des Typs „SSC-8“ gegen den INF-Vertrag. Auch die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit bereits auf diese Haltung der USA bezogen (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 18/11330).
Die russische Regierung weist diese Vorwürfe zurück und moniert, die USA könnten mit in Rumänien und (künftig) Polen stationierten MK-41-Abschussrampen, die zur Raketenabwehr eingesetzt werden sollen, Tomahawk-Marschflugkörper abfeuern und verstießen so gegen den INF-Vertrag (www.jungewelt.de/artikel/323653.nato-will-nachrüsten.html?print=1).
Nach Medienberichten reagieren Akteure der deutschen Sicherheitspolitik auf die wechselseitigen Vorwürfe zwischen den USA und Russland damit, Reaktionsszenarien vorzuschlagen: die Kündigung anderer internationaler Abkommen, wie des New-START-Vertrags über nukleare Abrüstung oder eine weitere Verst��rkung der „rotierend“ in Polen und im Baltikum eingesetzten NATO-Einheiten (www.jungewelt.de/artikel/323653.nato-will-nachrüsten.html?print=1).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen bzgl. der Ausführungen der NATO-Erklärung vom 15. Dezember 2017: „Allies have identified a Russian missile system that raises serious concerns“ dazu, welche Verbündeten/ Mitgliedstaaten damit gemeint sind, die das den INF-Vertrag verletzende russische Raketensystem identifiziert haben sollen?
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen über dieses in der NATO-Erklärung vom 15. Dezember 2017 in Bezug genommene Raketensystem?
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen
über Fähigkeitsspektrum und Reichweite des in der NATO-Erklärung vom 15. Dezember 2017 in Bezug genommenen Raketensystems,
wann es entwickelt wurde,
wann und wo es stationiert wurde?
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen dazu, ob die NATO-Erklärung vom 15. Dezember 2017 sich auf das sogenannte SSC-8-Raketensystem bezieht?
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen dazu, mittels welcher Quellen die der NATO nach eigenen Angaben vorliegenden Informationen erlangt wurden?
Inwieweit und mit welchem Erkenntnisgewinn wurden Erkenntnisse durch menschliche Quellen zugrunde gelegt?
Inwieweit und mit welchem Erkenntnisgewinn wurden technische (akustische, optische etc.) Mittel eingesetzt?
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen dazu, inwieweit die der NATO bzw. der US-Regierung nach eigenen Angaben vorliegenden Informationen aus der Auswertung von Satellitenbildern resultieren und
wann diese Bilder erstellt und ausgewertet wurden,
von welchen Stellen diese Bilder ausgewertet wurden,
welche Auflösung diese Bilder haben,
was auf diesen Bildern abgebildet und zu erkennen ist,
ob deutsche Stellen diese Bilder angefordert haben,
ob deutsche Stellen ebenfalls an der Auswertung beteiligt waren sowie zu welchen Ergebnissen diese kamen,
ob deutsche Stellen die Möglichkeit hatten, sich an der Auswertung zu beteiligen?
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen darüber, über welches „andere Material“ die US-Regierung verfügt, mit dem ein Vertragsbruch Russlands belegt werden kann soll (www.tagesschau.de/ausland/nato-301.html)?
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen darüber, über welche nachrichtendienstlichen Erkenntnisse die US-Regierung bzw. die NATO ggf. verfügen, mit denen der monierte Vertragsbruch Russlands zu belegen ist?
Wann wurden diese nachrichtendienstlichen Erkenntnisse ggf. erlangt?
Um Erkenntnisse welches Nachrichtendienstes handelt es sich?
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen darüber, inwieweit es sich bei den der NATO-Erklärung vom 15. Dezember 2017 zugrunde gelegten Angaben um neue Erkenntnisse handelte – auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die NATO sowie die US-Regierung bereits seit rund zehn Jahren einen Verstoß Russlands gegen den INF-Vertrag durch ein landgestütztes Marschflugkörpersystem behaupten (www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/streitkraeftesendemanuskript644.pdf; www.jungewelt.de/artikel/323653.nato-will-nachrüsten.html?print=1)?
Stützte die Erklärung der NATO vom 15. Dezember 2017 sich nach (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnissen der Bundesregierung auf die gleichen Erkenntnisse, über die der stellvertretende US-Generalstabschef Paul Selva bei seinem Auftritt vor einem Ausschuss des US-Kongresses im März 2017 (www.tagesschau.de/ausland/nato-301.html) verfügte, und welche neuen bzw. ergänzenden Informationen lagen der NATO vor?
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen zur Validität der im Kontext der Erklärung vom 15. Dezember 2017 behaupteten Erkenntnisse der NATO bzw. der USA bzgl. eines Verstoßes Russlands gegen den INF-Vertrag, und wie bewerten die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen diese Erkenntnisse?
Liegen der Bundesregierung und/oder nachgeordneten Stellen über die von der NATO bzw. den USA behaupteten Erkenntnisse hinaus konkrete Anhaltspunkte bzw. eigene Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) vor, aus denen sie schließen, dass Russland mit dem benannten Raketensystem gegen den INF-Vertrag verstößt oder aufgrund deren die Bundesregierung bezweifelt, dass es den behaupteten Vertragsverstoß Russlands gibt?
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen darüber, auf welcher
tatsächlichen und
rechtlichen
Grundlage die Einschätzung der NATO, das in Bezug genommene Raketensystem bedeute einen Verstoß gegen den INF-Vertrag, basiert, und wie schätzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen die Verlässlichkeit dieser Erkenntnisse ein?
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen darüber, wie die russische Regierung auf die Aufforderung, auf die Vorwürfe der NATO „in substantieller und transparenter Weise einzugehen“ und „in einen aktiven technischen Dialog mit den USA“ einzutreten (www.tagesschau.de/ausland/nato-301.html), bislang reagiert hat?
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen bezüglich des Fähigkeitsspektrums der für das europäische landgestützte Raketenabwehrsystem der USA in Rumänien und (künftig) Polen an Land stationierten Startgeräte des Typs MK 41, insbesondere über eine Ausstattung mit Nuklearsprengköpfen bestückten Marschflugkörper oder Mittelstreckenraketen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Konformität dieser MK-41-Startgeräte mit dem INF-Vertrag ein, auch angesichts eines möglichen Einsatzes mit Nuklearsprengköpfen bestückter Marschflugkörper oder Mittelstreckenraketen?
Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Stellen bezüglich Überlegungen, als Reaktion auf Russland zugeschriebene Verletzungen des INF-Vertrags andere Abkommen aufzukündigen, z. B. den New-START-Vertrag über nukleare Abrüstung in Europa, oder die „rotierende“ Präsenz der NATO-Truppen im östlichen Bündnisgebiet zu intensivieren?