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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Belegrechte der Bundeswehr in Einrichtungen der frühkindlichen Förderung und Betreuung - Aktueller Stand

Erwerb von Belegrechten in Kinderbetreuungseinrichtungen an diversen Standorten, diesbzgl. Vereinbarungen, Kosten, Mittelbereitstellung, Inanspruchnahme bestehender Altbelegrechte durch Bundeswehrangehörige, Betrieb bundeswehreigener Kindertageseinrichtungen bzw. Beauftragung eines anderen Trägers, Teilnahme der Bundeswehr am Unternehmensprogramm &quot;Erfolgsfaktor Familie&quot; sowie an &quot;Lokalen Bündnissen für Familie&quot;, Zertifikat &quot;audit berufundfamilie&quot;<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

19.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/62625.01.2018

Belegrechte der Bundeswehr in Einrichtungen der frühkindlichen Förderung und Betreuung – Aktueller Stand

der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Christine Buchholz, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Ralph Lenkert, Thomas Nord, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundeswehr ist seit einigen Jahren um eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Dienst bemüht. In der Zentralen Dienstvorschrift 10/1 heißt es dazu: „Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst verbessert die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte und die Attraktivität des militärischen Dienstes.“ Eine bedeutende Rolle bei der Vereinbarkeit kommt der Kinderbetreuung zu: „Hierzu gehört auch die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung an den Standorten der Bundeswehr“ (Bundestagsdrucksache 18/7334).

388 Kinderbetreuungsplätze konnte die Bundeswehr durch den Aufkauf von so genannten Belegrechten in Kinderbetreuungseinrichtungen ihren Angehörigen im Januar 2016 zur Verfügung stellen, im Juli 2014 waren es noch 277 (Bundestagsdrucksachen 18/2080 und 18/7334). Dabei handelt es sich um „Kita-Plätze, die gegen Zahlung von Bundesfinanzhilfen an Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Errichtung oder Erweiterung dieser Einrichtungen erworben werden, mit der Auflage, dass Kinder von Bundeswehr-Angehörigen – meist in einer zahlenmäßig festgelegten Anzahl – in die Einrichtungen aufgenommen werden“ (siehe Allgemeiner Umdruck 1/500 – Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften (2010), Anlage 6/14).

Seit August 2013 haben alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Frühförderung und Betreuung. Nach wie vor besteht ein Mangel an Plätzen. Die Bundeswehr bemüht sich, diesen Mangel für ihre Angehörigen auszuräumen. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksachen 18/2080 sowie 18/7334) wird ersichtlich, dass Belegrechte vor allem dort erworben werden, wo der Ausbau der Kinderbetreuung dem tatsächlichen Betreuungsbedarf hinterherhinkt.

Damit wird ein privilegierter Zugang zu Betreuungsangeboten für Angehörige der Bundeswehr gegenüber anderen Familien ermöglicht. Dabei gibt die Bundesregierung einen Mangel an Betreuungsplätzen offen zu und hält die Privilegierung von Bundeswehrangehörigen gegenüber anderen Familien für gerechtfertigt: „Die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung an den Standorten der Bundeswehr, den die Kommunen nicht decken können, sind vielfältig. Ziel ist, künftig eine flächendeckende Kinderbetreuung an allen Standorten der Bundeswehr zu gewährleisten. Der Erwerb von Belegrechten kann geeignet sein, den standortbezogenen Bedarf an Kinderbetreuung zu decken“ (Bundestagsdrucksache 18/2080). Für die Gewährleistung dieses Privilegs bezahlt die Bundeswehr bis zu 6 000 Euro pro Jahr und Kitaplatz (Bundestagsdrucksache 18/7334).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

An welchen Standorten bestanden 2016/2017 Vereinbarungen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung bzw. Einrichtungen der Bundeswehr mit Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen, die zum Ziel haben, Kindern von Bundeswehrangehörigen einen Betreuungsplatz mit Belegrechten zu sichern (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen und belegten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

Bestanden mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen weitere Kooperationen bzw. Verträge, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was beinhalten diese Vereinbarungen (bitte detailliert ausführen)?

2

An welchen Standorten planen das Bundesverteidigungsministerium bzw. Einrichtungen der Bundeswehr weitere Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

Ist dabei beabsichtigt, mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen weitere Kooperationen bzw. Verträge abzuschließen, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was sollen diese Vereinbarungen beinhalten (bitte detailliert ausführen)?

3

An welchen Standorten führen das Bundesverteidigungsministerium bzw. Einrichtungen der Bundeswehr aktuell Gespräche/Verhandlungen mit dem Ziel, weitere Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

Wird mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen über weitere Kooperationen bzw. Verträge verhandelt, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was beinhalten diese Vereinbarungen (bitte detailliert ausführen)?

4

Welche Kosten entstanden der Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 durch den Erwerb von Belegrechten, und mit welchen Kosten für die Belegrechte rechnet die Bundeswehr in den kommenden Jahren bis 2020 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wurden in den Jahren 2016 und 2017 aus Mitteln des Sondervermögens für den Kitaausbau Einrichtungen der Bundeswehr gefördert oder Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen angeschafft (bitte detailliert nach Bundesländern, Standorten, Kommunen sowie bei erworbenen Belegrechten in vorgehaltenen und belegten Plätzen sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

6

Hat die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr mittlerweile Kenntnisse über die Inanspruchnahme von so genannten Altbelegrechten (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2080 bzw. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7334), und wenn ja, wie werden diese durch Angehörige der Bundeswehr in Anspruch genommen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen und belegten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis bzw. Hinweise darüber, ob der Erwerb von Belegrechten in Kindertageseinrichtungen durch die Bundeswehr dazu führte, dass andere Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz dieser in einer Einrichtung verwehrt blieb, und wenn ja, wo (bitte detailliert ausführen)?

8

Wo betrieb die Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 eigene Kindertageseinrichtungen bzw. hat einen anderen Träger mit dem Betrieb einer Kindertageseinrichtung beauftragt?

Welche dieser Einrichtungen sind auch für Kinder von Nichtbundeswehrangehörigen offen?

Erhielt die Bundeswehr dabei Mittel von den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (bitte jeweils nach Standorten, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren und Plätzen, die von Nichtbundeswehrangehörigen belegt werden sowie Standort der Betreuungseinrichtungen innerhalb oder außerhalb von Kasernengelände, Rechtsform und Anbindung an Jugendamtsstrukturen bezüglich Qualität und Betriebserlaubnis aufschlüsseln)?

9

Welche Kosten entstanden der Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 durch den Betrieb von eigenen Kindertageseinrichtungen bzw. der Beauftragung des Betriebes einer Kindertageseinrichtung an andere Träger, und mit welchen Kosten für den Betrieb eigener Kindertageseinrichtungen bzw. der Beauftragung des Betriebes einer Kindertageseinrichtung an andere Träger rechnet die Bundeswehr in den kommenden Jahren bis 2020 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

10

War die Bundeswehr oder waren einzelne Standorte der Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 an dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beteiligt (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?

11

Hat die Bundeswehr oder haben einzelne Standorte/Abteilungen der Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 ein Zertifikat vom „audit berufundfamilie“ erhalten, und wenn ja, wie lautet die jeweils erarbeitetet Zielvereinbarung, und seit wann ist das jeweilige Zertifikat vorhanden (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?

12

In welchen „Lokalen Bündnissen für Familie“ nahm die Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 teil, und welche Aufgaben nahm die Bundeswehr in diesen Bündnissen wahr (bitte nach Ort, Personalumfang, Aufgaben und inhaltlichen Schwerpunkten des Engagements aufschlüsseln)?

Berlin, den 25. Januar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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