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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Haltung der geschäftsführenden Bundesregierung zu Wahlen in Honduras 2017

Rechtsstaatlicher Ablauf der Präsidentschaftswahlen, Aktivitäten und Unabhängigkeit der Wahlbehörde TSE, Kritik der Wahlbeobachtermission, staatliche Gewalt gegen Oppositionelle, Todesfälle, Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern durch Deutsche Botschaft, Evaluation des EU-Programms EuroJusticia, parteinahe Stiftungen in Honduras, Auswirkungen des umstrittenen Wahlprozesses auf bilaterale Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit; Arbeit der internationalen Unterstützungsmission gegen Korruption und Straflosigkeit in Honduras (MACCIH)<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/64230.01.2018

Haltung der geschäftsführenden Bundesregierung zu Wahlen in Honduras 2017

der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Präsidentschaftswahlen (https://resultadosgenerales2017.tse.hn/) in Honduras am 26. November 2017 und die folgenden, bis dato anhaltenden Proteste gegen eine mutmaßliche Manipulation des Ergebnisses haben das mittelamerikanische Land in eine tiefe Krise gestürzt. Der Disput zwischen der regierenden Nationalen Partei (Partido Nacional de Honduras, PNH) und dem Wahlbündnis Allianz der Opposition (Alianza de Oposición) wiegt umso schwerer, als dass sich das Land nach dem Putsch (www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/63/L.74&referer=http://www.un.org/webcast/&Lang=S) gegen den gewählten Präsidenten (2006 bis 2009), Manuel Zelaya ohnehin bereits in einer tiefen sozialen und menschenrechtlichen Krise befand.

Die Präsidentschaftswahlen Ende November 2017 waren nicht nur durch diese Vorgeschichte belastet, sondern auch durch den Umstand, dass die erneute Kandidatur des PNH-Kandidaten Juan Orlando Hernández gegen die Verfassung des Landes verstieß (www.nytimes.com/2017/11/23/opinion/honduras-juan-orlando-hernandez-election.html). Seine Aufstellung war nach Meinung von Beobachtern nur möglich, weil die Wahlbehörde, der Oberste Gerichtshof und große Teile der Justiz von der PNH kontrolliert werden, eine Gewaltenteilung de facto also nicht mehr existiert (www.laprensa.hn/honduras/925475-410/honduras-ellos-conformanla-corte-suprema-de-justicia; www.nytimes.com/2015/06/26/opinion/why-hondurass-judiciary-is-its-most-dangerous-branch.html).

In dieser Situation fanden die Präsidentschaftswahlen statt, bei denen in den ersten Hochrechnungen zunächst der oppositionelle Kandidat Salvador Nasralla mit 5 Prozent in Führung lag (www.europapress.es/internacional/noticia-opositornasralla-lidera-presidenciales-honduras-70-voto-escrutado-20171128085232.html). Daraufhin fiel das Computersystem der Wahlbehörde (TSE) mehrfach über mehrere Stunden hinweg aus (www.oas.org/es/centro_noticias/comunicado_prensa.asp?sCodigo=C-091/17). In dieser Zeit wurden keine Zwischenergebnisse bekanntgegeben. Als das TSE-Computersystem wieder in Funktion gesetzt und neue Ergebnisse veröffentlicht wurden, lag Amtsinhaber Juan Orlando Hernández in Führung (www.france24.com/es/20171130-honduras-eleccioneshernandez-nasralla-resultados). Die statistische Wahrscheinlichkeit eines solchen Umschwungs wird von Experten in Frage gestellt (www.salon.com/2017/12/29/about-that-stolen-election-in-honduras_partner/). Eine erneute Auszählung der Wahlurnen fand nicht in dem von der Opposition eingeforderten Rahmen statt. Nach den Wahlen kamen allein bis zum 31. Dezember 2017 bei Protesten mindestens 31 Menschen ums Leben, davon mindestens 21 mit direkter Beteiligung von Polizei (1) und Militärpolizei (20) (https://criterio.hn/2017/12/30/estado-honduras-admite-crisis-post-electoral-ha-dejado-31-muertos/).

Die geschäftsführende Bundesregierung hat das geschilderte Geschehen bislang nicht öffentlich kommentiert und sich auch im Rahmen der europäischen auswärtigen Politik nicht öffentlich für eine Aufklärung des mutmaßlichen Wahlbetrugs und der Umstände eingesetzt, die zum Tod zahlreicher Demonstranten geführt haben. Diese Passivität steht unter anderem in Kontrast zu einer entschiedenen Haltung gegenüber dem innenpolitischen Konflikt in Venezuela, in dessen Zusammenhang die geschäftsführende Bundesregierung Strafmaßnahmen der EU gegen die Regierung in Caracas befürwortet (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/waffenembargo-eu-verhaengt-sanktionen-gegen-venezuela-15290204.html).

Die geschilderte Passivität ist auch beachtlich, weil deutsche parteinahe Stiftungen – vor allem die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. (KAS) und die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit – Kontakt zu Personen und Strukturen gehalten haben und halten, die in den Putsch 2009 verwickelt (www.tagesspiegel.de/politik/staatsstreich-friedrich-naumann-stiftung-rechtfertigtputsch-in-honduras/1579132.html) und die für den Ablauf der umstrittenen Wahlen vom November 2017 verantwortlich (www.kas.de/guatemala/de/publications/49904/) sind.

Wir fragen die geschäftsführende Bundesregierung:

Fragen33

1

Sind die Präsidentschaftswahlen in Honduras Ende November 2017 nach Ansicht der geschäftsführenden Bundesregierung rechtsstaatlich, frei und fair verlaufen?

2

Welche Erkenntnisse hat die geschäftsführende Bundesregierung zum Verlust (https://amerika21.de/2017/12/192360/honduras-wahlbetrug-hernandez-nasralla?page=21) des erheblichen Stimmenvorsprungs (www.zeit.de/news/2017-11/27/wahlen-honduranischer-praesident-erklaert-sich-zumwahlsieger-27070202) der Opposition nach wiederholten mehrstündigen Ausfällen des Computersystems der honduranischen Wahlbehörde TSE?

3

Ist die geschäftsführende Bundesregierung auf Basis der ihr vorliegenden Informationen der Meinung, dass der Prozess der Stimmauszählung transparent verlaufen ist?

4

Hat die honduranische Wahlbehörde TSE die Wahlergebnisse nach Kenntnis der geschäftsführenden Bundesregierung in einem hinreichenden Maße überprüft, und ist sie damit den Forderungen der Opposition nachgekommen?

5

Sieht die geschäftsführende Bundesregierung – wie die französische Regierung – eine Klärung der von der Opposition weiterhin erhobenen Fälschungsvorwürfe als notwendige Bedingung für einen Dialog der politischen Lager in Honduras (https://twitter.com/EmbaFrancia_Teg/status/945771568289992705) an?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die geschäftsführende Bundesregierung aus der Erklärung (www.oas.org/en/media_center/press_release.asp?sCodigo=E-092/17) der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), die zahlreiche Unregelmäßigkeiten konstatiert und diese Kritik bisher nicht inhaltlich zurückgenommen hat?

7

In welchem Maße wird die geschäftsführende Bundesregierung die Ergebnisse des unabhängigen Gutachtens (www.oas.org/fpdb/press/Nooruddin-Analysis-for-OAS-Honduras-2017.pdf), das durch die Wahlbeobachtermission der OAS in Auftrag gegeben worden ist, bei ihrer Bewertung der Wahlen berücksichtigen?

8

Wartet die geschäftsführende Bundesregierung vor einer abschließenden Bewertung die Ergebnisse aller anhängigen Beschwerden gegen das Wahlergebnis ab, also auch eine Entscheidung über anhängige Beschwerden beim Obersten Gerichtshof (http://confidencialhn.com/2018/01/08/interponen-recurso-contra-decision-del-tribunal-electoral-por-desesetimar-impugnaciones1/)?

9

Geht die geschäftsführende Bundesregierung angesichts des Umstandes, dass der Präsident der Wahlbehörde TSE, David Matamoros, zuvor Abgeordneter und Generalsekretär der regierenden Nationalpartei von Präsident Juan Orlando Hernández war (www.tse.hn/web/institucion/CV_M_Matamoros.pdf), davon aus, dass die Wahlbehörde ihre Unabhängigkeit wahren kann?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die geschäftsführende Bundesregierung aus der politischen Gewalt nach dem Wahlprozess, bei der mindestens 31 Bürger von bewaffneten staatlichen Kräften getötet wurden (https://criterio.hn/2017/12/30/estado-honduras-admite-crisis-post-electoral-ha-dejado-31-muertos/)?

11

Erwägt die geschäftsführende Bundesregierung angesichts dieser tödlichen staatlichen Gewalt gegen die Opposition ein Rüstungsembargo gegen Honduras?

Wenn nein, weshalb nicht?

12

Erwägt die geschäftsführende Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für ein Waffenembargo gegen Honduras, analog zu dem Waffenembargo gegen Venezuela, einzusetzen?

Wenn nein, weshalb nicht?

13

Sind die Justizbehörden von Honduras der nachdrücklichen Aufforderung der geschäftsführenden Bundesregierung im Dezember 2017 nachgekommen, die nach Ansicht der Fragesteller damals bereits 13 Todesfälle durch staatliche Gewalt zu klären, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

14

Hat die geschäftsführende Bundesregierung nach den erheblichen weiteren Todesfällen erneut eine Klärung oder gar ein Ende der tödlichen Gewalt seitens bewaffneter staatlicher Kräfte gefordert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

15

Welche konkreten Maßnahmen im Sinne der Leitlinien der EU zu Menschenrechtsverteidigern (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al33601) hat die Deutsche Botschaft in Tegucigalpa im Vorfeld und Verlauf der derzeitigen innenpolitischen Krise in Honduras ergriffen?

Gingen diese Maßnahmen über die bloße Berücksichtigung des Themas im politischen Dialog hinaus?

16

Inwiefern überprüft die geschäftsführende Bundesregierung die Zwischenergebnisse des europäischen Programms EUROJUSTICIA, dessen Hauptaugenmerk auf Menschenrechten, Demokratie, guter Regierungsführung und Transparenz liegt und über das Reformen des honduranischen Justizsystems sowie die Arbeit der Kommission zur Überprüfung der Polizei (comisión de depuración policial) finanziert werden (https://ec.europa.eu/europeaid/projects/promoting-rapid-and-accessible-justice-honduras-eurojusticia-0_en)?

17

Sieht die geschäftsführende Bundesregierung angesichts der bisherigen Ergebnisse dieses Programms die Notwendigkeit, es zu stoppen oder zu modifizieren, und wenn ja, wie?

18

Welche politischen Parteistiftungen sind nach Kenntnis der geschäftsführenden Bundesregierung in Honduras präsent?

19

Gab es im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen Konsultationen zwischen Vertretern der CDU-nahen KAS und Vertretern der Deutschen Botschaft?

a) Gab es gemeinsame Veranstaltungen?

b) Wurden Aktivitäten der KAS zu Honduras seit Beginn des Jahres 2017 von der Deutschen Botschaft oder dem Auswärtigen Amt begleitet, finanziert oder anderweitig unterstützt?

20

Unterstützt die geschäftsführende Bundesregierung die Aktivitäten der KAS zur Beratung der obersten honduranischen Wahlbehörde TSE vor dem Hintergrund des Ausgangs der Präsidentschaftswahl und der darauf folgenden politischen Krise?

21

Welches waren nach Kenntnis der geschäftsführenden Bundesregierung die Ziele und Indikatoren der sogenannten modularen Fortbildungen (www.kas.de/guatemala/de/publications/49904/) zum honduranischen Wahlsystem und -recht im Jahr 2017, die die KAS federführend mit Vertretern der obersten honduranischen Wahlbehörde (TSE) durchgeführt hat?

22

Sieht die geschäftsführende Bundesregierung die Notwendigkeit, mit der KAS oder anderen Parteistiftungen das Aufgabenprofil für Honduras zu überarbeiten?

23

Durch welche Diplomaten war die geschäftsführende Bundesregierung bei der Amtseinführung von Präsident Juan Orlando Hernández am 27. Januar 2018 vertreten?

24

Welche Kritikpunkte am umstrittenen Wahlprozess haben Berlin und Brüssel in ihre Grußnote(n) einfließen lassen?

25

Wird die geschäftsführende Bundesregierung das Ergebnis der Wahl in Honduras anerkennen oder die Entscheidung der Wahlbehörde „zur Kenntnis nehmen“ (tomar nota)?

26

Inwieweit beeinflusst der Umstand, dass die neue politische Führung in Honduras auf Basis einer verfassungsrechtlich umstrittenen Wahl und trotz Betrugsvorwürfen die Regierungsbildung für sich beansprucht, die bilateralen Beziehungen zwischen Berlin und Tegucigalpa?

27

In welcher Weise beeinflusst die aktuelle politische Krise die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras?

28

Würde die geschäftsführende Bundesregierung Konsequenzen aus einem möglichen Wahlbetrug für Umfang und Ausmaß der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit ziehen?

29

Wie viele und welche öffentlichen Mitteilungen über die politischen Krisen in Honduras und Brasilien haben die Bundesregierung (bis zum 24. September 2017) und die folgende geschäftsführende Bundesregierung veröffentlicht (bitte mit Quellenangabe)?

30

Sieht die geschäftsführende Bundesregierung die Krisen in Zusammenhang mit den Wahlen in Honduras „mit Sorge“, und würde sie diese Bewertung auch für den in Brasilien und international umstrittenen Prozess gegen den ehemaligen brasilianische Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva vornehmen?

31

Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der geschäftsführenden Bundesregierung die Verfügung 141-2017 des honduranischen Parlaments zum Gesetz zu Einkommen und Ausgaben des Staatsetats und die damit einhergehende Einschränkung der Arbeit der internationalen Unterstützungsmission gegen Korruption und Straflosigkeit in Honduras (MACCIH)?

32

Mit welchen Finanzmitteln hat Deutschland die MACCIH bislang unterstützt, und wie wird sich die genannte Verfügung auf diese Zahlungen auswirken?

33

Was hat die geschäftsführende Bundesregierung unternommen, oder was plant sie zu unternehmen, um die Arbeit der MACCIH weiterhin zu gewährleisten?

Berlin, den 29. Januar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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