EU-Satellitenaufklärung für militärische und grenzpolizeiliche Zwecke
der Abgeordneten Andrej Hunko, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Union stellt sicherheitsrelevante Informationen aus der Satellitenaufklärung mittlerweile über die Software-Anwendung „GeohuB“ zur Verfügung (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246). Das Portal wurde im 2014 gestarteten, mehrstufigen Projekt „Geospatial Information to Support decision Making in Operations“ (GISMO) entwickelt (http://gleft.de/23l). Verantwortlich ist die Europäische Verteidigungsagentur (EDA). Zugangsberechtigt zu dem Portal, über das eingestuftes Material des EU-Satellitenzentrums (SatCen) abrufbar ist, sind die EU-Militärmissionen. Nach einem Feldtest im vergangenen Jahr ist „GeohuB“ mittlerweile fester Bestandteil von EUNAVFOR MED im Mittelmeer und dessen Hauptquartier in Rom. Einer Präsentation des SatCen zufolge dient die Satellitenaufklärung auch der Durchführung humanitärer Hilfe (http://gleft. de/23q). Zu den dort genannten Bereichen gehören „zerfallende Staaten“, „Aufstände“, „Naturkatastrophen“ und „Flüchtlingslager“. In der Präsentation wird unter anderem eine Folie gezeigt, auf der Lager von Geflüchteten in Marokko an der Grenze zu der spanischen Exklave Melilla per Satellit aufgeklärt werden. Informationen würden auch an die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) weitergeleitet. Frontex verfügt inzwischen selbst über eine „maßgeschneiderte Software-Anwendung“, die auch den Zugang zu Satellitenbildern ermöglicht (http://gleft.de/1Zv).
Es ist nicht bekannt, ob „GeohuB“ in existierende militärische oder grenzpolizeiliche Kommunikationskanäle eingebunden wird. Italien, Malta, Portugal und Spanien haben dem Auswärtigen Amt zufolge die technischen Vorbereitungen abgeschlossen, ihre nationalen Lagezentren an ein „Mediterranean Border Cooperation Centre“ (MEBOCC) anzuschließen, das im nationalen italienischen Koordinierungszentrum für die Grenzüberwachung angesiedelt ist (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246). An dem MEBOCC sollen auch libysche Behörden teilnehmen, jedoch fehlte bislang eine nationale Kontaktstelle in Libyen (Anfrage der Abgeordneten Sabine Lösing, Cornelia Ernst zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission vom 3. Juli 2015, E-010826-15). Geplant ist außerdem, libysche Grenzkontrollzentren in das europäische Überwachungssystem „Seahorse Mediterranean“ („Seepferdchen Mittelmeer“) zu integrieren (http:// gleft.de/23t). An dem satellitengestützten Netzwerk nehmen alle EU-Mitgliedstaaten teil, die eine Außengrenze am zentralen Mittelmeer haben (Spanien, Portugal, Frankreich, Italien, Malta, Griechenland und Zypern). Auch für diese Vernetzung fehlt ein nationales Koordinierungszentrum für die Grenzüberwachung in Libyen. Das könnte sich ändern, nachdem das Land im EU-Projekt „Unterstützung des integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen“ im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika (EUTF) begünstigt wird (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246). Für den nicht eingestuften Informationsaustausch der beteiligten Behörden soll Libyen an das System SMART („Service-oriented infrastructure for MARitime Traffic tracking“) des italienischen Militärs angeschlossen werden (http://gleft.de/23r). Angehörige der libyschen Küstenwache wurden jüngst in der Nutzung von SMART geschult, das Training erfolgte im Rahmen von EUNAVFOR MED (Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/77).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Mitgliedstaaten und Firmen waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den verschiedenen Stufen des Projekts „Geospatial Information to Support decision Making in Operations“ (GISMO, GISMO2, GISMO3) beteiligt?
Für welche Zwecke bzw. zur Unterstützung welcher Entscheidungsprozesse wird die von der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) in Zusammenarbeit mit dem EU-Satellitenzentrum (SatCen) im Projekt GISMO entwickelte Software-Anwendung „GeohuB“ nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verbesserung von aus Erdbeobachtungen gewonnenen Daten im Rahmen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED genutzt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246)?
Welche an EUNAVFOR MED beteiligten Einheiten nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung „GeohuB“, und inwiefern gehört hierzu auch die Bundeswehr?
a) Welche Informationen werden nach Kenntnis der Bundesregierung über „GeohuB“ verteilt (etwa Rohdaten von Satellitenaufklärung, polizeiliche, militärische oder geheimdienstliche Analysen, Planungsdaten, Karten, Metadaten)?
b) Welche maximale Auflösung haben nach Kenntnis der Bundesregierung die optischen und radarbasierten Satellitenbilder, die über „GeohuB“ einsehbar sind?
c) Welche „weiteren Verbesserungen“ sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für „GeohuB“ bis 2019 vorgenommen werden, und wer ist hierfür zuständig (http://gleft.de/23l)?
d) Nach welcher Maßgabe darf „GeohuB“ auch nach Kenntnis der Bundesregierung von nationalen Militärbehörden genutzt werden, und welche EU-Mitgliedstaaten machen hiervon Gebrauch?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der EU-Militärstab die weitere Verwendung von „GeohuB“ untersucht, und welche Anwendungen im Rahmen von Zuständigkeiten des Auswärtigen Dienstes sind dabei von Interesse?
In welche existierenden militärischen oder grenzpolizeilichen Kommunikationskanäle wird „GeohuB“ eingebunden?
Was ist der Bundesregierung über Standorte libyscher Kontrollzentren für die Meeresüberwachung (auch Häfen und Seenotrettung) bekannt, und welche Behörden sind für deren Betrieb verantwortlich?
Welche Details sind der Bundesregierung zu einem gemeinsamen neuen Kontrollzentrum in Rom bekannt, in dem Grenzbehörden, Militärs und Geheimdienste aus Italien und Libyen miteinander kooperieren (http://gleft. de/23u), und inwiefern erfolgt hierüber auch ein mittelbarer oder unmittelbarer Austausch mit EUNAVFOR MED und damit der Bundeswehr?
Über welche Kanäle kommunizieren die nationalen Lagezentren aus Italien, Malta, Portugal und Spanien im „Mediterranean Border Cooperation Centre“ (MEBOCC), bzw. welche Planungen sind der Bundesregierung hierzu bekannt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246)?
a) In welchem Zusammenhang stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Kommunikationskanäle, die von EU-Mitgliedstaaten, die eine Außengrenze am zentralen Mittelmeer haben (Spanien, Portugal, Frankreich, Italien, Malta, Griechenland und Zypern), in „Seahorse Mediterranean“ („Seepferdchen Mittelmeer“) eingerichtet werden, mit jenen des ME- BOCC (http://gleft.de/23t)?
b) Inwiefern sollen auch libysche Behörden gegenwärtigen Planungen zufolge weiterhin am MEBOCC teilnehmen, nachdem diese eine nationale Kontaktstelle (etwa ein „Maritime Rescue Coordination Centre“, MRCC) eingerichtet haben (Anfrage der Abgeordneten Sabine Lösing, Cornelia Ernst zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission vom 3. Juli 2015, E-010826-15)?
c) Inwiefern erfolgt über MEBOCC auch ein mittelbarer oder unmittelbarer Austausch von libyschen Behörden, nachdem diese wie geplant an das System angeschlossen sind, mit EUNAVFOR MED und damit der Bundeswehr?
d) In welchem Zusammenhang steht das Kommunikationssystem SMART („Service-oriented infrastructure for MARitime Traffic tracking“) des italienischen Militärs zu jenen des MEBOCC oder „Seepferdchen Mittelmeer“ (http://gleft.de/23r)?
e) Inwiefern und seit wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch die NATO, Frontex oder Kontrollzentren in Libyen, Tunesien oder Algerien in SMART eingebunden?
f) Inwiefern erfolgt über SMART auch ein mittelbarer oder unmittelbarer Austausch von libyschen Behörden und der Bundeswehr?
Welche technischen Abkommen mit welchen Organisationen hat EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung unterzeichnet?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Daten aus welchen Quellen das „First European Observatory on Migrant Smuggling and Human Trafficking“ verarbeitet, das EUNAVFOR MED zuarbeitet, und welche Analysefähigkeiten („latest computer analysis techniques“) werden dort für Informationen, die mithin auch von der deutschen Marine stammen können, genutzt (http://gleft.de/23R)?
Welche weiteren Trainings der libyschen Küstenwache durch EUNAVFOR MED sind nach Kenntnis der Bundesregierung für 2018 geplant?
Für welche Gebiete erzeugt EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung eine Liste von aufklärungsbedürftigen Schiffen (Vessel of Interest)?
a) Wie viele Schiffe sind auf der Liste verzeichnet?
b) Inwiefern ist diese Liste auf das Mandatsgebiet der Operation beschränkt?
Was ist der Bundesregierung über einen Rückzug und eine Neueinreichung des libyschen Antrags zur Einrichtung und Notifizierung einer Such- und Rettungszone (SAR-Zone) mit italienischer Unterstützung bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) bekannt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246; http://gleft.de/23r)?
Was ist der Bundesregierung über die Tätigkeiten eines Schiffes der italienischen Marine bekannt, das seit August 2017 im Hafen von Tripolis vor Anker liegt (http://gleft.de/23s)?
a) Inwiefern übernimmt dieses Funktionen eines libyschen Kontrollzentrums oder MRCC?
b) Auf welche Weise erleichtert das Schiff die Kommunikation zwischen libyschen Behörden und EUNAVFOR MED oder anderen Einrichtungen außerhalb Libyens?
Welche weiteren Vorfälle, bei denen der sogenannten libyschen Küstenwache Verfehlungen, Verstöße oder strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Maßnahmen außerhalb libyscher Hoheitsgewässer vorgeworfen werden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des neuen „Monitoring and Advising“-Mechanismus „aufgearbeitet“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246)?
a) Welche Berichtspflichten werden Libyen in dem „Monitoring and Advising“-Mechanismus auferlegt?
b) Welche Kapazitäten zur „technische[n] Überwachung aus der Distanz“ werden in dem „Monitoring and Advising“-Mechanismus genutzt, und welche weiteren sollen beschafft werden (etwa Drohnen oder Satellitenaufklärung)?
c) In welchem Turnus oder nach welchen Verfahren finden im „Monitoring and Advising“-Mechanismus Treffen mit der libyschen „Küstenwache“ statt, und welche Behörden oder Organisationen nehmen daran teil?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Zusammenarbeit zwischen Europol und EUNAVFOR MED ausgebaut wurde, etwa durch eine Aufwertung in einem operativen Abkommen, und welchen Zugang erhält Europol zu militärischen Aufklärungsdaten (etwa militärische Risikoanalysen, Liste verdächtiger Schiffe, Satellitendaten)?
Welche Behörden, Institute oder Firmen aus EU-Mitgliedstaaten waren nach Kenntnis der Bundesregierung am EU-Sicherheitsforschungsprojekt „Persistent SUrveillance Long Term ANalysis“ (SULTAN) beteiligt (http://gleft.de/23k)?
Welche Aufgaben haben nach Kenntnis der Bundesregierung die ebenfalls beteiligten israelischen Stellen in SULTAN übernommen, und um welche Behörden, Institute oder Firmen handelte es sich dabei?
Welche weiteren Forschungen der Europäischen Union zu „Persistent surveillance of wide areas“ oder zur Bildaufklärung für militärische und geheimdienstliche Zwecke („Imagery INTelligence“, IMINT) sind der Bundesregierung bekannt, und wer nimmt daran teil (bitte möglichst auch die beteiligten Behörden, Institute oder Firmen benennen)?