Rahmenbedingungen für ein verbessertes Risikomanagement in der Land- und Forstwirtschaft
der Abgeordneten Carina Konrad, Dr. Gero Clemens Hocker, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Stefan Ruppert, Christan Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach schweren Hagelschäden im Jahr 2014, folgenreichen Trockenschäden im Jahr 2015, den nicht minder verheerenden Frostschäden vom April 2017 und darauffolgenden regionalen Problemen mit herbstlicher Dauernässe in Norddeutschland und am Alpenrand sowie mit Blick auf die anhaltenden Preisvolatilitäten etwa bei Milch, Schweinefleisch oder Kernobst müssen nach Auffassung der Fragesteller die Rahmenbedingungen für ein wirksames und eigenverantwortliches Risikomanagement in den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft verbessert werden.
Denn sowohl ein beschleunigter Klimawandel als auch globalisierte Agrarmärkte stellen die Branche vor existenzielle Herausforderungen. Insbesondere sollten bei Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft steuerrechtliche Ungleichbehandlungen zwischen Einzelunternehmen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften beseitigt oder abgemildert werden.
Bei den öffentlichen Rahmenbedingungen für ein zukunftssicherndes Risikomanagement in der Land- und Forstwirtschaft muss das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe stets im Zentrum der politischen Bemühungen stehen. Denn die wiederkehrende Gewährung öffentlicher Ad-hoc-Zahlungen, haushaltswirksamer Unwetterbeihilfen oder öffentlich bezuschusster Liquiditätsdarlehen nach Feststellung des Falls der Naturkatastrophe ist für Bund und Länder nicht nur teuer und verwaltungsintensiv, sondern der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ebenso wenig als dauerhafte Lösung vermittelbar wie dem unternehmerischen Berufsstand der Land- und Forstwirtschaft selbst. Neben steuerrechtlichen Möglichkeiten sind diesbezüglich auch verstärkt fördertechnische sowie versicherungs- und marktbasierte Instrumente der Risikominderung in den Fokus der Agrarpolitik zu rücken. Nicht zuletzt gilt es aber auch, Marktstrukturen, die eine stabilitätsfördernde marktwirtschaftliche Mengenregulierung durch den Preismechanismus beeinträchtigen, ordnungspolitisch zu korrigieren, um unfairen und riskanten Marktentwicklungen vorzubeugen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Mit welchen Finanzvolumina haben nach Kenntnis der Bundesregierung der Bund und die 16 Länder in den vergangenen zehn Jahren haushaltswirksame Sonderbeihilfen, zinsverbilligte Liquiditätsdarlehen (z. B. der Landwirtschaftlichen Rentenbank) oder Tilgungszuschüsse im Zusammenhang mit preis- und witterungsbedingten Krisen in der Land- und Forstwirtschaft finanziert (Angaben nach Möglichkeit in tabellarischer Form)?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller Liquiditätsengpässe in einigen landwirtschaftlichen Produktionszweigen und mit Blick auf eine entsprechende Ankündigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in einer Mitteilung zum sogenannten „Milchgipfel“ im Jahr 2016 die Möglichkeit einer abermals befristeten Einführung eines steuerlichen Freibetrags zum Zwecke der Tilgung betrieblicher Schulden nach Vorbild der früheren Regelung in § 14a Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes und in Höhe von bis zu 150 000 Euro (www.bauernverband.de/rukwied-kurzfristig-brauchen-landwirte-weitere-finanzielle-entlastungen)?
Welche Kalkulationen oder fiskalischen Erfahrungswerte aus früheren Jahren sind der Bundesregierung diesbezüglich zu möglichen jährlichen Steuermindereinnahmen bekannt?
Inwiefern teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Kritik des Bundesrechnungshofs die Auffassung, dass der steuermindernde und auf den Wirtschaftswert abstellende Investitionsabzugsbetrag für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 7g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes nicht zuletzt mit Blick auf die Höfeordnung, das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte und das Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit eine angemessene und den Besonderheiten der Branche Rechnung tragende Sonderregelung darstellt (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungenjahresberichte/jahresberichte/2016/einzelplanbezogene-entwicklung-undpruefungsergebnisse/allgemeine-finanzverwaltung/2016-bemerkungen-nr-61-investitionsabzugsbetrag-foerderung-auf-kleine-und-mittlere-betriebebeschraenken)?
Welche tatsächliche Glättungswirkung bzw. wirksame Steuervergünstigung erwartet die Bundesregierung infolge von § 32c des Einkommensteuergesetzes im gesetzlich festgelegten ersten Betrachtungszeitraum 2014 bis 2016 vor dem Hintergrund der infolge von Preis- und Witterungskrisen bedingten Einkommensausfälle bei der Mehrheit der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft?
Wie bewertet die Bundesregierung die alternative und in einer Entschließung des Bundesrats vom 17. Juni 2016 geforderte Einführung einer steuerbefreiten betrieblichen Risikoausgleichsrücklage für (bilanzierende) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (siehe dazu: Bundesratsdrucksache 314/16)?
Welche möglichen Modelle zur gesetzlichen Definition des Krisenfalls bzw. zur Möglichkeit der Auflösung einer solchen steuerbefreiten betrieblichen Risikoausgleichsrücklage sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet sie diese verschiedenen Modelle?
Welcher zulässige Höchstbetrag wäre aus Sicht der Bundesregierung für eine solche steuerbefreite betriebliche Risikoausgleichsrücklage vorstellbar und angemessen?
Welche konkreten und modellbezogenen Kalkulationen zu möglichen jährlichen Steuermindereinnahmen infolge einer solchen steuerbefreiten betrieblichen Risikoausgleichsrücklage für (bilanzierende) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind der Bundesregierung bekannt?
Welche konkreten Vorschläge hat das Bundesministerium der Finanzen angesichts seiner Bewertung vom 8. Juni 2017, wonach eine steuerbefreite Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft aufgrund ihres begrenzten Geltungsbereichs und entsprechender Abgrenzungsregelungen in der Praxis keine optimale Lösung darstelle und daher die „Weiterbzw. Neuentwicklung von Versicherungslösungen als eine zielführende Alternative zur Risikoausgleichsrücklage“ zu prüfen sei (siehe dazu: Drucksache 16/2153 des Landtags von Baden-Württemberg, Ziffer 3)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Versicherungsdichte bei den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland in den Jahren 2006 bis 2016 entwickelt?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, Trockenheit bzw. Dürre sowie Hochwasser als zusätzliche Kumulrisiken in die 2012 neugeschaffene Regelung zur Absenkung des Versicherungssteuersatzes für landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherungen auf 0,3 Promille der Versicherungssumme nach § 6 Absatz 2 Nummer 4 des Versicherungsteuergesetzes aufzunehmen?
Wie viele Anbieter von Mehrgefahrenversicherungen bieten in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Versicherungsprodukte an, die neben einer unmittelbaren Absicherung gegen Starkregenschäden zugleich eine Absicherung gegen stehendes Wasser infolge von Starkregenereignissen enthalten?
Wie erklärt die Bundesregierung das lückenhafte Versicherungsangebot mit Blick auf das Kumulrisiko Frost bei der Absicherung von Kernobst, Steinobst und Strauchbeeren (www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2153_D.pdf)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Regelung in § 6 Absatz 2 Nummer 4 des Versicherungsteuergesetzes auch auf Nutztierversicherungen ausgeweitet werden sollte?
Wie viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezuschussen nach Kenntnis der Bundesregierung entweder im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik oder aber über nationale Public-Private-Partnership-Modelle betriebliche Prämienzahlungen für Ernteversicherungen (Angaben nach Möglichkeit in tabellarischer Form)?
Wie bewertet die Bundesregierung die beiden oben genannten möglichen Varianten der Prämienunterstützung finanzpolitisch, ordnungspolitisch sowie hinsichtlich möglicher Marktverzerrungen und Allokationsverluste?
Inwiefern sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit öffentlichen Prämienunterstützungen auch grundsätzlich mögliche Risiken (z. B. Mitnahmeeffekte der Versicherungswirtschaft oder Moral-Hazard-Anreize für landwirtschaftliche Betriebe hinsichtlich der Vernachlässigung einer risikovorsorgenden Betriebsführung)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung den Vorschlag des Umweltbundesamts, eine begrenzte, temporär degressiv gestaltete Prämienunterstützung für Ernteversicherungen in Deutschland zu prüfen (siehe dazu: Umweltbundesamt, Climate Change 16/2014)?
Wie bewertet die Bundesregierung gegenwärtig die Zugangsbarrieren zu börslichen Warentermin- und Futureskontrakten für Agrarerzeugnisse aus Sicht eines durchschnittlichen landwirtschaftlichen Einzelunternehmens (z. B. mit Blick auf Börsengebühren, Brokergebühren, Initial Margin, Handelsvolumina, Handelslücken hinsichtlich bestimmter Agrarrohstoffe und der zweifelsohne erforderlichen vertieften Marktkenntnisse)?
Welche genossenschaftlichen bzw. überbetrieblichen Ansätze sind der Bundesregierung mit Blick auf die oben genannten Zugangsbarrieren zu börslichen Warentermin- und Futureskontrakten für einzelne Betriebe bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung die zu erwartenden Auswirkungen der von der Europäischen Union eingeführten Clearing- und Meldepflicht für Over-the-Counter-Derivate auf die allgemeine Markttransparenz außerbörslicher Absicherungsgeschäfte des Agrarsektors?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil genossenschaftlicher Molkereien an der Rohmilcherfassung in Deutschland?
Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die anhaltende Preisvolatilität im Milchsektor ordnungspolitisch das Lieferbeziehungsgeflecht aus der Andienungspflicht gemäß § 10 Absatz 2 der Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich einerseits und der üblicherweise in den Genossenschaftssatzungen geregelten Abnahmeverpflichtung andererseits in Verbindung mit der oftmals nachlaufenden Bekanntgabe der jeweiligen Auszahlungspreise?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das oben genannte Lieferbeziehungsgeflecht einer funktionierenden und risikomindernden marktwirtschaftlichen Mengenregulierung durch den Preismechanismus entgegensteht und somit angesichts des vergleichsweise hohen Anteils genossenschaftlicher Molkereien an der Rohmilcherfassung in Deutschland dazu geeignet ist, den aufgrund globaler Nachfrageentwicklungen ohnehin volatilen Milchmarkt zusätzlich zu destabilisieren?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung mit Blick auf einschlägige Lieferbeziehungen über die freiwillige Erprobung alternativer Festpreismodelle in genossenschaftlichen Molkereien bzw. über einschlägige Pilotvorhaben (z. B. zeitlich befristete Vereinbarungen über Menge, Qualität und Festpreis)?
Welche legislativen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die jüngste Änderung von Artikel 148 Absatz 4 der Gemeinsamen Marktordnung im Bundesrecht anzuwenden und zu präzisieren?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem oben genannten Hintergrund die auch vom Bundeskartellamt im Endbericht zur Sektoruntersuchung Milch (B2-19/08) thematisierte Ausschließlichkeitswirkung langjähriger Kündigungsfristen von Molkereigenossenschaften?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Herabsetzung bzw. rechtliche Beschränkung der nach § 65 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes zulässigen Höchstkündigungsfrist?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegenwärtig, um im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ die Rahmenbedingungen für eine wirksame Förderung betrieblicher Investitionen in risikomindernde Technik zu optimieren (z. B. Hagelschutznetze oder Beregnungstechnik zur Prävention von Frost- und Trockenschäden)?
Welche konkreten Finanzierungsbedarfe entstünden infolge solcher Optimierungen im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gegebenenfalls im Einzelnen?