Einsatz von nicht offen ermittelnden Polizei- und Zollbeamten bei Bundesbehörden
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/118) hat die Bundesregierung kürzlich mitgeteilt, dass die Polizei- und Zollbehörden des Bundes nicht offen ermittelnde Beamte einsetzten. Dies geschehe auf der Basis der §§ 161, 163 der Strafprozessordnung. Von der Rechtsprechung werden diese Beamten bspw. als „gelegentliche Scheinkäufer“ bezeichnet. In Nummer 2.9 der Anlage D zu den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) ist klargestellt, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Verdeckte Ermittler auf nicht offen ermittelnde Beamte nicht angewandt werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
In welcher Anzahl setzen bzw. setzten das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und der Zoll in den Jahren von 2000 bis 2017 jeweils nicht offen ermittelnde Polizei- bzw. Zollbeamte ein?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt bei dem BKA, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt bzw. den Zollfahndungsämtern der Einsatz von nicht offen ermittelnden Polizei- bzw. Zollbeamten
a) im Rahmen der Strafverfolgung,
b) im Rahmen der Gefahrenabwehr?
In welcher Weise stellen die Polizeibehörden des Bundes und der Zoll sicher, dass mehrere nicht offen ermittelnde Polizei- bzw. Zollbeamte entweder nicht gleichzeitig oder nur nach entsprechender Abstimmung denselben Ermittlungsgegenstand betreffend eingesetzt werden?
In wie vielen Fällen wurde der Einsatz von zunächst nicht offen ermittelnden Polizei- bzw. Zollbeamten im weiteren Verlauf als Einsatz von Verdeckten Ermittlern fortgesetzt?
Welche Kriterien werden durch das BKA, die Bundespolizei und den Zoll im Einzelfall zur Beurteilung der Frage herangezogen, ob ein andauernder Einsatz von nicht offen ermittelnden Polizei- bzw. Zollbeamten den Regelungen für Verdeckte Ermittlungen zu unterstellen ist?
Wurden bzw. werden ggf. in Frage 1 genannte nicht offen ermittelnde Polizei- bzw. Zollbeamte auch im innereuropäischen Ausland sowie im außereuropäischen Ausland eingesetzt?
a) Wenn ja, durch welche Behörde, in welchem Land, und zu welchem Zeitpunkt?
b) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils ein Einsatz von nicht offen ermittelnden Polizei- bzw. Zollbeamten des BKA, der Bundespolizei und des Zolls im innereuropäischen Ausland?
c) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils ein Einsatz von nicht offen ermittelnden Polizei- bzw. Zollbeamten des BKA, der Bundespolizei und des Zolls im außereuropäischen Ausland?
Wurden durch das BKA, die Bundespolizei und den Zoll auch nicht offen ermittelnde Polizei- bzw. Zollbeamte eingesetzt, die Beamte eines Drittstaates waren?
Wenn ja, durch welche Bundesbehörde, aus welchen Drittstaaten waren diese Beamten, auf welcher Grundlage erfolgte der jeweilige Einsatz, und zu welchen Zeitpunkten zwischen 2005 und 2017 wurden nicht offen ermittelnde Polizei- bzw. Zollbeamte eingesetzt?
Gab oder gibt es gegen nicht offen ermittelnde Polizei- bzw. Zollbeamte, die durch das BKA, die Bundespolizei und den Zoll im Zeitraum von 2000 bis 2017 eingesetzt wurden oder werden, Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit ihren Einsätzen?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat welche Behörde wegen welchen Strafvorwurfs entsprechende Ermittlungsverfahren gegen nicht offen ermittelnde Polizei- bzw. Zollbeamte des BKA, der Bundespolizei und des Zolls geführt, und mit welchem Ergebnis (bitte auflisten nach Bundesländern und Jahren)?
Gab oder gibt es gegen nicht offen ermittelnde Polizei- bzw. Zollbeamte des BKA, der Bundespolizei und des Zolls Ermittlungsverfahren, die nicht im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als nicht offen ermittelnde Polizei- bzw. Zollbeamte stehen?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat welche Behörde wegen welchem Strafvorwurf entsprechende Ermittlungsverfahren gegen nicht offen ermittelnde Polizei- bzw. Zollbeamte des BKA, der Bundespolizei und des Zolls geführt, und mit welchem Ergebnis (bitte auflisten nach Bundesländern und Jahren)?
In wie vielen Fällen haben nicht offen ermittelnde Polizei- bzw. Zollbeamte des BKA, der Bundespolizei und des Zolls im Rahmen ihrer Einsätze unter ihrer nicht dauerhaft angelegten Legende Kontakt mit Berufsgeheimnisträgerinnen aufgenommen (bitte auflisten nach führender Behörde, Anzahl der betroffenen Berufsgeheimnisträgerinnen und Jahr)?
Sind die betroffenen Berufsgeheimnisträgerinnen vom Einsatz eines nicht offen ermittelnden Polizei- bzw. Zollbeamten des BKA, der Bundespolizei und des Zolls benachrichtigt worden (bitte auflisten nach führender Behörde, Anzahl der Benachrichtigungen und Jahr)?
Aus welchen Gründen und durch wen wurde entschieden, dass eine Benachrichtigung der betroffenen Berufsgeheimnisträgerinnen unterbleibt (bitte auflisten nach führender Behörde, Anzahl der unterbliebenen Benachrichtigungen und Jahr)?
Gab oder gibt es gegen Beamte des BKA, der Bundespolizei und des Zolls disziplinarische oder strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Einsatz nicht offen ermittelnder Polizei- bzw. Zollbeamter?
Wenn ja, wann, mit welchem Vorwurf und Ergebnis der Ermittlungen?
Wie viele nicht offen eingesetzte Beamte des BKA und des Zolls waren an Ermittlungen zur so genannten Ceska-Mordserie beteiligt (bitte unter Angabe der Tatorte, von Monat/Jahr des Einsatzes)?
Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Innenministerkonferenz und seiner Arbeitsebenen die Problematik des Einsatzes nicht offen ermittelnder Polizei- bzw. Zollbeamter durch die Polizeien und den Zoll erörtert, wenn ja, wann, unter welcher Fragestellung, und mit welchem Ergebnis?
Wie viele und welche behördeninternen Kontrollinstanzen existieren beim BKA, bei der Bundespolizei und beim Zoll für den Einsatz nicht offen ermittelnder Polizei- bzw. Zollbeamter?