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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die deutsch-belarussische Zusammenarbeit und die Zivilgesellschaft

Treffen zwischen hochrangigen Regierungsvertretern, Beziehungen zw. Belarus und EU, Rolle bei Verhandlungen zum Abkommen Minsk II, Teilnehmer beim Militärmanöver &quot;Zapad 2017&quot;, Gedenkveranstaltungen für die Opfer des Zweiten Weltkriegs in Belarus, Entschädigungen, Minsk Forum, Förderprogramm Belarus, Städtepartnerschaften, bilaterale Aktivitäten in den Bereichen Behindertenrecht, Sport sowie Jugend- und Studierendenaustausch, Hochschulkooperationen, zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit, Visaerleichterungen, Beantragung von Schengen-Visa, Reisetätigkeiten und Tourismus, Bewältigung von Schäden der Tschernobylkatastrophe, Verträge und Vereinbarungen zur bilateralen Zusammenarbeit<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/69601.02.2018

Die deutsch-belarussische Zusammenarbeit und die Zivilgesellschaft

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. André Hahn, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Belarus blickt auf eine sehr wechselvolle Geschichte, gerade im 20. Jahrhundert, zurück, die zum großen Teil auch mit der deutschen Geschichte verknüpft ist.

„Belarus ist das Land, das mit am heftigsten unter der deutschen Besatzung, dem zweiten Weltkrieg und dem Naziterror zu leiden gehabt hat. Und dass nun ein solches Land uns Deutschen freundlich, offen, mit ausgestreckter Hand begegnet ist, das ist nun wirklich keine Selbstverständlichkeit“, so der Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel in seiner Rede auf dem Minsk-Forum am 17. November 2017.

Mit dem Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 geriet Belarus bis zum Sommer 1944 unter deutsche Besatzungsherrschaft. „Von den 820 000 weißrussischen Juden wurden 650 000 bis 700 000 in Mordaktionen und Konzentrationslagern umgebracht. Die nichtjüdische Zivilbevölkerung war zunächst einer brutalen Ausbeutungspolitik ausgesetzt, die sich unter anderem in der Verschleppung von 380 000 Menschen ins Deutsche Reich äußerte. Ab 1942 setzten jedoch offene Vernichtungskampagnen vor allem gegen die weißrussischen Dörfer ein. Verbände von SS, Polizei und Wehrmacht verwüsteten in „Großunternehmungen“ ganze Landstriche, indem sie die dortigen Dörfer niederbrannten und ihre Einwohnerschaft ermordeten. Oftmals wurden die Dorfbewohner in eine Scheune getrieben und bei lebendigem Leibe verbrannt. … Insgesamt forderten der Krieg und die deutsche Okkupation in Weißrussland neueren Schätzungen zufolge an die drei Millionen Opfer; das Land verlor damit nahezu ein Drittel seiner Einwohnerschaft. … Die Überlebenden, die die Ermordung ihrer Verwandten und Freunde sowie die Zerstörung ihres sozialen Umfeldes häufig miterleben mussten, erlitten Traumata, die kaum zu bewältigen waren. Der Krieg hinterließ auch immense materielle Schäden. Im Rahmen der Kampfhandlungen, der „Partisanenbekämpfung“ und der Politik der „verbrannten Erde“ beim deutschen Rückzug waren 209 Städte und 9 200 Dörfer verwüstet worden, weite Teile der weißrussischen Industrie und der Infrastruktur waren zerstört“ (siehe Petra Rentrop, OWEP 2/2004). Aus Sicht der Fragesteller ergibt sich aus diesem Hintergrund für Deutschland eine besondere Verantwortung und Sensibilität in den Beziehungen zu Belarus.

Rund 70 Prozent des radioaktiven Niederschlages bei der Reaktorkatastrophe am 26. April 1986 im ukrainischen Tschernobyl gingen allein auf Belarus nieder; 20 Prozent seines Territoriums – insbesondere die Gebiete um Gomel und Mogilew – mit 2,2 Millionen Einwohnern wurden kontaminiert (ebd.). Vor allem in den 90er Jahren gründeten sich in Deutschland zahlreiche Tschernobyl-Hilfsvereine und -Initiativen (https://de.wikipedia.org/wiki/Tschernobyl-Hilfsvereine_in_Deutschland). Ihre Arbeit prägte die Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus in den letzten Jahrzehnten nachhaltig.

Vor 25 Jahren, im März 1992, wurden die diplomatischen Beziehungen zwischen Belarus und Deutschland aufgenommen. Nach den politischen Spannungen in den letzten Jahren zwischen beiden Ländern sieht das Auswärtige Amt „neue Perspektiven für den politischen und wirtschaftlichen Dialog zwischen Deutschland und Belarus“ (siehe www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Belarus/Bilateral_node.html).

Aktuell bemühen sich die EU, der Europarat wie auch Belarus um gegenseitige Annäherung (ebd.). So wurden zum Beispiel nach Entlassung von politischen Gefangenen sowie nach den gewaltfreien Präsidentschaftswahlen in Belarus die EU-Sanktionen gegenüber Belarus aufgehoben. Eine Vollmitgliedschaft von Belarus im Europarat ist wegen der nach wie vor praktizierten Todesstrafe gegenwärtig ausgeschlossen.

Am 17. November 2017 reiste der geschäftsführende Außenminister Sigmar Gabriel nach Minsk, wo er sich mit dem belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko sowie seinem belarussischen Amtskollegen Wladimir Makej traf und am Minsk-Forum teilnahm. Sigmar Gabriels Reise wurde in den deutschen Medien als weiteres Anzeichen politischer Annäherung gedeutet (siehe www.dw.com/de/minsk-und-berlin-auf-vorsichtigem-ann%C3%A4herungs-kurs/a-41427355).

Einen wichtigen Bestandteil der deutsch-belarussischen Beziehungen bildet nach Auffassung der Fragesteller die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit. Auch die Bundesregierung betrachtet diese Zusammenarbeit als „Grundpfeiler unserer guten Beziehungen“, wie der Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Roth in seiner Rede im März 2017 im IBB „Johannes Rau“ in Minsk über „Gesellschaftliche und diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus“ sagte (siehe www.minsk.diplo.de/Vertretung/minsk/de/03/Bilaterale__Beziehungen/Roth__Rede__14.03.2017.html).

Das Potenzial für Zusammenarbeit und Partnerschaft sei bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Dies gelte im Verhältnis zwischen Deutschland und Belarus, aber auch zwischen der EU und Belarus. In diesem Sinne startete im Frühjahr 2017 die 8. Phase des Förderprogramms Belarus der Bundesregierung. Besonders intensiv sollen in deren Rahmen die Themen „Nachhaltige sozialwirtschaftliche Entwicklung“, „Begleitung der Innovationsprozesse im Sozialsystem“ sowie „Organisationsentwicklung von NGOs“ behandelt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie viele bilaterale persönliche Treffen zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko haben seit 2005 stattgefunden (bitte nach Jahren und Orten aufschlüsseln)?

2

Worin bestehen die konkreten Resultate des Treffens zwischen dem deutschen Außenminister Sigmar Gabriel, dem belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko sowie dem Außenminister Wladimir Makej in Minsk am 17. November 2017?

3

Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Idee über ein Rahmenabkommen zwischen Belarus und der EU unterstützen (siehe Rede des Außenministers Sigmar Gabriel beim Minsk-Forum am 17. November 2017)?

4

Sieht die Bundesregierung Bemühungen, Aktivitäten oder Schritte der belarussischen Regierung, auf die Abschaffung bzw. ein Moratorium der Todesstrafe hinzuwirken?

Welche weiteren Schritte muss die belarussische Regierung nach Ansicht der Bundesregierung unternehmen, um den Beitritt von Belarus zum Europarat zu ermöglichen (ebenda)?

5

Welche Rolle hat die belarussische Regierung aus Sicht der Bundesregierung bei den Verhandlungen über das zweite Minsker Abkommen zur Lösung der Ukraine-Krise gespielt?

Wie wertet die Bundesregierung die Bemühungen der belarussischen Seite beim Organisieren des Verhandlungsprozesses in Minsk?

6

Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Befürchtungen der Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen bestätigt, an dem Militärmanöver „Zapad 2017“ könnte die Zahl der Teilnehmer an die 100 000 erreichen (Quelle: www.sueddeutsche.de/politik/russland-putinsmilitaermanoever-beunruhigt-nato-1.3657048)?

7

Welche Gedenkveranstaltungen sowie Gedenkstätten für die Opfer der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg in Belarus hat die Bundesregierung in den Jahren seit 2005 unterstützt (bitte nach Jahren, Orten, Veranstaltungen und Höhe der Förderung aufschlüsseln)?

An welchen Gedenkveranstaltungen nahmen Mitglieder der Bundesregierung teil, bzw. welche Gedenkstätten wurden von Mitgliedern der Bundesregierung in Belarus besucht (bitte für die Zeit seit 1992 mit Nennung der jeweiligen Regierungsmitglieder, Datum, Ort und Anlass)?

8

Welche Leistungen erbrachte bzw. zahlte die Bundesrepublik Deutschland an Belarus sowie Bürgerinnen und Bürger dieses Landes für die während des Zweiten Weltkrieges erlittenen Opfer und Schäden (bitte konkret mit dem jeweiligen Jahr und den finanziellen Umfang nennen)?

9

In welcher Weise bzw. mit welchen Aktivitäten und finanziellen Beiträgen hat die Bundesregierung das XII., XIII., XIV. sowie XV. Minsk-Forum unterstützt (bitte für die jeweiligen Veranstaltungen einzeln aufschlüsseln)?

10

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Resultate des XV. Minsk-Forums mit dem Titel „Belarus, Deutschland und EU: Östliche Partnerschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaftsbeziehungen“, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Forum für ihre eigene künftige Arbeit?

11

Welche deutsch-belarussische Städtepartnerschaften existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (bitte mit Jahr der Gründung nennen)?

12

Welche Unterstützung gewährt die Bundesregierung für die Gründung sowie die Pflege und den Ausbau deutsch-belarussischer Städtepartnerschaften?

13

In welcher Weise bzw. mit welchen Aktivitäten und finanziellen Beiträgen fördert die Bundesregierung die 10. Deutsch-Belarussische Städtepartnerschaftskonferenz, welche vom 12. bis 15. April 2018 in Wittenberg stattfinden soll?

14

Wie aktiv ist die zentrale Servicestelle des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für entwicklungspolitische Bildungsarbeit „Engagement Global“ im Bereich der deutsch-belarussischen Städtepartnerschaften?

Welche Projekte wurden bzw. werden in diesem Bereich über Engagement Global gefördert?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Prozess der Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Belarus?

16

Inwieweit spielte bzw. spielt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Bundesregierung in der bisherigen deutsch-belarussischen Zusammenarbeit eine Rolle?

Welche Aktivitäten gab es diesbezüglich seitens der Bundesregierung, welche Aktivitäten von Behindertenorganisationen und anderen Nichtregierungsorganisationen wurden durch den Bund unterstützt (bitte konkret benennen)?

17

Welche Projekte wurden im Rahmen der 8. Phase des Förderprogramms Belarus 2016 bis 2019 bewilligt, und in welchem Umfang werden sie (bitte im Einzelnen nennen) vom Bund gefördert?

Welches Budget hat der Bund dafür insgesamt zur Verfügung gestellt?

18

Welchen Umfang an Bundesförderung hatten (im Einzelnen) die vorangegangenen sieben Phasen (von 2001 bis 2015), und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Programms?

19

Welche Partnerschaftsprojekte mit Belarus wurden (seit 2014) nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus vom Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk (IBB) Dortmund betreut, und wie hoch war dabei die jeweilige Förderung durch den Bund?

20

Wie viele Schulpartnerschaften zwischen Deutschland und Belarus existieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, und welche Unterstützung gewährt die Bundesregierung für den Aufbau von Schulpartnerschaften mit Belarus?

21

Wie hat sich der vom Bund geförderte sowie der vom Bund nicht geförderte Jugendaustausch zwischen beiden Ländern im Zeitraum 2014 bis 2017 entwickelt?

In welchem Umfang haben Jugendliche mit Behinderungen an dem (vom Bund geförderten) Jugendaustausch in diesem Zeitraum teilhaben können, und was hat die Bundesregierung getan, um diesen Anteil ggf. zu erhöhen?

22

Welche Kooperationsvereinbarungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Universitäten und Hochschulen in Deutschland und Belarus?

Wie viele Studentinnen und Studenten aus Belarus studieren derzeit in Deutschland, und wie viele aus Deutschland in Belarus?

23

Wie viele Bürgerinnen und Bürger aus Belarus haben zwischen 2014 und 2017 vom Bund geförderte Austauschstipendien erhalten (bitte aufgeschlüsselt pro Jahr und nach Institutionen nennen)?

24

Welche Nichtregierungsorganisationen, Vereine und Stiftungen erhielten für ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der deutsch-belarussischen Zusammenarbeit vom Bund in den Jahren von 2014 bis 2017 finanzielle Zuwendungen in Höhe von mindestens 10 000 Euro (bitte die jeweilige Organisation, die Höhe der Förderung, die jeweils fördernde Bundesbehörde, aufgeschlüsselt nach Jahren, nennen)?

25

Wie viele und welche Projektanträge wurden für Projekte mit Belarus im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ vom Bund bewilligt (bitte die Projekttitel und Projektträger bzw. Zuwendungsempfänger nach Jahren aufgeschlüsselt nennen sowie darunter die Projekte von bzw. unter aktiver Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen auflisten)?

26

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen Belarus und der EU über die Schließung eines Visaerleichterungsabkommens?

Welche Fortschritte wurden seit dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnus (November 2013) erreicht?

27

Wie hat die Bundesregierung auf die seit 12. Februar 2017 geltende partielle Visaaufhebung für Kurzaufenthalte in Belarus für Reisende aus 80 Ländern, darunter allen EU-Mitgliedstaaten, reagiert?

28

Über welche Erfahrungen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Anwendung mobiler Fingerabdruckgeräte in den belarussischen Regionen bei der Beantragung der Schengenvisa?

29

Inwieweit beeinträchtigen bzw. erschweren das Verfahren, die Kosten sowie die Abnahme der Fingerabdrücke bei der Beantragung der Schengenvisa nach Auffassung der Bundesregierung den deutsch-belarussischen Jugendaustausch sowie andere Austausche und Kontakte zwischen der Zivilgesellschaft (Städtepartnerschaften, Kulturaustausch, sportliche Begegnungen etc.)?

30

Wie hat sich der Tourismus (darunter auch der Gedenktourismus) und die Reisetätigkeit zwischen beiden Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 entwickelt, und inwieweit hat die Bundesregierung diesbezügliche Aktivitäten durchgeführt oder aktiv unterstützt?

31

Welche Aktivitäten gibt es (seit 2014) durch die Bundesregierung zur Unterstützung von Belarus bei der Bewältigung der Schäden durch die Tschernobylkatastrophe?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit von deutschen Tschernobyl-Hilfsvereinen, und in welcher Weise unterstützt die Bundesregierung deren Aktivitäten?

32

Welche bilateralen Aktivitäten gab bzw. gibt es seit 2014 auf dem Gebiet des Sports, und mit welchen Vorhaben unterstützt die Bundesregierung den Austausch von Sportlerinnen und Sportlern sowie die Zusammenarbeit zwischen Sportverbänden und Sportvereinen beider Staaten (bitte die konkreten Aktivitäten, das Jahr, beteiligte Bundesbehörden und Sportorganisationen sowie den finanziellen Rahmen nennen)?

33

Welche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen zur bilateralen Zusammenarbeit sind derzeit in Kraft?

Berlin, den 30. Januar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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