BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verfassungskrise in der Republik Moldau und die EU

Das Verfassungsgericht im politischen System Moldawiens, Befugnisse des Präsidenten sowie der Regierung, Angaben zum Oligarchen Vladimir Plahotniuc, Bankenskandal, Bedeutungszuwachs der Demokratischen Partei Moldaus (PDM), Mängel bei Parlamentswahlen 2014, Wahlrechtsreform, EU-Budgethilfe im Justizbereich, Zustimmung zum EU-Beitritt und Aufklärung zur EU-Integration, deutsche Beteiligung an der EU-Mission EUBAM Moldau/Ukraine, Kooperation mit Europäischer Wirtschaftsunion (EAWU), Beziehungen zu Russland, Auszahlung von EU-Geldern; moldawische Pflegekräfte in Deutschland<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/70702.02.2018

Verfassungskrise in der Republik Moldau und die EU

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 30. November 2014 wählten die Bürgerinnen und Bürger der Republik Moldau das Parlament ihres Landes. Mit fast 21 Prozent der Stimmen und 25 Mandaten wurde die Sozialistische Partei (PSRM) stärkste Kraft. Zweitstärkste Partei wurde die Liberaldemokratische Partei (PLDM) mit ca. 20 Prozent und 23 Parlamentssitzen. Auf Platz drei folgten die Partei der Kommunisten der Republik Moldau (PCRM) mit über 17 Prozent (21 Mandate), die Demokratische Partei (PDM) mit fast 16 Prozent und die Liberale Partei (PL) mit mehr als 9 Prozent. Damit verfügten die drei „Pro-EU-Parteien“ PLDM und PDM über einen gemeinsamen Stimmenanteil von 45 Prozent und insgesamt 55 von insgesamt 101 Mandaten im Parlament: PLDM 23, PDM 19, PL 13 Mandate (http://cec.md/r/r/).

Für Irritationen sorgte, dass drei Tage vor der Wahl die Partei „Patria“ (Heimat) verboten wurde, weil sie vermeintlich aus Russland finanziert wurde. Ihr wurden in Umfragen bis zu 18 Prozent vorhergesagt (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/russland-behindert-moldauer-bei-parlamentswahlen-in-moldau-13295288.html). Die Zulassung der Scheinpartei „Kommunistische Partei der Reformer Moldaus“, einer weithin unbekannten Partei, deren Name demjenigen der in Moldau traditionell starken Kommunistischen Partei stark ähnelt und die außerdem auf den Wahlzetteln mit demselben Kürzel (PCRM) und demselben Logo (Hammer und Sichel) wie diese, könnte einzig aus dem Grund erfolgt sein, der Kommunistischen Partei Stimmen wegzunehmen. Mit knapp unter 5 Prozent blieb sie zwar unter der Sperrklausel. Sie „stahl der Kommunistischen Partei und damit dem EU-skeptischen Spektrum allerdings wertvolle Stimmen – mutmaßlich durch gezielt provozierte Verwechslung“ (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59013).

Mit dem Antritt der Pro-EU-Koalition aus Demokraten, Liberalen und Liberaldemokraten haben kriminelle Phänomene erschreckend zugenommen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/moldaus-diktator-vlad-plahotniuc-in-der-kritik-14059073-p2.html). „80 Prozent der Banken und Versicherungsgesellschaften seien seither ihren rechtmäßigen Eigentümern entzogen, an die 20 Mrd. Dollar über unterschiedliche Transaktionen gewaschen worden. Dies alles mit denselben Methoden und zum Nutzen derselben Leute. Plahotniuc hatte bereits beim ersten Antritt einer Pro-EU-Koalition im Jahr 2009 die Chance ergriffen, die sich ihm nach dem Sturz Voronins bot. Die drei proeuropäischen Parteien vereinbarten in einer Geheimklausel zum Koalitionsvertrag, den Staat unter sich aufzuteilen. Die Republik Moldau erlebte eine bisher nicht gekannte Politisierung aller öffentlichen Ämter. Dabei sicherte sich die Demokratische Partei die Generalstaatsanwaltschaft, die Antikorruptionsbehörde, den Geheimdienst ISS, die Nationalbank und die Finanzaufsichtsbehörde. Plahotniuc besetzte die Schlüsselpositionen dieser Institutionen mit seinen Verwandten, Freunden und Gewährsleuten. An der Spitze der Hackordnung stand nunmehr Plahotniuc“ (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/moldaus-diktator-vlad-plahotniuc-in-der-kritik-14059073-p2.html).

Ende 2016 fanden Präsidentschaftswahlen in der Republik Moldau statt, die der Kandidat Igor Dodon gewann, der durch die PSRM unterstützt wird (www.e-democracy.md/elections/presidential/2016/). Er ist damit der erste Präsident seit 1997, der wieder direkt von der wahlberechtigten Bevölkerung gewählt wurde (www.zeit.de/politik/ausland/2016-11/igor-dodon-moldau-praesidentenwahl). Mit seiner Wahl stehen sich nicht wie sonst üblich Regierung und Opposition gegenüber, sondern Regierung und Präsident – eine Art Kohabitation auf Moldauer Art (Süddeutsche Zeitung vom 31. März 2017, „Moldauer Kohabitation“). Denn bereits als Präsidentschaftskandidat hatte er die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) angekündigt, einem Zusammenschluss der Staaten Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgistan, unterzeichnen zu wollen (www.zois-berlin.de/publikationen/zois-spotlight/der-moldauische-praesident-dodon-und-sein-russisches-vorbild/). Auch die neben der einseitigen EU-Anbindung von der derzeitigen Regierung angestrebte NATO-Annäherung wird vom Präsidenten abgelehnt (Süddeutsche Zeitung vom 31. März 2017, „Moldauer Kohabitation“).

Der Präsident der Republik Moldau, Igor Dodon, hat der EU schwere Versäumnisse bei der Kontrolle von millionenschweren Finanzhilfen für sein Land vorgeworfen. So habe die EU die Republik Moldau zwischen 2007 und 2015 mit mehr als 782 Mio. Euro unterstützt, die allerdings zur Hälfte in dunklen Kanälen verschwunden bzw. durch „[k]orrupte Mitglieder der verschiedenen angeblich proeuropäischen Regierungen in meinem Land“ gestohlen wurden. „Ich habe das mehrfach in meiner früheren Funktion als Parteichef der Sozialisten gegenüber Vertretern aus Brüssel angesprochen, aber die zuständigen EU-Kommissare haben sich nicht darum gekümmert“ (www.welt.de/politik/ausland/article163405602/Wir-haben-uns-auf-den-Westen-konzentriert-Ein-grosser-Fehler.html).

Im Oktober des vergangenen Jahres fällte das Verfassungsgericht ein laut Experten „hochkontroverses Urteil“, dass das Gericht das Staatsoberhaupt suspendieren könne, wenn dieser zwei Mal die Nominierung von Regierungsmitgliedern blockieren würde (jamestown.org/program/moldovan-president-igor-dodon-suspendedconstitutional-court/). Anfang Januar 2018 hatte das Verfassungsgericht der Republik Moldau Dodons Vollmachten vorübergehend ausgesetzt und reagierte damit auf die Weigerung des Präsidenten, die Ernennung mehrerer Minister aus dem EU-freundlichen Lager zu bestätigen. Ende Dezember 2017 hatte Dodon die Nominierung der sieben Kabinettsmitglieder durch den EU-freundlichen Regierungschef Pavel Filip blockiert. Auch hier galt dem Gericht zufolge, dass der Staatschef nur einmal sein Veto einlegen dürfe (AFP vom 5. Januar 2018). Parlamentspräsident Andrian Candu unterzeichnete daraufhin anstelle des Staatsoberhauptes zwei Dokumente der Regierung. Ernannt wurden fünf neue Minister sowie zwei neue Vize-Ministerpräsidenten. Unterschrieben wurde zudem ein Mediengesetz, das unter anderem die Übertragung von politischen TV- und Radio-Sendungen aus Russland verbietet. Präsident Dodon hatte beide Vorhaben mehrfach abgelehnt. Das Verfassungsgericht hatte Anfang Januar entschieden, ihm für die Umsetzung seine Vollmacht kurzzeitig zu entziehen. Als Grund gaben die Richter an, dass der Präsident jeweils nur einmal ein Gesetz ablehnen könne und nicht mehrfach. Die Sozialisten drohten mit Massenprotesten. Dodon rief seine Anhänger aber über Facebook auf, die Regierung stattdessen bei der Parlamentswahl abzustrafen. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 stehen in Moldau Wahlen an (dpa vom 10. Januar 2018). Laut Experten „besteht die Gefahr, dass die Regierung die Wahlen fälschen wird“ (www.ardmediathek.de/radio/Europa-heute-Deutschlandfunk/Richtungsstreit-in-der-Republik-Moldau-/Deutschlandfunk/Audio-Podcast?bcastId=35236298&documentId=49216164).

Bereits im Juli 2017 erklärte das Verfassungsgericht ein von Dodon für September 2017 angekündigtes Referendum für verfassungswidrig. Per Volksentscheid wollte der Staatschef unter anderem darüber abstimmen lassen, ob er künftig das Recht erhält, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Zudem wollte er das Parlament von 101 auf 71 Abgeordnete reduzieren. Eine Bündelung vieler Themen in einem Referendum sei nicht möglich, entschied das Gericht. Der Präsident kritisierte dies als anmaßend und kündigte an, andere Gelegenheiten für ein Referendum zu suchen (dpa vom 27. Juli 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das Verfassungsgericht der Republik Moldau nach Artikel 135 der Verfassung aus sechs Richtern besteht, die für sechs Jahre ernannt werden, wobei das Parlament, die Regierung und der Oberste Magistratsrat jeweils zwei Richter ernennen?

2

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, wann die Richter des Verfassungsgerichts zuletzt ernannt wurden?

3

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob infolge der Ernennung der Richter des Verfassungsgerichts durch Parlament, Regierung und Obersten Magistratsrat das Verfassungsgericht politisch kontrolliert und damit nur bedingt unabhängig ist?

4

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die mehrmalige Suspendierung des Präsidenten der Republik Moldau durch das Verfassungsgericht, damit die Regierung Entscheidungen umsetzen kann, international einmalig ist (ipn.md/en/politica/88646)?

5

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Verfassung der Republik Moldau Festlegungen darüber trifft, wie oft der Präsident die Ernennung von Regierungsmitgliedern ablehnen darf bzw. kann?

6

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob nach der Verfassung der Republik Moldau der Präsident Befugnisse in den Bereichen Außenpolitik, Verteidigung und Sicherheit hat und inwieweit sich die Befugnisse in den Bereichen Außenpolitik, Verteidigung und Sicherheit mit denen der Regierung überschneiden bzw. sich von ihnen abgrenzen?

7

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass der moldauische Oligarch Vlad Plahotniuc, Vorsitzender der regierenden Demokratischen Partei (PDM), maßgeblich Einfluss auf das Verfassungsgericht ausübt (www.ardmediathek.de/radio/Europa-heute-Deutschlandfunk/Richtungsstreit-in-der-Republik-Moldau-/Deutschlandfunk/Audio-Podcast?bcastId=35236298&documentId=49216164)?

8

Inwieweit hat die Bundesregierung aktuelle Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), welche Rolle der Oligarch Vlad Plahotniuc, der nicht nur Vorsitzender der regierenden PDM, sondern auch schwerreicher Geschäftsmann und Medienmogul ist, als Drahtzieher bei dem sogenannten Milliardenraub spielte, bei dem von 2012 bis 2014 mehr als 1 Mrd. Euro aus moldauischen Banken verschwanden (www.spiegel.de/politik/ausland/moldau-praesidentbeklagt-verlust-von-hunderten-millionen-an-eu-geldern-a-1141914.html)?

9

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass Internationaler Währungsfonds (IWF) und Weltbank im Jahr 2014 der damaligen moldauischen Regierung empfohlen haben, die Banken, die in den Bankenskandal Ende 2014 verwickelt waren, und bei dem etwa 1 Mrd. US-Dollar (rund ein Siebtel der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes) aus dem moldauischen Bankensystem „verschwanden“, mit einem „Bail-out“ zu retten (jamestown.org/program/moldovas-foreign-policy-disarray/)?

10

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass es dem Vorsitzenden der PDM, Vlad Plahotniuc, gelungen ist, eine weitgehende Kontrolle über Parlamentsmehrheit und Regierung, staatliche Institutionen, administrative Ressourcen und Medien zu erlangen (www.kas.de/wf/de/33.48747/)?

11

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass es der PDM im Parlament gelungen ist, die bei den vergangenen Wahlen errungenen 19 Sitze auf inzwischen 40 zu erweitern, weil Abgeordneten Geld oder Posten angeboten wurden (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.reportage-aus-moldawien-das-armenhaus-europas-blutet-aus-page1.78d509b7-7700-44ee-93eb-afd1f89852c8.html)?

12

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die von Vlad Plahotniuc im Rahmen einer Pressekonferenz als „Stärkung des technokratischen und professionellen Charakters der Regierungsmannschaft“ bezeichnete Regierungsumbildung als Versuch zu sehen, den wahltaktischen Eindruck einer (partei-)politisch unabhängigen Regierung vor dem Hintergrund der für Ende 2018 geplanten Parlamentswahlen zu sehen (www.kas.de/moldau/de/publications/51173/)?

13

Inwieweit dient nach Kenntnis der Bundesregierung das neu geschaffene Amt eines Vizepremierministers für Europäische Integration vordergründig wahltaktischen Erwägungen und dazu, die nationale und internationale Sichtbarkeit des ehemaligen Premierministers Iurie Leanca, Vorsitzender der Europäischen Volkspartei der Moldau (PPEM), zu erhöhen sowie ihm eine Chance zu bieten, sich so im Blick auf die anstehenden Wahlen gegenüber vermeintlich „pro-russischen“ Kontrahenten zu profilieren (www.kas.de/moldau/de/publications/51173/)?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, was die moldauische Regierung unternommen hat, um die Mängel bei den vergangenen Parlamentswahlen – bei welchen die Bundesregierung die Kritik seitens der Organisation für die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)/des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrecht (ODIHR) und der Venedig-Kommission zur Kenntnis genommen hatte (Bundestagsdrucksache 18/3790) – zu beseitigen?

15

Welche konkreten Punkte werden nach Kenntnis der Bundesregierung an der im Juli 2017 vom Parlament beschlossenen Änderung des Wahlrechts von der Venedig-Kommission kritisiert (www.kas.de/moldau/de/publications/51173/)?

16

Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Änderung des Wahlrechts und das umstrittene Mediengesetz – das unter anderem die Übertragung von politischen TV- und Radio-Sendungen aus Russland verbietet und nach der Weigerung des Präsidenten Dodon vom Parlamentspräsidenten Andrian Candu unterzeichnet wurde (dpa vom 10. Januar 2018) – Maßnahmen, die vordergründig dem Machterhalt der PDM dienen?

17

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die EU die finanzielle Unterstützung von Justizreformen wegen fehlender Fortschritte eingestellt hat (www.kas.de/moldau/de/publications/51173/)?

18

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die Zustimmung zur EU in der Republik Moldau auf 38 Prozent – 2007 habe sie noch bei 70 Prozent gelegen – nicht zuletzt deshalb gesunken ist, weil das Geld bei den Menschen nicht angekommen ist und die verschiedenen „prowestlichen“ Regierungen in Korruptionsskandale verwickelt waren (www.welt.de/politik/ausland/article163405602/Wir-haben-uns-auf-den-Westen-konzentriert-Ein-grosser-Fehler.html)?

19

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Maßnahmen und Projekte und deren Finanzierung, die die Europäische Union in den vergangenen drei Jahren ergriffen hat (bitte entsprechend den Jahren die Maßnahmen bzw. Projekte jeweils unter Angabe des/der Kooperationspartner/ -partners im Land, der Projektbezeichnung, der Höhe der Aufwendungen und Beschreibung der Projekte aufschlüsseln), um daran zu arbeiten, gegenüber der moldauischen Öffentlichkeit die Unterstützung durch die EU und die Mitgliedstaaten und die Chancen der Umsetzung des Assoziierungsabkommens noch besser kenntlich zu machen (Bundestagsdrucksache 18/11652)?

20

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren ergriffen (bitte entsprechend den Jahren die Maßnahmen bzw. Projekte jeweils unter Angabe des/der Kooperationspartner/-partners im Land, der Projektbezeichnung, der Höhe der Aufwendungen und Beschreibung der Projekte aufschlüsseln), um daran zu arbeiten, gegenüber der moldauischen Öffentlichkeit die Unterstützung durch die EU und die Mitgliedstaaten und die Chancen der Umsetzung des Assoziierungsabkommens noch besser kenntlich zu machen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11652)?

21

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die US-amerikanische Entwicklungshilfeorganisation USAID in den vergangenen drei Jahren Beihilfen für die „Zivilgesellschaft“ ausgeschrieben hat, um eine „positive öffentliche Wahrnehmung“ der Vorteile des EU-Abkommens mit der Republik Moldau zu verstärken, und somit für EU-Public-Relations in dem osteuropäischen Land zahlt (derstandard.at/2000008719631/Moldau-will-wegen-Russland-keinen-Nato-Beitritt)?

22

Wie sind aktuell die beschlossene Personalobergrenze und die aktuelle personelle Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der EU Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine (EUBAM Moldau/Ukraine) (bitte aufschlüsseln nach Bundes- und Länderpolizistinnen/Länderpolizisten)?

23

Wie haben sich die Personalobergrenze und die personelle Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der EUBAM Moldau/Ukraine seit Beginn der Mission im November 2005 entwickelt (bitte entsprechend den Jahren auflisten)?

24

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob nach dem Amtsantritt des Präsidenten Igor Dodon im Dezember 2016 die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) im April 2017 der Republik Moldau den Beobachterstatus in ihren Reihen zugebilligt hat?

25

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Kooperation zwischen Moldau und der EAWU die Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau nicht gefährden würde (www.zois-berlin.de/publikationen/zois-spotlight/der-moldauische-praesidentdodon-und-sein-russisches-vorbild/)?

26

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Russland moldauischen Unternehmen in 2017 den Zugang zum russischen Markt erleichterte und sämtliche „illegalen Gastarbeiter“, die gegen russisches Aufenthaltsrecht verstoßen haben, amnestierte (Süddeutsche Zeitung vom 31. März 2017, „Moldauer Kohabitation“)?

27

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über bereits erfolgte Auszahlungen der Tranchen für die im Juli 2016 zwischen den moldauischen Behörden und des IWF vereinbarte auf drei Jahre ausgelegte Erweiterte Kreditfazilität und Erweiterte Fondsfazilität in Höhe von 178,7 Mio. US-Dollar (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/04/12/moldovafinancial-assistance/)?

28

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Verhandlungsstand bezüglich des Ersuchens der Republik Moldau vom August 2015 an die EU um eine ergänzende Hilfe zur im Juli 2016 zwischen den moldauischen Behörden und des IWF getroffenen Vereinbarung, das im März 2016 wiederholt wurde, wobei sich die EU-Botschafter am 12. April 2017 auf die Verhandlungsposition des Rates einigten, bis zu 100 Mio. Euro als EU-Hilfe bereitzustellen, davon 60 Mio. Euro als Darlehen und 40 Mio. Euro in Form von Zuschüssen (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/04/12/moldova-financial-assistance/)?

29

Wie viele Pflegekräfte mit moldauischer Staatsangehörigkeit nach Klassifikation der Berufe (KldB) waren in den Jahren 2015, 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland als sozialversicherungspflichtige und geringfügig entlohnte Beschäftigte tätig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5794) (bitte entsprechend den Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 2. Februar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen