Negative Äußerungen einer deutschen Diplomatin über Abgeordnete des Deutschen Bundestages (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/337)
der Abgeordneten René Springer, Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung sieht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema „Negative Äußerungen einer deutschen Diplomatin über Abgeordnete des Deutschen Bundestages“ auf Bundestagsdrucksache 19/337 keine Veranlassung, den Begriff „Nazi“ näher zu definieren, da es sich bei dem der Anfrage zu Grunde liegenden Zitat („We have now Nazis in the German Bundestag“) um eine umgangssprachliche Umschreibung handele. Gleichzeitig hat die Bundesregierung aber im März 2017 mit harter Kritik unter anderem auf Aussagen des türkischen Außenministers Mevlüt Cavusoglu reagiert, der das Handeln deutscher Behörden mit dem der „Nazizeit“ verglichen hatte (www.tagesschau. de/inland/cavusoglu-hamburg-109.html). So sagte der Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel in Bezug auf die Äußerungen Cavusoglus nach einem Treffen mit diesem laut einer Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 8. März 2017: „Ich habe noch einmal sehr deutlich gemacht, dass sich Vergleiche mit der Nazizeit und Ausfällen gegen Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland verbieten“ (www.auswaertiges- amt.de/de/newsroom/-/288386).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welchen Unterschied sieht die Bundesregierung zwischen der Bezeichnung von Bundestagsabgeordneten der AfD als „Nazis“ durch die deutsche Diplomatin P. K. und der Aussage des türkischen Außenministers Mevlüt Cavusoglu vom März 2017, das Handeln deutscher Behörden sei dem der „Nazizeit“ ähnlich?
Wie kann die Bundesregierung einerseits die „Nazi-Äußerungen“ der Diplomatin P. K. über Bundestagsabgeordnete der AfD tolerieren, anderseits aber gegen Nazivergleiche der Bundesrepublik Deutschland durch türkischer Politiker protestieren und äußern, „dass sich Vergleiche mit der Nazizeit und Ausfälle gegen Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland verbieten“ (www.tagesschau.de/inland/cavusoglu-hamburg-109.html; www. auswärtiges- amt.de/de/newsroom/-/288386)?
Welche Bedeutung hatte der Umstand bei der Bewertung der Äußerungen der Diplomatin durch die Bundesregierung (in ihrer Antwort zu Frage 4 verweist die Bundesregierung darauf, dass der 19. Deutsche Bundestag zum Zeitpunkt der Äußerungen der Diplomatin P. K. noch nicht konstituiert gewesen sei)?
a) Welche Vorgaben oder Leitlinien definieren den Rahmen, in dem sich die Äußerungen der deutschen Diplomaten zu innenpolitischen Vorgängen in Deutschland bewegen müssen (in der Antwort zu Frage 7 führt die Bundesregierung unter Verweis auf das Gesetz über den Auswärtigen Dienst aus, dass es eine zentrale Aufgabe des Auswärtigen Dienstes sei, über die Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu informieren. Dies umfasse auch innenpolitische Vorgänge in Deutschland. Gegenüber Medien des Gastlandes nähmen Auslandsvertretungen diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit wahr und müssten sich nicht vorher mit der Zentrale des Auswärtigen Amts abstimmen)?
b) Gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen Äußerungen deutscher Diplomaten in den Medien des Gastlandes im Nachhinein zu dienstrechtlichen Konsequenzen für den betreffenden Diplomaten geführt haben?
c) Wenn ja, welche Fälle waren das (bitte alle Fälle seit 2013 aufführen)?