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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr im Jahr 2017

Meldungen zu extremistischen, fremdenfeindlichen oder antisemitischen Vorfällen im Jahr 2017, Zuleitung an den Wehrbeauftragten des Bundestages, Ergebnisse der Verdachtsfallprüfungen aus dem Jahr 2016, Entwicklung rechtsextremer Verdachtsfälle seit 2007, Maßnahmen gegen betroffene Bundeswehrangehörige, etwaige Verschärfung des Disziplinarrechts, Toleranz gegenüber rechtsextremen Verhalten von Bundeswehrsoldaten<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/73212.02.2018

Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr im Jahr 2017

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2017 hat sich die Zahl der Meldungen über rechtsextreme Vorkommnisse in der Bundeswehr gegenüber dem Vorjahr erheblich erhöht. So wurden dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages allein bis Juli 2017 bereits 96 Vorfälle gemeldet (Rheinische Post, 15. Juli 2017) – gegenüber 63 im gesamten Vorjahr (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11882). Im Januar 2018 teilte der Militärische Abschirmdienst zudem mit, dass sich auch die Zahl der rechtsextremen Verdachtsfälle erhöht habe. Im Jahr 2017 seien 400 Verdachtsfälle hinzugekommen, gegenüber durchschnittlich 300 in den Jahren davor (dpa-Meldung vom 27. Januar 2018).

Den Pressemeldungen zufolge erklärt das Bundesministerium der Verteidigung den Anstieg der Zahlen alleine mit erhöhter Sensibilität. Die Fragesteller halten es aber für durchaus möglich, dass die Zahl rechtsextremer Umtriebe in den Kasernen tatsächlich steigt, genauso wie es in der Gesellschaft der Fall ist. In jedem Fall halten sie es für dringend geboten, dass die Bundeswehr, schon weil sie eine bewaffnete Vereinigung ist, alles unternimmt, um Rechtsextreme in ihren Reihen so schnell wie möglich loszuwerden und möglichst gar nicht erst aufzunehmen.

Dieser Aufgabe kommen die Bundeswehr und das Bundesministerium der Verteidigung aus Sicht der Fragesteller bislang nur unzureichend nach. Sie verweisen auf die Antworten der Bundesregierung auf diesbezügliche Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. in der Vergangenheit (u. a. Bundestagsdrucksachen 18/11882 und 18/7892). Daraus ergibt sich, dass immer wieder Soldaten, die wegen rechtsextremer Äußerungen oder Verhaltensweisen aufgefallen sind („Hitlergruß“, „Sieg-Heil“-Rufe, Verwendung von Hakenkreuzen usw.) nicht nur im Dienst verblieben sind, sondern sogar weiterhin Zugang zu Waffen hatten.

Dennoch hat die Bundesregierung bislang eine Verschärfung des Disziplinarrechts abgelehnt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7892, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.). Stattdessen plädierte sie hinsichtlich des Umgangs mit Neonazis in der Truppe für „Einzelfallentscheidungen.“ Mit ähnlicher Stoßrichtung führte sie aus, es sei vor einem Verbot der Ausübung des Dienstes zu prüfen, ob „ein milderes Mittel, zum Beispiel durch eine Ablösung aus der bisherigen Funktion, eine Kommandierung oder Versetzung des Soldaten“, in Frage komme (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11882).

Damit wird aus Sicht der Fragesteller das Signal ausgesendet, als sei es im Einzelfall nicht so schlimm, wenn ein Soldat, womöglich mit Waffe in der Hand, den Arm zum „Hitlergruß“ entbietet. Die Fragesteller halten einen solchen Umgang mit Neonazis für viel zu liberal. Es genügt aus ihrer Sicht nicht, einen solchen Soldaten einfach zu versetzen und damit auf andere Soldatenkameraden loszulassen. Es muss vielmehr außer Frage stehen, dass ein Soldat, der sich auf diese Weise verhält, nicht länger Soldat bleiben kann und schon gar keine Waffe mehr in die Hand bekommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Meldungen zu extremistischen, fremdenfeindlichen oder antisemitischen Vorfällen sind den Dienststellen der Bundeswehr im Jahr 2017 bekannt geworden (bitte jeden Vorfall einzeln darstellen)?

a) Welchen Status hatten die beschuldigten Soldaten (Berufssoldaten, Zeitsoldaten, Freiwillig Wehrdienstleistender)?

b) Wann fanden die Vorfälle statt, und wann erging die Meldung?

c) Wie wurden die Sachverhalte beschrieben (bitte kurze Wiedergabe des Inhalts der Meldung bzw. des Vorfalls)?

d) Sind die betroffenen Soldaten noch im Dienst?

e) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die betroffenen Soldaten eingeleitet?

f) In wie vielen Fällen wird nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die betroffenen Soldaten strafrechtlich ermittelt, und wie viele Soldaten sind Gegenstand der Ermittlung?

g) Haben die Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen, und wenn ja, warum?

h) Werden sie weiterhin als Ausbilder eingesetzt?

i) Erteilen sie weiterhin als Vorgesetzte Befehle?

2

Sind alle diese Meldungen dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zugeleitet worden, und wenn nein, warum nicht?

3

Welche der genannten Meldungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe der Untersuchungen bestätigt, welche haben sich als falsch herausgestellt, und bei welchen wird noch ermittelt (bitte in der Darstellung eine Zuordnung zu den Fällen nach Frage 1 ermöglichen)?

4

Welche der Meldungen aus dem Jahr 2016 haben sich bislang bestätigt, welche haben sich als falsch herausgestellt, und welche werden immer noch untersucht (bitte in der Darstellung eine Zuordnung zu den Fällen nach Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/13644 ermöglichen)?

5

Falls die Bundesregierung keine oder keine vollständigen Antworten zu den Fragen 2 und 3 geben kann, inwiefern unternimmt sie Schritte, um das Ergebnis der Verdachtsfallprüfungen festhalten zu können, bzw. inwiefern hält sie eine solche Nachvollziehbarkeit für entbehrlich?

6

Wie viele rechtsextreme Verdachtsfälle hat der Militärische Abschirmdienst in den letzten zehn Jahren jährlich jeweils neu aufgenommen?

7

In wie vielen Fällen hat sich der Verdacht jährlich bestätigt (bitte nach dem Jahr der Feststellung aufgliedern)? Wie viele Verdachtsfälle sind derzeit noch in Bearbeitung, und aus welchen Jahren stammen diese jeweils?

8

Wie viele Verdachtsfälle hat der Militärische Abschirmdienst im Jahr 2017 abgeschlossen, und in wie vielen dieser Fälle hat sich der Verdacht bestätigt (bitte dazu angeben, in welchen Jahren die Prüfungen aufgenommen worden waren)?

9

Um welche konkreten Betätigungen ging es in den im Jahr 2017 bestätigten Fällen?

a) Welche der erkannten Rechtsextremisten sind vorzeitig entlassen worden?

b) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Soldaten ergriffen?

c) In welchen der bestätigten Fälle wurden gegen die betroffenen Soldaten jeweils welche Maßnahmen ergriffen?

d) Wie lange hatten die betroffenen Soldaten noch Zugang zu Waffen, wurden als Ausbilder eingesetzt oder konnten anderen Soldaten Befehle erteilen?

10

Inwiefern hält die Bundesregierung mittlerweile eine Verschärfung des Disziplinarrechts oder zumindest eine strengere Auslegung durch die Vorgesetzten für angezeigt, um künftig auszuschließen, dass Soldaten mit den beschriebenen Verhaltensweisen im Dienst verbleiben, Zugang zu Waffen haben, Befehle erteilen usw.?

11

Warum sollte nach dem Verständnis der Bundesregierung gegenüber Soldaten, die Hakenkreuze schmieren, den „Hitlergruß“ entbieten, „Sieg Heil“ rufen oder ähnliche rechtsextreme Tätigkeiten pflegen, stets ein „milderes Mittel“ als ein Verbot der Dienstausübung geprüft werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11882)?

a) Warum sollte überhaupt Milde gegenüber rechtsextremen Umtrieben von Soldaten gezeigt werden?

b) Was meint die Bundesregierung mit der Formulierung, es sei zu prüfen, ob durch ein „milderes Mittel“ „der gleiche Zweck erreicht werden kann“, und welchen Zweck meint sie damit, wenn nicht die Entfernung des betreffenden Soldaten aus der Bundeswehr?

12

Warum ist aus Sicht der Bundesregierung die Weiterbeschäftigung eines Soldaten, der den „Hitlergruß“ entbietet, „Sieg Heil“ ruft oder Hakenkreuze schmiert, überhaupt eine prüfenswerte Option?

Berlin, den 9. Februar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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