[Deutscher Bundestag Drucksache 19/774
19. Wahlperiode 15.02.2018
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Jörg Cezanne, Fabio De Masi, Susanne Ferschl,
Heike Hänsel, Andrej Hunko, Jan Korte, Jutta Krellmann, Thomas Lutze,
Pascal Meiser, Zaklin Nastic, Bernd Riexinger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber,
Jessica Tatti, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Die vorläufige Anwendung von CETA
Gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP war eine große
Protestbewegung entstanden. Hunderttausende Menschen demonstrierten, über drei Millionen
Menschen in Europa unterzeichneten die selbstorganisierte Europäische
Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA (
https://stop-ttip.org/de/ueber-stop-ttip/).
Im Zentrum der Kritik standen die Paralleljustiz für Investoren, eine Gefährdung
ökologischer und sozialer Standards sowie des Verbraucherschutzes und
der öffentlichen Daseinsvorsorge (
www.sueddeutsche.de/news/politik/eu-die-
wesentlichen-kritikpunkte-an-ceta-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-161022-
99-901608). Dennoch traten noch vor der Ratifizierung durch die nationalen
Parlamente im Rahmen der vorläufigen Anwendung weite Teile des CETA-
Abkommens am 21. September 2017 in Kraft.
Damit ist es an der Zeit zu überprüfen, welche Auswirkungen CETA bisher hatte
und welche Mechanismen zur Einbindung der nationalen Regierungen und
Parlamente geschaffen wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Umsetzung der vorläufigen Anwendung
1. Welche Entscheidungen, Umsetzungsakte, Verfahrensregeln,
Geschäftsbedingungen, Arbeitsprogramme, späteren Festlegungen in den Bereichen der
Anhänge, bindenden Auslegungen etc. wurden seit der vorläufigen
Anwendung von CETA bereits getroffen/festgelegt und durch wen (etwa durch den
Gemischten CETA-Ausschuss, die Sonderausschüsse, die EU-
Mitgliedstaaten oder durch die EU), bzw. welche Entwürfe hierfür liegen der
Bundesregierung vor (bitte einzeln auflisten)?
Wurden bzw. werden sämtliche diesbezüglichen Dokumente dem Bundestag
zugeleitet?
2. Inwiefern wurde der Streitbeilegungsmechanismus bislang überarbeitet, und
welche Änderungen hält die Bundesregierung für notwendig?
3. Welche Entscheidungen, Umsetzungsakte, Verfahrensregeln,
Geschäftsbedingungen, Arbeitsprogramme, späteren Festlegungen in den Bereichen der
Anhänge, bindenden Auslegungen etc. müssen nach Kenntnis der
Bundesregierung bis zur Ratifizierung noch getroffen werden, und wie sieht der
Zeitplan dafür aus?
4. Wie sind die Mitgliedstaaten in die jeweiligen Entscheidungen eingebunden,
und wie haben sich die deutschen Vertreter/-innen in diesen Gremien bzw.
im Rat der EU jeweils verhalten?
5. Plant die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan ähnlich wie ihn die
französische Regierung verabschiedet hat (vgl.
www.gouvernement.fr/sites/
default/files/document/document/2017/10/plan_action_ceta_du_gouvernement.
pdf; bitte begründen)?
6. Welche Gesetze und Verordnungen wurden auf Bundes- und Länderebene
mit Inkrafttreten der vorläufigen Anwendung von CETA angepasst bzw.
müssen noch angepasst werden (bitte einzeln auflisten)?
7. In welchem Verfahrensstadium befindet sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das von Belgien am 27. Oktober 2016 angestrengte
Gutachtenverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof?
Hat die Bundesregierung eine Stellungnahme abgegeben oder plant sie, dies
zu tun (bitte begründen)?
8. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die EU-Kompetenzen durch den
EuGH mit dem Gutachten zum Freihandelsabkommen mit Singapur 2/15
vom 16. Mai 2017 über das primärrechtlich vereinbarte hinaus ausgedehnt
worden sind, zumal in der Stellungnahme der Bundesregierung im Verfahren
eine restriktivere Kompetenzauslegung vorgenommen wurde?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Gutachten zur Frage der
materiellrechtlichen Zulässigkeit des im CETA geplanten
Investitionsgerichtshofes nichts sagt (bitte begründen)?
9. Was ist der Ratifizierungsstand von CETA?
Wann wird Bundesregierung voraussichtlich ein Vertragsgesetz vorlegen?
10. Gab es seit der vorläufigen Anwendung zwischen den Vertragsparteien
Uneinigkeit über die Auslegung oder Wirkung der Protokollerklärungen und
des gemeinsamen Auslegungsinstruments?
11. Gab es seit der vorläufigen Anwendung zwischen den Vertragsparteien
Uneinigkeit
a) über die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den
Mitgliedstaaten,
b) über den Schutz geografischer Angaben,
c) wegen des Vorsorgeprinzips,
d) wegen der Nichtkommerzialisierung von Wasserressourcen,
e) über die Einfuhr hormonbehandelten Fleischs, empfindlicher oder
genetisch veränderter Erzeugnisse,
f) wegen öffentlicher Vergaben oder
g) wegen öffentlicher Dienstleistungen?
12. Wurden die grundlegenden Übereinkommen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) inzwischen wirksam umgesetzt, oder wann ist dies zu
erwarten?
13. Inwiefern haben sich die Erwartungen und Hoffnungen, die die
Bundesregierung in CETA gesetzt hat, seit der vorläufigen Anwendung erfüllt (vgl.
z. B.
www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/09/2017-09-21-ceta.
html; bitte zu jedem einzelnen Thema ausführen)?
14. Wie viele Aufträge der öffentlichen Hand in Kanada wurden seit
Inkrafttreten der vorläufigen Anwendung von CETA an europäische Unternehmen
vergeben, und wie viele Aufträge der öffentlichen Hand in einem EU-
Mitgliedstaat wurden seitdem an kanadische Unternehmen vergeben (bitte
einzeln auflisten)?
15. Wie viele europäische Arbeitnehmer konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung seitdem Regelungen im CETA nutzen – wie etwa die gegenseitige
Anerkennung von Berufsqualifikationen –, um in Kanada zu arbeiten, und
wie viele kanadische Arbeitnehmer konnten umgekehrt diese Regelungen
nutzen, um in der EU zu arbeiten?
16. Wie viele kleine Unternehmen in Europa konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung seitdem inwiefern von den versprochenen Vorteilen beim
Handel mit Kanada profitieren, und wie viele kleine Unternehmen in Kanada
konnten umgekehrt beim Handel mit der EU profitieren?
17. Wie hat sich der verbesserte Marktzugang für Produkte wie Käse, Wein und
Spirituosen, Obst und Gemüse sowie verarbeitete Erzeugnisse konkret in
Exportzahlen niedergeschlagen?
18. Welche dieser Produkte kann Kanada bzw. können die EU-Mitgliedstaaten
nicht vom eigenen Kontinent beziehen?
19. Wie viele genetisch veränderte Erzeugnisse wurden seit Inkrafttreten der
vorläufigen Anwendung von CETA in der EU zugelassen (vgl.
Protokollerklärung Nr. 30)?
20. Welche Entwicklung im Handel mit empfindlichen Agrarerzeugnissen
wurden festgestellt, und welche Schutzmaßnahmen wurden ergriffen (vgl.
Protokollerklärung Nr. 32)?
21. Bei welchen zehn kanadischen Produkten bzw. zehn Produkten aus den EU-
Mitgliedstaaten haben sich die Import- bzw. Exportzahlen am meisten erhöht
(bitte Steigerungen angeben)?
22. Wie hat sich die Ein- und Ausfuhr von den Produkten in den letzten fünf
Jahren entwickelt, bei denen eine schrittweise Abschaffung der Zölle
vorgesehen ist (vgl. Annex 2A; bitte nach Produkten und Jahren ausweisen)?
23. Wie hat sich die Einfuhr von Öl und Flüssigerdgas (LNG) in die EU bzw.
nach Deutschland seit dem Inkrafttreten der vorläufigen Anwendung von
CETA entwickelt?
24. Was versteht die Bundesregierung unter „Abschluss anderer
Verfassungsverfahren“ in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland, die zu einer
Beendigung der vorläufigen Anwendung berechtigten, im Einzelnen (vgl.
Protokollerklärung Nr. 20)?
25. Wie genau begründet die Bundesregierung, dass sie die Protokollerklärung
Nr. 21 so versteht, dass die Bundesregierung die vorläufige Anwendung
beenden kann, auch wenn sich im Rat nicht die erforderliche Mehrheit dafür
finden sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11070, Antwort zu den
Fragen 6, 7)?
26. Welche Mehrheitserfordernisse gelten nach Auffassung der
Bundesregierung für Ratsbeschlüsse nach Artikel 218 Absatz 9 AEUV?
Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Bundestages
27. Richten sich nach Auffassung der Bundesregierung die Mitwirkungs- und
Kontrollrechte des Bundestages für die in nationale bzw. EU-Zuständigkeit
fallenden Bereiche von CETA nach Artikel 24, Artikel 59 GG oder
Artikel 23 GG i. V. m. dem EUZBBG (bitte begründen)?
28. Wie wird die Bundesregierung den Bundestag über die Arbeit der
Ausschüsse, der Dialogforen etc. informieren, wenn diese nicht in der Produktion
von Dokumenten resultiert?
Wird sie dem Bundestag Berichte zuleiten (bitte begründen)?
Ausschüsse
29. Wann genau sind die einzelnen CETA-Ausschüsse bereits
zusammengetreten, und wann werden die restlichen dies voraussichtlich tun?
30. Wie werden die Vertreter der EU in den Ausschüssen bestimmt, und gehören
dazu auch Vertreter der Mitgliedstaaten?
Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die Liste der
Ausschussmitglieder zuleiten?
Welche Anforderungen an die Fachkompetenz der Ausschussmitglieder
bestehen?
31. Haben die Ausschüsse bereits ihre Verfahren festgelegt?
Wenn ja, wie lauten diese jeweils?
32. Welche Beschlüsse von welchen CETA-Ausschüssen haben nach
Auffassung der Bundesregierung völkerrechtliche Bindungswirkung und
Durchgriffswirkung in die deutsche Rechtsordnung und welche nicht (bitte
begründen)?
In welchen Fällen ist nach Auffassung der Bundesregierung die Umsetzung
durch nationales Recht erforderlich?
33. Was konkret sind die „internen Anforderungen und […] Verfahren“
(Artikel 26.3 Absatz 2 CETA) in Bezug auf Deutschland und die EU bei einem
Beschluss des Gemischten CETA-Ausschusses, bspw.
a) das Investitionsschutzkapitel um bislang nicht erfasste Kategorien des
geistigen Eigentums zu ergänzen und diese unter den Schutz des
Vertrages stellen (8.1 CETA),
b) über verbindliche Auslegungen der Schutzstandards und die sonstige
authentische Interpretation des Investitionsschutzkapitels zu beschließen
(Artikel 8.10 Nummer 3 und Artikel 8.31 Nummer 3 CETA)?
34. Was sind die erforderlichen internen Anforderungen und Verfahren in
Deutschland und der EU für Vertragsänderungen nach Artikel 30.2 Absatz 2
CETA bspw. im Bereich Investitionsschutz?
Regulierungszusammenarbeit
35. Inwiefern wurde bereits die Regulierungszusammenarbeit gemäß
Artikel 21.2 Absatz 4 CETA weiterentwickelt?
36. Ist das Forum für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen (Artikel 21.6
CETA) inzwischen zusammengetreten?
Wenn ja, hat es sein Verfahren und sein Mandat festgelegt?
37. Wie werden die Vertreter der EU bestimmt, und gehören dazu auch Vertreter
der Mitgliedstaaten?
Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die Liste der
Forumsmitglieder zuleiten?
Welche Anforderungen an die Fachkompetenz der Forumsmitglieder
bestehen?
38. Was ist unter einer Regulierungszusammenarbeit gemäß Artikel 21.4
Buchstabe g, h, o, r und Artikel 21.6 Absatz 2 Buchstabe c und d CETA zu
verstehen, und welche Konsequenzen hat die Regulierungszusammenarbeit hier
jeweils?
Investitionsgericht
39. Nach welchen Rechtsvorschriften werden die Urteile des Investitionsgerichts
in Deutschland vollstreckt (Artikel 8.41 Absatz 4 CETA)?
Bedürfen sie danach einer Anerkennung oder einer weiteren Prüfung durch
deutsche Gerichte, und wenn ja, wie umfassend ist diese Prüfung?
Berlin, den 15. Februar 2018
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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ISSN 0722-8333]