Elektronische Erledigung von Steueranmeldungen und Steuererklärungen mit ELSTER
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Sören Pellmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
ELSTER (kurz für elektronische Steuererklärung) ist der Name des 1999 eingeführten Verfahrens zur elektronischen Erledigung von Steueranmeldungen und -erklärungen, dessen Funktionsumfang seitdem kontinuierlich erweitert wurde.
Die Übermittlung durch Datenfernübertragung ist verpflichtend für eine Voranmeldung bzw. Erklärung der Umsatzsteuer (nach § 18 des Umsatzsteuergesetzes), der Gewerbesteuer (nach § 14a des Gewerbesteuergesetzes), der Körperschaftsteuer (nach § 31 des Körperschaftsteuergesetzes) und für die Einkommenssteuererklärung, soweit Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit) erzielt werden (nach § 25 des Einkommensteuergesetzes).
Für die Abwicklung der Datenfernübertragung im Rahmen von ELSTER existieren verschiedene Möglichkeiten. Verwaltungsseitig werden das Programm „ElsterFormular“ (lauffähig unter Windows) und die Webanwendung „Elster Online“ (lauffähig unter bestimmten Kombinationen von Betriebssystemen und Browsern mit Java oder Javascript) angeboten. Als Schnittstellen für Drittprogramme existieren ERiC (ELSTER Rich Client) und COALA, wobei Letztere keine volle Funktionalität beinhaltet, sodass darüber insbesondere keine Einkommensteuererklärungen eingereicht werden können.
Keine der genannten Anwendungen steht als Open Source oder Freie Software zur Verfügung. Allerdings beinhaltet COALA eine dokumentierte XML-Schnittstelle, auf deren Basis mit „Geierlein“ (vormals „Taxbird“) zumindest ein freier ELSTER-Client existiert, der allerdings aus oben genanntem Grund nicht für Einkommensteuererklärungen verwendet werden kann. Als Begründung für diese Einschränkung wird angegeben, dass in diesem Fall keine serverseitige Plausibilitätsprüfung zur Verfügung stehe (vgl. http://stesie.github.io/geierlein/quovadis. html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie viele Steuerpflichtige in Deutschland haben, bezogen auf die Jahre 2013 bis 2016, Anmeldungen bzw. Erklärungen durch Datenfernübertragung abgegeben (bitte nach gesetzlicher Grundlage aufschlüsseln)?
Wie viele davon waren jeweils nach den in der Vorbemerkung in Bezug genommenen Regelungen dazu rechtlich verpflichtet?
Wie verteilen sich diese jeweils auf die verschiedenen Anwendungen („ElsterFormular“, „Elster Online“, Drittanwendungen über ERiC, Drittanwendungen über COALA)?
Wie verteilen sich diese Abgaben auf verschiedene genutzte Betriebssysteme und (im Fall von „Elster Online“) Browser, soweit dies nachvollziehbar ist?
In wie vielen Fällen, in denen eine Datenfernübertragung grundsätzlich vorgeschrieben ist, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei Finanzbehörden ein Verzicht auf eine elektronische Übermittlung beantragt, und in wie vielen Fällen ist ein solcher Verzicht erfolgt?
Welche konkreten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung den einzelnen Regelungen zur verpflichtenden Datenfernübertragung zu Grunde?
Existieren Pläne oder Überlegungen, die Verpflichtung zur Datenfernübertragung auf weitere Fälle auszuweiten, und wenn ja, welche?
Welcher finanzielle Vorteil ergibt sich für die Verwaltung durch den Einsatz von ELSTER?
Welche Pläne oder Überlegungen in welchem zeitlichen Rahmen bestehen zur Weiterentwicklung bzw. Ausweitung von ELSTER?
Mit welchen kryptographischen Verfahren wird bei den jeweils eingesetzten Verfahren im Rahmen von ELSTER die Vertraulichkeit der übertragenen Daten gesichert?
Warum werden die Quellcodes der im Rahmen von ELSTER eingesetzten Programme nicht veröffentlicht bzw. als Freie Software zur Nutzung freigegeben?
Ist eine entsprechende Veröffentlichung geprüft worden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wer verfügt über die entsprechenden Rechte?
Inwieweit trifft es zu, dass keine serverseitigen Plausibilitätsprüfungen für Steuererklärungen zur Verfügung stehen?
Soweit dies zutrifft, aus welchem Grund wurde auf eine entsprechende Implementation verzichtet?
Soweit dies zutrifft, ist dies so zu verstehen, dass nicht jede elektronisch eingehende Steuererklärung im Rahmen ihrer Bearbeitung auf ihre Plausibilität geprüft wird?
Wie wird sichergestellt, dass clientseitig eine Plausibilitätsprüfung erfolgt ist?
Inwieweit wird die Schnittstelle COALA weiter unterstützt, und sind Erweiterungen ihrer Funktionalität geplant?
Inwieweit sind Berichte aus dem Jahr 2013 zutreffend, dass Versionen von „ElsterFormular“ für die Betriebssysteme Linux und Mac OS X entwickelt, aber nicht weiterverfolgt wurden (vgl. www.golem.de/news/elektronischesteuererklaerung-elster-fuer-linux-und-macos-x-existiert-1303-98024.html)?
Wurde die Möglichkeit der Bereitstellung entsprechender Versionen von „ElsterFormular“ geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Aus welchem Grund wird laut den unter www.elster.de/eportal/system anforderungen veröffentlichten Systemanforderungen die Verwendung von „Elster Online“ nur für eine begrenzte Anzahl von Kombinationen bestimmter Betriebssysteme und Browser unterstützt?
Ist geplant, auch weitere Systemkonfigurationen für „Elster Online“ zu unterstützen, und wenn ja, welche und wann?
Aus welchem Grund wurde bisher darauf verzichtet, eine offene Schnittstelle für die Übertragung von Steuerdaten zu schaffen, die mittels beliebiger Client-Software genutzt werden kann (wie es z. B. bereits 2011 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Arbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ angeregt wurde, vgl. Bundestagsdrucksache 17/12495, S. 51)?
Ist die Einrichtung einer solchen Schnittstelle geprüft worden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung zumutbar, die Durchführung eines gesetzlich verpflichtenden Datentransfers an das Ausführen nicht ohne weiteres nachvollziehbarer Programmcodes auf eigenen Systemen zu binden?
Inwiefern hat der Bund sich nach der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen am 1. Juni 2017 im Bereich der Stärkung der Rechte des Bundes in der Steuerverwaltung im Bereich der IT-Kooperation mit den hier aufgeführten Thematiken bzw. der Weiterentwicklung von ELSTER beschäftigt?
Plant die Bundesregierung, ihre gestärkten Einflussrechte (insbesondere durch Änderungen des Artikels 108 Absatz 4 Satz 3 des Grundgesetzes, des Finanzverwaltungsgesetzes und des KONSENS-Gesetzes) in diesem Bereich zu nutzen, und wenn ja, in welchem Sinn?