Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/335)
des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/194) ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller folgende Nachfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welcher Konfliktpartei haben sich die beiden Personen nach Kenntnis der Bundesregierung angeschlossen, die in der Antwort zu Frage 4 der o. a. Bundestagsdrucksache nicht erwähnt wurden?
Gegen wie viele Personen, die sich freiwillig im Ausland kämpfenden Gruppen angeschlossen haben, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im entsprechenden Staat Anklage erhoben (Zeitraum seit 2011)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass mit dem Ende des Islamischen Staates (IS) dessen Mitglieder oder Sympathisanten als Asylbewerber getarnt nach Deutschland einreisen?
In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung IS-Mitglieder/-Sympathisanten einen Asylantrag gestellt (bitte seit 2011 nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?