Das Jugendarbeitsschutzgesetz und Möglichkeiten der künstlerischen Nachwuchsförderung bei Kindern und Jugendlichen
der Abgeordneten Jens Beeck, Johannes Vogel (Olpe), Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Till Mansmann, Matthias Seestern-Pauly, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicola Beer, Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Katharina Kloke, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Viele Kinder und Jugendliche sind musikalisch, kreativ und künstlerisch begabt. Diese musisch-geistigen Talente bringen sich in ihrer Freizeit bei Proben und Bühnenarbeit ein. Sie freuen sich, wenn sie in Amateur-, Schultheatern oder professionellen Produktionen mitwirken können. Ihnen stehen dabei durch die starren Bewilligungsrahmen jedoch große Hemmnisse im Weg.
Insbesondere im Kontext künstlerischer Spitzenförderung ist die Möglichkeit der Mitwirkung an professionellen Inszenierungs- und Aufführungsprojekten wichtiger Bestandteil einer künstlerischen (Vor-)Ausbildung.
Hier zeigt sich jedoch, dass im internationalen Vergleich aufgrund der starren nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen im Jugendarbeitsschutzgesetz ein Defizit bei der Chancengerechtigkeit in der (Vor-)Ausbildung künstlerischer Berufe (Darstellende Künstler, Instrumentalisten) vorliegt (www.proskenion.de/ cms/upload/pdf/Goehmann_Vortraege_und_Aufsätze/Nachwuchsfoärderung_und_Arbeitsschutz.pdf).
Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll minderjährige Erwerbstätige vor Überforderung schützen und eine altersgerechte Behandlung garantieren. Einerseits sind den Jugendlichen dadurch Grenzen gesetzt, andererseits auch den Arbeitgebern.
In etlichen Bereichen ist die Schutzfunktion angebracht. In anderen Bereichen stellt sich das Jugendarbeitsschutzgesetz jedoch als zu restriktiv dar, wie Betroffene berichten.
Es besteht zudem eine Ungleichbehandlung durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) hinsichtlich der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an künstlerischen Inszenierungs- und Aufführungsprojekten einerseits und der Sportförderung auf Leistungssportniveau mit regelmäßigen Wettkämpfen andererseits (vgl. z. B. § 6 und § 14 Absatz 7 JArbSchG).
Für die Beschäftigung von Kindern (Zweiter Abschnitt JArbSchG) sind behördliche Ausnahmen vorgesehen, die durch in Länder und Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabte weitere Bewilligungsverfahren ergänzt sind. Auch für die Beschäftigung von Jugendlichen (Dritter Abschnitt JArbSchG) sind entsprechende Ausnahmebewilligungen möglich. Diese örtlichen Bewilligungsverfahren sind nach Auffassung der Fragesteller büyrokratisch und einengend; zudem wirken sie kontraproduktiv im Kontext einer künstlerischen Nachwuchs- und Begabtenförderung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Plant die Bundesregierung eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, und wenn ja, in welchen Punkten?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bei Theater- und Musikproduktionen unnötige Hemmnisse vorliegen, und falls ja, welche?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um Jugendlichen eine Beschäftigung im kreativ-künstlerischen Bereich, insbesondere bei Theater- und Musikauffüh rungen, zu erleichtern?
Hält die Bundesregierung einheitliche Standards für die Landes- und kommunalen Behörden zur Vereinfachung bei den Bewilligungsverfahren für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Theatervorstellungen und Musikauffüh rungen für sinnvoll?
Welche konkreten Vereinfachungsvorschläge für das Bewilligungsverfahren für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Theatervorstellungen und Musikauffüh rungen liegen der Bundesregierung von Seiten der Länder und Kommunen vor, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung diese Vorschläge?
Hält die Bundesregierung es für richtig, dass die Bewilligungsverfahren für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen unabhängig davon erfolgen, ob die Arbeitszeit während der Schulzeit, am Wochenende oder innerhalb der Ferien liegt?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung Proben und öffentliche Aufführungen unter dem Jugendarbeitsschutzgesetz als gleich zu bewerten?
Welche Kriterien bezüglich eines Vertrages, einer Aufwandsentschädigung oder Bezahlung sind für das Bewilligungsverfahren für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Theatervorstellungen und Musikauffüh rungen maßgebend?
Wie bewertet die Bundesregierung die sehr unterschiedliche Handhabung der Ausnahmebewilligungen durch die Länder?
Bei welchen Tätigkeiten, Arbeiten oder Aktivitäten im kreativ-künstlerischen Bereich ist das Jugendarbeitsschutzgesetz derzeit überhaupt tatsächlich anzuwenden?
Hält die Bundesregierung Sonderregelungen und Erleichterungen im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes für den kreativ-künstlerischen Bereich für angebracht?
Welche Abgrenzung wird durch das Jugendarbeitsschutzgesetz zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen vorgenommen?
Hält die Bundesregierung es für förderlich, wenn es im Kontext künstlerischer Förderung von Kindern und Jugendlichen zunehmend zur Regel wird, dass auch Kinder- und Jugendchöre mit professioneller Leitung von den Behörden aufgefordert werden, für ihre Sänger Arbeitsgenehmigungen zu beantragen?
Was sind die Kriterien für eine Abgrenzung zu öffentlichen Schul- und Amateurtheateraufführungen?
Welche Maßnahmen und Initiativen zur professionellen künstlerischen Nachwuchsförderung gibt es von Seiten des Bundes und der Länder?
Welche Verpflichtung zur professionellen künstlerischen Nachwuchsförderung sieht die Bundesregierung bei den Schauspiel- und Musiktheaterbühnen?
Gibt es arbeitsrechtliche Unterscheidungen einerseits zwischen der Mitwirkung an professionellen Inszenierungs- und Auffüh rungsprojekten im Kontext künstlerischer Spitzenförderung und andererseits der Sportförderung auf Leistungssportniveau mit regelmäßigen Wettkämpfen und Punktspielen?
Hält die Bundesregierung diese Unterscheidung für angebracht?