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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Antiterrorzusammenarbeit mit der Türkei vor dem Hintergrund türkischer Kooperation mit dschihadistischen Verbänden

Bilaterale Konsultationen seit 2017 im Bereich Terrorismusbekämpfung; Kooperationen der Türkei mit dschihadistischen Gruppierungen, türkische Streitkräfte in der Provinz Idlib, Afrin-Offensive (&quot;Operation Olivenzweig&quot;), Beteiligung syrischer Oppositionsgruppen, Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, Bedrohung von Jesiden, IS-Kämpfer in der Türkei, Position zur Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF), humanitäre Hilfsmaßnahmen und Polizeihilfe in Nordsyrien, möglicher Tod des deutschen IS-Kämpfers Denis Cuspert, Unterstützung der Militäroffensive auf Afrin durch türkische Religionsbehörde Diyanet und DITIB<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/91121.02.2018

Antiterrorzusammenarbeit mit der Türkei vor dem Hintergrund türkischer Kooperation mit dschihadistischen Verbänden

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat wiederholt die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit der Türkei im Bereich Bekämpfung des islamistischen Terrorismus als „unverzichtbar“ betont. So fand im Januar 2018 nach rund einjähriger Unterbrechung wieder eine gemeinsame Sitzung deutscher und türkischer Sicherheitsbehörden zu Fragen der Terrorismusbekämpfung statt (www.welt.de/politik/deutschland/article172544684/Anti-Terror-Kampf-Deutsch-tuerkische-Konsultationen-starten-wieder.html; www.n-tv.de/politik/De-Maiziere-haelt-Tuerkei-fuer-unverzichtbar-article20003346.html).

Diese Kooperation erscheint in den Augen der Fragestellerinnen und Fragesteller mehr als fragwürdig. Schließlich konnte der türkischen Regierung selbst mehrfach eine Unterstützung dschihadistisch-terroristischer Vereinigungen einschließlich des sog. Islamischen Staates (IS) in Syrien durch Waffenlieferungen und logistische Unterstützung nachgewiesen werden (www.welt.de/politik/deutschland/article157727376/Wie-die-Tuerkei-islamistischen-Terroristen-hilft.html; www.spiegel.de/politik/ausland/isis-im-irak-wie-sich-die-tuerkei-bei-der-terror-gruppe-verschaetzte-a-975032.html).

Als im Oktober 2017 türkische Truppen offiziell zur Schaffung einer Deeskalationszone im Rahmen des mit Russland und Iran geschlossenen Astana-Abkommens in der syrischen Provinz Idlib einrückten, wurden sie von Kämpfern der Hayat Tahrir al-Sham (HTS) eskortiert. Diese mit Al-Qaida affiliierte dschihadistische Gruppe, zu der auch Mitläufer von Ahrar al-Sham gehören, kontrolliert derzeit Idlib. Obwohl HTS das Astana-Abkommen ablehnt, schützten ihre Kämpfer die türkischen Truppen (www.reuters.com/article/us-mideast-crisis-syria-turkey/first-turkish-military-convoy-enters-syrias-idlib-idUSKBN1CH31K). Die Türkei habe im Gegenzug zugesichert, dass es keine Operation gegen die HTS geben werde, sondern sich der Truppeneinmarsch gegen den mehrheitlich von Kurdinnen und Kurden bewohnten Selbstverwaltungskanton Afrin richte. „Die Türkei bot so indirekt den Organisationen, die derzeit Idlib kontrollieren, ein Schutzschild“, meint der türkische Journalist Taştekin auf dem Nachrichtenportal Al-Monitor (www.al-monitor.com/pulse/originals/2018/01/turkey-aligned-qaeda-syria-idlib-iran-financial-crisis.html). Am 29. Januar 2018 wurde erneut nach Informationen der Journalistin Jenan Moussa durch örtliche Quellen ein türkischer Militärkonvoy mit rund 100 Fahrzeugen bei seiner Fahrt durch das von der HTS kontrollierte Gebiet in Idlib von den Kämpfern der Al-Qaida-nahen Vereinigung eskortiert (https://twitter.com/jenanmoussa/status/958072842398072833).

Am Angriffskrieg der Türkei gegen Afrin, der im Januar 2018 begann, sind unter Führung der türkischen Armee und des Geheimdienstes u. a. die folgenden unter der Fahne der Freien Syrischen Armee (FSA) auftretenden Kampfverbände beteiligt: Al-Nusra Front /Hayat Tahrir al-Sham, Faylaq al-Sham, Jaish al-Nasr, Jabhat al-Shamiya, Ahrar al-Sham, Nureddin Zengi Brigade, Suqour al-Jaber, Sultan Murad Brigade, Uleiman Shah Brigade, Ahrar Al-Sharqiya, 23. Kräfte, Sigor Al-Cebel, Al-Mistefa Regiment, Samarkand Brigade, Muntasir Billah Brigade, Sultan Mourad Division, Fatih Sultan Mehmet Brigade, Hamza-Gemeinschaft, Sturm des Nordens, Turkistanische Islamische Partei und Salahaddin Brigade.

Diese Gruppierungen sind entweder islamistisch orientiert und verwenden vielfach Al-Qaida-Symbole auf ihren Fahnen oder sie stehen den rechtsextremen türkisch-nationalistischen Grauen Wölfen nahe (http://civaka-azad.org/buendnis-mit-islamisten-welche-islamistischen-gruppen-kaempfen-an-der-seite-der-tuerkei-in-afrin/; www.al-monitor.com/pulse/originals/2018/01/turkey-syria-does-erdogan-want-to-settle-in-afrin.html; www.tagesschau.de/ausland/freie-syrische-armee-101.html). Auch ehemalige IS-Kämpfer, die nun als Söldner in den Reihen der FSA stehen, sollen an der Seite der Türkei an der Offensive auf Afrin beteiligt sein (www.tagesschau.de/ausland/freie-syrische-armee-101.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche deutsch-türkischen Konsultationen bezüglich der Terrorismusabwehr und Terrorismusbekämpfung gab es wann und unter Beteiligung welcher Behörden oder Regierungsstellen seit Anfang 2017?

a) Welche von deutscher oder türkischer Seite als terroristisch eingestufte Gruppierungen oder Strömungen waren jeweils Thema der Besprechungen?

b) Inwieweit gibt es bei der Einstufung von Gruppierungen als terroristisch oder nichtterroristisch Differenzen zwischen Deutschland und der Türkei, und welche Gruppierungen betrifft dieses im Einzelnen?

c) Auf welche konkreten Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung haben sich Deutschland und die Türkei bei den entsprechenden Konsultationen seit Anfang 2017 geeinigt?

2

Welche Berichte über eine militärische Kooperation der Türkei mit dschihadistischen einschließlich terroristischen Verbänden aus dem Umfeld der Al-Qaida sind der Bundesregierung bekannt?

a) Für wie zutreffend beurteilt die Bundesregierung diese Berichte?

b) Inwieweit und mit welchen Mitteln bemüht sich die Bundesregierung um eine Klärung der von einer Vielzahl von Journalistinnen und Journalisten, kurdischen Verbänden und Menschenrechtsorganisationen aufgeworfenen Behauptung, wonach die türkische Armee mit dschihadistischen und offen terroristischen Gruppierungen aus dem Umfeld der Al-Qaida kooperiert (http://civaka-azad.org/buendnis-mit-islamisten-welche-islamistischen-gruppen-kaempfen-an-der-seite-der-tuerkei-in-afrin/; www.al-monitor.com/pulse/originals/2018/01/turkey-syria-does-erdogan-want-to-settle-in-afrin.html; www.tagesschau.de/ausland/freie-syrische-armee-101.html), und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei bislang gekommen (bitte ggf. aufschlüsseln, mit welchen islamistischen/Al-Qaida-nahen Gruppierungen die türkische Armee im Einzelnen kooperiert und welche Ebenen – militärtaktisch, Nachrichtenaustausch etc. umfasst diese Kooperation gegebenenfalls)?

c) Welche Konsequenzen leitet die Bundesregierung aus einer berichteten Kooperation der Türkei mit Al-Qaida-nahen Verbänden bezüglich der weiteren Kooperation mit der türkischen Armee und türkischen Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Sicherheitszusammenarbeit ab?

d) Inwieweit sieht die Bundesregierung in einer Kooperation der Türkei mit Al-Qaida-nahen Verbänden einen Widerspruch zur Antiterrorzusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Behörden?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle der türkischen Armee in der syrischen Provinz Idlib?

a) Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Einmarsch der türkischen Armee in Idlib im Oktober 2017 eine Absprache oder Kooperation mit der Hayat Tahrir al-Sham (HTS)?

b) Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Pressemeldungen zu, wonach die türkische Armee bei ihrem Einmarsch in Idlib im Oktober 2017 von Kämpfern der HTS eskortiert und beschützt wurde, und wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung dieses Verhalten (www.reuters.com/article/us-mideast-crisis-syria-turkey/first-turkish-military-convoy-enterssyrias-idlib-idUSKBN1CH31K)?

c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass am 29. Januar 2018 ein aus rund 100 türkischen Militärfahrzeugen bestehender Konvoy durch Idlib von Kämpfern der HTS eskortiert wurde (https://twitter.com/jenanmoussa/status/958072842398072833)?

d) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die türkische Armee zu irgendeinem Zeitpunkt militärisch gegen die HTS vorgegangen ist?

e) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Absprachen zwischen der Türkei und der HTS?

4

Welche Gruppierungen der Freien Syrischen Armee (FSA) bzw. der Syrischen Nationalen Armee bzw. sonstiger syrischer Oppositionsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Seite der türkischen Armee am Krieg gegen Afrin beteiligt (bitte Namen der Gruppierungen, Zahl ihrer Kämpfer und politische Orientierung nennen)?

a) In den Reihen welcher dieser Gruppierungen kämpfen nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele ausländische Kämpfer aus welchen Ländern?

b) Welchen der beteiligten Gruppierungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung welche Menschenrechtsverletzungen während des syrischen Bürgerkrieges vorgeworfen? Von wem kommen entsprechende Vorwürfe, und für wie plausibel hält die Bundesregierung diese?

c) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Hayat Tahrir al-Sham die Offensive gegen Afrin politisch oder militärisch unterstützt?

d) Gegen Mitglieder oder Unterstützer welcher der an der Afrin-Offensive beteiligten Gruppierungen gab oder gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Ermittlungen oder Strafverfahren aufgrund der §§ 129a, 129b StGB oder anderer Antiterrorgesetze?

e) In welcher Verbindung stehen diese Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung zur türkischen Armee bzw. zu dem türkischen Geheimdienst?

f) Inwieweit werden diese Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung von der Türkei mit Waffen, Nachschub und Logistik unterstützt?

g) Inwieweit verfügen diese Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung über militärische Ausrüstungsgegenstände, die aus Rüstungsgüterlieferungen aus Deutschland an die Türkei stammen?

5

Wie viele (ehemalige) IS-Kämpfer sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Einnahme von Mossul im Irak sowie ar-Raqqa und Deir ez-Zor in Syrien durch Anti-IS-Kräfte in die Türkei geflohen?

a) Wie gehen die türkische Regierung und türkische Sicherheitskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils mit türkischen und ausländischen IS-Kämpfern um, die in die Türkei geflohen sind?

b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von einer Eingliederung ehemaliger IS-Kämpfer in die Freie Syrische Armee bzw. das Syrische Nationale Heer (www.tagesschau.de/ausland/freie-syrische-armee-101.html)?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der Teilnahme ehemaliger IS-Kämpfer an der türkischen Offensive auf Afrin?

d) Inwieweit informieren türkische Behörden deutsche bzw. EU-Behörden über die mögliche Weiterreise von IS-Kämpfern aus Syrien über die Türkei in die EU?

6

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine Teilnahme des auf Terrorlisten der USA und des UN-Sicherheitsrates geführten kaukasischen Dschihadisten-Kommandanten Muslim al-Shishani (Murad Margoshvili) und seiner Miliz Junud al-Sham am Angriff der Türkei auf Afrin (https://ahvalnews.com/afrin/us-designated-terrorist-joins-turkish-led-afrin-operation)?

7

In welchem Verhältnis steht die Bundesregierung zur Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF)?

a) Welche Konsultationen, Treffen und Veranstaltungen mit Vertretern der Bundesregierung und der ETILAF gab es bislang?

b) Inwieweit steht die ETILAF nach Kenntnis der Bundesregierung mit islamistischen und dschihadistischen Gruppierungen einschließlich Gruppierungen, die von der Bundesregierung als terroristisch eingeschätzt werden oder die in Terrorlisten der EU oder des UN-Sicherheitsrates aufgeführt werden, in Verbindung?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die ETILAF auf ihrer Website den Krieg gegen Afrin unterstützt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich ihres Verhältnisses zur ETILAF (http://en.etilaf.org/press/syrian-coalition-supports-syrian-national-army-s-efforts-to-cleanse-syria-of-terrorism.html)?

d) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die ETILAF ein Verbindungsbüro in Berlin unterhält, und wenn ja, welchen Status hat dieses Büro, und wie wird es finanziert?

e) Welche finanzielle, materielle oder sonstige Unterstützung gab und gibt es von Seiten der Bundesregierung für die ETILAF (bitte nach Jahren, Höhe und Form der Unterstützung aufschlüsseln)?

f) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine mögliche Unterstützung der ETILAF aus Bundesmitteln dschihadistischen und terroristischen Gruppierungen zu Gute kommt?

g) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine klare Distanzierung der ETILAF von der Hayat Tahrir al-Sham bzw. Al-Nusra Front bzw. Al-Qaida? Wenn ja, wann und wo erfolgte diese Distanzierung? Wenn nein, in welchem Verhältnis steht die ETILAF zur Hayat Tahrir al-Sham, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich ihres Verhältnisses zur ETILAF?

8

Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen der an der Operation „Olivenzweig“ beteiligten Einheiten der türkischen Armee und der unter der Fahne der Freien Syrischen Armee (FSA) agierenden Kampfverbände (bitte Art der Menschenrechtsverletzungen bzw. Kriegsverbrechen, dafür verantwortlich gemachte Kräfte und Quelle der Erkenntnisse angeben)?

a) Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden bislang nach Kenntnis der Bundesregierung beim Krieg um Afrin getötet oder verwundet?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Beschuss oder die Bombardierung von Wohnvierteln und die dadurch verursachten Schäden und Opfer unter der Zivilbevölkerung?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zerstörung von ziviler Infrastruktur wie Wasser-, und Stromversorgung, Bäckereien, Schulen etc. durch Beschuss oder Bombardierungen (https://de.nachrichten.yahoo.com/syrische-kurden-afrin-bitten-damaskus-um-beistand-gegen-103106159.html)?

d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zerstörung historischer Kulturgüter wie der 3 000 Jahre alten hittitischen Tempelanlage von Ain Dara durch Beschuss oder Bombardierung (www.zeit.de/news/2018-01/29/tuerkei-tuerkische-luftangriffe-beschaedigen-hittitischentempel-in-afrin-29110203)?

e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Misshandlungen von Zivilisten durch die türkische Armee oder die FSA?

f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Schändung der Leichen gefallener YPG/YPJ-Kämpferinnen und -Kämpfer, insbesondere der YPJ-Kämpferin Barin Kobani durch die türkische Armee oder die FSA (www.focus.de/politik/ausland/syrien-offensive-kaempfe-im-norden- Syriens-werden-haerter_id_8414766.html)?

g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gefangennahme von YPG/YPJ-Kämpferinnen und -Kämpfern oder anderen Verteidigerinnen und Verteidigern von Afrin oder Zivilistinnen und Zivilisten aus dieser Region durch die türkische Armee oder die FSA, und was weiß die Bundesregierung über das weitere Schicksal dieser Gefangenen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/tuerkei-verheimlicht-gefangenenzahl-im-syrien-konflikt-15439350.html)?

h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung von gezielten Drohungen durch die an der Offensive auf Afrin beteiligten dschihadistischen und rechtsextremen FSA-Verbände gegen Kurden, Christen, Jesiden oder andere ethnische Gruppen und Glaubensgemeinschaften?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der Jesidinnen und Jesiden in Afrin (www.fr.de/politik/zentralrat-der-jesiden-wir-befuerchtenein-massaker-in-afrin-a-1441755)?

a) Wie viele Angehörige dieser Glaubensgemeinschaft leben dort?

b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bedrohung der Jesiden durch dschihadistische Kampfverbände auf Seiten der FSA ein?

c) Wie viele Jesidinnen und Jesiden sind angesichts der Angriffe bereits aus welchen Dörfern geflohen?

10

Welche aus Bundesmitteln unterstützten humanitären Projekte in der Provinz Idlib gibt es (bitte einzeln benennen sowie Träger und Fördermittel angeben)?

a) Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Projekte von dschihadistischen einschließlich terroristischen Gruppierungen wie der in Idlib dominanten Al-Qaida-nahen Hayat Tahrir al-Sham genutzt werden, und inwieweit ist es nach ihrer Kenntnis bereits zu einem solchen Missbrauch gekommen?

b) Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Projekte als Infrastruktur für den Angriff auf Afrin genutzt werden?

c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder gedenkt sie noch zu ergreifen, um einen möglichen Missbrauch von humanitärer Hilfe aus Bundesmitteln zu verhindern?

11

Welche aus Bundesmitteln unterstützten humanitären Projekte in der im Rahmen der Operation „Schutzschild Euphrat“ von der türkischen Armee besetzten Region in Nordsyrien gibt es (bitte einzeln benennen sowie Träger und Fördermittel angeben)?

a) Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Projekte von dschihadistischen einschließlich terroristischen Gruppierungen genutzt werden, und inwieweit ist es nach ihrer Kenntnis bereits zu einem solchen Missbrauch gekommen?

b) Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Projekte als Infrastruktur für den Angriff auf Afrin genutzt werden?

c) Inwieweit sind der Bundesregierung Vorwürfe darüber bekannt, dass das aus Hilfsgeldern des Auswärtigen Amts finanzierte und über Malteser International abgewickelte Projekt eines Feldkrankenhauses in Bab al-Salam von Kämpfern der Freien Syrischen Armee bzw. dschihadistischer und Al-Qaida-naher Gruppierungen genutzt wird, und inwieweit sieht die Bundesregierung eine Veranlassung dazu, sich um eigene Erkenntnisse diesbezüglich zu bemühen?

d) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder gedenkt sie noch zu ergreifen, um einen möglichen Missbrauch von humanitärer Hilfe aus Bundesmitteln zu verhindern?

12

Mit wie vielen und welchen Bundesmitteln hat die Bundesregierung den Aufbau von Polizeikräften in den nicht unter Kontrolle der syrischen Regierung stehenden Regionen im Norden Syriens unterstützt (www.jungewelt.de/artikel/323333.steuerfinanzierte-islamisten.html; www.bbc.com/news/uk-42217132)?

a) Welche Polizeikräfte wurden in welchen Regionen Nordsyriens im Einzelnen von der Bundesregierung unterstützt?

b) Welche anderen Staaten waren an der Finanzierung dieser Polizeikräfte in welcher Größenordnung beteiligt?

c) Trifft es zu, dass die sogenannte Freie Syrische Polizei in der Provinz Idlib zu den aus Bundesmitteln unterstützten Polizeikräften im Norden Syriens gehört?

d) Inwieweit wurde der Aufbau von Polizeikräften in der im Rahmen der Operation „Schutzschild Euphrat“ besetzten Region zwischen Jarablus und al-Bab von der Bundesregierung bzw. aus Bundesmitteln unterstützt?

e) Wie lange dauerte die finanzielle Unterstützung der verschiedenen Polizeikräfte in Nordsyrien jeweils an, und wann und warum wurde sie jeweils beendet?

f) Welche über eine finanzielle Unterstützung hinausgehende Hilfestellung zum Aufbau von Polizeibehörden in Nordsyrien leistete die Bundesregierung gegebenenfalls?

g) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass finanzielle Mittel internationaler einschließlich bundesdeutscher Geber zum Aufbau von Polizeibehörden in der syrischen Provinz Idlib an dschihadistische Kampfgruppen wie die Al-Nusra Front und Nur Al-Din A-Zinki weitergeleitet wurden (www.jungewelt.de/artikel/323333.steuerfinanzierte-islamisten.html; www.bbc.com/news/uk-42217132)?

h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Tote oder nicht existierende Personen auf der Gehaltsliste der aus internationalen einschließlich bundesdeutschen Mitteln unterstützten Polizeitruppe in Idlib standen (www.jungewelt.de/artikel/323333.steuerfinanzierte-islamisten.html; www.bbc.com/news/uk-42217132)?

i) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass die aus internationalen einschließlich bundesdeutschen Mitteln unterstützte Polizeitruppe mit sogenannten Scharia-Gerichten in Idlib und dem Umland von Aleppo kooperiert haben, denen Folter und Massenhinrichtungen vorgeworfen werden (www.jungewelt.de/artikel/323333.steuerfinanzierte-islamisten.html; www.bbc.com/news/uk-42217132)?

j) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Angehörige der aus internationalen einschließlich bundesdeutschen Mitteln unterstützten Polizeitruppe zur Vollziehung einer Steinigung von zwei Frauen bei Sarmin eine Straße abgeriegelt haben sollen (www.jungewelt.de/artikel/323333.steuerfinanzierte-islamisten.html; www.bbc.com/news/uk-42217132)?

13

Inwieweit kann die Bundesregierung den Tod des deutschen IS-Kämpfers Denis Cuspert am 17. Januar 2018 in der Nähe der syrischen Stadt Ghanranij bestätigen (http://orf.at/stories/2423109/)?

a) Welche Quellen für den angeblichen Tod von Denis Cuspert sind der Bundesregierung bekannt, und für wie zuverlässig und glaubwürdig schätzt sie diese ein?

b) Bemüht sich die Bundesregierung, zuverlässige Informationen bezüglich des möglichen Todes von Denis Cuspert zu erhalten, und wenn ja, auf welche Weise?

c) Wann und wie oft wurde der Tod von Denis Cuspert seit dessen Anschluss an den Islamischen Staat nach Kenntnis der Bundesregierung bereits gemeldet?

d) Inwieweit hat die Bundesregierung angesichts früherer Todesmeldungen von Denis Cuspert Kenntnisse darüber, ob dieser zumindest vor seinem gemeldeten Tod am 17. Januar 2018 noch am Leben war?

e) Wo und zu welchem Zeitpunkt gab es nach Kenntnis der Bundesregierung letzte Äußerungen von Denis Cuspert in sozialen Netzwerken, und für wie authentisch hält die Bundesregierung diese?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, dass türkische Regierungspolitiker und die türkische Religionsbehörde Diyanet die „Operation Olivenzweig“ gegen Afrin als Dschihad bezeichnet haben (www.fr.de/politik/operation-olivenzweigankaras-offensive-wird-zu-dschihad-a-1435984,0#artpager-1435984-0; https://news.sol.org.tr/religious-affairs-directorate-calls-afrin-offensive-jihad-173999), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich ihrer Sicherheitskooperation mit der Türkei?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in den Moscheen und Vereinen des Dachverbandes DITIB als deutschem Ableger von Diyanet für den Sieg in Afrin gebetet oder gepredigt oder auf andere Weise propagandistisch der Krieg gegen Afrin unterstützt wurde, und wie beurteilt sie ein solches Vorgehen im Hinblick auf ein friedliches Zusammenleben der Menschen in Deutschland (www.spiegel.de/politik/deutschland/ditib-laesst-in-deutschland-fuer-sieg-der-tuerkei-in-syrien-beten-a-1189223.html)?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der offenen Parteinahme der türkischen Religionsbehörde Diyanet und ihres deutschen Ablegers DITIB für den Krieg gegen Afrin bezüglich einer weiteren Kooperation von bundesdeutscher Behörden mit DITIB?

15

Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berichten bzw. allfälligen eigenen Erkenntnissen zur Kooperation zwischen dem türkischen Militär und islamistischen bzw. Al-Qaida-nahen Milizen?

Berlin, den 21. Februar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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