Aktivitäten des Bundes im Bereich „Smart City“ und Umsetzung der Smart City Charta
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Caren Lay, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Schlagwort der „Smart City“ hat in den vergangenen Jahren eine erhebliche Verbreitung und Bedeutungsaufladung erfahren. Kern ist die Um- bzw. Neugestaltung städtischen Lebens und städtischer Infrastruktur mittels durch die Digitalisierung ermöglichter Techniken, wobei insbesondere die Potentiale von Datenerfassung und Vernetzung im Vordergrund stehen. Als affirmatives Leitbild werden mit der „Smart City“ eine Fülle positiv besetzter Entwicklungen verbunden – etwa ein Mehr an individueller Lebensqualität, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit, Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratisierung und Steuerungsfähigkeit (für eine Überblicksdarstellung vgl. etwa www.rosalux.de/publikation/id/ 38134/die-smarte-stadt-neu-denken/).
Dabei wird der Diskurs nicht unwesentlich von den Erzählungen und Bestrebungen privater Unternehmen beeinflusst, insbesondere größerer Technologie- und Digitalkonzerne, für die sich hier neue Märkte auftun. Eine Studie des Internetwirtschaftsverbands eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. („Der deutsche Smart-City-Markt 2017 – 2022. Zahlen und Fakten“) beziffert den Umsatz in diesem Bereich allein in Deutschland für das Jahr 2017 auf 20,4 Mrd. Euro und rechnet mit einer Verdoppelung innerhalb von fünf Jahren.
Diese Entwicklung ist auch in Zusammenhang zu sehen mit einer zunehmenden Etablierung datengetriebener Geschäftsmodelle und einer Tendenz zu privatwirtschaftlichen Beteiligungen an öffentlicher Infrastruktur. Aus Sicht der Fragesteller wirft dies die Frage auf, wie die Potentiale der technischen Entwicklung im Sinne des Gemeinwohls genutzt werden und problematische Abhängigkeiten vermieden werden können.
Die Bundesregierung hat im Mai 2016 eine „Dialogplattform Smart Cities“ ins Leben gerufen, als deren Ergebnis im Juni 2017 eine „Smart City Charta“ vorgestellt wurde. Darin enthalten sind u. a. Handlungsempfehlungen für Kommunen, Bund, Länder, Forschung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Zudem existiert ein Forschungscluster Smart Cities beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um an den Dialogprozess Smart Cities anzuknüpfen bzw. die Umsetzung der Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta zu begleiten?
Was plant die Bundesregierung bezüglich der Unterstützung neuer „Geschäfts-, Betreiber und Finanzierungsmodelle“ aus Partnerschaften zwischen Kommunen, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft und einer „Verstetigung der Innovationskultur“ (Handlungsempfehlung d der Smart City Charta), und in welchem zeitlichen Rahmen?
Was plant die Bundesregierung, um „Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Digitalisierungsstrategien zu unterstützen“, und welchen Handlungsbedarf sieht sie hier in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen (Handlungsempfehlung e der Smart City Charta)?
a) Wie wird die in diesem Kontext in der Charta angekündigte frühzeitige Einbindung der Kommunen bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen organisiert?
b) Für welche spezifischen Regulierungsbereiche besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Bedarf an „Experimentierräumen und Reallaboren mit aufgelockerter Regulierung“?
c) Welche „für die Kommunen relevanten Rechtsetzungsvorhaben“ auf europäischer Ebene sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, und in welchem Sinne nimmt sie darauf Einfluss bzw. plant Einfluss zu nehmen?
Was plant die Bundesregierung, um eine „bedarfsgerechte ausreichende kommunale Finanzausstattung sicherzustellen“, und welche bestehenden oder geplanten „Förderprogramme zur Unterstützung integrierter und nachhaltiger Smart-City-(Pilot-)Ansätze“ (Handlungsempfehlung i der Smart City Charta) beinhaltet dies?
Was plant die Bundesregierung, um den Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen zu stärken (Handlungsempfehlung l der Smart City Charta)?
Welche deutschen Städte bzw. Stadtviertel oder -quartiere sind der Bundesregierung bekannt, die für sich selbst die Bezeichnung der „Smart City“ beanspruchen, über Smart-City-Strategien verfügen oder Programme unter dieser Bezeichnung umsetzen?
Welche nichtstädtischen Kommunen oder anderen ländlichen bzw. nicht durchgängig städtisch geprägten Räume mit vergleichbaren Digitalisierungsstrategien sind der Bundesregierung bekannt?
Im Rahmen welcher bestehenden Programme werden durch Bundesmittel Smart-City-Projekte bzw. wird -Forschung in diesem Bereich gefördert?
a) In welchem Umfang findet diese Förderung statt, und, soweit Projekte entsprechend lokalisiert sind, wie verteilen sich die Fördermittel auf die Bundesländer?
b) In welcher Weise finden dabei die Leitlinien der Smart City Charta Berücksichtigung?
c) Welche Privatunternehmen sind an entsprechenden Vorhaben beteiligt?
Welche Mittel wurden bis jetzt im Rahmen des Forschungsclusters Smart Cities verausgabt und sind zukünftig angesetzt, und welche zukünftigen inhaltlichen Schwerpunkte sind geplant?
In welcher Höhe werden welche Projekte welcher Träger aus dem Programm „Land.Digital: Chancen der Digitalisierung für ländliche Räume“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gefördert?
Welche Aktivitäten des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds e. V. oder des Deutschen Landkreistags im Bereich „Smart City“ sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Aktivitäten der KfW im Bereich „Smart City“ sind der Bundesregierung bekannt, und welche Fördermaßnahmen lassen sich insbesondere diesem Bereich zuordnen?
Inwieweit ist die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit an Smart-City-Projekten beteiligt?
a) Welche Rolle spielen dabei die Leitlinien der Smart City Charta?
b) Aus welchem Grund war das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesministerien – nicht an der Entwicklung der Smart City Charta beteiligt?
c) Welche privaten Unternehmen sind an entsprechenden Vorhaben beteiligt?
Inwieweit befindet sich die Bundesregierung im Austausch mit anderen Staaten zum Thema „Smart City“, bezüglich welcher Fragestellungen, und mit welchen Ergebnissen?
Welche Rekommunalisierungsvorhaben im Rahmen von Smart-City-Projekten sind der Bundesregierung bekannt?
Welche wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche oder politische Kritik am „Smart City“-Begriff bzw. seinen vorherrschenden Auslegungen sind der Bundesregierung bekannt, und inwieweit bildet sich diese in den Aktivitäten und Planungen der Bundesregierung ab?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Trend zur Aneignung des „Smart City“-Begriffs durch lokale Akteure im Sinne einer Fokussierung auf das Gemeinwohl anstelle von Konzerninteressen?