BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

"Entschlüsselungsplattform" bei Europol

Nationale Kompetenzzentren zur polizeilichen Entschlüsselung von Telekommunikation, Fachwissenszentren zur Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden bei Verschlüsselungsverfahren, Defizite im Umgang mit Verschlüsselungstechnik bei Europol und diesbezügliche Verwendung der Finanzmittel, Position der Bundesregierung in den Ratsarbeitsgruppen, Hard- und Softwarebestandteile der Entschlüsselungsplattform, Ausnutzung von "Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen", Ausbildungsmaßnahmen der Europäischen Polizeiakademie CEPOL<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/99321.02.2018

„Entschlüsselungsplattform“ bei Europol

der Abgeordneten Andrej Hunko, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die EU-Polizeiagentur Europol soll weitere 5 Mio. Euro zur Entwicklung von Fähigkeiten zum Auslesen verschlüsselter Inhalte erhalten (dreizehnter Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission „Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion“, http://gleft.de/26q). Die Europäische Kommission hatte die Gelder bereits im zwölften Fortschrittsbericht zugesagt, deren Höhe jedoch erst am 24. Januar 2018 veröffentlicht. Zuvor hatten die EU-Innenminister auf ihrer Dezember-Tagung auf weitere Unterstützung gedrungen. Die Agentur soll „die technischen und rechtlichen Aspekte der Rolle der Verschlüsselung“ untersuchen und regelmäßig bewerten. Am 5. Februar 2018 fand hierzu bei Europol in Den Haag ein Workshop mit Polizeien der Mitgliedstaaten statt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Bundestagsdrucksache 19/695).

Beim „European Cybercrime Centre“ (EC3), das ebenfalls bei Europol angesiedelt ist, existiert eine „Entschlüsselungsplattform“ (Ratsdokument 12711/17). Sie soll einen „Werkzeugkasten“ mit entsprechender Hard- und Software zusammenstellen. Europol erhält hierzu 19 neue Stellen. Für die Ausbildung nationaler Experten stellt die Europäische Union 0,5 Mio. Euro bereit, Ausbildungsinhalte werden von der EU-Polizeiakademie CEPOL entwickelt. In den Mitgliedstaaten könnten dazu nationale Kompetenzzentren errichtet werden, deren Aufbau über Gelder aus dem Inneren Sicherheitsfonds (ISF) der Europäischen Union gefördert werden könnte. Europol könnte die Koordinierung der nationalen Zentren übernehmen.

Der Rat der Europäischen Union, in dem sich die Regierungen der Mitgliedstaaten zusammenschließen, geht sogar noch weiter: Die zuständigen Behörden sollen demnach „Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen“ untersuchen, um mögliche „Fehler“ ausnutzen zu können (Ratsdokument 12711/17). Zur Entwicklung von Fähigkeiten zur Entschlüsselung soll die Europäische Kommission die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor intensivieren. Die Firmen könnten „spezielle Hard- und Software mit angemessener Rechenleistung“ bereitstellen, um durch „intelligentere Analysen“ Passwörter zu knacken. Zum Brechen schwacher Verschlüsselung sollen die Behörden in Ermittlungsverfahren darauf achten, Hinweise zu „Passphrasen, Phrasensegmenten, Zeichensatz, Passwortlänge“ zu sammeln.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Was ist der Bundesregierung über Planungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einrichtung von nationalen Kompetenzzentren zur polizeilichen Entschlüsselung von Telekommunikation und Geräten bekannt?

1

Welche Mitgliedstaaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein solches Zentrum?

1

Wo könnte ein solches Zentrum bei deutschen Polizeibehörden angesiedelt sein?

1

Was ist der Bundesregierung über Vorschläge bekannt, wonach Europol die Koordinierung der nationalen Zentren übernehmen könnte?

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer solchen Koordinierung durch Europol?

2

Was ist der Bundesregierung inzwischen über die Ausgestaltung eines von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen „Netzes von Fachwissenszentren“ zur Unterstützung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden bei Verschlüsselungsverfahren bekannt (Bundestagsdrucksache 19/159, Antwort zu Frage 4)?

Sofern die Bundesregierung hierzu weiterhin keine Kenntnis hat, wo wird der Vorschlag derzeit erörtert oder vertieft?

3

Welche Defizite sieht die Bundesregierung hinsichtlich des Umgangs mit verschlüsselten Inhalten bei Europol, und wofür sollte die Agentur diesbezüglich weitere Finanzmittel erhalten?

3

Welche Europol-Abteilung erhält nach Kenntnis der Bundesregierung 5 Mio. Euro zur Entwicklung von Fähigkeiten zum Umgehen bzw. Auslesen verschlüsselter Inhalte?

3

Für welche konkreten Maßnahmen sollen die Gelder aufgewendet werden?

4

Welche weiteren technischen Fragen standen bei einem Workshop auf der Tagesordnung, den die Polizeiagentur Europol am 5. Februar 2018 zu Verschlüsselung veranstaltete, zu dem die Bundesregierung lediglich mitteilte, dass dort „ein Erfahrungsaustausch über die Auswirkungen von Verschlüsselung auf die Telekommunikationsüberwachung“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Bundestagsdrucksache 19/695) behandelt werden sollte?

5

Welche weiteren Anstrengungen, die über den von der Europäischen Kommission veröffentlichten elften Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion hinausgehen, müssen aus Sicht der Bundesregierung unternommen werden, um die Herausforderungen von Verschlüsselung auf europäischer Ebene anzugehen, bzw. wie hat sich die Bundesregierung hierzu in Ratsarbeitsgruppen positioniert?

6

Woraus besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die „Entschlüsselungsplattform“, die bei Europol angesiedelt ist (Ratsdokument 12711/17)?

6

Welcher Europol-Abteilung ist diese zugeordnet?

6

Wie viele bereits vorhandene und wie viele neue Stellen sollen im Rahmen der „Entschlüsselungsplattform“ bzw. entsprechender Fähigkeiten eingerichtet werden?

6

Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung an der „Entschlüsselungsplattform“, und inwiefern nutzt sie deren Fähigkeiten?

7

Welche Hard- und Software soll der „Werkzeugkasten“ enthalten, den die „Entschlüsselungsplattform“ bereitstellt (bitte die Fähigkeiten erläutern)?

8

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vermehrt „Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen“ suchen sollten, um mögliche „Fehler“ ausnutzen zu können (Ratsdokument 12711/17)?

9

Welche „spezielle Hard- und Software mit angemessener Rechenleistung“ existiert bei Bundesbehörden, um durch „intelligentere Analysen“ Passwörter zu oder schwache Verschlüsselung zu brechen?

9

Sofern eine solche Technik nicht selbst betrieben wird, inwiefern haben Bundesbehörden in der Vergangenheit jemals von „Supercomputern“ zur Entschlüsselung von Daten und Passwörtern Gebrauch gemacht (Sächsischer Landtag, Drucksache 6/12423)?

10

Welche Ausbildungsmaßnahmen wird die Bundesregierung seitens der Europäischen Polizeiakademie CEPOL hinsichtlich des Umgangs mit Verschlüsselung in Anspruch nehmen?

Berlin, den 19. Februar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen