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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Jagdliche Maßnahmen gegen die Schweinepest

Bewertung der behördlichen Genehmigungen betr. Einsatz von Lebendfallen für Wildschweine zur Tötung gefangener Tiere, Wirksamkeit der Schwarzwildbejagung mit Hilfe dieser Saufänge, Erlangung von Sondergenehmigungen zum Erwerb von Nachtsichtvorsatzgeräten für Jagdwaffen, erforderliche Anpassungen sowie Forderungen zur Verbotslockerung im Bundesjagd- und Waffengesetz, Drohnen und Wärmebildkameras als technische Hilfsmittel der Wildschweinjagd<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

20.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/104928.02.2018

Jagdliche Maßnahmen gegen die Schweinepest

der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Nicole Bauer, Karlheinz Busen, Carina Konrad, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) dringt aktuell über Weißrussland und Ostpolen in Richtung Deutschland vor. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich, jedoch sind sie an der großräumigen Verbreitung maßgeblich beteiligt. Diese geschieht neben dem direkten Kontakt mit infizierten Tieren auch über weg geworfene Lebensmittel, etwa mit dem Virus infizierte Wildschweinschinken oder andere Schweinefleischprodukte. Bereits das Auftreten der ASP im Wildschweinbestand reicht aus, um ein Exportverbot von Schweinefleisch in Staaten außerhalb der EU herbeizuführen.

Allein im Jahr 2016 wurden 800 000 Tonnen Schweinefleisch- und Nebenprodukte in Drittländer exportiert, die von einem Exportverbot betroffen wären. 90 Prozent der befallenen Schweine sterben innerhalb von zehn Tagen, einen Impfstoff gibt es bisher nicht. Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und die Reduktion der Wildschweinbestände zur Vorbeugung und Bekämpfung eingesetzt werden. Zudem zeichnet sich das ASP-Virus durch eine große Beständigkeit aus: In kontaminierten Waldböden war es über sechs Monate und in verarbeiteten tierischen Produkten über ein Jahr nachweisbar. Besonders problematisch wird die Situation durch den Umstand, dass das Virus Wild- und Hausschweine gleichermaßen befällt (www.bauernverband.de/asp-forderungen; www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/afrikanische_schweinepest/afrikanische-schweinepest-21709.html; www.bz-berlin.de/berlin/umland/die-frage-ist-nicht-ob-die-seuche-zu-uns-kommt-sondern-wann).

In Deutschland werden jedes Jahr 60 Millionen Schweine gezüchtet, gemästet und geschlachtet. Für diese Tiere und die gesamte Wertschöpfungskette der Schweinefleischproduktion besteht damit eine erhebliche Gefahr, sowohl aus Tierschutz- als auch aus wirtschaftlicher Sicht. Es ist zu befürchten, dass der Handel mit Schweinefleisch im Fall des ASP-Ausbruchs in Deutschland komplett zusammenbricht (www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Was-ist-ein-Hybridschwein, hybridschweine100.html; https://vebu.de/tiere-umwelt/massentierhaltung-ausbeutung-von-tieren/schweinemast-schweine-in-schweinehaltung/).

Aus diesen Gründen ist präventives Handeln geboten. Um die Gefahr einer Ausbreitung des Virus zu verringern, müssen die Schwarzwildbestände durch eine Intensivierung der Jagd auf ein dem Problem angemessenes Ausmaß limitiert werden. Insbesondere der möglichst ganzjährig erlaubte Abschuss von Frischlingen und Überläufern, also einjährigen Wildschweinen, kann effizient die Population reduzieren und verlangsamt die Ausbreitung der Schweinepest, da die noch schwachen Tiere besonders anfällig für Krankheiten sind. Neben der gebotenen Überprüfung sachlicher und zeitlicher Beschränkungen der Schwarzwildbejagung durch die Länder muss der Bund auch die waffen-, jagd- und tierschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für besondere Maßnahmen klären, wie sie etwa der mögliche Einsatz von Nachtsichttechnik oder sogenannten Saufängen darstellt. Hierbei sollte auch geklärt werden, inwiefern bestimmte Maßnahmen schon in der Phase der Seuchenprävention zum Einsatz kommen sollten bzw., mit Blick auf Tierschutz und Waidgerechtigkeit als Mittel der letzten Wahl für den akuten Seuchenfall zu betrachten sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf § 4 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes und § 1 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes die von einzelnen Landesregierungen auf Grundlage von § 19 Absatz 1 Nummer 7 des Bundesjagdgesetzes geplanten flächenhaften Genehmigungen des Einsatzes von Lebendfallen für Wildschweine (Saufänge) zum Zweck des massenhaften Tötens der gefangenen Tiere?

2

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die behördliche Genehmigung von Saufängen eine tierseuchenhygienisch zu begründende Ultima Ratio darstellen sollte, oder sieht sie den verstärkten Einsatz von Saufängen schon in der Phase der vorausschauenden Tierseuchenprävention im Sinne von Tierschutz, Waidgerechtigkeit und Hege als probates Mittel an?

3

Welche gesicherten wildbiologischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von Fachleuten zum Teil kontrovers diskutierte Wirksamkeit der Schwarzwildbejagung mit Hilfe sogenannter Saufänge?

4

In welchen Gebieten und für welchen Zeitraum sind Saufänge derzeit genehmigt?

5

Welche jagd- und waffenrechtlich rechtssicheren Wege zur Erlangung von Sondergenehmigungen zum Montieren legal zu erwerbender Nachtsichtvorsatzgeräte auf die Zielfernrohre von Jagdwaffen bestehen bereits heute?

6

Sind nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Hinblick angesichts der allgemein angestrebten Intensivierung der Jagd auf Schwarzwild Anpassungen zu erwägen, und wenn ja, welche?

7

Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Forderungen, im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest auch den jagdlichen Einsatz von Nachtzieltechnik zu ermöglichen bzw. zu diesem Zweck das sachliche Verbot nach § 19 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a des Bundesjagdgesetzes und § 2 Absatz 3 des Waffengesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Unterabschnitt 1 Nummer 4.3 und Anlage 2 Nummer 1.2.4.2 zu lockern?

8

Inwieweit sieht die Bundesregierung Drohnen und Wärmebildkameras als ein geeignetes technisches Hilfsmittel bei der Wildschweinjagd an, beispielsweise zur Vorabprüfung zu bejagender Flächen?

Berlin, den 27. Februar 2018

Christian Lindner und Fraktion

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