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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Negative Äußerungen einer deutschen Diplomatin über Abgeordnete des Deutschen Bundestages (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/337 und 19/949)

Tolerierung der Äußerungen der Diplomatin, Abgrenzung zu anderen "Nazi-Vergleichen", Einstellung des Ermittlungsverfahrens, Englischkenntnisse der Diplomatin<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/106805.03.2018

Negative Äußerungen einer deutschen Diplomatin über Abgeordnete des Deutschen Bundestages (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/337 und 19/949)

des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung sieht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zum Thema „Negative Äußerungen einer deutschen Diplomatin über Abgeordnete des Deutschen Bundestages“ (Bundestagsdrucksache 19/337) keine Veranlassung, den Begriff „Nazi“ näher zu definieren, da es sich bei dem der Anfrage zugrunde liegenden Zitat („We have now Nazis in the German Bundestag“) um eine umgangssprachliche Umschreibung handele.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung aber im März 2017 mit harter Kritik unter anderem auf Aussagen des türkischen Außenministers Mevlüt Cavusoglu reagiert, der das Handeln deutscher Behörden mit dem der „Nazizeit“ verglichen hatte (www.tagesschau.de/inland/cavusoglu- hamburg-109.html).

So sagte der Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel in Bezug auf die Äußerungen Cavusoglus nach einem Treffen mit diesem laut einer Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 8. März 2017: „Ich habe noch einmal sehr deutlich gemacht, dass sich Vergleiche mit der Nazizeit und Ausfällen gegen Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland verbieten“ (www. auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/288386).

Ein von Mitgliedern der AfD-Fraktion gegen die Diplomatin angestrengtes Ermittlungsverfahren wurde mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/deutsche-diplomatin-darf-afd-als-nazis-bezeichnen/).

In der Begründung der Staatsanwaltschaft Berlin für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die deutsche Diplomatin P. K. heißt es mit Bezug auf deren Äußerungen über die AfD in der Fernsehsendung „News Update“ in Uganda, es werde deutlich, „dass die Beschuldigte die englische Sprache nicht sicher beherrscht und sich dementsprechend einer einfachen Ausdrucksweise bedient“ (Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin an Mitglieder der Bundestagsfraktion der AfD vom 16. Februar 2018).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welchen Unterschied sieht die Bundesregierung zwischen den Aussagen, Bundestagsabgeordnete seien „Nazis“ und das Handeln deutscher Behörden sei dem der „Nazizeit“ ähnlich?

2

Wie kann die Bundesregierung einerseits die „Nazi-Äußerungen“ der Diplomatin P. K. über Bundestagsabgeordnete der AfD tolerieren, anderseits aber gegen Nazivergleiche der Bundesrepublik Deutschland durch türkische Politiker protestieren und äußern, „dass sich Vergleiche mit der Nazizeit und Ausfälle gegen Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland verbieten“?

3

Welche Bedeutung hatte der Umstand bei der Bewertung der Äußerungen der Diplomatin durch die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 4 (Bundestagsdrucksache 19/337), dass der 19. Deutsche Bundestag zum Zeitpunkt der Äußerungen der Diplomatin P. K. noch nicht konstituiert gewesen sei?

4

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Berlin bezüglich des Grundes (Englischkenntnisse) der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegenüber der Diplomatin?

Wenn nein, warum nicht?

5

Hält die Bundesregierung einen deutschen Diplomaten, der die englische Sprache nicht sicher beherrscht, grundsätzlich für geeignet, die Interessen der Bundesrepublik Deutschland in einem Land zu vertreten, dessen Amtssprache Englisch ist?

Wenn ja, warum, und unter welchen Voraussetzungen?

Berlin, den 1. März 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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