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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Atommüll-Export aus Jülich in die USA

Gründe und Initiativen betr. Weiterverarbeitung der AVR/THTR-Abfälle in den USA, Verträge und Vereinbarungen, Kostenschätzung für Vorbereitung, Export und Weiterverarbeitung für die Bundesrepublik, Kostenanteil des Landes NRW, bisherige Vorbereitungs- und Planungskosten, Kostenschätzung und Nachteile weiterer Zwischen- und späterer Endlagerung in Deutschland, Vorbereitungen zum Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich, Prüfungsabschluss der drei Optionen zum Umgang mit dem Atommüll und Entscheidung der Umsetzung, Anforderungen an Transport und Einlagerung im Zwischenlager Ahaus<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

23.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/112407.03.2018

Atommüll-Export aus Jülich in die USA

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Sylvia Gabelmann, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Dr. Alexander S. Neu, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Jülich lagern 152 Castor-Behälter vom Typ THTR/AVR mit hochradioaktivem Atommüll ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat als Atomaufsicht bereits im Jahr 2014 die Räumung des Lagers Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich (AVR) angeordnet und den Betreiber aufgefordert, schnellstmöglich ein Konzept vorzulegen, wie die Räumung erfolgen könnte. Seitdem heißt es, dass 1. der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich, 2. ein Abtransport der Castorbehälter in das Zwischenlager nach Ahaus oder 3. ein Export des Atommülls in die USA als Möglichkeiten geprüft werden (www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/ kkj.html).

Zu der US-Export-Option stellte Michael Sailer, Vorsitzender der Entsorgungskommission, eines Beratungsgremiums der Bundesregierung, mit Bezug auf Jülich am 12. September 2014 in der „Süddeutschen Zeitung“ bereits fest: „Das ist ganz klar deutscher Atommüll. Es gibt überhaupt keinen Grund, weswegen der in die USA gebracht werden sollte.“

In den USA ist Ende letzten Jahres eine Umweltprüfung bezüglich der Annahme und Entsorgung des aus Deutschland stammenden Atommülls abgeschlossen worden (vgl. https://energy.gov/nepa/downloads/ea-1977-final-environmental- assessment). Im Rahmen dieses US-Prüfverfahrens ist die Rede von insgesamt 455 Castor-Behältern. Die USA planen offenbar, dass nicht nur die in Jülich lagernden 152 Castor-Behälter aus Deutschland exportiert werden könnten, sondern auch die insgesamt 305 Castoren aus dem THTR-300 Hamm-Uentrop, die sich im Zwischenlager Ahaus befinden.

In der Zusammenfassung des Umweltprüfungsberichts (vgl. https://energy.gov/ sites/prod/files/2017/12/f46/DOE%20EA%201977%20Summary%20121417.pdf) heißt es dazu, dass von deutscher Seite noch nicht entschieden ist, ob auch ein Export der THTR-300-Abfälle erfolgen soll, Deutschland aber für alle Kosten aufkommen müsste: „The German government has not indicated whether the Thorium High Temperature Reactor-300 (THTR) SNF would be proposed for return to the United States. If there is a decision by DOE and Germany to proceed with the project, and the THTR fuel were included, the additional costs would be negotiated with the understanding that all costs associated with acceptance, processing, and disposition of the AVR and THTR fuel would be the responsibility of the appropriate German entity” (S. 1 f.).

Außerdem wird in diesem Bericht auf Seite 2 mit Hinweis auf ein Schreiben des damaligen Staatssekretärs im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Dr. Georg Schütte, als Beleg festgestellt, dass die Bundesregierung sich bereits im Februar 2012 an das Department of Energy der USA (DOE) wandte, um die Möglichkeit zu prüfen, ob die Vereinigten Staaten diese hochradioaktiven Abfälle zur Lagerung und Disposition akzeptieren würden. Als Ergebnis diesbezüglicher Diskussionen, so der Bericht, finanzierte Deutschland das Savannah River National Laboratory, um erste Forschungsarbeiten durchzuführen, die zu einer Methode zur Trennung der Brennstoffkerne von der Graphitmatrix führen sollten, dem ersten Schritt bei der Verarbeitung dieses Brennstoffs.

Im März 2014 vereinbarten das Bundesforschungsministerium sowie das Forschungsministerium des Landes NRW mit dem Department of Energy der USA demnach das „Statement of Intent“ „for the Proposed Use of Savannah River Site Facilities for Disposition of German Research Reactor Pebble Bed Fuel“.

Der Atomabfall aus Jülich stellt nach einer Prüfung durch die National Nuclear Security Administration NNSA vom August 2013 kein Proliferationsrisiko dar.

In dem Bericht heißt es: „We assess the material as low acttractiveness (Attractiveness level „B“), which only requires Category IV security protection. We also assess the material is not attractive to sub-state/terrorist entities in its current state. Since the material is stored in a secure environment in a politically stable country, it is not of a proliferation concern“ (siehe: www.srswatch.org/uploads/2/7/5/ 8/27584045/doe_memo_on_no_proliferation_risk_of_avr_spent_fuel_august_1_ 2013.pdf); übersetzt sinngemäß: „Wir bewerten das Material als wenig attraktiv (Attraktivitätsstufe B), was nur einen Sicherheitsschutz der Kategorie IV erfordert. Wir beurteilen auch, dass das Material in seinem aktuellen Zustand nicht attraktiv für sub-staatliche/terroristische Entitäten ist. Da das Material in einer sicheren Umgebung in einem politisch stabilen Land gelagert wird, ist es kein Proliferationsproblem.“

Bereits im April 2017 wurde laut Mitteilung der Gesellschaft für Nuklear-Service GmbH (GNS) in den USA erstmals ein Castorbehälter verkehrsrechtlich zugelassen. Dabei handelt es sich um den Castor THTR/AVR (GNS-Unternehmensmagazin, Ausgabe 10 – 11/2017, S. 13).

Bei der Novellierung des Atomgesetzes in Verbindung mit dem Standortauswahlgesetz sind im Frühjahr 2017 im Atomgesetz in § 3 Absatz 6 Satz 3 Regelungen aufgenommen worden, die sicherstellen, dass ein Export der AVR-Abfälle aus Jülich nicht erfolgen kann, sobald diese in einem Zwischenlager aufbewahrt werden.

Eine Einlagerungsgenehmigung für die AVR-Abfälle aus Jülich hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bereits erteilt. Eine Transportgenehmigung von Jülich ins Zwischenlager Ahaus liegt unseres Wissens bislang nicht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die aus dem THTR-300 stammenden Kugelbrennelemente, die derzeit im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden, in die USA exportiert werden (wenn nein, bitte detailliert begründen)?

2

Was waren die Gründe, die die Bundesregierung im Jahr 2012 veranlassten, in den USA anzufragen, ob diese die hochradioaktiven AVR/THTR-Abfälle zur weiteren Verarbeitung annehmen würden (www.energy.gov/sites/ prod/files/2017/12/f46/DOE%20EA%201977%20Summary%20121417.pdf)?

3

Von welchen Einrichtungen oder Behörden ging die Initiative aus, um zu prüfen, ob die USA die AVR/THTR-Abfälle zur weiteren Bearbeitung annehmen würden?

4

Welche Verträge, Vereinbarungen oder Ähnliches sind seitens der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung der in Jülich für die Zwischenlagerung verantwortlichen Einrichtungen seit 2012 im Einzelnen mit den USA oder einer Einrichtung der Savannah River Site als möglichen Empfängern der THTR/AVR-Abfälle geschlossen worden (bitte einzeln mit Datum und jeweiligen Partnern auflisten)?

5

Wie hoch werden die Kosten nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt geschätzt, die für die Vorbereitungen und den Export der AVR-Brennelemente in die USA sowie deren dortiger Weiterverarbeitung für die Bundesrepublik Deutschland bzw. den verantwortlichen deutschen Absendern anfallen werden, und wie hoch ist dabei der Anteil des Landes NRW?

6

Welche Kosten zur Vorbereitung und Planung möglicher US-Exporte der AVR-Abfälle sind den in Jülich Verantwortlichen oder der Bundesregierung bislang jeweils seit 2012 jährlich und insgesamt entstanden? Welche Kosten sind dabei mit Blick auf den Standort Jülich angefallen und an wen in den USA wurden nach Kenntnis der Bundesregierung welche Beträge jeweils in welcher Höhe wofür gezahlt?

7

Teilt die Bundesregierung die oben genannte Auffassung der National Nuclear Security Administration (NNSA), dass die AVR-Abfälle in Jülich kein Proliferationsrisiko darstellen? Wenn nein, warum nicht (bitte detailliert begründen)?

8

Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Durchführung des Transports der AVR-Abfälle aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus ohne Sicherungskosten (Polizei etc.) entstehen, und was würde die Zwischenlagerung der 152 Castorbehälter in Ahaus jährlich kosten?

9

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzliche Nachteile einer weiteren Zwischenlagerung und späteren Endlagerung dieser AVR-Abfälle in Deutschland im Vergleich mit der US-Export-Option? Wenn ja, welche?

10

Müssten vor einer Endlagerung in Deutschland die AVR-Abfälle nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung in irgendeiner Form weiter bearbeitet oder konditioniert werden? Wenn ja, was wäre genau erforderlich, bevor eine Endlagerung dieser AVR-Abfälle möglich wäre, und welche Kosten wären damit aus heutiger Sicht verbunden?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, um eine Räumung des AVR-Lagers in Jülich mit Blick auf das Zwischenlager Ahaus vorzubereiten bzw. durchzuführen? Wenn ja, welche Maßnahmen finden seit wann dazu statt? Wenn nein, warum nicht?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Planungen und Maßnahmen zur Errichtung eines neuen Zwischenlagers in Jülich seit 2014, und welche Aufträge hinsichtlich der Konzeption und Planung eines solchen Zwischenlagers in Jülich hat es an wen gegeben?

13

Wie viel Personal und welche Abteilungen welcher Stellen bzw. Einrichtungen oder Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit der Konzeption oder Planung eines neuen Zwischenlagers für die AVR-Abfälle in Jülich beschäftigt?

14

Bis wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Prüfungen über die drei Alternativen 1. Neubau eines Zwischenlagers in Jülich, 2. Abtransport der AVR-Abfälle nach Ahaus und 3. Export in die USA abgeschlossen sein? Wann wird eine Entscheidung erwartet, welche der Optionen umgesetzt werden soll?

15

Wann könnte nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung ein Transport der AVR-Abfälle aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus erfolgen?

16

Welche Anforderungen müssen im Einzelnen nach Kenntnis der Bundesregierung an einen Transport der Abfälle aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus erfüllt sein, und bis wann sollen diese erfüllt sein?

17

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Export der AVR-Abfälle erfolgt, wenn diese in das Zwischenlager Ahaus transportiert wurden? Wenn nein, warum nicht?

18

Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der von der Stadt Ahaus angekündigten Klage gegen eine Einlagerung der AVR-Abfälle im dortigen Zwischenlager (www.ksta.de/nrw/castorbehaelter-aerger- umjuelicher-atommuell---ahaus-prueft-klage-24510010) seitens der Verantwortlichen in Jülich, seitens der Landesregierung NRW oder von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes Gespräche gegeben, die das Ziel einer einvernehmlichen Lösung verfolgen? Wenn ja, wann, zwischen jeweils welchen Beteiligten, und welche Ergebnisse resultieren bislang daraus?

19

Welche Kontakte und Gespräche mit welchem Inhalt und welchen Ergebnissen hat es zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung in NRW seit Anfang 2017 im Zusammenhang mit den AVR-Abfällen in Jülich und dem geplanten Export in die USA sowie einem Abtransport nach Ahaus gegeben?

Berlin, den 6. März 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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