Internationaler Informationsaustausch in Steuersachen und Steuervollzug
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Jan Korte, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der zwischenstaatliche Informationsaustausch in Steuersachen dient dem Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. In den vergangenen Jahren wurden auf Ebene der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Europäischen Union (EU) sowie in bilateralen Abkommen neue Standards des Informationsaustauschs in Steuersachen vereinbart und teilweise bereits umgesetzt. Ein zentraler Fortschritt besteht in dem nunmehr automatischen Austausch von Informationen zu Finanzkonten und Steuerpflichtigen, Steuervorbescheiden sowie länderspezifischen Ertragsinformationen für Konzerne oberhalb einer konsolidierten Umsatzschwelle von 750 Mio. Euro jährlich. Dieser ersetzt bzw. ergänzt die zuvor bestehenden Standards des spontanen Informationsaustauschs bzw. des Informationsaustauschs auf Anfrage.
Die EU hat den automatischen Informationsaustausch zwischen ihren Mitgliedstaaten durch die von Deutschland bereits in nationales Recht überführten Richtlinien des Rates 2014/107/EU, 2015/2376/EU sowie 2016/881/EU eingeführt. Weitere Ergänzungen hinsichtlich des automatischen Austauschs von Finanzinformationen mit möglichem Geldwäschebezug sowie internationalen Steuergestaltungsmodellen sind aktuell vorgesehen (https://ec.europa.eu/taxation_ customs/business/tax-cooperation-control/administrative-cooperation/enhancedadministrative-cooperation-field-direct-taxation_en). Auf Ebene der OECD haben sich mittlerweile über 100 Staaten und Territorien zur Einführung des Gemeinsamen Meldestandards (Common Reporting Standard, CRS) bekannt.
Deutschland hat den automatischen Datenaustausch im September 2017 begonnen und verfügt aktuell über eine Rechtsgrundlage zum Empfang von steuerlichen Informationen aus 79 Staaten bzw. Territorien (www.oecd.org/tax/automaticexchange/international-framework-for-the-crs/exchange-relationships/). Experten sehen allerdings nach wie vor etliche Schlupflöcher, welche die Effektivität des neuen Standards einschränken können (vgl. bspw. Meinzer und Knobel 2017, https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2934156).
In Deutschland wird der internationale Informationsaustausch in Steuersachen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgewickelt. Das BZSt unterstützt überdies die Finanzbehörden der Länder auch bei Außenprüfungen von Unternehmen im Rahmen der sog. Bundesbetriebsprüfungen. Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 16. März 2016 thematisierte das BZSt explizit die Notwendigkeit einer erhöhten Personalausstattung, um die im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs empfangenen Daten angemessen behandeln zu können. Zudem berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ von Aussagen der Bundesregierung, nach denen durch das BZSt empfangene Informationen aktuell und voraussichtlich bis 2019 aufgrund von inkompatiblen IT-Systemen nicht an Finanzbehörden der Bundesländer weitergeleitet und somit für den Steuervollzug in Deutschland nicht nutzbar gemacht werden können (vgl. „Daten über mögliche Steuersünder liegen auf Halde“ vom 13. Februar 2018).
Mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) hat die Bundesrepublik Deutschland unabhängig von multilateralen Vereinbarungen bereits 2013 ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen geschlossen, das FATCA-Abkommen vom 31. Mai 2013 (FATCA: Foreign Account Tax Compliance Act; vgl. BGBl. 2013 II S. 1362). Es unterliegt, anders als der multilaterale Austausch, keiner vollständigen Reziprozität, da es den USA vertraglich möglich ist, weniger Informationen an Deutschland zu senden, als Deutschland an die USA übermitteln muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
In wie vielen Fällen war das BZSt in den vergangenen fünf Jahren von 2013 bis 2017 im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen tätig (Fallzahlen bitte aufschlüsseln nach: a) Jahr b) Typ des Informationsaustauschs (spontan, auf Anfrage, automatisch) c) Gegenstand des Informationsaustauschs (Identifikation von Steuerpflichtigen, Finanzkonteninformation, Steuervorbescheid etc.) d) Rechtsgrundlage e) Partnerstaat bzw. -territorium des Austauschs f) Initiator des Austauschs (Deutschland oder Partner) g) betroffenes Bundesland innerhalb Deutschlands)?
Wie hoch ist das Volumen in Euro der von Deutschland im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs seit Beginn bis zum 31. Januar 2018 an CRS-Partner übermittelten Einkünfte sowie Kontostände (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und das Volumen in Euro der Kontostände der in Deutschland gehaltenen Finanzkonten von nicht unbeschränkt Steuerpflichtigen in den vergangenen fünf Jahren von 2013 bis 2017, jeweils zum Stichtag 31. Dezember (bitte nach Jahren, Ländern, beschränkt oder nicht unbeschränkt Steuerpflichtigen sowie ob betreffendes Land CRS-Partner ist oder nicht aufschlüsseln)?
Wie viele Bußgelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 für Verstöße gegen die Meldepflicht im Zusammenhang mit dem steuerlichen Informationsaustausch nach § 28 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) verhängt (bitte Anzahl der Fälle und Gesamtvolumen in Euro nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und das Volumen in Euro steuerlicher Selbstanzeigen mit Bezug auf zuvor nicht deklarierte Auslandsvermögen und Auslandseinkünfte in den letzten zehn Jahren von 2008 bis 2017 in Deutschland entwickelt (bitte Zahl und angezeigtes Volumen in Euro der Fälle nach Jahren, Vermögen bzw. Einkünften, Bundesländern und Staaten bzw. Territorien aufschlüsseln, wo das jeweilige Vermögen gehalten wird/wurde bzw. die jeweiligen Einkünfte erzielt wurden/werden, sowie ob das betreffende Land CRS-Partner ist oder nicht)?
Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen Deutschland Angebote aus anderen Staaten zum Austausch von steuerlichen Informationen inklusive Steuervorbescheiden abgelehnt hat (falls ja, bitte die Fälle einzeln und die Gründe für die jeweilige Ablehnung anführen)?
Wie begründet die Bundesregierung die Ablehnung eines Angebots zum Austausch von Steuervorbescheiden von Seiten der Niederlande und Luxemburgs nach Veröffentlichung der sog. Luxemburg Leaks durch deutsche Behörden, welches Belgien und Frankreich anders als Deutschland angenommen haben sollen (vgl. Markus Meinzer, „Steueroase Deutschland“, S. 177, www.chbeck.de/meinzer-steueroase-deutschland/product/13657015)?
In welchem Umfang hat das BZSt zusätzliches Personal eingestellt oder zusätzliche Planstellen erhalten, und in welchem Umfang wurden bestehende Planstellen umgewidmet, um die Bearbeitung und Risikoanalyse von eingehenden Steuervorbescheiden und vergleichbaren Dokumenten im Rahmen des entsprechenden automatischen Informationsaustauschs in der EU ab dem 1. Januar 2017 zu gewährleisten (bitte getrennt nach zusätzlichen und umgewidmeten Planstellen sowie nach zusätzlichen Einstellungen angeben)?
In welchem Umfang hat das BZSt zusätzliches Personal eingestellt oder zusätzliche Planstellen erhalten, und in welchem Umfang wurden bestehende Planstellen umgewidmet, um die Bearbeitung und Risikoanalyse von eingehenden Country-by-Country-Berichten (CbC-Berichte) im Rahmen des entsprechenden automatischen Informationsaustauschs ab dem 1. Januar 2018 zu gewährleisten (bitte getrennt nach zusätzlichen und umgewidmeten Planstellen sowie nach zusätzlichen Einstellungen angeben)?
Welche Statistiken hat das BZSt als zentrales Verbindungsbüro nach § 20 des EU-Amtshilfegesetzes vor dem 1. Januar 2018 an die Europäische Kommission übermittelt (bitte für jede Statistik den Inhalt kurz skizzieren)?
Wie viele Unternehmen in Deutschland fallen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 nach § 138a der Abgabenordnung (AO) unter die Verpflichtung, länderbezogene Berichte zu erstellen (bitte nach Bundesländern und Unternehmensgrößenklassen aufschlüsseln)? Wie hoch ist der Gesamtumsatz der Unternehmen, die der Verpflichtung unterliegen (bitte nach Bundesländern und Unternehmensgrößenklassen aufschlüsseln)?
Wie viele Unternehmen in Deutschland haben im Jahr 2017 einen länderbezogenen Bericht nach § 138a AO an das BZSt übermittelt (bitte nach Bundesländern und Unternehmensgrößenklassen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden bei Steuerpflichtigen im Jahr 2017 aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 90 Absatz 3 AO eine Schätzung der Einkünfte nach § 162 Absatz 3 AO vorgenommen (bitte die Gesamtsumme der Schätzungen angeben sowie nach Bundesländern aufschlüsseln), und bei wie vielen Steuerpflichtigen wurde im Jahr 2017 ein Zuschlag nach § 162 Absatz 4 AO festgesetzt (bitte die Gesamtsumme der festgesetzten Zuschläge angeben sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2017 bei Steuerpflichtigen für eine Nichterfüllung ihrer Pflichten im Rahmen der länderbezogenen Berichte ein ordnungswidriges Handeln nach § 379 Absatz 2 Nummer 1c AO festgestellt (bitte differenziert nach Verstößen gegen § 138a Absatz 1, Absatz 3, Absatz 4 und Absatz 4 Satz 3 AO, jeweils getrennt nach nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, sowie nach Bundesländern angeben)? Wie hoch waren die insgesamt verhängten Geldbußen (bitte die nach § 379 Absatz 5 und nach § 378 AO verhängten Geldbußen angeben sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie ist der Umfang an steuerlichen Informationen, die das BZSt seit Beginn des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen und bis zum 31. Januar 2018 aus anderen Staaten erhalten hat und die aufgrund von in der Einleitung zitierten IT-Problemen bisher nicht an die Finanzbehörden der Länder weitergeleitet werden konnten a) hinsichtlich der Anzahl an betroffenen Steuerpflichtigen, b) hinsichtlich des Volumens in Euro der übermittelten Einkünfte, c) hinsichtlich der Höhe in Euro der übermittelten Kontostände?
Sieht die Bundesregierung durch die angekündigte Verzögerung der Übermittlung der angesprochenen Daten an die Finanzbehörden der Länder ein Verjährungsrisiko betreffend möglicherweise in Deutschland geschuldeter, aber bisher nicht gezahlter Steuern (bitte begründen)? Falls ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung den maximalen Steuerausfall durch dieses Risiko, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesem Risiko zu begegnen (bitte begründen)?
Inwiefern waren die technischen und datenschutzrechtlichen Herausforderungen hinsichtlich der Weiterleitung von durch das BZSt empfangenen Daten an die Finanzbehörden der Länder seit der politischen Entschließung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs im Jahr 2014 nicht absehbar (bitte mit Begründung)? Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung zwischen Oktober 2014 und September 2017 unternommen, um eine reibungslose Übermittlung der Daten schon mit Beginn des Informationsaustauschs zu ermöglichen?
Welche der 79 Staaten bzw. Territorien, von denen Deutschland im Rahmen des CRS-Austauschs Informationen erhält, sehen von einer Übersendung von Informationen aus Deutschland an ihre eigenen Behörden ab (vgl. www.oecd.org/tax/automatic-exchange/international-framework-for-the-crs/exchange-relationships/#d.en.345426; 63 Partner, an die Deutschland Informationen sendet gegenüber 79, von denen es Informationen erhält)?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Steuerpflichtige der Meldepflicht von Finanzinstituten im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs durch Verlagerung ihres Wohnorts entgehen, und welche Strategien plant die Bundesregierung anzuwenden, um mögliche Steuerausfälle durch solches Verhalten zu minimieren (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung das mittlerweile auch auf Ebene der OECD (www.oecd.org/tax/exchange-of-tax-information/consultation-documentpreventing-abuse-of-residence-by-investment-schemes.pdf) diskutierte Risiko einer Aushöhlung der Effektivität des automatischen Informationsaustauschs durch die von mehreren EU- und Drittstaaten seit einigen Jahren angebotenen Möglichkeiten, dauerhafte Aufenthaltsrechte bzw. Staatsangehörigkeiten gegen Tätigung von Investitionen unterschiedlicher Art und Höhe zu erwerben (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer Aushöhlung bzw. Umgehung des automatischen Informationsaustauschs durch die Nutzung wegen vermeintlich niedrigerer Risiken von der Meldepflicht ausgenommener Konten bzw. kontenähnlicher Finanzprodukte, z. B. durch sog. Pensionskonten in Hongkong (https://derstandard.at/2000068238958/Steuervermeidung-Wie-Finanzdienstleister-neue-Schlupfloecher-erfinden) oder durch von Anwälten im Auftrag von Kunden für nichtfinanzielle Zwecke gehaltene Konten (www.taxjustice.net/2017/06/12/double-layer-secrecy-add-lawyer-confidentialitybanking-secrecy/) (bitte begründen)? Verfügt die Bundesregierung über systematische Statistiken zur Nutzung solcher ausgenommener Konten bzw. kontenähnlicher Finanzprodukte, um ggf. eine vermehrte Nutzung selbiger im Kontext der Einführung des automatischen Informationsaustauschs festzustellen (bitte begründen)?
Welche weiteren Risiken sieht die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Aushöhlung oder Umgehung des automatischen Informationsaustauschs (vgl. bspw. www.the-best-of-both-worlds.com/support-files/oecd-crs-loopholes-report.pdf bzw. https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2934156), und welche rechtlichen Änderungen plant die Bundesregierung, um diesen Risiken zu begegnen?
Wie viele Konten wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils gemäß dem FATCA-Abkommen von Deutschland bzw. den USA gemeldet (bitte nach meldenden Staaten sowie nach Konten von natürlichen Personen und nach Konten von Rechtsträgern aufschlüsseln)?
Welcher Gesamtbetrag an Kontoständen oder Kontowerten gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a Nummer 4 des FATCA-Abkommens wurde dabei von Deutschland an die USA übermittelt (bitte nach Jahren sowie Konten von natürlichen Personen bzw. Konten von Rechtsträgern aufschlüsseln)?
Welche Gesamtbruttobeträge wurden jeweils gemäß dem FATCA-Abkommen von den USA an Deutschland übermittelt (bitte nach Jahren sowie Zinsen, Dividenden und anderen Einkünften gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b Nummer 4 bis 6 des FATCA-Abkommens sowie jeweils nach Konten von natürlichen Personen und nach Konten von Rechtsträgern aufschlüsseln)?
Welche über Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b des FATCA-Abkommens hinausgehenden Informationen wurden zur Erzielung eines gleichwertigen Niveaus im gegenseitigen Informationsaustausch gemäß Artikel 6 Absatz 1 des FATCA-Abkommens seit dessen Inkrafttreten von den USA an Deutschland übermittelt (bitte Art und Umfang dieser zusätzlich gemeldeten Informationen darstellen)?
Inwiefern unterscheiden sich die von den USA im Rahmen des FATCA-Abkommens an Deutschland gesendeten Informationen von den durch das BZSt aufgeführten Informationen, die Deutschland an die USA sendet (vgl. www.bzst.de/DE/Steuern_International/FATCA/Allgemeine_Informationen/ Allgemeine_Informationen_node.html)? Welche der dort aufgezählten Informationen werden durch die USA nicht auch reziprok an Deutschland gesendet, und welche werden über die dort aufgezählten hinausgehenden Daten durch die USA an Deutschland gesendet (bitte auflisten)?
Bestanden technische Probleme bei der Verarbeitung von durch die USA an Deutschland gesendeten Informationen, wie im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 16. März 2016 (Sitzung 18/73) durch das BZSt für den damaligen Zeitraum dargelegt wurde, im Jahr 2017 fort bzw. sind seitdem andere Probleme aufgetreten, die eine Analyse der von Deutschland empfangenen Informationen erschweren (bitte begründen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag an steuerlichen Nachforderungen, die Finanzbehörden in Deutschland auf Basis der Auswertung von im Rahmen des FATCA-Abkommens erhaltenen Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt haben (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Wie viele Steuerstrafverfahren wurden auf Basis der erhaltenen Daten in den Jahren eingeleitet, und in welcher Anzahl und Gesamthöhe in Euro wurden Geldbußen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten auf Basis dieser Daten verhängt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden im Rahmen des FATCA-Abkommens erhaltene Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung in laufenden Besteuerungsverfahren verwandt a) bei Betriebsprüfungen, b) bei Beteiligung von Bundesbetriebsprüfern/-prüferinnen, c) im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften (Einkommensmillionäre), d) bei anderweitigen Außenprüfungen, (bitte die Antworten jeweils nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Wie hat sich der Personalstand (in Vollzeitäquivalenten) der Finanzbehörden in Deutschland in den letzten zehn Jahren von 2008 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern bzw. Bundesebene aufschlüsseln)?
Wie viele zusätzliche Einnahmen ergaben sich für die Finanzbehörden in den letzten zehn Jahren von 2008 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung durch Betriebsprüfungen (bitte nach Jahren, Steuerarten, Steuergläubigern sowie hinsichtlich den für die Betriebsprüfungen zuständigen Finanzämtern nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Hält die Bundesregierung Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft für zutreffend, nach denen zusätzliche Steuerfahnderinnen bzw. -fahnder im Schnitt zwischen 1 und 1,5 Mio. Euro jährliche Zusatzeinnahmen generierten (vgl. bspw. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzamt-jeder-betriebsprueferbringt-millionen-euro-1.1756314) (bitte begründen)?
Wie haben sich die Anzahl an Steuerprüferinnen bzw. -prüfern der Finanzbehörden, geprüften Betrieben bzw. sonstigen Fällen und zu prüfenden Betrieben bzw. sonstigen Fällen in den letzten zehn Jahren von 2008 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Kategorien inklusive Betriebsgrößenklassen aufschlüsseln)?
An wie vielen Betriebsprüfungen der Landesfinanzbehörden hat die Bundesbetriebsprüfung des BZSt in den letzten zehn Jahren von 2008 bis 2017 mitgewirkt (bitte nach Jahren, Betriebsgrößenklassen und Bundesländern aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen hat das BZSt von seinem Prüfungsinitiativrecht in den letzten zehn Jahren Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren, Bundesländern sowie Betriebsprüfungen, Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften und sonstigen Außenprüfungen aufschlüsseln)?
Wie viele Vollprüfungen, ausgenommen solcher im Bereich der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer, hat das BZSt gemeinsam mit Landesfinanzbehörden in den letzten zehn Jahren von 2008 bis 2017 durchgeführt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen von steuerlichen Betriebsprüfungen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in den letzten zehn Jahren von 2008 bis 2017 von seinem Letztentscheidungsrecht im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und einer Landesfinanzbehörde Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Waren zum Stichtag 31. Dezember 2017 zwischen allen Bundesländern und der Bundesregierung nach § 21a des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) Vollzugsziele abgeschlossen? Welche Ziele sind dies aktuell (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Für welche Bundesländer und welche Vollzugsziele nach § 21a FVG wurden in der Zielüberprüfung im Rahmen des Bund-Länder-Verwaltungscontrollings für das Jahr 2017 Ziel- bzw. Nichterfüllung festgestellt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Nichterfüllung von Vollzugszielen nach § 21a FVG durch einzelne Bundesländer (bitte begründen)?