Gleichberechtigter und ungehinderter Zugang aller demokratischen Gruppen zu Betriebsratswahlen
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Sichert, Uwe Witt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In einem Artikel der „Berliner Morgenpost“ (www.morgenpost.de/politik/article 213511783/Betriebsraete-im-Visier-Rechte-machen-in-Unternehmen-mobil.html) schreiben die Autoren von so genannten rechtsextremen Vorzeigeprojekten und rechtspopulistischen Orientierungen in Betriebsräten, die sich als Alternative zu den etablierten Gewerkschaften verstehen. Dazu wird die ehemalige geschäftsführende Bundesministerin für Arbeit und Soziales Katarina Barley zitiert. Wörtlich: „Es geht auch in den Betrieben darum, unsere demokratischen Werte zu verteidigen.“ Weiter meint sie, dass eine hohe Wahlbeteiligung das beste Mittel sei, um „rechtes Gedankengut“ erst gar nicht in die Betriebsräte kommen zu lassen. Weiter wörtlich: „Dass offenbar rechte und rechtsextreme Personen in den Betriebsräten an Einfluss gewinnen, ist besorgniserregend.“ In einem Artikel des „Manager-Magazins“ (www.manager-magazin.de/unternehmen/autoindustrie/ daimler-rechte-betriebsrats-liste-zentrum-automobil-legt-zu-a-1196839.html) wird vor dem Hintergrund einer Daimler-Betriebsratswahl von einem „Rechtsruck“ und einer als „rechtsradikal bezeichneten Liste“ gesprochen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der ehemaligen geschäftsführenden Bundesarbeitsministerin Katarina Barley? Falls ja, mit welcher Begründung?
Was ist aus Sicht der Bundesregierung „rechtes Gedankengut“?
Wie steht die Bundesregierung zu den Äußerungen der ehemaligen geschäftsführenden Bundesarbeitsministerin Katarina Barley hinsichtlich „rechter und rechtsextremer Personen in den Betriebsräten“ und der von der Bundesministerin als „besorgniserregend“ bezeichneten Entwicklung vor dem Hintergrund des am 27. Februar 2018 ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - Rn. 1-81) zur politischen Zurückhaltung von Bundesministern?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um ein angst- und denunziationsfreies Klima im Vorfeld von Kandidaturen zu Betriebsratswahlen zu gewährleisten?
Sind der Bundesregierung Umstände bekannt, bei denen „rechte und rechtsextreme Personen“ bei Wahlen zu Betriebsräten behindert wurden bzw. werden? Falls ja, welche Fälle sind das, und was hat die Bundesregierung dagegen unternommen, bzw. was beabsichtigt sie dagegen zu unternehmen?
Bewertet die Bundesregierung die in dem oben genannten Artikel des „Manager-Magazins“ beschriebene Entwicklung als besorgniserregend? Falls ja, weshalb? Falls nein, weshalb nicht?