Fremdbetreuung von Kindern durch Jugendämter in Deutschland
der Abgeordneten Nicole Höchst, Franziska Gminder, Jürgen Pohl, Mariana Iris Harder-Kühnel, Verena Hartmann, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In § 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch SGB VIII wird die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen geregelt.
Gründe für Inobhutnahme durch Jugendämter sind: Kinder und Jugendliche, die um Obhut bitten, wenn dringende Gefahr für Kind oder Jugendliche besteht, sowie unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland kommen. Die Zahl der Inobhutnahmen steigt kontinuierlich an.
Im Jahr 1996 wurden 26 155 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Im Jahr 2006 waren bereits 39 295 und 2016 mehr als 84 000 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen (www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kritik-an-immer-mehr-inobhutnahmen-durch-jugendamt-15202550.html). Auf Bundestagsdrucksache 18/11540 steht auf Seite 4 Abschnitt A Nummer I, dass die Zahl der unbegleiteten Jugendlichen seit 2014 und 2015 stark steigt. Dort wird die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen zum 30. Dezember 2016 bereits mit 49 786 angegeben.
Bereits 2009 übte die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Ursula von der Leyen Kritik an der Praxis der Inobhutnahme (www.welt.de/vermischtes/article3995696/Von-der-Leyen-mahnt-Jugendaemter-zu-Vorsicht.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Kinder und Jugendliche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Jugendämtern in Obhut genommen (bitte nach Jahren von 2012 bis 2017 und Dauer der Inobhutnahmen aufschlüsseln)?
Welche Hauptgründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ursächlich für die Inobhutnahme in der Zeit von 2012 bis 2017?
Wie schlüsselt sich die Gesamtzahl der unbegleiteten Minderjährigen, welche von Jugendämtern in Obhut genommen wurden, nach Herkunftsländern auf (bitte nach Jahren von 2012 bis 2017 aufschlüsseln)?
Welche strukturellen Probleme sieht die Bundesregierung zur Einschränkung nicht nachvollziehbarer Inobhutnahmen und Sorgerechtsentzügen, und wie bewertet sie diese?
Welche Maßnahmen zur Abhilfe sind seitens der Bundesregierung geplant?