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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsvisa aus dem Westbalkan im zweiten Halbjahr 2017

Auswirkungen der Westbalkanregelung auf Anzahl der Asylanträge; Antragstellungen auf Arbeitsvisa, Bearbeitungszeiten, Visaerteilungen, Personal in den Visastellen, Terminvergabe, Fallbeispiel Kosovo, Prüfung und Vorabzustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit, Zustimmungen nach Branchen und Bundesländer, Verletzung von Arbeitnehmerrechten, Arbeitsvisa für Roma<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/142222.03.2018

Arbeitsvisa aus dem Westbalkan im zweiten Halbjahr 2017

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 23. Oktober 2015 wurden im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes Albanien, Kosovo und Montenegro als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Asylsuchenden aus diesen Ländern wurde ab diesem Zeitpunkt per se „eine schlechte Bleibeperspektive“ unterstellt und ihre Abschiebungen erleichtert. Der Druck auf Asylsuchende aus diesen Ländern wurde auch dadurch erhöht, dass sie die Auflage erhielten, bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbleiben. Begleitet wurden diese restriktiven Maßnahmen im Asylrecht von einer Neuregelung der Arbeitsvisa insbesondere in Hinsicht auf Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina. Asylsuchende aus diesen Ländern, „die nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015 einen Asylantrag gestellt haben, sich am 24. Oktober 2015 gestattet, mit einer Duldung oder als Ausreisepflichtige im Bundesgebiet aufgehalten haben und unverzüglich ausreisen“ (Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 16. März 2016, Az. 5 B 684/16), haben demnach die Möglichkeit, ein solches Arbeitsvisum bei den deutschen Botschaften ihrer Herkunftsländer zu beantragen. Generell könnten die Staatsangehörigen oben genannter Länder nach der sogenannten Westbalkanregelung von 2016 bis 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erhalten, wenn sie diese bei den deutschen Botschaften in ihrem Herkunftsstaat beantragen (§ 26 der Beschäftigungsverordnung – BeschV), sofern ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit (BA) einer Arbeitsaufnahme zustimmt. Abgesehen von diesen Kriterien darf die Zustimmung nicht erteilt werden, wenn die Person in den letzten 24 Monaten vor der Antragstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/nahles-will-jaehrlich-20-000-westbalkan-buergern-arbeit-ermoeglichen-13785550.html; www.proasyl.de/hintergrund/asylpaket-i-in-kraft-ueberblickueber-die-ab-heute-geltenden-asylrechtlichen-aenderungen/).

In der Diskussion im Vorfeld der Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsländer und der Einführung der Westbalkanregelung war immer wieder Gegenstand der Debatte, dass der Großteil, das Bundesministerium des Innern sprach sogar von 92 Prozent der Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Serbien, Roma gewesen seien. Insgesamt haben demnach in der EU zwischen 2008 und 2016 über 200 000 Roma aus dem Westbalkan um Asyl ersucht (http://fluechtlingsforschung.net/roma-aus-dem-westlichen-balkan-ursachen-ihrer-flucht).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Inwiefern hat nach Auffassung der Bundesregierung die sogenannte Westbalkanregelung zum Sinken der Anzahl der Asylanträge aus Westbalkanstaaten von monatlich durchschnittlich 9 854 Asylerstanträgen im Jahr 2015 auf monatlich durchschnittlich 914 Asylerstanträge im Zeitraum Januar bis September 2017 beigetragen (www.iab-forum.de/westbalkanregelung-arbeit-stattasyl/), und welche weiteren Faktoren spielten dabei nach Auffassung der Bundesregierung eine Rolle?

2

Wie viele Anträge auf Arbeitsvisa aus den Westbalkanstaaten wurden in den letzten beiden Quartalen des Jahres 2017 gestellt (bitte nach Quartalen, Nationalitäten und Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?

3

Wie viele Anträge auf Arbeitsvisa aus den Westbalkanstaaten werden zum Stichtag 31. Dezember 2017 bearbeitet (bitte nach Vertretung aufschlüsseln)?

4

Wie viele Anträge auf Termine zur Visaerteilung aus den Westbalkanstaaten nach § 26 Absatz 2 BeschV wurden ab 1. Januar 2016 gestellt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

5

Wie hoch war die durchschnittliche, die minimale und die maximale Bearbeitungszeit eines Antrags auf ein Visum in den Westbalkanstaaten im Jahr 2017 (wenn möglich, bitte nach Auslandsvertretungen und Art des Visums aufschlüsseln)?

6

Wie viele Vorabzustimmungen der BA zur Arbeitsaufnahme im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung wurden seit dem 1. Juni 2017 erteilt bzw. abgelehnt (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)?

7

Wie viele Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Absatz 2 BeschV wurden 2017 für Staatsangehörige von Westbalkanstaaten erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

8

Wie viele Visa wurden für Staatsangehörige von Westbalkanstaaten 2017 insgesamt erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

9

Wie hat sich der Personalstand in den Visastellen der Botschaften in den Westbalkanstaaten im Jahr 2017 verändert (bitte nach einzelnen Vertretungen aufschlüsseln)?

10

Wie lange sind derzeit die durchschnittlichen Wartezeiten auf Termine an deutschen Auslandsvertretungen in den Westbalkanstaaten (bitte aufgeschlüsselt nach den deutschen Auslandsvertretungen einzeln aufführen)?

11

Wie viele Termine sind durchschnittlich zum Abschluss eines Visumverfahrens an den deutschen Vertretungen in den Westbalkanstaaten nötig?

12

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der durchschnittlichen Wartezeit in Visaverfahren in der Botschaft in Pristina von 13 Wochen (Stand: Januar 2017, vgl. Bundestagsdrucksache 18/11124) auf 32 Wochen (Stand: 1. August 2017, vgl. Bundestagsdrucksache 18/13540) vor allem auch im Kontext der bereits für das Jahr 2016 angekündigten Personalaufstockung um zwei Visaentscheiderstellen und neun lokal Beschäftigte (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13540)? Auf welche Bereiche bzw. in welchen Bereichen hat sich diese Personalaufstockung sonst noch ausgewirkt?

13

Inwiefern hält die Bundesregierung die Befristung der Zusage der BA auf sechs Monate angesichts der langen Wartezeiten an den Botschaften für angemessen, und plant die Bundesregierung in diesem Rahmen Anpassungen vorzunehmen, wenn ja, welche?

14

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Maßnahmen einzuleiten, um die Wartezeiten auf einen Termin für die Visumantragstellung in den Auslandsvertretungen zu verkürzen, und falls ja, welche?

15

Aus welchem Grund sind die Vorabzustimmungen der BA auf sechs Monate befristet, und inwiefern ist eine solche Befristung nach Auffassung der Bundesregierung angesichts von Wartezeiten auf Termine von über acht Monaten an deutschen Vertretungen in den Westbalkanstaaten angemessen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

16

Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, nach Ablauf der Vorabzustimmung zur Arbeitsaufnahme von den Westbalkanstaaten aus eine neue Vorabzustimmung oder deren Verlängerung bei der BA zu erhalten (www.iab-forum.de/westbalkanregelung-arbeit-statt-asyl/)?

17

Wie viele Zustimmungen und Ablehnungen zu Arbeitsvisa laut Beschäftigungsordnung der BA gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern und bundesweit (bitte quartalsweise angeben und wenn möglich nach den Kategorien „Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte“ unterscheiden, www.iab-forum.de/westbalkanregelung-arbeit-statt-asyl/)?

18

Wie erklärt sich die Bundesregierung die erhebliche Diskrepanz zwischen Zustimmungen der BA (57 886) und der Anzahl der Visa, die in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 nach Angaben der BA real erteilt wurden (19 994) (www.iab-forum.de/westbalkanregelung-arbeit-statt-asyl/)?

19

Für welche Branchen wurden Arbeitsvisa und Zustimmungen zu Arbeitsvisa laut Beschäftigungsordnung der BA für Antragstellerinnen und Antragsteller aus den Westbalkanstaaten erteilt (bitte wenn möglich nach Kenntnis der Bundesregierung auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Dauer der Arbeitsverhältnisse und vorzeitige Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen des Arbeitsvisums Westbalkan?

21

Wie viele Überprüfungen hat die BA bei Arbeitgebern im Zusammenhang mit dem Arbeitsvisum Westbalkan nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes vorgenommen, und in wie vielen Fällen sind welche Unregelmäßigkeiten festgestellt worden (bitte wenn möglich quartalsweise und branchenbezogen seit 2016 aufführen)?

22

Auf welche Weise werden Roma und andere Minderheiten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Westbalkanstaaten auf die Möglichkeiten legaler Arbeitsmigration hingewiesen?

23

Welche Rechtsverletzungen an Arbeitnehmerrechten sind der BA im Kontext der Westbalkanregelung bekannt geworden?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten von Schutzsuchenden, z. B. durch qualifizierte Beratung in sogenannten Transitzentren, die Vorbedingungen für die Inanspruchnahme der Westbalkanregelung zu erfüllen, insbesondere in Hinsicht auf die Möglichkeit, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden und eine Zusage von der BA zu erhalten?

25

Wie viele ehemalige Inhaberinnen und Inhaber des Arbeitsvisums Westbalkan sind ausreisepflichtig geworden, wie viele sind abgeschoben worden (bitte seit 1. Januar 2016 quartalsweise aufführen)?

26

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der Roma, die von Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Absatz 2 BeschV Gebrauch machen konnten?

27

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Hindernisse für Roma, von Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Absatz 2 BeschV Gebrauch zu machen, und welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen bzw. zieht sie daraus?

28

Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um Roma den Zugang zum Arbeitsvisum Westbalkan zu erleichtern?

Berlin, den 22. März 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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