Leistungen an Hinterbliebene von Bundeswehrsoldaten
der Abgeordneten René Springer, Jens Kestner, Gerold Otten, Jan Ralf Nolte und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr im Jahr 1992 sind bei diesen Missionen 109 Bundeswehrangehörige ums Leben gekommen. Allein während des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan sind seit 2001 56 deutsche Soldaten gefallen oder anderweitig ums Leben gekommen (https://bw2.link/CTg1a). Daraus haben sich Ansprüche der Hinterbliebenen auf Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz beziehungsweise dem Beamtenversorgungsgesetz ergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2001 bis 2017 an Hinterbliebene von Soldaten der Bundeswehr, die während eines Auslandseinsatzes ums Leben gekommen sind, Versorgungsleistungen gezahlt (bitte nach Berufssoldaten, Zeitsoldaten, Wehrdienstleistende aufschlüsseln und den Dienstgrad ausweisen)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2001 bis 2017 die jährlichen Summen der Versorgungsleistungen an Hinterbliebene von Soldaten der Bundeswehr, die während eines Auslandseinsatzes ums Leben gekommen sind (bitte jeweils für die Kategorien Witwengeld, Waisengeld und Sterbegeld ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Fällen der maximale gesetzlich festgelegte Anspruch, der den Hinterbliebenen der Betroffenen nach deren Dienstzeit und Dienstgrad zugestanden hätte, und wie hoch waren in diesen Fällen die tatsächlich geleisteten Zahlungen (bitte tabellarische Gegenüberstellung)?
Welche Gründe sind gegebenenfalls verantwortlich für Differenzen zwischen den gesetzlich festgelegten Ansprüchen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen (bitte nach Typen bzw. Vorfallshäufigkeit aufschlüsseln)?