Zeitungszusteller in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Koalitionsvertrag
der Abgeordneten Martin Reichardt, Frank Pasemann, Matthias Büttner, Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Presse war zu entnehmen, dass die neue Regierung laut Koalitionsvertrag „zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte“ beabsichtigt, Zeitungszustellern, die in Minijobs arbeiten, den Betrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022 von 15 Prozent auf 5 Prozent abzusenken (www.tagesschau.de/inland/renten-zeitungszusteller-101.html, www. rubikon.news/artikel/raffgierige-zeitungsboten).
In den zurückliegenden drei Jahren hat die Große Koalition – abweichend vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn – eine geringere Bezahlung der Zeitungszusteller um 25, 17 bzw. 4 Prozent zugelassen (https://aktuelle-sozialpolitik. blogspot.de/2018/02/die-zeitungsverleger-und-der-erfolgreiche-lobbyismus.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Einsparungen der Zeitungsverleger sich auf 50 Mio. Euro jährlich summieren?
Falls nein, wie hoch ist der exakte Betrag?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass von dieser Maßnahme 140 000 Zeitungszusteller betroffen sind?
Falls nein, wie hoch ist die exakte Anzahl?
In welcher Höhe profitieren von dieser Maßnahme nach Kenntnis der Bundesregierung die Großverlage Springer, Burda, WAZ-Gruppe und Bertelsmann?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die zu erwartenden verminderten Rentenansprüche der betroffenen Zeitungszusteller durch steuerfinanzierte Zusatzzahlungen auszugleichen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen benachteiligten Personenkreis nachträglich zu entschädigen?
Falls nein, soll wenigstens der aus der Regelung hervorgehende verminderte Rentenanspruch ausgeglichen werden?