Einstellungs- und Ausbildungspraxis im Polizeidienst bei der Bundespolizei und sonstigen Bundespolizeibehörden
der Abgeordneten Martin Hess, Lars Herrmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/895)
Die ergänzenden Nachfragen sind erforderlich, da die vorliegenden Antworten diesbezüglich nicht hinreichend aufgefächert sind und eine weitere Aufhellung im Wege der Beantwortung von wenigen Ergänzungsfragen rasch leistbar erscheint.
Soweit in der bisherigen Frage 3d die Leistungsbeurteilungen beantwortet wurden, stellt sich die Frage, ob dies auch bezüglich der diesen vorgeschalteten Leistungsfeststellungen während der Ausbildung zutrifft.
Im Anschluss an die Antwort zu Frage 7 stellt sich ergänzend die Frage, inwieweit die Bundespolizei speziell im neuen Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei in Bamberg der veränderten Ausbildungssituation durch qualifiziertes Personal entgegentreten kann, insbesondere, ob dies noch Polizeifachlehrer leisten können oder ob hierfür nicht auf noch höher qualifizierte Lehrkräfte zurückgegriffen werden muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Zur vormaligen Frage 3d ergänzend: Gilt dies auch für die vorherigen Leistungsfeststellungen oder werden Mängel hierbei durch die sog. interkulturelle Kompetenz ausgeglichen (bitte wiederum nach den benannten Behörden aufschlüsseln)?
Zur vormaligen Frage 7 ergänzend: Hat insbesondere die Bundespolizei ausreichend fachlich qualifiziertes und geschultes Ausbildungspersonal, wie beispielsweise Psychologen oder Soziologen, in den neuen Aus- und Fortbildungszentren (konkret Bamberg) eingestellt, um diesem Phänomen entgegenzuwirken?