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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Funktürme als technische Baudenkmäler

Öffnung unter Denkmalschutz stehender Funktürme bzw. Fernsehtürme im Besitz der Deutschen Telekom für den Besucherverkehr

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.02.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/51425. 01. 2010

Funktürme als technische Baudenkmäler

der Abgeordneten Katja Kipping, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, Dr. Barbara Höll, Sabine Leidig, Michael Leutert, Thomas Lutze, Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Viele Funk- und Fernsehtürme in Deutschland, die sich im Besitz der Deutschen Telekom AG befinden, sind außer Betrieb und stehen unter Denkmalschutz. Allerdings werden sie derzeit überhaupt nicht genutzt und sind damit in ihrer Bausubstanz gefährdet. Eine Möglichkeit wäre, diese als technische Baudenkmäler dem Besucherverkehr zu öffnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche der unter Denkmalschutz stehenden Funk- bzw. Fernsehtürme, die sich im Besitz der Deutschen Telekom AG befinden, sind für den Besucherverkehr nutzbar, welche davon sind barrierefrei, und welche sind derzeit auch für Besucherinnen und Besucher zugänglich?

2

Welche der unter Denkmalschutz stehenden Funk- bzw. Fernsehtürme, die sich im Besitz der Deutschen Telekom AG befinden, sind aus brandschutztechnischen oder anderen sicherheitstechnischen Gründen für den Besucherverkehr gesperrt und damit nicht als Ausflugsziel nutzbar (bitte Auflistung der jeweiligen Gründe)?

3

Wie bewertet die Bundesregierung als Hauptaktionär der Deutschen Telekom AG den Vorschlag, jährlich je Telekom-Aktie auf einen Cent Gewinnausschüttung zu verzichten, um mit den Geldern der einbehaltenen Gewinnausschüttung die unter Denkmalschutz stehenden Funktürme sicherheitstechnisch für den Besucherverkehr auszurüsten?

4

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die unter Denkmalschutz stehenden, gegenwärtig geschlossenen Funk- bzw. Fernsehtürme als technische Baudenkmäler wieder dem Besucherverkehr zugänglich gemacht werden können?

5

Wird sich die Bundesregierung als Hauptaktionär auf der nächsten Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG in irgendeiner Weise für die Wiedernutzbarmachung der gegenwärtig für den Besucherverkehr gesperrten Funkbzw. Fernsehtürme einsetzen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

6

Wie wird sich die Bundesregierung als Hauptaktionär der Deutschen Telekom AG für die Schaffung von Barrierefreiheit bei der Nutzung der Funk- bzw. Fernsehtürme einsetzen?

Berlin, den 25. Januar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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