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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verbindungen zwischen Organisierter Kriminalität und privaten Sicherheitsunternehmen in Deutschland

Kenntnisstand, Überprüfung der Zuverlässigkeit privater Sicherheitsunternehmen mit Aufgaben in hochsensiblen Bereichen, Einfluss der Organisierten Kriminalität im Bereich "Türstehertätigkeit", Ausweitung der Zuständigkeiten des BfV auf die Bekämpfung Organisierter Kriminalität<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/158610.04.2018

Verbindungen zwischen Organisierter Kriminalität und privaten Sicherheitsunternehmen in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Lars Herrmann, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Organisierte Kriminalität ist in Deutschland in zunehmendem Maße mit privaten Sicherheitsunternehmen verbunden, woraus nach Auffassung der Fragesteller eine ernsthafte Gefährdung der inneren Sicherheit erwachsen kann. So breiten sich in Deutschland nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 11. März 2018 tschetschenische kriminelle Banden immer weiter aus und investieren ihre Gewinne aus kriminellen Geschäften zunehmend in legale Unternehmen. „Tschetschenen“, so die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, „sind vor allem in Sicherheits- und Wachschutzfirmen vertreten“ (vgl. www.faz.net/aktuell/ politik/inland/tschetschenische-kriminelle-banden-breiten-sich-aus-15488845.html).

Nach einem Bericht des „FOCUS“ vom 16. Dezember 2015 gibt es auch enge Verbindungen zwischen kriminellen arabischen Familienclans und privaten Sicherheitsunternehmen. Der Artikel zitiert den Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft Berlin, Bodo Pfalzgraf, dahingehend, dass „die Clans außerdem Geld damit [verdienen], dass sie ganz legal den Sicherheitsdienst für Flüchtlingsunterkünfte stellen“ (vgl. www.focus.de/politik/deutschland/kriminelle-gross familien-duisburg-bremen-berlin-in-diesen-deutschen-staedten-treiben-clans-ihr- unwesen_id_5156732.html).

Bereits 2008 berichtete der Chef des Berliner Landeskriminalamts, Peter-Michael Haeberer, dass kriminelle Rockerbanden eigene Sicherheitsunternehmen gründen (vgl. www.berliner-zeitung.de/13-grosse- clubsin-berlin-rocker-gruendeten-eigene-sicherheitsfirmen-15722178).

Einen besonderen Schnittpunkt zwischen Organisierter Kriminalität und Sicherheitsunternehmen bildet die Türsteherszene. Nach einem Bericht der Zeitung „DER TAGESSPIEGEL“ würden „Großfamilien und Rockerbanden darum kämpfen, in Clubs den Türsteher zu stellen, weil schließlich gilt: Wer am Eingang steht, entscheidet, welche Geschäfte drinnen gemacht werden. Zum Beispiel, wer dort Drogen verkauft.“ Im gleichen Artikel berichtet die Zeitung über eine Gesetzeslücke, die es ermöglicht, dass im Wege einer Direktanstellung mehrfach verurteilte Gewaltverbrecher als Türsteher für Berliner Clubs tätig sein können.

Bereits 2005 hat sich das Berliner Landeskriminalamt nach Angaben des Artikels diesbezüglich an das Bundeskriminalamt, Abteilung Rechtstatsachensammel- und auswertestelle, gewandt, worauf jedoch keine Reaktion erfolgt sein soll (vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/luecke-im-gesetz-warum-duerfen-berliner-clubs-kri minelle-tuersteher-anstellen/19598788.html).

Diese Entwicklung kann nach Auffassung der Fragesteller die innere Sicherheit auch deshalb zunehmend gefährden, da private Sicherheitsunternehmen immer bedeutsamere Aufgaben für die Sicherheit und Ordnung in Deutschland übernehmen – insbesondere bei der Bundeswehr, bei Polizeibehörden, im Bereich der Luftsicherheit, der kerntechnischen Anlagen und der Asylanten-Unterbringung.

Der beständig wachsende Aufgabenumfang der privaten Sicherheitsunternehmen hat zu einer enormen Zunahme ihrer Mitarbeiteranzahl geführt. Im Jahr 2016 lag diese bei 265 000 und kam damit der Gesamtzahl an Polizisten in Deutschland nahe, die 2016 bei 274 441 lag (vgl. www.handelsblatt.com/my/unternehmen/ mittelstand/sicherheitsbranche-security-diensten-gehen-die-mitarbeiter-aus/20908066. html und www.welt.de/politik/deutschland/article170625072/ Zahl-der-Polizisten- erreicht-neuen-Hoechststand.html). Die innere Sicherheit liegt damit personell nur noch zur Hälfe in der Hand des Staates.

Trotz dieser zunehmenden Bedeutung von privaten Sicherheitsunternehmen für die Sicherheit des Bundes und der Länder und der nachgewiesenen Verbindung der Organisierten Kriminalität zu einigen Sicherheitsunternehmen befasst sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mit dem Bereich der Organisierten Kriminalität (vgl. Verfassungsschutzbericht 2016).

Demgegenüber gehört in einigen Bundesländern die Beobachtung der Organisierten Kriminalität zum Tätigkeitsbereich ihrer Landesämter für Verfassungsschutz, so etwa in Hessen (vgl. https://lfv.hessen.de/weitere-aufgabenfelder) oder in Bayern (vgl. www.verfassungs schutz.bayern.de/weitere_aufgaben/index. html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen zwischen Organisierter Kriminalität und privaten Sicherheitsunternehmen?

2

Werden private Sicherheitsunternehmen, die in hochsensiblen Bereichen tätig sind – beispielsweise für Sicherheitsdienste bei der Bundeswehr, bei der Luftsicherheit und bei kerntechnischen Anlagen – auf mögliche Verbindungen mit der Organisierten Kriminalität (kriminelle Familienclans, Rockerbanden) untersucht, bevor Aufträge an sie vergeben werden?

3

Ist der Bundesregierung der Einfluss der Organisierten Kriminalität im Bereich der Türstehertätigkeit in Clubs in Deutschland bekannt, und falls ja, was hat sie bisher unternommen, um diesen Einfluss einzudämmen?

4

Befürwortet die Bundesregierung die Ausweitung der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, und falls nein, warum nicht?

Berlin, den 6. April 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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