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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen vor dem Hintergrund des türkischen Krieges gegen Afrin

Rekrutierung von Bewohnern von Flüchtlingslagern für in Syrien kämpfende Milizen, Entlohnung, Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des türkischen Militäreinsatzes (&quot;Operation Olivenzweig&quot;), Siedlungspolitik der türkischen Regierung, Situation von Binnenflüchtlingen aus der Region Afrin, Unterstützungsmaßnahmen, völkerrechtliche Bewertung der Militäroperation, Verwendung von EU-Geldern durch die Türkei, Entwicklung der Bevölkerungszusammensetzung in der Region Afrin, Einzelfragen zu Tätigkeiten des mit Bundesmitteln geförderten Kurdischen Nationalrats (ENKS), Projektförderung in der Region Afrin seit 2012<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/165116.04.2018

EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen vor dem Hintergrund des türkischen Krieges gegen Afrin

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Sevim Dağdelen, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem im Januar 2018 begonnenen Angriffskrieg der Türkei auf die mehrheitlich von Kurdinnen und Kurden bewohnte Region Afrin in Nordsyrien hat die türkische Flüchtlingspolitik eine neue Dimension angenommen. Die türkische Armee hat gemeinsam mit dschihadistischen und rechtsextremen Milizen, die unter dem Dach der sogenannten Freien Syrischen Armee (FSA) agieren (www.tagesschau.de/ausland/freie-syrische-armee-101.html), den selbstverwalteten Kanton überfallen und die Zivilbevölkerung in großen Teilen sowohl aus Afrin-Stadt, als auch aus verschiedenen Landkreisen vertrieben. Zurzeit befinden sich etwa 250 000 Menschen aus Afrin als Binnenvertriebene auf der Flucht. Hier zeichnet sich eine humanitäre Katastrophe ab, insbesondere da viele Flüchtlinge in Wüstengebiete der an Afrin angrenzenden Region Shehba geflohen sind (www.welt.de/newsticker/news1/article174668395/Fluechtlinge-Tuerkische-Armee-erobert-nordsyrische-Stadt-Afrin.html). Es existieren Berichte, wonach die Türkei Bewohnerinnen und Bewohner von Flüchtlingslagern in der Türkei und den von von ihr kommandierten sog. FSA-Milizen besetzten Teilen des Kantons Afrin umsiedelt, um die demographische Zusammensetzung der Region zu ändern. Dabei würden nicht nur Flüchtlinge aus anderen Regionen Syriens dort angesiedelt, sondern auch Flüchtlinge aus Afghanistan und anderen Ländern (http://t24.com.tr/haber/multecilerin-afrine-tasinmasi-kurt-yogunluklu-bir-bolgenin-demografisinidegistirme-niyetidir,574262). So liegen Berichte vor, dass turkstämmige Flüchtlinge aus Zentralasien aus der kurdischen Stadt Van in der Türkei in Bussen nach Afrin gebracht werden sollten (https://anfturkce.net/kurdistan/van-daki-muelteciler-efrin-e-goenderiliyor-104863). Weiterhin berichten auch dem türkischen Staat nahestehende Publikationen immer wieder, dass sich Flüchtlinge aus Lagern in der Türkei „freiwillig“ zum Kampf an der Seite der türkischen Armee gegen Afrin beteiligen (www.mynet.com/haber/guncel/suriyeli-multeciler-askerlik-subesineakin-etti-3643571-1). Diese Meldungen legen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Vermutung nahe, dass die türkische Regierung oder mit ihr verbündete Milizen aktiv in Flüchtlingslagern in der Türkei oder den von der türkischen Armee kontrollierten Regionen Nordsyriens FSA-Kämpfer rekrutieren. Hier wirft sich die Frage auf, inwiefern dies auch in solchen Lagern geschieht, die aus EU-Mitteln gefördert werden. Mustafa Sejari, Gründungsmitglied der dschihadistischen Kampfgruppe Jaysh al-Watani, hat eine seinen Angaben nach mit der Türkei getroffene Vereinbarung veröffentlicht, wonach die im Afrin-Krieg kämpfenden FSA-Milizionäre, Angehörige und Hinterbliebene der Gefallenen mit türkischer Staatsbürgerschaft Wohnungen und Geldbeträge erhielten (https://twitter.com/MustafaSejari/status/973319324294373377). Die Vertreibungen und Umsiedlungen im Rahmen der „Operation Olivenzweig“ wecken Befürchtungen, dass Schutzsuchende aus der Türkei für „ethnische Säuberungen“ und demographische Veränderungen missbraucht werden (www.deutschlandfunk.de/millitaerangriffe-in-afrin-was-die-tuerkei-dort-vorhat-ist.694.de.html?dram:article_id=411482). So hatte der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdoğan angekündigt, Afrin mit der „Operation Olivenzweig“ seinen vermeintlich „wahren Besitzern“ zurückzugeben (www.ahaber.com.tr/gundem/2018/03/09/cumhurbaskanierdogan-afrini-gercek-sahiplerine-birakacagiz). Der Nachrichtenseite Ezidipress liegen Augenzeugenberichte aus Afrin vor, in denen geschildert wird, wie türkeitreue Milizionäre gezielt Häuser von Jesidinnen und Jesiden suchen und plündern. Mindestens 15 000 Jesidinnen und Jesiden aus Afrin befinden sich auf der Flucht vor der „Operation Olivenzweig“ (www.ezidipress.com/blog/zeigt-uns-die-haeuserder-eziden-wie-von-der-tuerkei-unterstuetzte-islamisten-jagd-auf-minderheitenin-afrin-machen/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Bewohnerinnen und Bewohner von Flüchtlingslagern in der Türkei oder den von der türkischen Armee kontrollierten Regionen in Nordsyrien, die sich der Freien Syrischen Armee (FSA) bei der „Operation Olivenzweig“ angeschlossen haben?

1

Aus welchen Flüchtlingslagern liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Rekrutierungen oder Beitritte zu welchen Milizen der „Operation Olivenzweig“ vor?

1

Welchen Kampftruppen im Einzelnen schließen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Bewohner aus Flüchtlingslagern in der Türkei oder von der türkischen Armee kontrollierten Regionen in Nordsyrien an?

1

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die mit der Türkei verbündeten FSA-Gruppen, ihre politische Ausrichtung und mögliche Beteiligung an Kriegsverbrechen und ihre Anbindung an die Kommandostruktur der türkischen Armee?

1

Wie und mit welchen möglichen Versprechungen oder Zusagen von Seiten der Türkei oder der jeweiligen Kampfverbände der FSA werden Bewohner von Flüchtlingslagern nach Kenntnis der Bundesregierung rekrutiert?

1

Welche generellen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Rekrutierung von Bewohnern von Flüchtlingslagern für in Syrien kämpfende Milizen?

1

Aus welchen Flüchtlingsgruppen welcher nationalen, regionalen, ethnischen und religiösen sowie politischen Herkunft setzen sich diese Milizen nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen?

2

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Umgang der an der „Operation Olivenzweig“ beteiligten sog. FSA-Milizen mit der Zivilbevölkerung, insbesondere mit nichtsunnitischen oder nichtislamischen Bevölkerungsgruppen?

3

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der „Operation Olivenzweig“?

4

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entlohnung und Entschädigung von Mitgliedern der FSA-Milizen, die an der „Operation Olivenzweig“ teilnehmen, oder deren Angehörigen, auch im Falle ihres Todes, insbesondere in Hinsicht auf die Vergabe der türkischen Staatsbürgerschaft?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne und Ankündigungen der türkischen Regierung, in der Türkei aufhältige Flüchtlinge in Nordsyrien und insbesondere in Afrin anzusiedeln?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne der Türkei, auch Familien mit Kindern, die in Flüchtlingslagern in der Türkei Zuflucht gesucht hatten, in der Region Afrin anzusiedeln?

7

Auf welche Weise werden Mitglieder für FSA-Milizen der „Operation Olivenzweig“ im Allgemeinen rekrutiert, und hat die Bundesregierung Kenntnis über Aktivitäten dieser Gruppen in Deutschland und Europa (bitte hier auch auf Propaganda, Organisierungs- und Rekrutierungsaktivitäten eingehen)?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Binnenflüchtlingen aus der Region Afrin in Nordsyrien bezüglich Anzahl, Unterbringung und Versorgungslage, und welche humanitären Hilfsprogramme unterstützt sie diesbezüglich?

9

Inwiefern hat sich die Bundesregierung um Zugang und humanitäre Unterstützung für die vor den Angriffen der Türkei fliehenden Menschen in Nordsyrien eingesetzt?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage von Binnenflüchtlingen in Flüchtlingslagern der Region Afrin, wie dem Rubar-Flüchtlingslager (https://anfturkce.net/guncel/erdogan-in-cocuklarla-oeluem-sovu-peki-ya-efrin-103839)?

11

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Zweifeln der Wissenschaftlichen Dienste an der völkerrechtlichen Rechtmäßigkeit des Angriffes und der Besetzung von Afrin durch die türkische Armee, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.bundestag.de/blob/546854/07106ad6d7fc869307c6c7495eda3923/wd-2-023-18-pdf-data.pdf)?

12

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Unterstützungsleistungen der EU im Rahmen des EU-Flüchtlingsabkommens von der Türkei für eine Siedlungspolitik oder den Aufbau von Flüchtlingslagern auf nordsyrischem Territorium verwendet werden?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber ob, die staatliche türkische Katastrophenhilfeorganisation AFAD an der Vorbereitung von Flüchtlingslagern oder Unterbringungen in der Region Afrin durch die Türkei beteiligt ist?

12

An welche staatlichen und nichtstaatlichen Akteure fließen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Rahmen des EU-Türkeiabkommens vereinbarten Zahlungen?

13

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Bombardierung des Avrin-Krankenhaus in Afrin durch türkische Kampfflugzeuge, und inwiefern hat sie diesen Angriff schon auf NATO-Ebene oder in Gesprächen mit der Türkei zur Sprache gebracht (www.zeit.de/politik/ausland/2018-03/syrien-afrin-krankenhaus)?

14

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung der ethnischen und konfessionellen Zusammensetzung der Region Afrin vor 2011, im Jahr 2017 und aktuell?

15

Welche Verbindung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Azadî-Brigade mit dem aus Bundesmitteln geförderten Kurdischen Nationalrat (ENKS) (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11843), und ist diese oder eine andere mit dem ENKS verbundene Miliz nach Kenntnis der Bundesregierung am Angriff auf Afrin beteiligt gewesen (www.7sabah.com.tr/haber/1006/seyh-maksutta-kurt-sivilleri-kim-katlediliyor/)?

16

Welche Bundesmittel flossen im Jahr 2017 in welchem Kontext an welche Projekte des ENKS, und welche Ausgaben sind diesbezüglich für das laufende Jahr getätigt worden beziehungsweise geplant, und von welchen Personen oder Institutionen wurden diese Mittel bei welchen Stellen und zu welchem Zweck beantragt?

17

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den in der Stadt Antep gegründeten „Afrin-Lokalrat“ (http://www.haberturk.com/afrin-yerel-kent-meclisi-kuruldu-1881369)?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Verbindungen des „Afrin Lokalrats“ zum ENKS?

17

Hat die Bundesregierung Kontakte zu einzelnen Mitgliedern dieses Rates auch vor dessen Gründung aufgenommen, wenn ja, mit welchen und zu welchem Ziel?

17

Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Projekte von heutigen Mitgliedern des Exilrates gefördert, falls ja, um welche Projekte welcher Personen handelt es sich?

17

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung des Rates (Parteien, Personen)?

17

Hat die Bundesregierung oder ihre Vertreter direkte oder indirekte Gespräche mit dem heutigen Sprecher des „Lokalrates Afrin“ Haşan Şindi geführt, falls ja, wann, wo und welchen Inhalts waren diese Gespräche?

17

Plant die Bundesregierung, Kontakt mit Vertretern dieses „Lokalrats“ aufzunehmen?

18

Welche Projekte des „Europäischen Zentrums für Kurdische Studien“ (EZKS) hat die Bundesregierung 2017 gefördert und fördert sie, bzw. plant sie 2018 zu fördern?

19

Welche humanitären, politischen oder sozialen Projekte sind in der Region Afrin ab 2012 von der Bundesregierung bislang unterstützt worden, und falls keine Projekte unterstützt wurden, warum nicht?

Berlin, den 9. April 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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