Der Kosovo und die EU-Erweiterungsperspektive
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 6. Februar dieses Jahres gab die EU-Kommission bekannt, der Kosovo habe nunmehr die Möglichkeit, durch die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zwischen der Europäischen Union und dem Kosovo nachhaltige Fortschritte zu erzielen und kann, sofern es die objektiven Umstände erlauben, auf seinem Weg in die EU vorankommen (https://ec.europa.eu/germany/news/20180206-westbalkan-strategie_de). Dieses Abkommen trat am 1. April 2016 in Kraft. Mit dem SAA werden vertragliche Beziehungen mit gegenseitigen Rechten und Pflichten geschaffen, die sich über ein breites Spektrum von Bereichen erstrecken. Das SAA soll zur Umsetzung von „Reformen“ beitragen und dem Kosovo eine stärkere Annäherung an Europa erleichtern (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1184_de.htm). Es soll der Verbesserung der Unabhängigkeit von Medien und Justiz, der Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene und des organisierten Verbrechen dienen. Um den Kosovo an die EU heranzuführen, sollen bis 2020 mehrere Hundert Millionen Euro fließen, obwohl die Republik von fünf EU-Staaten nicht anerkannt und noch kein offizieller Beitrittskandidat ist (www.welt.de/politik/deutschland/article164638965/Araber-predigen- und-finanzieren-Islamismus-im-Kosovo.html). Mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess will die Europäische Union die „Fortschritte des Kosovo auf seinem Weg in die Europäische Union weiter unterstützen“, wobei für den Kosovo zur Unterstützung der „erforderlichen Reformen“ im Zeitraum 2014 bis 2020 Heranführungshilfen (Instrument for Pre-Accession Assistance – IPA) in Höhe von 645,5 Mio. Euro vorgesehen sind (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1184_de.htm). Seit dem Krieg gegen Jugoslawien 1999 hat die EU den Kosovo mit 5 bis 6 Mrd. Euro bezuschusst (Bundestagsdrucksache 18/12347).
Die „Heuchelei floriert besser als die Wirtschaft“, so SZ-Kolumnistin Franziska Augstein mit Blick auf das Agieren des Westens im Kosovo (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/augsteins-welt-geschmiertes-kosovo-1.3117301). Das Pro-Kopf-Einkommen lag 2015 nach Angaben der Weltbank bei 4 000 US-Dollar, das Bruttoinlandsprodukt insgesamt bei etwa 5,5 Mrd. Euro und der Kosovo bleibt damit das ärmste Land auf dem Balkan […] Der Lebensstandard nach dem Index der menschlichen Entwicklung (HDI) entspricht dem Nordkoreas (www.unescap.org/sites/default/files/wp-09-02.pdf; www.ks.undp.org/content/kosovo/en/home/countryinfo/). Nach offiziellen Angaben liegt die Arbeitslosigkeit bei über 35 Prozent, bei Jugendlichen sogar noch deutlich höher (www.pristina.diplo.de/Vertretung/pristina/de/05/01-Wirtschaft/01-WiUebersicht/__wirtschafts_C3_bersicht-kosovo.html). Die Bevölkerung ist verarmt, die Arbeitslosigkeit gewaltig. Eine Arte-Dokumentation bezeichnet die ambitionierten Pläne der „internationalen Gemeinschaft“ in ihren „Protektoraten“ auf dem Balkan als unrühmlich gescheitert (www.youtube.com/watch?v=gM8wPOa01Tk).
Seit Januar 2012 führt die EU mit dem Kosovo einen sogenannten Visa-Dialog; im Rahmen dieses mehrjährigen Prozesses soll der Kosovo die innerstaatlichen Bedingungen für die Aufhebung der Visapflicht für touristische Reisen kosovarischer Bürgerinnen und Bürger in den Schengen-Raum schaffen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/erweiterung-nachbarschaft/kosovo/252526).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hoch waren bislang nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Finanzhilfen aus der EU für den Kosovo (sog. Vorbeitrittshilfen IPA I bzw. IPA II) (bitte nach Jahren und danach, wie viel Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten im Einzelnen jeweils beisteuern, aufschlüsseln)?
In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Finanzhilfen aus der EU für den Kosovo (sog. Vorbeitrittshilfen IPA I bzw. IPA II) bis 2020 geplant (bitte nach Jahren und danach, wie viel Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten im Einzelnen jeweils beisteuern, aufschlüsseln)?
Welche konkreten Maßnahmen bzw. Projekte sind in welcher Höhe nach Kenntnis der Bundesregierung über die Verwendung der Mittel von IPA I und II für den Ausbau des Rechtsstaats und die Sicherung der Menschenrechte finanziert worden (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verhandlungen insbesondere mit den fünf EU-Mitgliedstaaten (Rumänien, Griechenland, Spanien, Zypern und die Slowakei), die den Kosovo nicht völkerrechtlich anerkannt haben und der Aufhebung der Visapflicht entgegenstehen, weil die von den aktuellen kosovarischen Behörden ausgestellten Reisepässe nicht gültig sind und man mit einem kosovarischen Reisepass nicht einreisen kann wie im Fall Spaniens (www.exteriores.gob.es/Consulados/HAMBURGO/de/InfoAus/Paginas/Einreisebestimmungen.aspx)?
Welche Kriterien bzw. Bedingungen stehen nach wie vor der Aufhebung der Visapflicht für den Kosovo entgegen, um alle technischen und politischen Bedingungen für die Visafreiheit zu erfüllen (bitte auflisten)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die Regierungen von Suriname und Guinea-Bissau die Anerkennung des Kosovo widerrufen haben (https://amerika21.de/2017/11/190435/surinam-grossbritannien-kosovo-2017)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Guinea-Bissau die Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo nicht vollzogen hat, wie dessen Premierminister des Landes bei seinem Besuch in Serbien im November 2017 verkündete (www.b92.net/eng/news/politics.php?yyyy=2017&mm=11&dd=22&nav_id=102857)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die einmal diplomatisch vollzogene Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo zurückgezogen werden kann?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Art der Mitteilung des Protests, welche die Regierung des Vereinigten Königreichs an die Regierung Surinames wegen der Nichtanerkennung der kosovarischen Unabhängigkeit geschickt hat (www.b92.net/eng/news/politics.php?yyyy=2017&mm=11&dd=20&nav_id=102836)?
Hat die Bundesregierung auch eine Mitteilung an die Regierung Surinames wegen der Nichtanerkennung der kosovarischen Unabhängigkeit geschickt (www.b92.net/eng/news/politics.php?yyyy=2017&mm=11&dd=20&nav_id=102836)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Dialog zwischen Belgrad und Pristina bzw. Serbien und dem Kosovo nur sinnvoll ist, wenn am Ende die Anerkennung der Unabhängigkeit Serbiens steht (www.dw.com/sr/dijalog-ima-smisla-samo-uz-priznanje/a-41551232)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Bildung eines serbischen Gemeindeverbandes im Kosovo vor dem Hintergrund, dass das Verfassungsgericht in Pristina interveniert hat (www.derbund.ch/ausland/europa/Ploetzlich-hilft-der-Feind/story/12150808) und dessen Etablierung nach dem im April 2013 unterzeichneten EU-Abkommen nicht verfassungskonform sei (www.berliner-zeitung.de/politik/reportage-aus-dem-kosovodie-letzten-serben-in-sued-mitrovica--25780084)?
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Justizvereinbarung im Rahmen des Normalisierungsdialogs Belgrad – Pristina bereits umgesetzt, und wenn nicht, wann soll dies nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen?
Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Ratifizierung des Grenzabkommens zwischen dem Kosovo und Montenegro die Voraussetzungen erfüllt, wie sie im Vierten Bericht über die Fortschritte des Kosovo bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung vom 4. Mai 2016 (COM (2016) 276 final) von der Europäischen Kommission bezüglich der festgestellten Erfüllung der Erfordernisse seines Fahrplans zur Visaliberalisierung („Roadmap“) gefordert wurden (Bundestagsdrucksache 18/9326)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob zur Ratifizierung des Grenzdemarkationsabkommens mit Montenegro zwei Annexe mit dem Zusatz, dass diese der Orientierung der Abgeordneten dienen würden, dem Abkommen beigefügt wurden, und wenn solche Annexe beigefügt wurden, welchen Inhalts diese sind?
Liegt der Bundesregierung inzwischen eine aktuelle schriftliche Bestandsaufnahme über die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Korruption im Kosovo vor (Bundestagsdrucksache 18/9326), und wenn ja, was sind die zentralen Aussagen darin?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Spanien, Rumänien und Zypern an dem für den 17. Mai 2018 in Sofia geplanten EU-Westbalkangipfel nur teilnehmen, wenn der Kosovo dort nicht als vollwertiger Staat auftritt (dpa vom 4. April 2018)?