Herdenschutz als agrarpolitische Aufgabe
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Kerstin Kassner, Jan Korte, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Thomas Nord, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Wolf breitet sich in immer mehr Bundesländern (Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, und Thüringen) aus und die Bestände wachsen nach wie vor und länderübergreifend. Nachweisliche Wolfsrisse bei Nutztieren erhöhen das gesellschaftliche Konfliktpotenzial zwischen unterschiedlichen Interessengruppen, insbesondere in den Bereichen Naturschutz, Jagd und Weidetierhaltung.
Es ist unbestrittene Meinung unter Expertinnen und Experten, dass ein effizienter präventiv wirkender Herdenschutz Voraussetzung für gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes und Grundlage des Interessenausgleichs zwischen Weidetierhaltung, Jagd und Naturschutz ist. Den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern geht es vorrangig um einen wirksamen und angemessenen Schutz ihrer Tiere vor Übergriffen und erst in zweiter Linie um den Ausgleich eventueller materieller Verluste durch Wolfsrisse.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist zuständig für die Weidetierhaltung, einschließlich Tierschutz. Daraus abzuleiten ist auch die Zuständigkeit für die Erarbeitung von Lösungen für einen effektiven präventiven Herdenschutz. Die Umsetzung und Sicherung des hohen internationalen Schutzstatus des Wolfes („streng geschützt“ nach Berner Konvention (Anhang II) und nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Anhang 2)) wird jedoch nur mit gesellschaftlicher Akzeptanz erfolgreich gelingen. Dazu gehört neben der Unterstützung der Weidetierhaltung auch eine kontinuierliche Information und Aufklärung der Bevölkerung.
Die Fraktion DIE LINKE. hat in den vergangenen Jahren immer wieder in parlamentarischen Anträgen gefordert, dass die Bundesregierung mehr Verantwortung bei der politischen Rahmensetzung für die Rückkehr des Wolfes übernimmt. Das heißt für das Landwirtschaftsressort, beim Herdenschutz die Empfehlungen aus der Wissenschaft zu bewerten und umzusetzen, wie beispielsweise die Entwicklung bundeseinheitlicher Kriterien und Standards für den Herdenschutz, die Stärkung und den raschen Transfer von aktuellen Ergebnissen der Wildforschung sowie von Wissen und praktischen Erfahrungen zur Verhaltensanpassung des Wolfes an die dicht besiedelte Kulturlandschaft. Der diesbezügliche Handlungsbedarf wurde schon im Dezember 2016 in der Fachpresse (Agra-Europe, 15. Dezember 2016: „Bundespolitiker betonen Handlungsbedarf in Sachen Herdenschutz“) selbst aus den Reihen der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag in Auswertung eines Fachgesprächs im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft vom 14. Dezember 2016 anerkannt.
Einige Bundesländer haben unterdessen eigene Initiativen zum Umgang mit Konflikten durch Wolfsübergriffe ergriffen. In Sachsen-Anhalt hat beispielsweise im Landesamt Umweltschutz im Juli 2017 ein Wolfskompetenzzentrum (WZI) die Arbeit aufgenommen und eine „Leitlinie Wolf“ wurde veröffentlicht. In Brandenburg wurde im Dezember 2017 eine Wolfsverordnung in Kraft gesetzt und für Mitte 2018 ist die Eröffnung eines Wolfs- und Herdenschutzinformationszentrum im Wildpark Schorfheide geplant, wie aus einem Artikel der „Märkischen Oderzeitung“ (MOZ) hervorgeht (vgl. www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1539936).
Die guten Ansätze einiger Bundesländer müssen nach Auffassung der Fragesteller zusammengeführt werden und eingehen in bundeseinheitliche Regelungen. Nur so ist Rechtssicherheit für alle Beteiligten und der wirksame Schutz sowohl des Wolfes als auch der Weidetiere erreichbar (vgl. www.moz.de/artikelansicht/dg/0/1/1539936).
Verschiedenen Fraktionen, so auch DIE LINKE., haben am 2. Februar 2018 Anträge zum Thema Wolf in den Deutschen Bundestag eingebracht, denen die Schaffung von Rechtssicherheit als Ziel gemeinsam ist (siehe Bundestagsdrucksachen 19/581, 19/584, 19/589, 19/594).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wird die Bundesregierung in der 19. Legislatur die fachliche Zuständigkeit für den Herdenschutz beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ansiedeln und die Kompetenzen bündeln sowie bundeseinheitliche Standards verbindlich einführen?
Wenn ja, bis wann, und wie wird das in der Arbeitsstruktur des BMEL verankert, und welche zusätzlichen Personalstellen werden dafür geschaffen?
Wenn nein, warum nicht, und wie will die Bundesregierung einen wirksamen wolfssicheren Herdenschutz gewährleisten (bitte ausführlich erläutern)?
Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Herdenschutz in den vergangenen zwei Jahren (2016/2017) weiterentwickelt (bitte ausführlich erläutern)?
Wie wurde oder wird die im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 18(10)576) angekündigte fachliche und ideelle Unterstützung im BMEL konkret umgesetzt, und welche zusätzlichen Mittel (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz als agrarpolitische Verantwortung“ auf Bundestagsdrucksache 18/13646) werden dafür in den Haushalt 2018/2019 in welchen Haushaltstitel und für welche konkreten Maßnahmen eingestellt?
Wenn nein, warum nicht, und wie soll die fachliche und ideelle Unterstützung durch das BMEL gesichert werden?
Welche Vorhaben sind zur Entwicklung von effektiven Herdenschutzsystemen in topographisch schwierigen Gebieten (z. B. Deiche, Steilhanglagen) vorgesehen, und durch wen werden sie finanziert und durchgeführt?
Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich des Verhaltens von Wölfen in dichtbesiedelten Kulturlandschaften und der sich daraus ergebenden Entwicklung flexibler Strategien zum Umgang mit Wölfen (bitte ausführlich erläutern)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Erfordernisse des Arbeitsumfeldes für einen ausgebildeten Herdenschutzhund, oder wird sie ein Gutachten zu diesem Thema in Auftrag geben als Grundlage für eine Änderung des § 4 „Anforderungen an das Halten von Hunden im Freien“ der Tierschutz-Hundeverordnung (TierschHuV) (bitte ausführlich erläutern)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, bis zur rechtlichen Klärung der Anforderungen an das Arbeitsumfeld von Herdenschutzhunden den § 4 TierschHuV für Herdenschutzhunde im Einsatz zeitweise auszusetzen, verbunden mit einer Evaluierung und Kontrollauflagen zum Wohlergehen der Hunde?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich erläutern)?
Wann wird die Bundesregierung die geplante Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung (Bundestagsdrucksache 18/13646) dem Bundesrat vorlegen, und wird diese die von vielen Schaf- und Ziegenhaltenden geforderte Ausnahme von der Schutzhüttenpflicht für Herdenschutzhunde enthalten, um Rechtssicherheit für die weidehaltenden Betriebe beim Einsatz von Herdenschutzhunden zu gewährleisten?
Wird die Bundesregierung eine öffentlich zugängliche, regionalisierte bundesweite Übersicht (nach Monaten) über die Anzahl von Wolfsrissen nach Weidetierarten in Bezug zu den verschiedenen Weidetierbeständen und den angewandten Herdenschutzmaßnahmen veranlassen, adäquat zu den bundesweiten Übersichten des DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) der Wolfsvorkommen, ihrer regionalen Ausbreitung und Totfunde?
Wenn ja, wer wird sie erstellen?
Wann und wo wird diese Übersicht öffentlich zugänglich sein (bitte die bisherigen Ergebnisse und den Arbeitsstand ausführlich erläutern)?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird die Bundesregierung eine solche Übersicht als Arbeitsgrundlage für die Entwicklung eines bundesweit einheitlichen Herdenschutzes vorlegen (bitte ausführlich erläutern)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Wolfsübergriffen auf Herden in Abhängigkeit von Herdenschutzmaßnahmen entwickelt (ohne Herdenschutzmaßnahmen, nur durch mechanische Mittel – Zäune –, durch Herdenschutzhunde oder durch kombinierte Herdenschutzmaßnahmen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte nach Monaten und Regionen, Bundesländern auflisten und die angewendeten Maßnahmen und Schlussfolgerungen erläutern)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die quantitative Entwicklung der Wolfsvorkommen und deren Dichte in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte in einer repräsentativen Übersicht für die Jahre 2015 bis 2018 auflisten und erläutern)?
Welche Kontakte hat die Bundesregierung zur Prüfung bzw. Feststellung des Erhaltungszustandes der zentraleuropäischen Tieflandpopulation des Wolfes eine Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten (bitte erläutern)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, über den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ein Bundesprogramm für Managementaufgaben mit Bezug zum Wolf für Landwirtinnen und Landwirte einzurichten und mit einem Fördersatz von 100 Prozent zu unterstützen, wie dies für Projektträger zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen schon möglich ist?
Wenn ja, ab wann?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich erläutern)?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung von Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern für Managementaufgaben mit Bezug zum Wolf?
Wo sind diese Maßnahmen verankert, und in welcher Höhe mit welchen Haushaltstiteln werden sie finanziell unterstützt?
Bis wann wird die Bundesregierung die Erwartungen der 89. Umweltministerkonferenz (UMK) vom November 2017 umsetzen (siehe Fragen 15a bis 15c), die von der auf der Frühjahrskonferenz 2017 eingerichteten Ad-hoc-Arbeitsgruppe formuliert wurden?
a) Unter welcher fachlichen Federführung will die Bundesregierung nach welcher Priorität und unter Einbeziehung welcher Fachressorts die von der UMK gewünschten bundeseinheitlichen Positionen zu den Themen „Günstiger Erhaltungszustand der Tierart Wolf“, „Umgang mit Wölfen, mit einem für den Menschen problematischen Verhalten“ sowie „Umgang mit Wölfen in anderen Mitgliedstaaten der EU“ erarbeiten (bitte ausführlich erläutern)?
b) Welche Arbeitsstruktur hat die Bundesregierung vorgesehen, um bundeseinheitliche Empfehlungen zum Umgang mit Wölfen hinsichtlich der rechtlichen Fragen mit den Ländern zu entwickeln, wobei die Definition auffälliger Wölfe für Menschen und Nutztiere, konkrete Anforderungen an die empfohlenen Präventionsmaßnahmen, die Erarbeitung von rechtssicheren und praktisch umsetzbaren Hinweisen zum Vollzug von § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes für zu ergreifende Maßnahmen gegen auffällige Wölfe, sowie klare Vorgaben über die damit verbundenen Dokumentationspflichten zu klären sind?
c) Bis wann wird die Bundesregierung für ein einheitliches Vorgehen beim Umgang mit auffälligen Wölfen, den Erhaltungszustand der Tierart Wolf darlegen und eine Habitatanalyse für Deutschland aktualisiert haben?
d) Bis wann werden Möglichkeiten der Vergrämung von Wölfen mit den Ländern praxistauglich so weiterentwickelt sein, dass sie, wie von der UMK gewünscht, veröffentlicht werden können?
Wird sich die Bundesregierung für eine bundesweite Anmeldung des Herdenschutzes zur Schadensvorbeugung und/oder zum Schadensausgleich in Bezug auf den Wolf bei der Europäischen Kommission als Beihilfemaßnahme für die kommende Förderperiode innerhalb der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einsetzen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich erläutern)?
Welche Maßnahmen plant das Landwirtschaftsressort der Bundesregierung zur Konfliktminimierung im Zuge der Ausbreitung des Wolfes?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Bündelung von Erkenntnissen und Erfahrungen für einen wolfssicheren bundeseinheitlichen Herdenschutz in unterschiedlichen Gebietskulissen, um dem weiteren Aufklärungsbedarf gerecht zu werden (bitte ausführlich erläutern)?
Inwieweit wird die Bundesregierung die Empfehlungen des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) der KTBL-Studie zu „Kosten von Herdenschutzmaßnahmen in der Schafhaltung“ bei der Unterstützung der Weidetierhaltung einbeziehen?
Welche Strategie hat die Bundesregierung für eine Stabilisierung der Weidewirtschaft, um einem guten Erhaltungszustand von geschützten Lebensräumen und den Deichen (auch Binnendeiche) durch Beweidung zu gewährleisten, und welche Maßnahmen sind geplant (bitte ausführlich erläutern)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vorkommen von Wolf-Haushund-Hybriden und den Umgang mit diesen Hybriden?
Wie sind Wolf-Hybriden aus Sicht der Bundesregierung arten- und tierschutzrechtlich einzuordnen, und welche Konsequenzen folgen daraus für ihren Schutzstatus?
Beabsichtigt die Bundesregierung, um Haftungsfragen bei möglichen nicht kalkulierbaren Risiken für Betriebe mit Weidetierhaltung durch die Anwesenheit des Wolfes zu klären, einen Änderungsvorschlag für den § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches dahingehend in den Deutschen Bundestag einzubringen, dass eine Ersatzpflicht ferner nicht eintritt, wenn die Ursache des Schadens in dem Verhalten von Wildtieren liegt, die auf die Haustiere eingewirkt haben, oder welche andere Lösungsstrategie hat die Bundesregierung für diese offenen Haftungsfragen bzw. zur Minderung der Risiken für die betroffenen Betriebe (bitte ausführlich erläutern)?