Zwei Milliarden Euro für die Beschaffung von vier hochfliegenden Spionagedrohnen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Dr. Alexander S. Neu, Michel Brandt, Niema Movassat, Thomas Nord, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Tobias Pflüger, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Als Nachfolger der nunmehr stillgelegten Drohne EURO HAWK will das Verteidigungsministerium das „PErsistent German Airborne SUrveillance System“ (PEGASUS) beschaffen (Bundestagsdrucksache 18/12905). Wie die EURO HAWK handelt es sich dabei um ein Derivat der Drohne GLOBAL HAWK des US-Herstellers Northrop Grumman, der das System für die US-Marine als MQ-4C TRITON vermarktet. Die PEGASUS soll das von Airbus gefertigte Spionagesystem ISIS mit Zielbefähigung (ISIS-ZB) zur „Erfassung und Auswertung von Signalen u. a. aus dem Sprechfunk- und Radarfrequenzbereich“ befördern (7. Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVg – zu Rüstungsangelegenheiten, März 2018, S. 141). Die Drohne sei das „ausgewogenste Gesamtpaket“, dessen Potenzial für die „höchste Forderungserfüllung aller untersuchten Lösungen“ erkannt worden sei. Sie soll als erstes Luftfahrzeug der Bundeswehr eine „dauerhafte Flugfreigabe“ erhalten, die als Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge der Bundeswehr für „außereuropäische Kauflösungen“ erarbeitet wurde (Bundestagsdrucksache 18/12279). Hierbei sollen die neuen Funktionalitäten der PEGASUS helfen: Gegenüber der GLOBAL HAWK verfügt die PEGASUS über „wesentliche technisch-funktionale Verbesserungen“, darunter Blitzschutz, Enteisungsanlage, Hagel- und Vogelschlagschutz, Verstärkung der Struktur der Tragfläche und Verbesserung der Software. Wesentliche Voraussetzung für eine Zulassung ist ein System zum Erkennen und Ausweichen vor anderen Luftfahrzeugen („Sense bzw. Detect & Avoid Technologie“), dessen genaue technische Auslegung das Bundesverteidigungsministerium mit der US-Marine und den zuständigen US-Behörden abstimmen will. Für die geplante Zulassung hat die US-Marine dem Luftfahrtamt der Bundeswehr die eigene Zulassungsbasis für die TRITON im Rahmen eines sog. Foreign Military Sales (FMS)-Planning Case bereitgestellt. Nach der Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognose hat der Generalinspekteur der Bundeswehr am 6. März 2017 seine Auswahlentscheidung „ISIS auf TRITON“ getroffen. Hieß es in der Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage, es sollten drei PEGASUS beschafft werden, ist nun die Rede von vier Drohnen („Vier Drohnen für Deutschland“, welt.de vom 6. April 2018). Die Bundesregierung hat hierzu einen Antrag auf einen Regierungsvertrag (Foreign Military Sales – FMS – Planning Case) gestellt, der nun vom US-Außenministerium gebilligt und dem Kongress vorgelegt wurde (http://gleft.de/2bB). Das System soll 2 Milliarden Euro kosten, es besteht außer den Luftfahrzeugen aus einer festen und einer verlegbaren Bodenkontrollstation, einem Missionsplanungspaket sowie Ersatzteilen. Nun sollen die Verhandlungen über die Details eines Kaufvertrages starten. Als frühestmöglicher Vertragsschluss für PEGASUS nennt das Bundesverteidigungsministerium das Jahr 2019. Im Anschluss an den FMS-Beschaffungsvertrag muss ein FMS-Folgevertrag für die Nutzung des Systems geschlossen werden. Die US-Marine würde nach gegenwärtigem Stand den Betrieb der Drohnen unter „insbesondere bei dem Erhalt der Zulassung und der Materialerhaltung“ unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Inwiefern ist die Drohne EURO HAWK mittlerweile formal an die Bundeswehr übergeben worden, sodass das Plattformsystem demilitarisiert und verwertet werden kann?
a) Welche neueren Planungen existieren für eine weitere Nutzung des EURO HAWK?
b) Inwiefern haben andere Staaten oder das „NATO Alliance Ground Surveillance Programm“ Interesse am Kauf des EURO HAWK oder Komponenten davon geäußert?
Welche noch ausstehenden Lieferleistungen hat die Euro Hawk GmbH nach Abschluss der Close-out-Verträge für den Contractor Logistic Support Vertrag – Teil 1 und Teil 2 (CLS 1 bzw. 2-Vertrag) – mittlerweile erbracht, bzw. welche Lieferleistungen müssen noch erbracht werden (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 20)?
Wann könnte der Beschaffungsvertrag für das System PEGASUS aus heutiger Sicht frühestens geschlossen werden?
Wann könnte nach derzeitigem Stand der Zulauf der ersten PEGASUS-Drohnen erfolgen, bzw. mit welchen Vorstellungen verhandelt die Bundesregierung hierzu?
Wann und aus welchen Erwägungen hat sich die Bundesregierung entschieden, nicht drei, sondern vier Systeme der PEGASUS zu beschaffen, obwohl nur drei ISIS-Spionagesysteme zur Ausrüstung der Drohnen fertig gestellt sind (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 23)?
Wann wurde die Regierungsanfrage (Letter of Request) an die US-Regierung übermittelt, und wie viele Drohnen wurden darin angefragt?
Welche Auflagen soll ein möglicher Beschaffungsvertrag aus Sicht der Bundesregierung enthalten?
Welche Arbeiten würde die US-Marine in einem FMS-Folgevertrag für die Nutzung der Drohnen durch die Bundeswehr übernehmen, was die Bundesregierung unter anderem mit „Erhalt der Zulassung und der Materialerhaltung“ beschreibt (bitte sämtliche angestrebten Maßnahmen aufführen)?
Welche Zuarbeit der amerikanischen militärischen Zulassungsstelle ist im „Airworthiness Qualification Plan“ (AQP) geregelt (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 9)?
Wie genau soll die Zusammenarbeit in Zulassungsaspekten zwischen der Zulassungsstelle der U. S. Navy, dem amtlichen Prüfdienst Defense Contract Management Agency (DCMA) mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) und dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ausgestaltet werden?
Nach welchem derzeitigen Zeitplan könnte das Musterprüfrahmenprogramm und dessen Bewertung durch das LufABw im Rahmen der Musterprüfung erfolgen, um der Zulassungsvorschrift „Dauerhafte Flugfreigabe“ zu genügen?
Welche Planungen (nicht Beschlüsse) existieren innerhalb der Bundeswehr, das Verfahren der „Dauerhaften Flugfreigabe“ für weitere Beschaffungen von bemannten oder unbemannten Luftfahrzeuge anzuwenden (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 11)?
Aufgrund welcher besonderen Funktionalitäten wurde das System MQ-4C TRITON vom LufABw und dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bei der Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognose positiv beurteilt (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 12)?
a) Welche Details sind der Bundesregierung zu Herstellern und Funktionsweise der Funktionalitäten „Blitz-, Enteisungs-, Hagel- und Vogelschlagschutz“ bei der Drohne PEGASUS bekannt (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 7)?
b) Auf welche Weise wurde die Software des MQ-4C TRITON nach Kenntnis der Bundesregierung „qualitativ verbessert“ (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 7)?
Welche Fortschritte ergaben sich seit den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 18/12279 und 18/12905 in Bezug auf die Abstimmung der genauen technischen Auslegung des Systems „Sense bzw. Detect and Avoid“ für die zu beschaffenden PEGASUS, und welche Minimalforderungen stellt das Bundesministerium der Verteidigung an dieses System?
a) Wurde nach Erkenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich ein für Drohnen geeignetes, funktionierendes, einsatztaugliches „Sense bzw. Detect and Avoid“ System für das eigenständige Erkennen und Ausweichen von/vor Hindernissen in der Luft entwickelt?
b) Wenn ja, von welchem Hersteller bzw. durch welchen Staat?
c) Wenn nein, bis wann ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung mit der Entwicklung eines solchen Systems zu rechnen?
d) Was ist der gegenwärtige Stand der Forschung und Erprobung von „Sense bzw. Detect and Avoid“ Systemen für unbemannte Fluggeräte?
Sofern die deutschen Forderungen zu einem derartigen Ausweichsystem für das System PEGASUS immer noch nicht abschließend festgelegt worden sind, wann soll dies geschehen?
Was ist der Bundesregierung über den Fortgang eines Forschungsvorhabens der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) über die „Auswirkungen von Kollisionen mit Drohnen“ bekannt (Bundestagsdrucksache 18/8784, Antwort zu Frage 13)?
Durch welche Vorkehrungen will die Bundesregierung ausschließen, dass bei der Produktion des Systems PEGASUS Hintertüren eingebaut werden, durch die im Betrieb anfallende Daten an den Hersteller oder andere US-Stellen bzw. Dritte abfließen können?
a) Inwiefern sind der US-Konzern Northrop Grumman bzw. die US-Regierung bereit, die Kryptoalgorithmen der von der Bundeswehr beschafften bewaffnungsfähigen Drohne G-Heron TP offenzulegen, bzw. mit welcher Begründung wurde dies abgelehnt (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 17)?
b) Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung dazu an, aus Gründen der Sicherheit ein deutsches Kryptierungssystem zur Verschlüsselung der Sensordaten zu verwenden, und welche Hersteller kommen nach gegenwärtigem Stand hierzu infrage?
c) Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung auf ein von ihr geprüftes Kryptierungssystem für die Steuerung der Drohne (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 19)?
Inwiefern sind der israelische Konzern IAI bzw. die israelische Regierung bereit, die Kryptoalgorithmen der von der Bundeswehr beschafften bewaffnungsfähigen Drohne G-Heron TP offenzulegen, bzw. mit welcher Begründung wurde dies abgelehnt (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 17)?
a) Welcher Hersteller und welches Produkt ist hierfür verbaut (bitte für Datenübertragung der Steuerung und der Sensordaten angeben)?
b) Sofern die Bundesregierung auf eine „nationale Kryptierung“ besteht, welcher Hersteller kommt hier zum Zuge bzw. wann soll diese ausgeschrieben werden?
Welche weiteren Firmen oder Behörden (auch aus den Vereinigten Staaten von Amerika) sollen außer den auf Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 18 genannten für die Prüfung oder Anbahnung einer Beschaffung der PEGASUS bzw. einer Integration des ISIS mit Zielbefähigung (ISIS-ZB) Gelder erhalten (bitte auch die Leistungen benennen)?
Welche weiteren Aufgaben soll der Rüstungskonzern Airbus bei der Entwicklung, Beschaffung sowie für Tests des Systems PEGASUS übernehmen (http://gleft.de/2bB)?
Wann soll das Bieterverfahren zur Integration des ISIS-ZB in PEGASUS, bei dem Airbus nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller als alleiniger Bieter auftritt, starten bzw. wann soll Airbus nach derzeitigem Stand ein Gebot abgeben (7. Bericht des BMVg zu Rüstungsangelegenheiten, März 2018, Seite 141)?
Inwiefern liegt mittlerweile auch die auf Bundestagsdrucksache 18/12905 (Antwort zu Frage 2) für das Spionagesystem ISIS geforderte Eignungsprognose vor?
a) Wann wurde diese Eignungsprognose erstellt, und wer führte diese durch?
b) Welche wesentlichen Aussagen werden in der Eignungsprognose für die Tauglichkeit des Systems getroffen?
Wo soll die Integration des ISIS-ZB in PEGASUS nach den Vorstellungen der Bundesregierung mittels Probeflügen getestet werden?
a) Inwiefern sind die einzelnen ISIS-Systeme nach ihrer Fertigstellung überarbeitet oder angepasst worden?
b) Welche maximale Reichweite wird für die SIGINT-Sensoren des Systems ISIS-ZB beim Projekt PEGASUS geplant (bitte dafür auch die Flughöhe angeben)?
Inwiefern ist die Auslieferung der drei ISIS-Systeme mittlerweile wie geplant im zweiten Quartal 2017 (inklusive „einiger bisher noch nicht ausgelieferter ISIS-Komponenten“) komplett erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 23)?
a) Wo genau werden die einzelnen Exemplare des Spionagesystems ISIS gelagert (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 23)?
b) Für welche Zwecke wurden die im Zuge der Abnahmen zum Close-out des Entwicklungsvertrages des ISIS-ZB von der Bundesregierung erhaltenen Daten zur Analyse an das Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE) und an die Zentrale Untersuchungsstelle der Bundeswehr für Technische Aufklärung (ZU-StelleBwTAufkl) übergeben (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 25)?
Welche „Systemanforderungen“ wurden in der Vorstudie der „Eurodrohne“ von den Rüstungskonzernen Airbus, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi festgelegt (7. Bericht des BMVg zu Rüstungsangelegenheiten, März 2018, S. 141)?
Wann im Frühjahr 2018 soll die Entwicklung der Drohne ausgeschrieben werden?