Inanspruchnahme, Umsetzung und zukünftige Ausgestaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes
der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Jens Beeck, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das größte Kapital unserer Gesellschaft liegt in den Köpfen unserer Kinder; sie sind die Gestalter von Morgen. Bildung, als zentralen Schlüssel zu einem selbstbestimmtem, freien Leben, zu vernachlässigen, dürfen wir uns nicht leisten. Chancen für die eigene Zukunft unabhängig der sozialen Herkunft nutzen zu können, muss unser Anspruch sein. Besonders im Bereich der Bildung muss daher sichergestellt werden, dass die Leistungen und Maßnahmen auch bei den Leistungsberechtigten tatsächlich ankommen. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass sich die Spirale aus Bildungsarmut, Armut und damit der Kinderarmut von Morgen weiterdreht. Das ist mehr als nur verschenktes Potenzial und in Zeiten einer globalisierten Wissensgesellschaft und des Fachkräftemangels unverständlich; es ist auch Raubbau an den Chancen und Ideen eines jeden jungen Menschen und unserer Zukunft insgesamt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Paket) ist in diesem Sinne als Leistungsangebot grundsätzlich positiv zu bewerten. Jedoch sorgt die verästelte Ausgestaltung des BuT-Pakets innerhalb des Straußes von über 150 verschiedenen familienpolitischen Leistungen („Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland“, PROGNOS 2014) dafür, dass die Quote der Inanspruchnahme von Leistungen des BuT-Pakets durch Leistungsberechtigte nach Auffassung der Fragesteller als unzufriedenstellend anzusehen ist.
Dies verdeutlicht nach Auffassung der Fragesteller auch der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene und im Juni 2016 vorgestellte „Endbericht zur Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“. Auch die Autoren der Evaluation sehen Handlungsbedarf bei der Umsetzung des BuT-Pakets im Lichte niedriger Inanspruchnahme.
Insbesondere die Schnittstellen des BuT-Pakets mit variablen, bundeslandspezifischen Regelungen werfen Fragen der Gerechtigkeit der Ausgestaltung und Hürden bei der Beantragung von Leistungen auf. Insbesondere der Aspekt der Bedeutung des in § 4 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) verankerten Hinwirkungsgebotes ist für die Fragesteller hier von Interesse. Aber auch die Art des Zugangs zu (außerschulischen) Nachhilfeangeboten im Hinblick auf landesspezifische Regelungen im Schulsystem bedarf einer Klärung (vgl. Drucksache der Bremischen Bürgerschaft (BB) 19/1469) (www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/thueringen-fehlende-noten-auf-schulzeugnissen-a-1201 254.html). Doch nicht nur die aus Sicht der Fragesteller leistungshemmende bürokratische Ausgestaltung des BuT-Pakets, sondern auch teilweise unklare Berechnungsgrundlagen führen zu Informationsbedarf, ohne dessen Beantwortung eine zielführende, nachhaltige und effektive zukünftige Ausgestaltung nicht möglich scheint.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Anspruch auf Leistungen des BuT-Paketes (bitte nach Altersstruktur und Art der bedarfsauslösenden Sozialleistung der Antragsberechtigten sowie nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Leistungen des BuT-Paketes in Anspruch genommen (bitte nach Altersstruktur, Art der bedarfsauslösenden Sozialleistung der Antragsteller sowie der in Anspruch genommenen BuT-Leistung und nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben in den Jahren 2014, 2015 und 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung Globalanträge auf Leistungen des BuT-Paketes gestellt (bitte nach Altersstruktur und Art der bedarfsauslösenden Sozialleistung der Antragsteller sowie nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils angefallenen Verwaltungs- und Bürokratiekosten im Rahmen des BuT-Paketes (bitte nach Bundes-, Landes- und Kommunalebene und Verwaltungseinheit aufschlüsseln)?
Bei welcher Stelle können leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach Kenntnis der Bundesregierung einen Globalantrag auf Leistungen des BuT-Paketes stellen (bitte nach bedarfsauslösender Sozialleistung der Anspruchsberechtigten sowie Bundesland aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung qualitative Unterschiede zwischen Partikular- und Globalanträgen im Sinne des § 4 Absatz 2 SGB II (bitte begründen)?
Bei welcher Stelle müssen leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach Kenntnis der Bundesregierung einen Antrag auf welche Leistungen des BuT-Paketes stellen (bitte nach BuT-Leistung sowie bedarfsauslösender Sozialleistung der Anspruchsberechtigten aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Sinne von Empfehlung 8 der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (2016) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung (falls nein, bitte begründen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine aussagekräftige bundesweite Leistungsstatistik für die zweckgebundenen Sachleistungen des BuT-Paketes?
Falls ja, welche, und auf welcher statistischen Grundlage basiert sie?
Falls nein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2011 durchgeführt, um diesem Umstand zu begegnen?
Welche bundeslandspezifischen Regelungen gibt es für die Beantragung von Leistungen des BuT-Paketes durch leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bitte nach Bundesland, BuT-Leistung sowie bedarfsauslösender Sozialleistung der Anspruchsberechtigten aufschlüsseln)?
Welche konkreten Maßnahmen und/oder Initiativen plant oder führt die Bundesregierung durch, um die aufgrund der unterschiedlichen Verfahrensweisen der Kommunen bei der Beantragung von BuT-Mitteln disparaten statistischen Daten der Kommunen in eine belastbare amtliche Leistungsstatistik zu überführen (vgl. Evaluation Bildung und Teilhabe 2015: 61 ff.)?
Welche bundeseinheitlichen Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beantragung von Leistungen des BuT-Paketes durch leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bitte nach BuT-Leistung sowie bedarfsauslösender Sozialleistung der Anspruchsberechtigten aufschlüsseln)?
Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage basiert nach Kenntnis der Bundesregierung die Pauschale für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 100 Euro p. a.?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Leistungen des BuT-Paketes hinsichtlich der Anschaffung privater mobiler Endgeräte für den Schulunterricht vor dem Hintergrund, dass dem in Planung befindlichen „Digitalpakt Schule“ ein „Bring Your Own Device“-Modell zugrunde liegen soll und die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär, die Ausstattung jedes Schülers mit einem Tablet für erforderlich hält (vgl. Interview für die BILD am SONNTAG am 1. April 2018)?
Auf welcher Berechnungsgrundlage basiert die Aufteilung der Pauschale für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines Jahres?
Welchem Zweck dient nach Ansicht der Bundesregierung diese in Frage 15 angeführte Aufteilung?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die tatsächlichen und/oder durchschnittlichen Ausgaben deutscher Haushalte für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf vor (falls ja, bitte nach Einkommensstruktur der Haushalte aufschlüsseln)?
Falls nein, sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um eine solche statistische Erhebung zukünftig zu veranlassen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung einer Versetzungsgefährdung respektive schwach ausreichenden Benotung als bedarfsauslösend für (außerschulische) Lernförderung?
Inwiefern leistet der Wegfall des Anspruches auf (außerschulische) Lernförderung bei einer ausreichenden Benotung nach Einschätzung der Bundesregierung einen Beitrag zu nachhaltigem schulischen Erfolg von Leistungsberechtigten?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass eine bedarfsauslösende, schwach ausreichende Benotung oder Versetzungsgefährdung im Versetzungszeugnis bei Erfolg von (außerschulischer) Lernförderung, ausgedrückt durch eine mindestens ausreichende Benotung im Halbjahreszeugnis, dazu führt, dass im Vorfeld des nächsten Versetzungszeugnisses keine (außerschulische) Lernförderung mehr in Anspruch genommen werden kann?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, wenn ja welchen, wenn nein, warum?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die bedarfsauslösende Versetzungsgefährdung respektive schwach ausreichende Benotung in Schulsystemen ohne klassisches Benotungssystem (vgl. Drucksache der BB 19/1469) möglich?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung rechtliche Voraussetzungen, die eine rückwirkende Inanspruchnahme von (außerschulischer) Lernförderung ermöglichen, wenn eine Benotung an einer staatlichen Schule aufgrund unterschiedlicher Ursachen nicht erfolgt?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Sinne von Empfehlung 23 der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (2016) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung (falls nein, bitte begründen)?
Wird die Schulsozialarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung durch das BuT-Paket gefördert?
Falls ja, in welchem Umfang, falls nein, welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?
Sind der Bundesregierung Wechselwirkungen bekannt, infolge derer eine Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme von BuT-Leistungen Auswirkungen auf die Berechnung oder Anrechnung anderer Sozialleistungsansprüche hätte?
Wenn ja, welche (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung ihre in der Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8974 einführend gegebene Einschätzung infolge der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (2016) revidiert (vgl. ebd. S. 50; bitte begründen)?