Entschädigungs-, Schadensersatz- und Reparationsforderungen wegen NS-Unrechts in Griechenland, Italien und anderen ehemals von Deutschland besetzten Staaten
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, Harald Koch, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Weil es die Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte versäumt hat, alle NS-Opfer angemessen zu entschädigen und den von der Wehrmacht besetzten Staaten Reparationen zu leisten, sieht sie sich zunehmend juristischen Forderungen auf internationaler Ebene gegenüber. In Griechenland und Italien haben die obersten Gerichtshöfe die Bundesrepublik Deutschland zu Zahlungen in Millionenhöhe verurteilt.
Ende 2009 hat zudem der polnische Oberste Gerichtshof die Entschädigungsklage eines Mannes zugelassen, der als Fünfjähriger schwer verletzt ein Massaker von Wehrmachtstruppen in der polnischen Stadt Szczecyn überlebt hat. Dabei hat sich das Gericht Pressemeldungen zufolge auf die Rechtsprechung in Italien bezogen.
In Italien sind bereits Zwangsvollstreckungsverfahren gegen deutsches Staatseigentum angelaufen. Unter anderem ist eine Sicherungshypothek auf das Grundstück der Villa Vigoni eingetragen. Ein Verfahren, mit dem die Bundesregierung die Löschung dieser Hypothek beantragt hat, ist vom Landgericht Como im Dezember 2009 ausgesetzt worden, mit dem Hinweis, dass das Oberlandesgericht in Florenz ohnehin schon die italienische Vollstreckungsformel bestätigt habe.
Zudem wurden Forderungen in Höhe von 25 Mio. Euro gepfändet, die die Deutsche Bahn gegenüber den Italienischen Eisenbahnen geltend macht (im Wesentlichen Fahrkarten-Forderungen). Am 8. Januar 2010 hat vor dem Vollstreckungsgericht in Rom das Verfahren zur Abgabe der Drittschuldnererklärung stattgefunden. Es geht bei diesem Verfahren um die Entschädigung für ein Massaker der SS im Jahr 1944 in Distomo/Griechenland. Die vom Landgericht Livadia den Klägern zugestandene Entschädigung beträgt heute (mit Zinsen) rund 51 Mio. Euro. Nachdem die Bundesregierung die Vollstreckung des Urteils in Griechenland durch Einflussnahme auf die dortige Regierung verhindert hat, haben die italienischen Gerichte das Urteil in Italien für vollstreckbar erklärt. Außerdem sind in Italien bereits Forderungen italienischer NS-Opfer nach Entschädigung anerkannt worden.
Statt diese rechtskräftigen Urteile anzuerkennen, hat die Bundesregierung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eine Klage gegen Italien eingereicht.
Nach Informationen der Fragesteller hat die italienische Regierung am 23. Dezember 2009 vor dem Internationalen Gerichtshof eine Widerklage eingereicht mit dem Ziel, eine Feststellung zu erreichen, dass die Bundesrepublik Deutschland dem italienischen Staat Reparationen leisten muss für die Schäden, die in der Zeit der deutschen Besatzung zwischen 1943 und 1945 verursacht worden sind.
Darüber hinaus haben die Fragesteller erfahren, dass es in Griechenland Vorbereitungen für parlamentarische sowie juristische Schritte gibt, um die Rückzahlung der sogenannten Zwangsanleihe von 1942 zu erreichen. Die Naziregierung hatte damals von der griechischen Nationalbank einen Kredit in Höhe von rund 7,5 Mrd. Reichsmark erpresst, der niemals zurückgezahlt wurde. Die Forderungen dürften sich mit Zinsen heute auf einen zwei- bis dreistelligen Milliardenbetrag belaufen. Diese Forderungen sind nach Auffassung griechischer Juristen und Historiker nicht erloschen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die italienische Regierung beim IGH in Den Haag eine sogenannte Widerklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht hat, und welche Angaben zu deren Ziel kann sie machen?
a) Inwiefern trifft es zu, dass Italien anstrebt, Deutschland solle Reparationszahlungen aufnehmen, die der Bundesrepublik Deutschland seit 1953 im Rahmen der Londoner Schuldenkonferenz gestundet wurden?
b) Wurde der Bundesregierung dieser Klagesatz zwischenzeitlich vom IGH zugestellt oder auf anderem Wege übermittelt?
c) Ist die Bundesregierung bereit, den Wortlaut des Schriftsatzes zu veröffentlichen (bitte ggf. im Anhang beilegen), und wenn nein, warum nicht?
d) Ist die Bundesregierung bereit, ihre (erweiterte) Klagebegründung im Verfahren gegen Italien vor dem IGH im Wortlaut zu veröffentlichen (bitte ggf. im Anhang beilegen), und wenn nein, warum nicht?
Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über den finanziellen Umfang der Reparationsansprüche, den Italien für die aus der Besatzungszeit entstandenen Schäden sowie für Massaker und andere Menschenrechtsverletzungen geltend machen könnte?
a) Auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Forderungen natürlicher Personen, soweit sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt vor italienischen Gerichten gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben worden sind?
b) Auf welche Summen belaufen sich die Forderungen natürlicher Personen, die von italienischen Gerichten bereits rechtskräftig entschieden worden sind (bitte einzeln angeben)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass es hinsichtlich italienischer NS-Opfer von Seiten der Bundesrepublik Deutschland zu wenig Anstrengungen für eine juristisch, politisch und humanitär angemessene Entschädigung gegeben hat und inwieweit will sie Anstrengungen unternehmen, um Konfliktlösungen herbeizuführen, die ein jahrelanges und politisch schädliches Verfahren vor dem IGH vermeiden könnten?
Auf welche Summe belaufen sich die Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches in Zusammenhang mit der Zwangsanleihe bei der griechischen Nationalbank von 1942 bei Zugrundelegung des üblichen Gegenwertkurses von Reichsmark zu Euro und Hinzurechnung des Inflationsfaktors (die Aktualität dieser Verbindlichkeiten vorausgesetzt)?
a) Inwiefern sind der Bundesregierung Bestrebungen in Griechenland bekannt, von der Bundesrepublik Deutschland die Rückzahlung dieser Zwangsanleihe zu fordern?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Rückzahlungspflicht?
c) Hat sie in dieser Sache Gespräche mit der griechischen Regierung aufgenommen, und wenn ja, mit welchem Ziel, zu welchen Daten haben Gespräche stattgefunden, und wer hat die Bundesrepublik Deutschland hierbei vertreten, und welche Vorschläge hat die Bundesregierung hierbei der griechischen Regierung zur Vermeidung einer weiteren Klage vor dem IGH gemacht?
Welche rechtliche Bedeutung kommt heute dem „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ von 1990 zu, insbesondere den darin enthaltenen Übergangsbestimmungen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages?
a) Welche Schritte hat die Bundesregierung seit Vertragsschluss unternommen, um den Vertragszweck umzusetzen?
b) Gehört eine Verwertung von deutschem Vermögen im Ausland zur Zahlung von Besatzungsschäden nach Auffassung der Bundesregierung in den Regelungsbereich dieses Vertrages, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihre Beschwerde gegen die in Zusammenhang mit den Distomo-Urteilen erfolgte Beschlagnahmung des Deutsche-Bahn-Guthabens in Italien gegen den „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ verstößt, insbesondere gegen dessen Bestimmung, die Bundesrepublik Deutschland werde „keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes“, und wenn nein, warum nicht?
Auf welche Summen belaufen sich die Kosten, die seit 1995 in der Distomo-Sache für Gerichts-, Verfahrens- und Anwaltskosten auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (inkl. sämtlicher Verfahren in Griechenland und Italien inkl. der Vollstreckungsverfahren) (bitte nach einzelnen Gerichtsverfahren vor griechischen und italienischen Gerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getrennt darstellen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass es über das Distomo-Verfahren hinaus zu weiteren Zwangsvollstreckungen gegen Auslandsvermögen der Bundesrepublik Deutschland kommt („Anschluss“ an Vollstreckungsverfahren durch andere Kläger), insbesondere aufgrund des rechtskräftig gewordenen Urteils wegen des Massakers von Civitella (die Bundesrepublik Deutschland wurde zur Entschädigungszahlung von rund 1 Mio. Euro verurteilt), und inwiefern sucht die Bundesregierung das Gespräch mit den Prozessbevollmächtigten weiterer Kläger, um weitere Pfändungen in Italien zu vermeiden?
Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung das Verfahren des W. Natoniewski in Polen gegen die Bundesrepublik Deutschland dar, und wie beabsichtigt sie hierauf zu reagieren?
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Weigerung, die italienischen und griechischen Entschädigungsansprüche anzuerkennen und umzusetzen, mit dem Grundsatz der Staatenverantwortlichkeit für völkerrechtswidrige Handlungen, wie ihn die UN-Völkerrechtskommission im Entwurf der Konvention zur „Verantwortlichkeit von Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen“ vorgeschlagen hat, und wie ist die Position der Bundesregierung zu diesem Konventionsentwurf?