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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2009

<span>Angaben zur Anerkennung von Abschiebungshindernissen (Gesamtschutzquote), Widerrufsverfahren, Einfluss der EuGH-Rechtsprechung zur EU-Qualifikationsrichtlinie auf die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Rücküberstellungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung, Vergleichswerte vom Vorjahr, Asylanträge für hier geborene Kinder, Jugendliche und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Angaben zur Asylentscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.02.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/57627. 01. 2010

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2009

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Kersten Steinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aus den von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur monatlichen Asylstatistik geht unter anderem hervor, welche enorme Bedeutung Widerrufsverfahren in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben. So wurden im Jahr 2008 über 37 000 Widerrufsverfahren eingeleitet, d. h. weit mehr als die etwa 22 000 neuen Asylverfahren desselben Jahres. In 6 172 Fällen kam es dabei zum Widerruf einer in der Vergangenheit ausgesprochenen Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung. Es gab somit im Jahr 2008 fast ebenso viele Widerrufe des Flüchtlingsstatus wie Anerkennungen (vgl. auch Bundestagsdrucksache 16/11960, Frage 3).

Die offizielle monatliche Asylstatistik enthält auch keine Angaben zum Anteil derjenigen Asylanträge, für die nach Auffassung der Bundesrepublik Deutschland ein anderer EU-Mitgliedstaat im Rahmen der Dublin-II-Verordnung zuständig ist. Dies ist in einem wachsenden Umfang, im ersten Halbjahr 2009 bei fast einem Drittel aller Asylanträge der Fall (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/13942 und 16/13116). Ausgerechnet das ohnehin völlig überforderte Griechenland wurde dabei mit über 1 500 Ersuchen bis September 2009 am häufigsten wegen der Übernahme von Asylsuchenden aus Deutschland angefragt.

Flüchtlinge aus Afghanistan und Irak bildeten die mit Abstand größten Gruppen unter den vom EU-Verteilungssystem betroffenen Asylsuchenden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/53, Frage 5). Hoch brisant an dem EU-Verteilungssystem ist, dass die Gesamtschutzquote in Deutschland im Jahr 2008 in etwa 40 Prozent betrug (bei Flüchtlingen aus Afghanistan 44,7 Prozent und bei Flüchtlingen aus dem Irak sogar 78,4 Prozent), während sie zum Beispiel in Griechenland bei nur 0,2 Prozent lag.

Aus einer Pressemitteilung von Eurostat vom 8. Dezember 2009 geht hervor, dass 25 Prozent aller Klagen gegen ablehnende Asylbescheide in Deutschland im Jahr 2008 letztlich erfolgreich waren. Zu den 7 870 Anerkennungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kamen damit noch einmal 2 775 Anerkennungen durch die Gerichte hinzu.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass das Bundesministerium des Innern und auch der Bundesminister des Innern in seiner Pressemitteilung vom 21. Januar 2010 zu den Asylzahlen des Jahres 2009 an erster Stelle und in verständlicher Form auf die Gesamtschutzquote (Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigte) Bezug genommen hat, und nicht mehr auf die nach der Grundrechtseinschränkung von 1993 nur noch geringe Zahl der nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) Asylberechtigten, obwohl sie hierzu vor zwei Jahren ausdrücklich noch nicht bereit war (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7687, Antwort zu Frage 8).

Bedauerlich ist jedoch, dass in der genannten Pressemitteilung fälschlich von fast 440 000 „Asylbewerbern“ im Jahr 1992 die Rede ist, obwohl sich die Summe „440 000“ auf die Zahl der gestellten Asylanträge (nicht Personen!) bezieht und bei einer realistischen Betrachtung und bei einer – seit 1995 üblichen – Trennung von Asylerst- und zweitanträgen von etwa 272 000 Asylsuchenden im Jahr 1992 ausgegangen werden muss (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7687, Frage 15a).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a GG, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – i. V. m. der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK – und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im vierten Quartal 2009, im Gesamtjahr 2009, und wie lauten die jeweiligen Vergleichswerte für 2008 (in absoluten Zahlen und in Prozent, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

2

Wie viele Widerrufsverfahren wurden im vierten Quartal 2009 und im Gesamtjahr 2009 eingeleitet, und wie lauten die jeweiligen Vergleichswerte für 2008 (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

3

Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in den vorgenannten Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?

4

a) Welche Kapitel der Dienstanweisungen „Asylverfahrenssekretariat und Asyl“ wurden als vertraulich eingestuft und werden mit welcher Begründung auch auf Anfrage nicht offenbart (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/53, Frage 4c)?

5

b) In welcher Weise ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Artikel 15c der EU-Qualifikationsrichtlinie in die Herkunftsländer-Leitsätze zu Afghanistan, Irak, Somalia, Kongo und Tschetschenien eingeflossen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/53, Frage 4d), insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Urteil des EuGH vom 17. Februar 2009 nach Auffassung der Bundesregierung „keine unmittelbare Auswirkung“ auf die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei der Feststellung von Abschiebungsschutz bei willkürlicher Gewalt gehabt haben soll (vgl. Bundestagsdrucksache 17/53, Frage 4f; bitte möglichst konkret und gegebenenfalls nach den genannten Herkunftsländern differenziert beantworten)?

6

c) Wie ist die Auffassung der Bundesregierung, das Urteil des EuGH habe keine unmittelbare Auswirkung auf die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei der Feststellung von Abschiebungsschutz bei willkürlicher Gewalt gehabt, zu begründen vor dem Hintergrund, dass die Quote beim subsidiären Schutz seit der EuGH-Entscheidung (d. h. ab März 2009) bei durchschnittlich 5,5 Prozent liegt, während sie im Vergleichszeitraum des Vorjahres mit 2,8 Prozent nur etwa halb so hoch und auch im langjährigen Vergleich zumeist unter 3 Prozent lag?

7

d) Wie hoch war die Anerkennungsquote beim subsidiären Schutz für die Länder Afghanistan, Irak, Somalia, Kongo und Tschetschenien in den Monaten März bis Dezember 2009 (bitte nach Ländern getrennt angeben), und wie hoch war die entsprechende Quote für die Monate März bis Dezember 2008 (bitte ebenfalls nach Ländern getrennt angeben)?

8

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung (DublinV) wurden im vierten Quartal 2009 und im Jahr 2009 insgesamt eingeleitet, und wie lauten die Vergleichswerte für das Jahr 2008 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern basierenden Verfahren angeben)?

9

a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welches die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben)?

10

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 DublinV, humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es in den benannten Zeiträumen?

11

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnungen wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten differenzieren)?

12

Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2009, im Gesamtjahr 2009 und in den Vergleichszeiträumen des Jahres 2008 nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben)?

13

Welche statistischen Angaben zur Entscheidungspraxis der (Ober-) Verwaltungsgerichte im Bereich Asyl wurden für das Jahr 2009 in welchem Turnus erhoben, und wie lauten die entsprechenden Angaben für 2009 (gegebenenfalls soweit bereits vorliegend) insbesondere zur Zahl der Klagen und Anträge und zur Zahl und Quote der Anerkennung, Ablehnung bzw. Erledigung von Klagen und Anträgen wegen Asyl-, Flüchtlings- bzw. Abschiebungsschutz (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Berlin, den 27. Januar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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