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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Lage jesidischer Schutzsuchender

Jesidische Asylsuchende in Deutschland, Angaben zu Asylanträgen, Überstellungen gemäß Dublin-Verordnung, Lebensbedingungen in EU-Staaten, Aufnahme von Jesiden im Rahmen von Kontingentprogrammen, Bewertung der Angriffe des Islamischen Staates (IS) auf Jesiden als Genozid, Sicherheitslage für Jesiden im Irak, türkische Militäroperationen, Diskriminierung von Jesiden, diesbzgl. Rolle kurdischer Sicherheitskräfte, Rückzug der Peschmerga vor dem IS im August 2014, Situation der jesidischen Bevölkerung in Afrin/Nordsyrien<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/194230.04.2018

Die Lage jesidischer Schutzsuchender

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ab dem 4. August 2014 wurde ein angekündigter Genozid an der vorher etwa 400 000 Menschen zählenden jesidischen Bevölkerung des Shengal (Sindschar) im Nordirak durch den sog. Islamischen Staat (IS) verübt. Tausende Jesidinnen und Jesiden wurden entführt oder ermordet, hunderttausende befinden sich auf der Flucht. In einem Bericht der Vereinten Nationen (UN) dazu heißt es: „Der IS hat versucht, die Jesiden durch Morde, sexuelle Versklavung, Sklaverei, Folter und unmenschliche und entwürdigende Behandlung auszulöschen“ (www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=54247#.WIcpOFM1-0k). Eine große Zahl von jesidischen Frauen und Kindern befindet sich immer noch in der Gewalt des IS. Der UN-Sicherheitsrat verurteilte die Verbrechen an den Jesiden durch den IS scharf und forderte die internationale Gemeinschaft insbesondere unter Bezug auf das Flüchtlingsvölkerrecht zum Handeln auf (www.un.org/depts/german/sr/sr_15/sr2249.pdf). Hunderttausende Jesidinnen und Jesiden flohen über einen von den Volks- und Frauenverteidungseinheiten YPG/YPJ und der Guerilla der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gehaltenen Korridor in die selbstverwaltete Region Rojava in Nordsyrien und von dort in Teilen auch weiter in Flüchtlingslager der autonomen Region Kurdistan im Nordirak. Nach der Vertreibung der Kräfte des IS aus dem Shengal (Sindschar) wird ein Teil der Region von einer Selbstorganisierung der jesidischen Bevölkerung verwaltet und von den Widerstandseinheiten Shengal (YBS) und den Frauenverteidigungseinheiten der YJS geschützt.

Weitere Gebiete im Shengal gerieten unter die Kontrolle von Peschmerga der in Erbil regierenden Demokratischen Partei Kurdistans (PDK) und mit ihr verbündeter Gruppen um Haydar Shesho. Diese Gruppen verließen nach dem kurdischen Unabhängigkeitsreferendum im Oktober 2017 die Shengal-Region fluchtartig und übergaben die Kontrolle an die schiitisch dominierten Heshd-i-Shabi-Milizen.

Nach dem Angriff der Türkei auf den Selbstverwaltungskanton Afrin in Nordsyrien kam der Anti-IS-Kampf in Syrien weitgehend zum Erliegen. Parallel dazu stellen verschiedene Quellen insbesondere in der irakisch-syrischen Grenzregion, um Mossul und Kerkuk und auch in der Umgebung der Shengal-Region ein Wiederaufleben des IS fest (www.wp.de/politik/erdogan-hat-die-is-terroristen-moralisch- gestaerkt-id213693189.html, https://anfturkce.net/kurdistan/daIS-efrin-e-saldirilardan- nach-yeniden-canlandi-105111). Es befindet sich eine große Zahl jesidischer Flüchtlinge unter unzureichenden Bedingungen in Flüchtlingslagern im Nordirak, zumeist innerhalb der kurdischen Autonomieregion. Hierzu liegen Berichte über sexuellen Missbrauch, Zwangsprostitution und Vergewaltigungen durch Sicherheitskräfte in solchen Lagern vor (www.state.gov/j/tip/rls/tiprpt/countries/2016/ 258787.htm). Ein großer Teil der Geflüchteten hat selbst die vorangegangenen Massaker und Vertreibungen erlebt und ist schwer traumatisiert und behandlungsbedürftig. Das trifft insbesondere auch auf Frauen zu, gegen die sich der IS mit besonderer Grausamkeit richtet.

Während einerseits in Baden-Württemberg Kontingente von jesidischen Flüchtlingen aufgenommen worden sind und ähnliche Programme gerade in Brandenburg diskutiert werden, häufen sich nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller die Meldungen von Asylantragsablehnungen jesidischer Flüchtlinge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Gerade vor dem Hintergrund der geschilderten Lage im Irak und der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jesidinnen und Jesiden ergeben sich in diesem Zusammenhang Fragen.

Die Situation der jesidischen Bevölkerung in Nordsyrien hat sich ebenfalls aufgrund der Invasion der türkischen Armee und mit ihr verbündeter Milizen in den Norden Syriens massiv verschlechtert, aus Afrin Geflohene berichten von gezielten Plünderungen, Entführungen, Zwangskonversionen und anderen schweren Übergriffen (https://anfdeutsch.com/rojava- syrien/Ezidische-bevoelkerung-aus-efrin-wir-haben-Sengal-vor-augen-3649, www. deutschlandfunk.de/jesiden-in-deutschland-abschied-von-afrin.886.de.html? dram:article_id=413809, www.independent.co.uk/news/world/middle-east/ syriacivil-war-assad-regime-turkey-afrin-kurds-eastern-ghouta-us-allies-militia-a8252 456.html).

In der Antwort zu Frage 9b auf Bundestagsdrucksache 19/1471, wie hoch die Bedrohung der Jesiden durch dschihadistische Kampfverbände auf Seiten der Freien Syrien Armee einzuschätzen sei, erklärte die Bundesregierung: „Die aktuellen Kampfhandlungen stellen eine grundsätzliche Gefahr für alle Zivilisten im betroffenen Kampfgebiet dar. Über eine spezifische Gefährdung von Jesiden liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.“ Die Bundesregierung ignoriert damit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die besondere Bedrohung, der Jesidinnen und Jesiden aufgrund ihres Glaubens von Seiten dschihadistischer Kampfgruppen ausgesetzt sind, in deren Augen sie als vermeintlich „Ungläubige“ regelrecht vogelfrei und zur Versklavung oder Tötung freigegeben sind (www.focus.de/wissen/mensch/religion/der- islamischestaat-moechte-sie-vernichten-voelkermord-durch-is-gottesfuerchtige-jesiden-als- teufelsanbeter-hingemetzelt_id_4061883.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele jesidische Asylsuchende und Flüchtlinge zurzeit in Deutschland leben und wie viele von ihnen seit wann ausreisepflichtig sind (bitte nach Herkunftsland und Jahr und bisherige Dauer der Ausreisepflicht nach den Zeitabschnitten sechs Monate, 12 Monate, drei Jahre, fünf Jahre, zehn Jahre und mehr, aufschlüsseln)?

2

Wie viele Menschen aus der Shengal-Region im Irak haben jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 Asylanträge gestellt, und wie wurden diese beschieden (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)?

3

Wie viele Asylanträge jesidischer Schutzsuchender waren zum 31. Dezember 2017 anhängig (bitte angeben, aus welchen Herkunftsländern diese Flüchtlinge jeweils stammen)?

4

Wie viele Asylanträge von jesidischen Schutzsuchenden aus der Shengal-Region sind derzeit anhängig?

5

Wie viele Asylanträge jesidischer Schutzsuchender wurden einer vorgezogenen Widerrufsprüfung unterzogen, und wie fielen die Entscheidungen aus (bitte angeben, aus welchen Herkunftsländern diese Flüchtlinge jeweils stammen)?

6

Wie viele Asylanträge von Schutzsuchenden aus der Shengal-Region wurden einer vorgezogenen Widerrufsprüfung unterzogen, und wie fielen die Entscheidungen aus?

7

Wie viele Jesidinnen und Jesiden haben im Jahr 2017 einen Asylantrag gestellt, und wie wurden diese beschieden (bitte nach Quartalen und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über minderjährige Kinder die im Irak, in Syrien und in der Türkei zurückgelassen werden, weil die deutschen Auslandsvertretungen nur den Eltern ein Visum zum Zwecke des Familiennachzugs gemäß § 36 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt haben, und welcher Staatsbürgerschaft waren diese Kinder?

9

In wie vielen Fällen wurde bei Schutzsuchenden aus dem Irak in den Jahren 2014 bis 2017 die Zuständigkeit eines anderen Staates nach der Dublin-Verordnung festgestellt, und in wie vielen Fällen wurde eine Überstellung vorgenommen (bitte nach Herkunftsländern und zuständigen Dublin-Staaten aufschlüsseln und wenn möglich die Zahl der betroffenen jesidischen Schutzsuchenden angeben)?

a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die aktuellen Lebensbedingungen von Flüchtlingen aus der Shengal-Region in den EU-Staaten, in die Überstellungen gemäß der Dublin-Verordnung durchgeführt wurden (bitte nach Ländern der Dublin-Überstellung aufschlüsseln)?

b) Inwiefern sieht die Bundesregierung das auf Bundestagsdrucksache 18/11589 benannte Prinzip des gegenseitigen Vertrauens zwischen den EU-Staaten bei der Überstellung von Schutzsuchenden und insbesondere besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen im Rahmen des Gesamteuropäischen Asylsystems für EU-Staaten wie Ungarn immer noch für gewährleistet und falls nein, welche Konsequenzen zieht sie daraus (vgl. www.rp-online.de/politik/eu/gericht-verurteilt-ungarn-wegen- inhaftierungvon-fluechtlingen-aid-1.6688380)?

c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um der besonderen Schutzbedürftigkeit von jesidischen Genozidflüchtlingen gerecht zu werden, und inwieweit hält sie diesen Schutzbedarf auch in anderen Dublin-Staaten für gedeckt?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu rassistisch bzw. religiös motivierten Übergriffen auf Jesidinnen und Jesiden durch andere Flüchtlinge in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland?

11

Wie viele Jesidinnen und Jesiden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann und in welchen Bundesländern aufgrund von Kontingentprogrammen aufgenommen?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Betreuung der in Kontingentprogrammen aufgenommenen Jesidinnen und Jesiden?

13

Welche konkreten Hilfsangebote gibt es für Jesidinnen und Jesiden, die im Rahmen von Kontingentprogrammen aufgenommen wurden, und inwieweit werden diese Angebote nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt?

14

Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Aussage der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UN) zu, dass es sich bei den im August 2014 beginnenden Angriffen des Islamischen Staates (IS) auf die Shengal-Region sowie die damit verbundenen Massaker, Vertreibungen, Versklavungen und Zwangskonvertierungen von Jesidinnen und Jesiden um einen Genozid handelt?

Welche Bemühungen hat die Bundesregierung im letzten Jahr unternommen, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob die Taten des IS in der Shengal-Region als Genozid zu werten sind, insbesondere auch in Hinsicht auf die strafrechtliche Verfolgung von in Deutschland aufhältigen Tätern bzw. Tätern mit deutscher Staatsangehörigkeit (www.tagesschau.de/ausland/jesiden- voelkermord-101.html, bitte ausführlich begründen)?

15

Hat die Bundesregierung mittlerweile eine abschließende oder vorläufige Position zu der Frage, ob die im August 2014 beginnenden Geschehnisse auf dem Shengal als „Handlungen, die aufgrund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte darstellen“ (Artikel 1 Abschnitt a der Genfer Flüchtlingskonvention) angesehen werden können, sodass von einer Gruppenverfolgung der Jesidinnen und Jesiden auszugehen ist?

16

Wie ist die derzeitige Sicherheitslage für Jesidinnen und Jesiden im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung zu bewerten (bitte gegebenenfalls nach Regionen aufschlüsseln)?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein Widererstarken des IS im Irak, insbesondere in den Gebieten um Mossul, Havice und Kerkuk, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.fr.de/politik/meinung/leitartikel/ afrin-erdogans-fataler-sieg-a-1470241, https://anfturkce.net/kurdistan/daIS-efrin- e-saldirilardan-sonra-yeniden-canlandi-105111)?

18

Wie viele nach dem IS-Angriff auf die Shengal-Region verschleppte jesidische Frauen und Kinder befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch in den Händen des IS?

19

Wie ist die Sicherheitslage für Jesiden in der Shengal-Region nach Kenntnis der Bundesregierung zu bewerten?

20

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche militärischen Eskalation in der Region Shengal durch eine angedrohte Operation der türkischen Armee, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu entsprechenden Ankündigungen aus türkischen Regierungskreisen (www.fr.de/politik/tuerkei-erdogan-droht-mit-ausweitung-der-syrienoffensive-a-1470182)?

21

Welche jesidischen Siedlungsgebiete im Nordirak sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom IS oder der Türkei bedroht?

22

Mit welchen Milizen arbeitet die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung im Irak zusammen?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine gesellschaftliche Diskriminierung von Jesidinnen und Jesiden im Irak, und inwieweit hat diese Diskriminierung nach Auffassung der Bundesregierung einen kumulativen Charakter (www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2017-02-20/ jesidensehen-keine-zukunft-im-irak)?

24

Welche Fälle von speziell gegen Jesidinnen und Jesiden gerichteter Diskriminierung in der Autonomieregion Kurdistan (KRG) sind der Bundesregierung bekannt?

25

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Übergriffen auf jesidische Flüchtlinge durch Sicherheitskräfte der KRG, und wenn ja, welcher Art, und durch welche Gruppierungen?

26

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, auch aus anderen Quellen, zur Verstrickung von Sicherheitskräften der KRG in Netzwerke Organisierter Kriminalität im Zusammenhang mit Menschenhandel und Zwangsprostitution (bitte ausführen), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

27

Inwieweit verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, auch aus anderen Quellen, zur Zusammenarbeit von Peschmerga der Demokratischen Partei Kurdistans (PDK) mit dem türkischen Geheimdienst MIT, insbesondere beim Vorgehen gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) oder unter dem Verdacht der PKK-Mitgliedschaft stehende Personen im Nordirak?

a) Inwiefern liegen in diesem Zusammenhang der Bundesregierung Erkenntnisse, auch aus anderen Quellen, über das Agieren des MIT in Flüchtlingslagern im Nordirak vor?

b) Inwiefern liegen in diesem Zusammenhang der Bundesregierung Erkenntnisse, auch aus anderen Quellen, über das Agieren des IS in Flüchtlingslagern im Nordirak vor?

c) Welche Kooperationen bestehen zwischen der kurdischen Autonomieregierung im Nordirak oder ihren Behörden und der Bundesregierung insbesondere auch im Zusammenhang mit einem Vorgehen gegen die PKK?

28

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich die Peschmerga der PDK beim Angriff des IS auf Shengal (Sindschar) im August 2014 zurückgezogen und die Bevölkerung schutzlos gelassen haben (bitte auch Erkenntnisse Dritter, die der Bundesregierung vorliegen, mit in die Antwort einbeziehen)?

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Gründe eines möglichen Rückzuges der PDK-Peschmerga vor dem IS? Sollte die Bundesregierung keine solchen Kenntnisse haben, inwieweit erscheint es ihr angesichts der von der Bundeswehr betriebenen Ausbildung von PDK- bzw. KRG-Peschmerga grundsätzlich geboten, darüber Aufklärung zu erlangen?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einem möglichen Rückzug der PDK-Peschmerga vor dem IS im August 2014 bezüglich der Zuverlässigkeit und Kampfkraft dieser Einheiten angesichts der Tatsache, dass PDK- und KRG-Peschmerga nachfolgend von der Bundeswehr ausgebildet wurden (http://ezidipress.com/blog/der-verrat-von- shingal/)?

29

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Veränderung der Lage der jesidischen Bevölkerung in Afrin nach der am 20. Januar 2018 begonnenen Invasion.

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Angriffe, Drohungen oder Übergriffe von Angehörigen der sog. Freien Syrischen Armee (FSA), die an der türkischen Operation „Olivenzweig“ in Afrin beteiligt sind, gegen Jesidinnen und Jesiden in Nordsyrien, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung?

b) Wie viele Jesidinnen und Jesiden sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des türkischen Angriffs auf Afrin aus ihren Wohnorten bzw. aus der Region Afrin geflohen, und wo und unter welchen Umständen leben die Geflohenen derzeit?

c) Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich Zwangskonvertierungen, gezielten Plünderungen, Entführungen und anderen Menschenrechtsverletzungen und Übergriffen auf die jesidische Bevölkerung in der von der Türkei und mit ihr verbündeten Milizen kontrollierten Zone in Nordsyrien, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/Ezidische-bevoelkerung-aus-efrin- wir-haben-Sengal-vor-augen-3649, www.independent.co.uk/news/world/ middle-east/syria-civil-war-assad-regime-turkey-afrin-kurds-eastern-ghouta- us-allies-militia-a8252456.html)?

d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zerstörung jesidischer Dörfer durch die türkische Armee bzw. mit ihr verbündeter Milizen?

e) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Jesidinnen und Jesiden einer besonderen Gefährdung aufgrund ihres Glaubens von Seiten dschihadistischer Gruppierungen ausgesetzt sind?

30

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ansiedlung von Milizen und ihren Familien aus Ost-Ghouta in Afrin, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Berlin, den 20. April 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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