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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zurückweisungen an deutschen Grenzen aus Gründen der Gefahrenabwehr

Einreiseverweigerung auf Grundlage der EU-Verordnung über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex): Staatsangehörigkeiten, Straftaten, Verdacht auf terroristische Aktivitäten, islamistischer Hintergrund, Warnungen ausländischer Sicherheitsbehörden, Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/200704.05.2018

Zurückweisungen an deutschen Grenzen aus Gründen der Gefahrenabwehr

der Abgeordneten Beatrix von Storch, Jochen Haug, Martin Hess, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Gemäß Anhang V der Verordnung (EU) 2016/399 kann Personen die Einreise in ein Mitgliedsland der Europäischen Union verweigert werden, wenn diese „eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ darstellen.

Nach Auskunft der Bundesregierung ist auf dieser Rechtsgrundlage im Jahr 2017 insgesamt 495 Personen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert worden, davon 425 auf dem Luftweg und 70 Personen an der Landgrenze.

Weitere 544 Personen (509 auf dem Luft-, 27 auf dem Land- und acht auf dem Seeweg) wurden zurückgewiesen, weil sie zur „Einreiseverweigerung“ ausgeschrieben waren (vgl. Bundestagsdrucksache 19/800).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Staatsangehörigkeiten hatten die Personen, denen im Jahr 2017 auf dieser Rechtsgrundlage die Einreise verweigert wurde?

2

Wie viele der zurückgewiesenen Personen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit in Deutschland schon Straftaten begangen oder solche geplant?

3

Wie viele der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen erfolgten, weil die betroffenen Personen beim Begehen einer Straftat aufgegriffen wurden, und um welche Straftaten (z. B. Drogendelikte, Waffenschmuggel, Menschenhandel) handelte es sich jeweils?

4

Wie viele der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen waren durch Warnungen ausländischer Sicherheitsbehörden veranlasst?

5

Wie viele der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen erfolgten wegen des Verdachts auf terroristische Aktivitäten, und in wie vielen Fällen hatten diese einen islamistischen Hintergrund?

6

Welche Staatsangehörigkeiten hatten die Personen, die 2017 zurückgewiesen wurden, weil sie zur „Einreiseverweigerung ausgeschrieben“ waren?

7

Aus welchen Gründen waren die betreffenden Personen zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben?

8

In wie vielen Fällen war der Verdacht auf die Planung terroristischer Aktivitäten ein Grund für die Ausschreibung zur Einreiseverweigerung?

Berlin, den 23. April 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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