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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) und der Umbau der europäischen Militärpolitik

Verstoß gegen EU-Vertrag betr. Finanzierung verteidigungspolitischer Ausgaben aus dem EU-Haushalt, Verpflichtungen teilnehmender Mitgliedsstaaten (militärische Einsätze, Verteidigungsausgaben), Einbindung in den Entscheidungsprozess, Drittstaatenbeteiligung an PESCO, Finanzierung des EU-Verteidigungsfonds (EVF), administrative und innere Ausgestaltung, Entscheidungsfindung (Konsens- oder Mehrheitsprinzip), Zusammenarbeit mit der NATO, Umsetzungsstände diverser PESCO-Projekte u.a. in den Bereichen Logistik und Sanitätswesen<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/200504.05.2018

Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) und der Umbau der europäischen Militärpolitik

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 11. Dezember 2017 gründeten 25 Staaten der Europäischen Union die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“, bekannt unter ihrer englischen Abkürzung PESCO. In diesem Rahmen wollen die beteiligten Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung enger zusammenarbeiten und gemeinsam „weitere Verteidigungsfähigkeiten entwickeln“.

Derzeit beteiligen sich 25 Mitgliedstaaten an dem Projekt: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, während Dänemark, Großbritannien und Malta nicht teilnehmen (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/11/2017-11-13-pesco.html).

Angedacht sind Investitionen in gemeinsame Projekte und die „Verbesserung der operativen Einsatzbereitschaft“. Im Rahmen von PESCO sollen die Mitgliedstaaten „den Beitrag ihrer Streitkräfte ausweiten“, es handele sich aber nicht um eine Europa-Armee. Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen sprach allerdings nach der Notifizierung von PESCO von einer „Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion“ (ebd.). Als ein zentrales Argument für PESCO wird angeführt, dass der neue Koordinierungsrahmen mehr Kosteneffizienz im europäischen Rüstungsbereich ermögliche.

Die administrative Ausgestaltung und genaue Kostenkalkulationen sind bisher jedoch weder der Öffentlichkeit noch den Abgeordneten des Deutschen Bundestages bekannt. Neben der PESCO arbeiten die beteiligten Staaten außerdem im Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) und der Coordinated Annual Review on Defence (CARD) zusammen. Zudem müssen die PESCO-Mitgliedstaaten an den EU-Kampfverbänden (Battlegroups), den europäischen Eingreiftruppen für Krisenfälle mitarbeiten. Neben der inneren Ausgestaltung wirft PESCO in der Öffentlichkeit Fragen auf, was die mögliche Veränderung der Außenbeziehungen der EU betrifft.

Die Nachbarschaftspolitik der EU sowie die Außen- und Sicherheitspolitik ihrer Mitgliedstaaten haben gewalttätige Konflikte im geographischen Umfeld der EU nach Ansicht der Fragesteller massiv befördert, jetzt droht mit PESCO aus Sicht der Fragesteller eine weitere Militarisierung der EU-Außenpolitik, die gerade vor dem Hintergrund der beschädigten Beziehungen zu Russland Besorgnis erregen muss. Zudem bestehen laut Presse Unsicherheiten, was das Verhältnis zur NATO betrifft.

Gleichzeitig sind Neuanschaffungen im Rüstungsbereich auch das Thema bei handelspolitischen Gesprächen zwischen den USA und den EU-Staaten. So forderte die US-Regierung, dass EU-Staaten zukünftig mehr amerikanische Rüstungsgüter einkaufen sollten, um ihren Exportüberschuss abzubauen („WTO-Chef warnt Trump vor Handelskrieg“, ZEIT ONLINE, 28. Februar 2017). Aktuell verlangt der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer, die „Europäer müssten Beweise liefern, dass sie ihre Rüstungsanstrengungen steigern („USA stellen Bedingungen“, DER SPIEGEL 12/2018).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Hat die Bundesregierung prüfen lassen, inwieweit PESCO und der EVF oder einzelne in diesem Rahmen geplante Projekte gegen den EU-Vertrag (Vertrag von Lissabon) verstoßen, der in Artikel 41 Absatz 2 ausdrücklich festlegt, dass „Ausgaben aufgrund von Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen“ nicht aus dem Haushalt der Union finanziert werden dürfen, und zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung ggf.?

2

Inwiefern kann im PESCO-Format über militärische Einsätze entschieden werden, und in welcher Form hat sich die Bundesregierung ggf. dafür eingesetzt, dass EU- bzw. PESCO-Einsätze oder die Verwendung von PESCO-Kapazitäten nur in Übereinstimmung mit einem UN-Mandat möglich sind?

3

Inwiefern legen die bisherigen Vereinbarungen zu PESCO bzw. dem Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) die Mitgliedstaaten darauf fest, das NATO-Ziel zu übernehmen, die Militärausgaben bis zum Jahr 2024 auf 2 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes anzuheben oder verpflichten in anderer Form zu einem regelmäßigen Aufwuchs der Ausgaben für Rüstung und Militär?

a) Ab wann und wo wird der deutsche Beitrag zum EVF im Bundeshaushalt abgebildet?

b) Wie hoch liegen die bisher veranschlagten jährlichen Gesamtausgaben durch den EVF für Waffentechnik, und welche Vorgaben bestehen ggf., um Anteile an anderen Ausgabenbereichen (Personal, Immobilien, Logistik etc.) festzulegen?

c) Wie hoch liegen die bisher geplanten Kosten für Rüstung und militärrelevante Forschungsprojekte der EU bis 2027?

d) Inwiefern soll PESCO bzw. EVF dazu beitragen, die bestehenden Handelsungleichgewichte zwischen einzelnen Mitgliedstaaten der EU zu reduzieren?

e) Inwiefern wird in diesem Zusammenhang von den Mitgliedstaaten die Möglichkeit in Erwägung gezogen, Rüstungsausgaben der Mitgliedstaaten aus den Bestimmungen der Defizitgrenze des Stabilitäts- und Wachstumspaktes auszunehmen (bitte darlegen, Vertreter welcher Mitgliedstaaten sich dafür, dagegen oder unentschieden geäußert haben)?

f) Inwiefern kann PESCO/EVF nach Kenntnis der Bundesregierung dazu beitragen, dass einzelne Mitgliedstaaten, die, wie etwa Griechenland, mehr als 2 Prozent für die Verteidigung ausgeben, diese im Rahmen von PESCO senken?

g) Angenommen, es würden über den EVF ausschließlich PESCO-Projekte abgewickelt, die dann mit 30 Prozent statt 20 Prozent aus dem EU-Budget finanziert würden, würde das EU-Budget nach Einschätzung der Bundesregierung entsprechend über die für 2021 bis 2027 vorgesehene 1 Mrd. Euro jährlich für das Fähigkeitenfenster steigen, oder würden bei Erreichen des Betrages keine weiteren Projekte finanziert?

h) Wie verhält sich die Verpflichtung zu realem Wachstum der Haushaltsmittel für Verteidigung mit der Kopplung der Mehrausgaben im Bereich der Verteidigung an den Bereich der Entwicklung (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD), gilt diese Kopplung uneingeschränkt oder nur bis zum Erreichen der jeweiligen Ziele, also 0,7 Prozent BIP für die Entwicklungshilfe?

4

Auf welchem Stand befindet sich die Entwicklung gemeinsamer Governance-Regeln für PESCO und die dazugehörigen Projekte, und welche organisatorischen Formen der Umsetzung (Gremien etc.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher angedacht?

a) Welche Aufgaben kommen bisher dem PESCO-Sekretariat zu, welche weiteren möglichen Aufgaben werden bisher durch die Mitgliedstaaten diskutiert, und welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Aufgaben des PESCO-Sekretariats?

b) In welchem organisatorischen Rahmen und administrativen Verfahren entstehen die so genannten Fähigkeitsentwicklungspläne (Capability Development Plan, CPD)?

c) Nach welchem Verfahren kommen die Nationalen Umsetzungspläne (NIPs) zustande, welche umzusetzenden Punkte enthalten sie obligatorisch oder fakultativ?

d) Welche Zeitpläne wurden innerhalb von PESCO nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für den Prozess der Überprüfung und Bewertung der Nationalen Umsetzungspläne festgelegt?

5

In welchem organisatorischen Rahmen findet der Austausch zwischen PESCO und der NATO nach Kenntnis der Bundesregierung statt?

a) Inwiefern wird es zu einer Verzahnung mit dem geplanten NATO JSEC (Joint Support and Enabling Command) kommen, und welche Abstimmungsergebnisse gibt es hierzu bereits?

b) Inwieweit kann das neue NATO-Hauptquartier JSEC auch für PESCO genutzt werden?

c) Wie werden hierbei Doppelstrukturen vermieden?

6

Inwiefern unterscheiden sich die Kriterien im Notifizierungspapier von denen, auf die sich Paris und Berlin beim Treffen des deutsch-französischen Ministerrates im Juli 2017 verständigt hatten?

a) Wann wurden welche Länder anschließend in den Konsultations- und Entscheidungsprozess eingebunden?

b) Zu welchem Zeitpunkt standen die finalen Kriterien fest, und welche Länder waren bis dahin am Entscheidungsprozess beteiligt?

7

Inwiefern können sich Drittstaaten, auch außerhalb der EU und der NATO, grundsätzlich an PESCO oder einzelnen Projekten beziehungsweise Operationen beteiligen, an den Gremiensitzungen teilnehmen, oder Angebote zum Austausch von verteidigungsrelevanten Informationen wahrnehmen?

a) Welche Pläne oder Überlegungen bestehen, um europäischen Drittstaaten wie der Russischen Föderation oder Großbritannien über Rahmenbeteiligungsabkommen eine systematische Zusammenarbeit mit PESCO zu ermöglichen (etwa Beteiligung an zivilen und militärischen Missionen, Operationen oder anderen Projekten)?

b) Welche Informationsrechte haben die nicht an PESCO teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten gegenüber den PESCO-Strukturen hinsichtlich von Entscheidungen, Planungen etc.?

8

Welche Entscheidungen, Projekte und Vorhaben auf EU-Ebene erfolgen exklusiv im PESCO-Format, also unter ausschließlicher Stimmberechtigung der an PESCO teilnehmenden Mitgliedstaaten, und welche verteidigungsbezogenen Projekte können explizit nicht im PESCO-Format betrieben werden, und wo sind die diesbezüglichen Aspekte rechtlich und organisatorisch geregelt?

9

Inwiefern wird innerhalb der Governance-Debatte bei der organisatorischen Implementierung von PESCO das bisher geltende Einstimmigkeitsprinzip der EU-Sicherheits- und Verteidigungspolitik gewährleistet oder aber durch eine Mehrheitsentscheidung ersetzt?

a) Welche Entscheidungen im PESCO-Format verlangen welche Form der Mehrheit (bitte aufführen)?

b) Welche Positionen vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Anwendung des Konsens- oder Mehrheitsprinzips in den PESCO-Gremien?

c) Welche Vorstellungen hat die französische Regierung in dieser Angelegenheit?

10

Welche Rolle sollen nach Ansicht der Bundesregierung der Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV), die Rats-Arbeitsgruppe für Außenbeziehungen (Relex) und das politische und sicherheitspolitische Komitee (PSK) im institutionellen Gefüge von PESCO einnehmen, und welche Positionen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Frage unter den anderen Mitgliedstaaten?

11

Wie werden die Verpflichtungen im Rahmen von PESCO für die Mitgliedstaaten nach bisherigem Procedere festgelegt, überprüft und bei Nichteinhaltung sanktioniert?

a) Über welche Möglichkeiten verfügt ein Mitgliedsstaat, sich gegen einen etwaigen mit qualifizierter Mehrheit beschlossenen Ausschluss zur Wehr zu setzen, und welche anderen Sanktionen als ein Ausschluss sind vorgesehen bzw. werden diskutiert?

b) In welchem Procedere (Gremien, beteiligte Organisation und Repräsentanten, Entscheidungsablauf) werden weitere PESCO-Projekte vorgeschlagen, ausgewählt und bestimmt?

12

An welchem Stand der Umsetzung befindet sich das Projekt Militärische Mobilität, welche Aspekte umfasst es, und welcher Mitgliedstaat ist in diesem Projekt maßgeblich verantwortlich („Lead nation“)?

a) Soll über eine Vernetzung von „Drehscheiben“ in der EU hinaus in Deutschland eine EU-„Logistik-Drehscheibe“ eingerichtet werden, und wenn ja, wo und mit welchen finanziellen Auswirkungen ab welchem Haushaltsjahr, und welche konkreten Einsparungen stehen dem gegenüber?

b) Welche gesetzlichen Veränderungen der Raumordnungsplanung und sonstiger infrastruktureller Planungen wird das Projekt „Military Mobility“ erfordern?

c) In welchen Bereichen besteht das Erfordernis vom Deutschen Bundestag neu zu beschließender Bundesgesetze, in welchen Bereichen soll von Verordnungen Gebrauch gemacht werden, inwiefern bedarf es gesetzlicher Änderungen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer?

13

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung für den Abbau nationaler administrativer Regeln in den Nationalstaaten für eine so genannte militärische Schengenzone, innerhalb derer der Transport von Soldaten und schwerem Material künftig deutlich schneller und einfacher möglich sein soll?

14

Auf welchem Stand der Umsetzung befindet sich der auch von EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc angekündigte Plan, Straßen, Brücken und Schienennetze für zivile und militärische Verwendungsmöglichkeiten zu reparieren und auszubauen (u. a. FAZ, 28. März 2018)?

a) In welchem Rahmen fanden zu diesem Thema nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Gespräche zwischen verschiedenen Gremien innerhalb der EU sowie zwischen EU und NATO statt?

b) Inwiefern gibt es in diesem Plan einen Fokus auf die Verlegungsfähigkeiten in Richtung strategisch entscheidender Schwerpunkte in einem Konfliktszenario mit Russland oder eine allgemeingültige Ausbaustrategie für den gesamten Raum der EU und ihre gesamte Nachbarschaft?

c) Welche Rolle soll dabei nach Kenntnis der Bundesregierung der gemeinsame EU-Infrastrukturfonds Connecting Europe Facility (CEF) spielen?

15

Welche Planungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für den Aufbau neuer Hauptquartiere und gemeinsamer Logistik-Drehscheiben (Network of Logistic Hubs in Europe and Support to Operations)?

a) Wie ist der Stand der Beschlussfassung, und was sind die nächsten Schritte bei der Umsetzung?

b) Welche Strukturen sollen an welchen Orten geschaffen werden für das sog. „Network of Logistic Hubs“ sowie für den Bereich „Military Mobility“, bei denen Deutschland jeweils Leadnation wird?

16

An welchem Bundeswehr-Standort soll voraussichtlich das „European Medical Command“, für das Deutschland Leadnation wird, entstehen?

a) Welche strukturellen Veränderungen werden damit verbunden sein?

b) Welcher finanzielle Mehraufwand wird damit ab welchem Haushaltsjahr verbunden sein? Welche konkreten Einsparungen stehen dem gegenüber?

17

Wie ist der Arbeitsstand bei der Umsetzung der „European Union Training Mission Competence Centre“ (EU TMCC)?

a) Wo soll das EU TMCC entstehen, für das Deutschland Leadnation wird?

b) Welche strukturellen Veränderungen werden damit für die Bundeswehr verbunden sein?

c) Welcher finanzielle Mehraufwand wird damit ab welchem Haushaltsjahr verbunden sein, und welche konkreten Einsparungen stehen dem gegenüber?

18

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Arbeitsstand bei der Umsetzung des „EUFOR Crisis Response Operation Core“?

19

Welche gemeinsamen Kampfverbände (Battlegroups) existieren bisher?

a) Welche weiteren sind im Rahmen von PESCO angedacht, etwa für die Visegrád-Staaten oder aus deutschen, französischen und polnischen Soldaten?

b) Welche Kräfte der Bundeswehr sollen EU-Kampfverbänden (Battlegroups) zugeordnet werden, an welchen Stationierungsstandorten?

20

Welche gemeinsamen rüstungspolitischen Vorhaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher geplant (Erprobung und Entwicklung von militärischen Systemen, Fahrzeugen und anderen Plattformen), und wie ist der Stand der Umsetzung?

21

Welche Forschungseinrichtungen sind und waren nach Kenntnis der Bundesregierung an den Projekten MAS MCM und HARMSPRO beteiligt bzw. sollen künftig beteiligt werden?

22

Welche Unternehmen aus der Sicherheits- und Verteidigungsbranche, einschließlich der Hersteller von Dual-Use-Gütern, sind und waren an den Projekten MAS MCM und HARMSPRO beteiligt bzw. sollen künftig beteiligt werden?

23

Für wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verabschiedung einer neuen Runde von PESCO-Projekten vorgesehen, und welche Vorhaben werden dabei aktuell diskutiert?

Berlin, den 25. April 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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