Beitragserhöhungen im Standardtarif der privaten Krankenversicherung
der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist es für Versicherte unter bestimmten Umständen möglich, in den Standardtarif zu wechseln. Zusammen mit dem Basistarif und dem Notlagentarif zählt der Standardtarif zu den ‚Sozialtarifen‘. Er ist insbesondere für Ruheständlerinnen und Ruheständler vorgesehen, die die mit zunehmendem Alter ansteigenden Beiträge in der PKV von ihrem sinkenden Einkommen oft nicht mehr bezahlen können. Voraussetzungen für einen Wechsel in den Standardtarif sind eine mindestens zehnjährige Mitgliedschaft in der PKV, die zudem bereits vor dem 1. Januar 2009 bestanden haben muss, dass keine Beihilfeansprüche bestehen sowie ein Mindestalter von 65 Jahren. Bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder bei Jüngeren, die bereits eine Rente oder Pension beziehen, beträgt das Mindestalter 55 Jahre.
Im Gegensatz zu den regulären Tarifen der privaten Krankenversicherung wird der Standardtarif branchenweit kalkuliert. Die Beitragshöhe des Standardtarifs ist auf den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt. Er beträgt aktuell im Jahr 2018 646,06 Euro im Monat. Der durchschnittliche Beitrag im Standardtarif liegt aber deutlich darunter.
Die privaten Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, Alterungsrückstellungen aufzubauen, um künftige Kostensteigerungen durch die höhere Krankheitswahrscheinlichkeit im Alter abzufedern. Wenn sich getroffene Annahmen deutlich ändern, müssen die Versicherungsunternehmen eine Neuberechnung der Tarife vornehmen. Diese steht nun im branchenweit kalkulierten Männertarif im Standardtarif an. Bei der Neuberechnung der Tarife wird auch der zu erwartende Zinssatz branchenweit kalkuliert. Der Rechnungszins für den Männertarif im Standardtarif wird derzeit an den zu erwartenden Zinssatz angepasst. Wegen der seit Jahren niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt ist mit einer deutlichen Senkung des Rechnungszinses zu rechnen (www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/finanzen_steuern/article/958003/krankenversicherung-rechnungszins-pkv-sinkt-weiter.html). Dies hätte – wie bei den konventionellen Tarifen – Beitragserhöhungen für alle im Standardtarif versicherten Personen zur Folge. Da diese Personen in den Standardtarif wechselten, um ihre Beiträge noch zahlen zu können, treffen sie Beitragserhöhungen besonders hart.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche sozialen Auswirkungen hätten die Beitragssteigerungen für die in den Sozialtarifen Versicherten nach Einschätzung der Bundesregierung?
Wie viele Versicherte befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Männertarif des Standardtarifs?
Inwiefern ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuell in dieses Verfahren zur Neukalkulation des Standardtarifs eingebunden?
Ist die Information der Fragesteller richtig, dass es bei der Neukalkulierung des Standardtarifs um eine Senkung des Rechnungszinses von 3,5 auf 2,2 Prozent geht?
Wird die beabsichtigte Absenkung seitens der Bundesregierung und der BaFin als sachgerecht beurteilt?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass im Standardtarif Beitragserhöhungen drohen?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die zu erwartenden Beitragssteigerungen im Standardtarif deutlich höher ausfallen werden als in anderen Tarifen?
Mit Beitragserhöhungen in welcher Höhe (absolut und relativ) rechnet die Bundesregierung im Standardtarif (bitte nach Geschlecht aufgeschlüsselt beantworten)?
Welche durchschnittliche Höhe nimmt die Bundesregierung für die Zukunft an, und wo sieht sie eine Grenze, die die Funktion als Sozialtarif in Frage stellt (bitte nach Geschlecht aufgeschlüsselt beantworten)?
Was ist der Durchschnittsbeitrag, der im Standardtarif und im Basistarif zu zahlen ist (bitte jeweils für die vergangenen zehn Jahre angeben; bitte nach Geschlecht aufgeschlüsselt beantworten)?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, entweder aufsichtsrechtlich oder gesetzgeberisch, auf diese Entwicklung Einfluss zu nehmen, um die soziale Funktion des Standardtarifs abzusichern?
Welche konkreten Maßnahmen erwägt oder plant die Bundesregierung, um die Beitragssteigerungen gering zu halten?
Welche Möglichkeiten haben die Versicherungsunternehmen aus Sicht der Bundesregierung, um die Beitragssteigerungen gering zu halten?
Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob diese Möglichkeiten genutzt werden?
Welche Auswirkungen auf die Beiträge hat eine Absenkung des Rechnungszinses um 0,1 Prozentpunkte (Faustformel), und hat diese Faustformel auch entsprechende Gültigkeit im Standardtarif?
Wie nachhaltig ist das Kapitaldeckungsverfahren in der privaten Krankenversicherung aus der Sicht der Bundesregierung, vor allem angesichts der großen Auswirkungen der Kapitalmarktschwankungen auf die Beiträge?
Wird nach Einschätzung der Bundesregierung die soziale Funktion des Standardtarifs noch erfüllt, wenn die Zinssenkung, wie befürchtet, stattfindet?
Sind nach Einschätzung der Bundesregierung in Zukunft noch weitere Rechnungszinsabsenkungen und Beitragserhöhungen in den Sozialtarifen und Normaltarifen zu erwarten?