Nationaler Bildungsrat
der Abgeordneten Margit Stumpp, Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist die Schaffung eines Nationalen Bildungsrates verabredet: „Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern. Dafür wollen wir nach dem Vorbild des Wissenschaftsrates einen Nationalen Bildungsrat einrichten. Der Nationale Bildungsrat soll auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen und dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen und die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen bei der Gestaltung der Bildungsangebote über die ganze Bildungsbiographie hinweg zu fördern. Über Mandatierung, Zusammensetzung, institutionelle Anbindung und Ausstattung des Nationalen Bildungsrates entscheiden Bund und Länder gemeinsam“ (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2018.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie weit sind die Planungen seitens der Bundesregierung zur Einsetzung eines Nationalen Bildungsrates? Welche Vereinbarungen wurden dazu mit den Ländern bereits getroffen, und welche stehen noch aus?
Mit welchen Instanzen und Institutionen hat die Bundesregierung auf welcher Ebene bereits Gespräche zur Einsetzung eines Nationalen Bildungsrates geführt, und welche sind noch geplant?
Welche Akteure möchte die Bundesregierung im Nationalen Bildungsrat versammeln, und wie soll er zusammengesetzt sein?
Welche Akteure befürworten, neben der Bundesregierung, die Einrichtung eines Nationalen Bildungsrates, und wie wird dies begründet?
Welche Rolle sollten nach Ansicht der Bundesregierung zivilgesellschaftliche Akteure im Nationalen Bildungsrat spielen?
Was sind die Ziele und Aufgaben des Nationalen Bildungsrates, und in welcher Beziehung wird er zur Kultusministerkonferenz stehen?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Arbeitsweise des Nationalen Bildungsrats?
In welchem Turnus soll der Nationale Bildungsrat tagen?
Wo soll der Nationale Bildungsrat nach Ansicht der Bundesregierung angesiedelt werden?
Soll der Nationale Bildungsrat eine gesellschaftliche Bildungsstrategie entwickeln, und wenn ja, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage kann dies aus Sicht der Bundesregierung erfolgen?
Strebt die Bundesregierung über die Schaffung eines Nationalen Bildungsrats die Wiedereinführung der mit der Föderalismusreform von 2006 abgeschafften gemeinsamen Bildungsplanung an, damit sinnvolle Bund-Länder-Projekte in allen Bildungsbereichen möglich werden, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
Wie soll sich der Nationale Bildungsrat nach Ansicht der Bundesregierung finanzieren? Welche Mittel hält die Bundesregierung hierfür vor?
Inwiefern spielen nach Auffassung der Bundesregierung Überlegungen zu einen Bildungsstaatsvertrag zwischen Bund und Ländern eine Rolle, um die Zusammenarbeit in der Bildungspolitik zu verbessern?
In welcher Form ist der Deutsche Bildungsrat, der in den Jahren 1966 bis 1975 bestand, Vorbild und/oder Ideengeber für die Bundesregierung in ihren Überlegungen für einen Nationalen Bildungsrat?
Inwiefern wird der Wissenschaftsrat mit seiner Besetzungsstruktur und seinem Aufgabenspektrum als Vorbild für den Bildungsrat betrachtet?
Welche Rolle spielen in den Überlegungen der Bundesregierung die Vorschläge der Robert Bosch Stiftung aus dem Jahr 2012 (http://projects.bosch-stiftung.de/content_projekte/language1/downloads/Plaedoyer_Nationaler_Bildungsrat.pdf) bezüglich
a) der Rolle des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes,
b) der Organisation in zwei Kommissionen aus Wissenschaft und Praxis sowie aus Politik und Verwaltung,
c) der Stimmengewichtung,
d) des Beratungsmodus,
e) der Entscheidungsmodi,
f) der Berichtspflichten und
g) der zu bearbeitenden Themenbereiche?