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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung der Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

Strukturförderung von Migrantenselbstorganisationen (MSO) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), BAMF-Projekt "Houses of Resources", Förderung des Dachverbandes der Migrantinnenorganisationen (DaMigra) und von Migrantenjugendselbstorganisationen (MJSO) durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Unterstützung über den Bundesverband Deutsche Jugend in Europa, Förderung der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO), Förderlinie des Programms "Demokratie leben!", weitere Programme zur strukturellen Förderung von MSO, Evaluation, langfristige Implementierung der Strukturförderung<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/210714.05.2018

Förderung der Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

der Abgeordneten Filiz Polat, Ulle Schauws, Dr. Anna Christmann, Beate Walter-Rosenheimer, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit 2009 fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Qualifizierung und Professionalisierung der Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten (MSO). Damals wurde bis Ende 2011 das Projekt „Strukturelle Förderung von Migrantenorganisationen“ durchgeführt. Daran beteiligt waren acht MSOen: der Verband der Griechischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland, der Kroatische Weltkongress in Deutschland (KWKD), die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD), die Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland (FÖTED), die Alevitische Gemeinde Deutschland, der Bundesverband Deutsch-Arabischer Vereine in Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV) sowie das Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen Verband (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7740).

Im Jahr 2013 wurde dieser Ansatz in ein reguläres Strukturförderungsprogramm des BAMF umgewandelt, das die beteiligten MSOen beim Ausbau ihrer Dachstrukturen und bei der Professionalisierung helfen sollte. Von 2013 bis 2016 erhielten damit folgende MSOen jeweils einen jährlichen Förderbeitrag von ca. 100 000 Euro: BAGIV, TGD, FÖTED, KWKD, Bundesverband russischsprachiger Eltern (BVRE); Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen (NEMO) sowie der Bund der spanischen Elternvereine in der Bundesrepublik Deutschland MSOen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8206).

Letztes Jahr begann eine weitere Förderperiode, diesmal mit einem Schwerpunkt auf Organisationen, die einen Beitrag bei der Ankunft und Integration von Geflüchteten leisten. Folgende Verbände erhalten im Rahmen dessen bis 2020 eine Förderung: Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat, Verband (BZI), Deutsch-Syrischer Hilfsvereine, Bundesnetzwerk TANG – The African Network of Germany, Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland e. V., Kurdische Gemeinde Deutschland, Iranische Gemeinde in Deutschland sowie der Zentralrat der Afrikanischen Gemeinde in Deutschland.

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Strukturförderungsprogramm sind folgende Kriterien: Größe und Bedeutung (Bundes- oder Dachverbände mit Mitgliederstrukturen in mindestens fünf Bundesländern), übergreifende Zielgruppen (z. B. Aktivitäten über die eigene Herkunftsgruppe hinaus) sowie ein integrativer Ansatz.

Die allgemeine Absicht dieses Förderprogramms des BAMF ist es, dass sich die MSOen als Ansprechpartner des Bundes professionalisieren. Der Bund hat nämlich ein langfristiges Interesse daran, dass MSOen ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre kommunikativen Zugänge nutzen, um eigenständig Positionen und Expertisen zu erarbeiten und in den fortwährenden gesellschaftlichen Dialog über eine sinnvolle Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft einbringen. Hierfür ist ein Bekenntnis durch den Bund sinnvoll und notwendig.

Fraglich ist, ob diese Verantwortungsübernahme dadurch gewährleistet werden kann, indem Dienstleistungsangebote von MSOen z. B. in die Regelangebote des Sozialgesetzbuchs übernommen werden – oder ob weitere, strukturell angelegte Fördermaßnahmen benötigt werden.

Das kurzfristige, operative Ziel dieses Strukturförderungsprogramms ist es jedenfalls, die jeweiligen Träger in die Lage zu versetzen, ihrem Projekt Nachhaltigkeit zu verleihen. Die MSOen sollen fähig sein, selbstständig Mittel für ihre operative Arbeit bzw. für ihre Organisationsstrukturen eigenständig zu sichern und fortzuführen. Die geförderten MSOen sollten die Möglichkeit erhalten, ggf. einen Folgeantrag für weitere zwei Jahre zu stellen (zur Stabilisierung der bisherigen Projekterfolge). Eine langfristige Implementierung der Strukturförderung für die bisher geförderten Migrantendachorganisationen sei jedoch – so die Bundesregierung – nicht geplant (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7740, S. 11 sowie Bundestagsdrucksache 18/8206).

Fraglich ist, ob diese Zielvorgabe des Strukturförderungsprogramms des BAMF realitätsgerecht ist, ob eine solche Anschubfinanzierung tatsächlich ausreicht, damit die begünstigten MSOen langfristig finanziell wirklich „auf eigenen Füßen stehen“ können: Ein vom Paritätischen Gesamtverband 2011 herausgegebenes Positionspapier („Vorschläge für eine Grundausstattungsförderung von Migrantendachorganisationen“) weist jedenfalls auf diesbezüglich schwierige Ausgangsbedingungen bei den MSOen hin: „Die bundesweit organisierten und tätigen Dachverbände von Migrantenorganisationen befinden sich derzeit in einer Umbruchs- und Aufbruchsphase: Sie sind nicht mehr nur Selbstorganisationen, sondern zunehmend soziale Dienstleister (…) Die Finanzierung ihrer Aktivitäten basiert vorwiegend auf Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Nur wenige Organisationen bekommen regelmäßige Zuwendungen aus EU-Mitteln, vom Bund, von Ländern oder Kommunen“. Fraglich ist also, ob sich diese für MSOen typischen Binnenprobleme bei der Allokation finanzieller Ressourcen durch eine lediglich kurzfristige finanzielle Förderung beheben lassen.

In dem offiziellen Abschlussbericht über „Modellprojekte des BAMF zur verstärkten Partizipation von Migrantenorganisationen“ gelangten die Autorinnen und Autoren jedenfalls auf S. 58 zu der Feststellung, dass die MSOen „keine Verstetigungsperspektiven [hätten] ohne externe Unterstützung“ – gemeint war hiermit z. B. „Weiterförderung von MSO-Projekten durch Politik und Verwaltung“ bzw. deren „Einbindung in SGB-Regelangebote“ www.bamf.de/SharedDocs/ Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/abschlussbericht-2012-modellprojekte- mo.pdf?__blob=publicationFile.

Zu einem ähnlichen Fazit kam schließlich die – im April 2018 vom BAMF freigegebene – Kurzfassung des Abschlussberichts der Fachlichen Begleitung des Förderprogramms „Strukturförderung von Migrantenorganisationen auf Bundesebene 2013-2016“ (Stand Dezember 2016). Diese kam nämlich zu der Feststellung, dass es „keinem“ der unterstützten Verbände gelungen sei, eine verlässliche eigenständige Finanzierung aus nicht-öffentlicher Förderung zu erreichen – ein Umstand, der sich „auch in Zukunft“ so stellen würde. Zum einen – so der Abschlussbericht weiter – sei der Förderzeitraum zu kurz gewesen, um den Prozess zu einem professionell arbeitenden Dachverband abschließen zu können. Zudem sei aber klar geworden, dass die MSOen ihre Arbeit „weder allein über eine Projektförderung noch durch Ehrenamtliche“ bewältigen könnten.

Neben diesem Strukturförderungsprogramm finanziert das BAMF derzeit an 14 Standorten zudem sog. Houses of Resources. Diese sollen lokale MSOen und andere integrativ wirkende Organisation in ihrer Arbeit unterstützen durch Beratungsleistungen oder durch das Zurverfügungstellen von Räumen oder finanziellen Mitteln. Zudem sollen diese Häuser die Kooperation und Netzwerkbildung fördern, um vor Ort nachhaltige Strukturen für bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement im Integrationsbereich zu schaffen.

Über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden (u. a. über die speziellen Förderlinien des Programms „Demokratie leben!“) Projekte zum Empowerment bzw. zur demokratischen Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft gefördert. Unklar ist, wie neu entstandene Verbände ohne Bezug zu einem spezifischen Herkunftsland (wie z. B. die „Neuen Deutschen Organisationen“, „Neue deutsche Medienmacher“, „DeutschPlus – Initiative für eine plurale Republik“ oder „Deutscher Soldat“) seitens des Bundes gefördert wurden bzw. werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Welche Verbände erhielten in den Jahren 2013 bis 2016 im Rahmen des BAMF-Strukturförderungsprogramms von Migrantenorganisationen auf Bundesebene Haushaltsmittel aus welchem Einzelplan in welcher Höhe (bitte nach Organisationen und Jahren aufschlüsseln)?

2

Welche Verbände erhalten im Rahmen der zweite Förderperiode dieses BAMF-Strukturförderungsprogramms für die Jahre 2017 bis 2020 Haushaltsmittel aus welchem Einzelplan in welcher Höhe (bitte nach Organisationen und Jahren aufschlüsseln)?

3

Auf welchen Zeitraum ist das BAMF-Projekt „Houses of Resources“ angelegt?

4

Mit welchen Haushaltsmitteln unterstützt das BMFSFJ – und bezogen auf welchen Zeitraum – den Dachverband „DaMigra“ (bitte retrograd und – soweit als möglich auch prospektiv – nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Mit welchen Haushaltsmitteln unterstützte das BMFSFJ in den Jahren 2009 bis 2015 welche Migrantenjugendorganisationen (bitte nach Organisationen und Jahren aufschlüsseln)?

6

Mit welchen Haushaltsmitteln – und bezogen auf welchen Zeitraum – unterstützt das BMFSFJ die sog. Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO)?

7

Welche Projekte welcher MSOen werden über die entsprechende Förderlinie des Programms „Demokratie leben!“ zum Zwecke des Empowerment bzw. zur besseren demokratischen Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft gefördert (bitte nach MSO, Projekt, Projektlaufzeit und Fördersumme aufschlüsseln)?

8

Inwiefern unterscheidet sich die Förderung von „DaMigra“ oder der BKMO, die „strukturelle Grundförderung“ der MJSOen bzw. die Förderung von MSOen innerhalb des Programms „Demokratie leben!“ durch das BMFSFJ haushaltsrechtlich von der ja nur zeitlich befristeten Strukturförderung durch das BAMF?

9

Welche anderen Haushaltsmittel wurden von 2013 bis 2017 unter welchen Haushalstiteln für weitere Projekte zur infrastrukturellen Förderung der Integrationsarbeit von MSOen in den Haushaltsplänen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des BMFSFJ, des Bundesministerium für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung eingestellt (bitte jeweils nach „Soll“ + „Ist“ aufschlüsseln)?

10

Inwiefern erhielten die erst neu entstandenen Verbände ohne Bezug zu einem spezifischen Herkunftsland (wie z. B. die „Neuen Deutschen Organisationen“, „Neue deutsche Medienmacher“, „DeutschPlus – Initiative für eine plurale Republik“ oder „Deutscher Soldat“) seitens des Bundes Haushaltsmittel in welcher Höhe (bitte nach Organisationen, Jahren, Einzelplan und Verwendungszweck aufschlüsseln)?

11

Ist es zutreffend, dass es eines der zentralen Ziele des BAMF-Strukturförderungsprogramms von Migrantenorganisationen auf Bundesebene ist, die teilnehmenden Verbände in die Lage zu versetzen, später selbstständig Mittel für ihre operative Arbeit bzw. für ihre Organisationsstrukturen eigenständig zu sichern und fortzuführen? Ist also eine institutionalisierte Förderung der MSOen geplant?

12

Teilt die Bundesregierung die Feststellungen des Paritätischen Gesamtverbandes, dass viele MSOen aufgrund struktureller Besonderheiten kaum in der Lage sein dürften, langfristig finanzielle Ressourcen – vergleichbar mit der Anschubfinanzierung durch das BAMF – eigenständig zu erwirtschaften bzw. einzuwerben?

13

Teilt die Bundesregierung die Feststellung des offiziellen Abschlussberichts des BAMF über sein Modellprojekt zur verstärkten Partizipation von Migrantenorganisationen, wonach die MSOen „ohne externe Unterstützung keine Verstetigungsperspektive“ hätten – dass hier also eine langfristige Unterstützung notwendig sei (sei es eine strukturelle Grundförderung oder eine Einbindung von MSO-Dienstleitungen in die Regelangebote des SGB)?

14

Warum wurde für das BAMF-Strukturförderungsprogramm von Migrantenorganisationen auf Bundesebene keine Evaluation vorgesehen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8206, S. 3) – vor den Hintergrund dessen, dass die Bundesregierung hier durchaus Neuland betreten hatte?

15

Ist die Feststellung des Abschlussberichts zutreffend, dass „keine“ der am Strukturförderungsprogramm des BAMF 2013-2016 teilnehmenden Migrantenorganisationen nach Ablauf der regulären Förderphase tatsächlich in der Lage sei, selbstständig die notwendigen Mittel für ihre operative Arbeit bzw. für ihre Organisationsstrukturen eigenständig zu sichern und fortzuführen, und wenn nein, welche der geförderten MSO war hierzu doch imstande (bitte auflisten)?

16

Haben Verbände aus den Förderperioden 2009 bis 2011 bzw. 2013 bis 2016 einen Folgeantrag für weitere zweijährige Unterstützung gestellt (zur Stabilisierung der bisherigen Projekterfolge), und wenn ja,

17

Wäre die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten fast zehn Jahre (incl. der beiden o. g. Abschlussberichte) bereit, ihre bisherige Festlegung („eine langfristige Implementierung der Strukturförderung für die bisher geförderten Migrantendachorganisationen ist nicht geplant“) zumindest zu überdenken, und wenn nein, warum nicht?

3

a) Welche Verbände erhalten im Rahmen des BAMF-Projekts „Houses of Resources“ Haushaltsmittel in welcher Höhe (bitte nach Organisationen und Jahren aufschlüsseln)?

3

b) Wie viele Standorte für solche „Houses of Resources“ hat das BAMF insgesamt geplant?

5

a) Welche Migrantenjugendselbstorganisationen (MJSO) erhalten seit 2016 vom BMFSFJ eine „strukturelle Grundförderung“ in Höhe von jeweils 40 000 Euro?

5

b) Bezogen auf welchen Zeitraum sollen diese MJSOen diese „strukturelle Grundförderung“ durch das BMFSFJ erhalten?

5

c) Inwiefern werden die MJSOen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung auch über den Bundesverband Deutsche Jugend in Europa (ggf. auch finanziell) unterstützt?

6

a) Zur Erfüllung welcher diesbezüglicher Aufgaben erhält die BKMO bzw. welche Trägerorganisation Mittel vom BMFSFJ, eines anderen Bundesministeriums oder der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung?

6

b) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung politisch bzw. haushalterisch den Aufbau einer Geschäftsführung bzw. einer demokratisch legitimierten politischen Vertretung der BKMO?

12

a) Wenn ja, was folgt daraus für die konzeptionelle Anlage des Strukturförderungsprogramms des BAMF?

12

b) Wenn nein, warum nicht?

13

a) Wenn ja, was folgt daraus für die konzeptionelle Anlage des Strukturförderungsprogramms des BAMF?

13

b) Wenn nein, warum nicht?

16

a) welche Verbände haben einen solchen Folgeantrag gestellt,

16

b) welchem Folgeantrag welcher Organisation wurde stattgegeben,

16

c) welcher Verband erhält nunmehr bezogen auf welchen Zeitraum zusätzliche Fördermittel in welcher Höhe (bitte nach Organisationen und Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 24. April 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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